Die Exis­tenz­grün­dung ist ein Traum vieler Menschen. Doch endlich „der eigene Chef sein“ bedeutet auch, recht­li­che Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Und somit muss man als Betreiber ge­währ­leis­ten können, dass Un­ter­neh­men und Angebot des eigenen Webshops rechts­si­cher sind und die Website alle ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen erfüllt. Doch Rechts­si­cher­heit entsteht nicht nur durch die Wahl und Umsetzung der richtigen Rechts­form. Auch auf der Website müssen wichtige Rah­men­be­din­gun­gen erfüllt sein – gerade bei der In­for­ma­ti­ons­pflicht gibt es da einige ju­ris­ti­sche Stol­per­stei­ne. Wir zeigen auf, welche Dinge es unbedingt zu beachten gilt, um den eigenen On­line­shop rechts­si­cher zu machen.

Rechts­si­che­rer On­line­shop: Die Grund­la­gen

Die ge­setz­li­che Grundlage im On­line­han­del un­ter­schei­det sich prin­zi­pi­ell nicht von der im sta­tio­nä­ren Handel. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe recht­li­cher Aspekte, die speziell für On­line­shops gelten.

Allen voran stehen hierbei ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen wie:

Alle drei genannten Ver­ord­nun­gen verfolgen das Ziel, den Schutz von Nutzer- bzw. Kun­den­da­ten zu ge­währ­leis­ten bzw. die Erhebung von per­sön­li­chen Daten trans­pa­rent zu machen. Demnach müssen Webshop-Betreiber ihre User vom ersten Moment an darüber in Kenntnis setzen, dass im Rahmen des Shop-Besuchs und im Falle eines Kauf­ab­schlus­ses per­sön­li­che Daten erhoben werden, um welche Daten es sich dabei genau handelt und auf welche Weise diese In­for­ma­tio­nen ge­spei­chert werden. Kommen Sie Ihrer In­for­ma­ti­ons­pflicht nicht nach, riskieren Sie emp­find­li­che Bußgelder. Bevor Sie also keine adäquate Lösung zur Hand haben, um bei­spiels­wei­se über den Einsatz von Cookies zu in­for­mie­ren, sollten Sie im Zwei­fels­fall lieber auf das Tracking der Nut­zer­ak­ti­vi­tä­ten ver­zich­ten.

Die Pflicht, über den Umgang mit Nut­zer­da­ten zu in­for­mie­ren, ist jedoch nicht der einzige Stol­per­stein auf dem Weg zum rechts­si­che­ren On­line­shop. Auch folgende Punkte spielen eine wichtige Rolle, um den recht­li­chen Aspekten eines On­line­shops gerecht zu werden:

  • Tools zur Feh­ler­er­ken­nung und -korrektur: Geben Sie Ihren Kunden Tools an die Hand, mit denen Ein­ga­be­feh­ler im Zuge der Be­stel­lung noch vor Abgabe derselben erkannt und be­rich­tigt werden können.
  • Ur­he­ber­recht beachten: Ihr On­line­shop ist ein kom­mer­zi­el­les Web­pro­jekt. Wollen Sie Inhalte, ins­be­son­de­re Bilder und Fotos, verwenden, für die Sie nicht das Ur­he­ber­recht besitzen, muss die Ver­wen­dung daher ver­trag­lich geregelt sein. Mehr über die Bild­rech­te im Netz erfahren Sie in unserem separaten Artikel zu diesem Thema.
  • Be­stel­lungs­ein­gang auf „dau­er­haf­tem Da­ten­trä­ger“ be­stä­ti­gen: Sämtliche Ver­trags­in­hal­te, die mit einem Kauf in Ihrem Shop verbunden sind, müssen Sie un­ver­züg­lich auf einem „dau­er­haf­ten Da­ten­trä­ger“ be­stä­ti­gen – z. B. mit einer E-Mail oder durch einen Pa­pier­aus­druck, der mit der Wa­ren­sen­dung geschickt wird.
  • Bestell-Button korrekt be­zeich­nen: Die Schalt­flä­che, mit der Kunden eine Be­stel­lung ab­schlie­ßen, bedarf eines klaren, gut lesbaren Hinweises auf seine Funktion. Be­schrif­tun­gen wie „Zah­lungs­pflich­tig bestellen“ oder „Kaufen“ sind zu empfehlen, während „Bestellen“ oder „Anmelden“ un­zu­rei­chend bzw. sogar ir­re­füh­rend und somit nicht rechts­kon­form sind.
  • Ge­o­blo­cking-Verbot beachten: Sie können zwar das Lie­fer­ge­biet für Be­stel­lun­gen in Ihrem Shop in­di­vi­du­ell festlegen, al­ler­dings dürfen Sie Nutzer mit Wohnsitz bzw. Nie­der­las­sung außerhalb des Lie­fer­ge­bie­tes nicht von Ihrem Angebot aus­schlie­ßen. Genauere In­for­ma­tio­nen finden Sie in unserem Artikel über das Ge­o­blo­cking-Verbot.
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Hinweis

Wenn sich das Angebot Ihres On­line­shop aus­schließ­lich an Ge­wer­be­kun­den richtet, muss dies deutlich aus Ihrer Website her­vor­ge­hen. Ein einfacher Hinweis in den AGB ist nicht aus­rei­chend, um Ihrer In­for­ma­ti­ons­pflicht über diese stra­te­gi­sche Aus­rich­tung Ihres On­lin­ege­schäfts nach­zu­kom­men.

Die Aus­wir­kun­gen von Corona auf den On­line­han­del

Ein rechts­si­che­rer On­line­shop scheint gerade in Zeiten von Corona wichtiger denn je zu sein. Schließ­lich pro­fi­tiert der On­line­han­del auf den ersten Blick wie keine zweite Branche von den strikten Re­ge­lun­gen für das öf­fent­li­che Leben, die auch deutlich spürbare Aus­wir­kun­gen auf den sta­tio­nä­ren Handel haben.

Ohne Zweifel haben sowohl die großen Ver­kaufs­platt­for­men wie Amazon und eBay als auch viele Webshops in den ver­gan­ge­nen Monaten von der Krise pro­fi­tiert. Shops, die in erster Linie Kleidung und Lu­xus­gü­ter (Autos, Uhren etc.) an den Mann und an die Frau bringen, mussten hingegen ins­be­son­de­re im Frühjahr Um­satz­ein­bu­ßen hinnehmen. Gleiches gilt – wenig über­ra­schend – für Angebote in der Tourismus- und Event­bran­che. Ein Problem, das sich für viele Betreiber kleinerer On­line­shops, die derartige Ware bzw. Leis­tun­gen zu Ihrem Portfolio zählen, schnell zu einer exis­tenz­be­dro­hen­den An­ge­le­gen­heit ent­wi­ckelt hat.

Zudem ist die gesamte E-Commerce-Logistik durch die Corona-Krise be­ein­träch­tigt: Pro­duk­ti­ons- und Lie­fer­ket­ten können häufig nicht mehr auf­recht­erhal­ten werden, was wiederum un­zu­frie­de­ne Kunden, die auf bereits bezahlte Ware warten, zur Folge hat. Shops, die in großem Stil auf Drop­ship­ping setzen (also nicht über ein eigenes Wa­ren­la­ger verfügen), kann diese Situation im Worst Case die gesamte Ge­schäfts­ba­sis entziehen.

Tipp

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kunden die aktuellen Logistik-Probleme in Folge der Corona-Krise näher bringen, um das Ver­ständ­nis für die er­schwer­te Lage zu wecken. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren On­line­shop nicht nur rechts­si­cher gestalten, sondern auch ent­spre­chen­de Hinweise bzw. Vor­war­nun­gen prominent auf Ihren Shop-Seiten prä­sen­tie­ren.

Als zu­ver­läs­si­ger Partner möchten wir bei IONOS Ihnen auch in Zeiten von Corona zur Seite stehen. Über unser viel­fäl­ti­ges Support-Angebot können Sie sich auf folgender Seite in aller Ruhe in­for­mie­ren.

Rechts­si­che­rer On­line­shop: Check­lis­te zu den wich­tigs­ten Pflicht­ele­men­ten

Die recht­li­chen Aspekte beim On­line­shop-Erstellen und -Betreiben zu beachten, war nie so wichtig wie heute. Der E-Commerce spielt eine zentrale Rolle im täglichen Leben, wobei das volle Potenzial noch lange nicht erreicht ist. Die wich­tigs­ten Pflichten und Bausteine auf dem Weg zum rechts­si­che­ren On­line­shop fasst die nach­fol­gen­de Check­lis­te daher im Detail für Sie zusammen.

Tipp

Sie wollen einen On­line­shop erstellen, der Recht­li­ches abdeckt und Sie optimal dabei un­ter­stützt, Ihre Ver­kaufs­zie­le zu erreichen? Der On­line­shop-Baukasten von IONOS liefert die perfekte Basis für Shops ab 5.000 Artikeln!

Impressum

Nahezu jede Website (aus­ge­nom­men solche, die nur einem fa­mi­liä­ren oder sehr per­sön­li­chen Per­so­nen­kreis zur Verfügung stehen) und damit auch jeder On­line­shop benötigt laut § 5 des Te­le­me­di­en­ge­set­zes (TMG) ein Impressum. Das Impressum, auch An­bie­ter­kenn­zeich­nung genannt, muss laut Gesetz „leicht erkennbar, un­mit­tel­bar er­reich­bar und ständig verfügbar" sein und dem Nutzer alle wichtigen In­for­ma­tio­nen zum Un­ter­neh­men be­reit­stel­len.

Für den Ver­brau­cher ist das Impressum die erste An­lauf­stel­le, sucht er nach An­sprech­part­nern und Kon­takt­da­ten bzgl. eines Online-Geschäfts. Auch für alle ju­ris­ti­schen An­ge­le­gen­hei­ten findet man im Impressum Name und Kon­takt­da­ten der Person, die im recht­li­chen Streit­fall die Ver­ant­wor­tung trägt. Weitere In­for­ma­tio­nen zu den grund­le­gen­den Be­stand­tei­len des Im­pres­sums finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Im­pres­sums­pflicht.

AGB

Die all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind im Grunde die Basis für jeden recht­si­che­ren Shop. Der Betreiber ist jedoch nicht ver­pflich­tet, die AGBs auch auf seiner Homepage ein­zu­bin­den. Da sich weitere Klauseln sowie In­for­ma­tio­nen und Be­leh­rungs­pflich­ten schwer an­der­wei­tig un­ter­brin­gen lassen, gibt es jedoch kaum Shops ohne AGBs. Betreiber können über die AGBs außerdem in gewissem Maße eine Mo­di­fi­zie­rung von recht­li­chen Re­ge­lun­gen vornehmen – bei­spiels­wei­se bezüglich des Haf­tungs­aus­schlus­ses oder der Be­gren­zung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen. Sind AGBs nicht explizit auf­ge­führt, gelten au­to­ma­tisch die Be­stim­mun­gen des BGBs.

Einfach die AGBs einer anderen Seite wort­wört­lich kopieren, sollte man al­ler­dings auf keinen Fall. Der AGB-Text ist ur­he­ber­recht­lich geschützt, und Ur­he­ber­rechts­ver­let­zung eine typische Ab­mahn­fal­le. Welche weiteren Fehler Sie im Zu­sam­men­hang mit den all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen unbedingt vermeiden sollten, verrät unser Artikel „Häufige Fehler beim Erstellen von AGB“.

Da­ten­schutz­er­klä­rung

Auch die Not­wen­dig­keit der Da­ten­schutz­er­klä­rung ist im deutschen Te­le­me­di­en­ge­setz fest­ge­hal­ten. Laut § 13 müssen Website-Betreiber ihre Nutzer darüber in­for­mie­ren, wie sie mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umgehen. Ge­gen­stand sind Art, Umfang und Zweck der Da­ten­er­he­bung. Das gilt für Kunden- und Be­stell­da­ten ebenso wie für Daten, die durch Tracking-Tools (z. B. Google Analytics) oder Plug-ins (z. B. Social-Media-Buttons) erhoben werden. Die bereits eingangs erwähnte neue DSGVO sowie die EU-Cookie-Richt­li­nie stützen diese In­for­ma­ti­ons­pflicht.

Speichert man Kun­den­da­ten aus­schließ­lich für den Be­stell­pro­zess und gibt man diese nur an in den Prozess in­vol­vier­te Un­ter­neh­men weiter (z. B. an den Versand/Lo­gis­tik­dienst­leis­ter), muss man den Kunden ebenfalls darüber in­for­mie­ren. Gibt man die Daten jedoch an andere Dritte weiter, ist die aus­drück­li­che Zu­stim­mung des Kunden notwendig.

Cookie-Hinweis und -Zu­stim­mungs­op­ti­on

Während der Hinweis auf die Ver­wen­dung von Cookies Pflicht ist, können Sie die prak­ti­schen Tracking-Lösungen aktuell grund­sätz­lich auch ohne Ein­wil­li­gung der Nutzer verwenden. Eine Kom­bi­na­ti­on aus Hinweis und Zu­stim­mungs­op­ti­on ist aber in jedem Fall zu empfehlen. Wichtig ist, dass eine solche Be­nach­rich­ti­gung den Besucher Ihres On­line­shops erreicht, bevor Daten über­tra­gen werden. Ty­pi­scher­wei­se wird dieser Sach­ver­halt in Form eines un­über­seh­ba­ren Pop-ups prä­sen­tiert, das über die Da­ten­er­he­bung in­for­miert und – falls gewünscht – auch Check­bo­xen für die Ein­wil­li­gung bzw. Ablehnung der Cookies enthält.

Je nach Know-how und Fä­hig­kei­ten können Sie ein solches Cookie-Pop-up selbst pro­gram­mie­ren oder auf ein so­ge­nann­tes Cookie-Consent-Tool zu­rück­grei­fen. Für Content-Ma­nage­ment-Systeme gibt es darüber hinaus häufig ent­spre­chen­de Plugins, mit denen Sie die Be­nach­rich­ti­gung einbinden können, um Ihren Webshop rechts­si­cher zu machen.

Tipp

In unserem WordPress-Cookie-Plugins-Ratgeber stellen wir die vier besten Er­wei­te­run­gen für eine bequeme und schnelle Cookie-Consent-Ein­bin­dung in WordPress vor!

Pro­dukt­be­schrei­bun­gen

Einen rechts­si­che­ren On­line­shop zu führen, heißt auch, auf Pro­dukt­be­schrei­bun­gen zu setzen, die voll­stän­dig sind und Ihren Kunden keinen falschen Eindruck von den je­wei­li­gen Produkten ver­mit­teln dürfen. Dies kann ei­ner­seits dadurch geschehen, dass Sie we­sent­li­che In­for­ma­tio­nen – ob ver­se­hent­lich oder ab­sicht­lich – weglassen, an­de­rer­seits durch In­for­ma­tio­nen, die nicht bzw. nicht ganz den Tatsachen ent­spre­chen. Zu typischen, rechts­ver­let­zen­den Ir­re­füh­run­gen zählen bei­spiels­wei­se feh­ler­haf­te Angaben zu folgenden Pro­dukt­be­rei­chen:

  • Pro­dukt­art
  • Zu­sam­men­set­zung
  • Zeitpunkt der Her­stel­lung
  • Ver­füg­bar­keit
  • Zweck­taug­lich­keit
  • Ver­wen­dungs­mög­lich­keit
  • Menge
  • Herkunft

Wi­der­rufs­be­leh­rung

Die Wi­der­rufs­be­leh­rung ist Pflicht und sollte nicht nur auf der Website, sondern auch in der Be­stell­be­stä­ti­gung enthalten sein, damit Ihr On­line­shop in dieser Hinsicht rechts­si­cher ist. Denn feh­ler­haf­te Wi­der­rufs­be­leh­run­gen gehören aufgrund der ständigen recht­li­chen Än­de­run­gen der letzten Jahre zu den großen Ab­mahn­fal­len. Dem­entspre­chend groß ist die Un­si­cher­heit bei diesem Thema seitens der Shop-Betreiber. 2014 gab es einige grund­le­gen­de Än­de­run­gen bei den Ge­set­zes­re­ge­lun­gen – seitdem müssen Kunden den Widerruf nun aus­drück­lich erklären und Händler den Kunden im Gegenzug schrift­lich be­stä­ti­gen, dass sie den Widerruf zur Kenntnis genommen haben.

Wenn Sie Ihre Kunden nicht über das Wi­der­rufs­recht in­for­mie­ren, erhöht sich die stan­dard­mä­ßi­ge Frist von 14 Tagen au­to­ma­tisch um ein weiteres Jahr. In diesem Zeitraum könnten die Kunden die Be­stel­lung also prin­zi­pi­ell jederzeit wi­der­ru­fen und die Ware zu­rück­ge­ben.

Zah­lungs­mög­lich­kei­ten

Für Händler ist es wichtig, aber auch nicht immer einfach, die richtigen Zah­lungs­me­tho­den im On­line­shop an­zu­bie­ten. Auf der einen Seite steht das Risiko, das z. B. der Kauf auf Rechnung für den Händler mit sich bringt, auf der anderen die von Kunden be­vor­zug­ten Methoden mit geringer Kauf­ab­bruch­quo­te. Auch rechtlich gibt es einiges zu beachten, so muss man bei­spiels­wei­se min­des­tens eine Zah­lungs­mög­lich­keit ohne an­fal­len­de Zu­satz­kos­ten anbieten.

Zudem müssen Sie Ihre Kunden explizit darauf hinweisen, wenn bei bestimmen Zah­lungs­ar­ten wie Kre­dit­kar­te oder Nachnahme Gebühren anfallen. Dies sollte man im Be­stell­pro­zess selbst erläutern und auf einer zu­sätz­li­chen In­for­ma­ti­ons­sei­te zu den Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten aus­führ­lich erklären.

Bestell-Button

Wie erwähnt ist die ein­deu­ti­ge Be­schrif­tung des Bestell-Buttons un­ver­zicht­bar für einen rechts­si­che­ren On­line­shop. In der Ver­gan­gen­heit gab es häufig Ärger mit be­trü­ge­ri­schen Maschen, die ah­nungs­lo­se Opfer in Abo-Fallen lockten. Mit einem Klick schlossen diese Nutzer, ohne es zu wissen, einen Vertrag ab und ver­pflich­te­ten sich so zur Zahlung.

Seit dem 1. August 2012 gilt deshalb die so­ge­nann­te Button-Lösung: Ein Käufer muss im Shop eindeutig erkennen, dass mit dem Klick auf die Schalt­flä­che eine Be­stel­lung und Zah­lungs­ver­pflich­tung verbunden ist.

Rechts­gül­ti­ge Be­schrif­tun­gen sind z. B. folgende:

  • „Jetzt kaufen“
  • „Kos­ten­pflich­tig bestellen“
  • „Zah­lungs­pflich­tig bestellen“
  • „Zah­lungs­pflich­ti­gen Vertrag ab­schlie­ßen“

Ungültig sind hingegen schwam­mi­ge Be­schrif­tun­gen wie „Be­stel­lung ab­schlie­ßen“ oder ir­re­füh­ren­de Be­zeich­nun­gen wie „Anmelden“ oder „Weiter“.

Angaben zur Lie­fer­zeit

Ohne weitere Angaben kann ein Kunde laut Recht­spre­chung davon ausgehen, dass Waren, die man online zum Verkauf anbietet, sofort verfügbar sind. „Sofort“ bedeutet in diesem Fall, dass sie innerhalb von fünf Tagen beim Kunden ankommen. Natürlich hat nicht jeder On­line­shop alle Waren vorrätig und kann das ge­währ­leis­ten. Aus diesem Grund sind Sie dazu ver­pflich­tet, den Kunden darüber zu in­for­mie­ren, wenn Sie die vom Gesetz be­stimm­ten fünf Tage vor­über­ge­hend oder generell nicht sicher einhalten können.

Waren- und Ver­sand­kos­ten

Für sämtliche auf der Website prä­sen­tier­ten Kosten gilt: Man muss sie immer korrekt und voll­stän­dig angeben. Bei Pro­dukt­prei­sen heißt das, dass man u. a. den Hinweis auf die an­fal­len­de Um­satz­steu­er in­te­grie­ren muss. Auch die Ver­sand­kos­ten muss man korrekt oder zumindest leicht be­re­chen­bar aufführen. For­mu­lie­run­gen wie „Ver­sand­kos­ten auf Anfrage“ wurden in der Ver­gan­gen­heit häufig zum Streit­fall und sollten deshalb vermieden werden.

Hinweis

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutsch­land das neue Ver­pa­ckungs­ge­setz (VerpackG)! Alle Händler, die Waren auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen und sich nicht an diese neuen Re­ge­lun­gen zu Ver­sand­ver­pa­ckun­gen halten, müssen mit emp­find­li­chen Geld­stra­fen rechnen.

News­let­ter: Double-Opt-in

News­let­ter-Marketing ist eine beliebte und relativ kos­ten­güns­ti­ge Strategie, um viele Menschen an­zu­spre­chen und be­stehen­de Kunden zu binden. Oft ist eine News­let­ter-Anmeldung über ein Formular auf der Website in­te­griert – und dabei gibt es eine wichtige recht­li­che An­for­de­rung, das so­ge­nann­te Double-Opt-in-Verfahren. Auch, wenn die News­let­ter-Anmeldung über einen anderen Kanal erfolgt, ist dieses zwei­stu­fi­ge An­mel­de­ver­fah­ren ver­bind­li­cher Standard. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass die Re­gis­trie­rung für Ihren elek­tro­ni­schen Rundbrief auch tat­säch­lich gewünscht ist.

Fazit: Nicht ohne Ihren Rechts­an­walt

Als Shop-Betreiber sollte man seinen Kunden alle re­le­van­ten Inhalte pro­fes­sio­nell und trans­pa­rent zur Verfügung stellen. Neben voll­stän­di­gen Inhalten ist es natürlich auch wichtig, dass die ent­spre­chen­den Seiten eindeutig ge­kenn­zeich­net und jederzeit er­reich­bar sind. Vor allem das Thema Da­ten­schutz ist nicht nur aus recht­li­chen Gründen relevant, sondern auch aus Mar­ke­ting­sicht enorm wichtig für jedes Online-Un­ter­neh­men.

Tipp

Mit einem Gü­te­sie­gel für Ihren On­line­shop können Sie das Vertrauen Ihrer Kunden erhöhen. Wenn Sie sich für ein solches Siegel bewerben, beurteilt ein Experten-Team, wie gut Sie die üblichen Shop-Standards in Bereichen wie Da­ten­schutz, Si­cher­heit, Wi­der­rufs­recht oder Lieferung und Zahlung einhalten – und damit u. a. auch, ob Ihr Webshop rechts­si­cher ist.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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