Wer OneDrive nutzt, speichert, or­ga­ni­siert und teilt Daten mit Mi­cro­softs Cloud-Dienst. Ob und in welchem Umfang dabei ein hoher Da­ten­schutz­stan­dard ge­währ­leis­tet wird, hängt nicht nur von den tech­ni­schen Si­cher­heits­maß­nah­men ab, sondern auch von recht­li­chen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen.

OneDrive-Si­cher­heit: Kurz und knapp zu­sam­men­ge­fasst

Microsoft schützt OneDrive-Daten durch mehrere Si­cher­heits­me­cha­nis­men. Daten werden bei der Über­tra­gung per TLS ver­schlüs­selt und im Ru­he­zu­stand zu­sätz­lich mit mehr­schich­ti­gen Verfahren, unter anderem auf Basis von AES-256, ab­ge­si­chert. Eine klas­si­sche Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung, bei der aus­schließ­lich Nut­ze­rin­nen und Nutzer Zugriff auf die Schlüssel haben, gehört jedoch nicht zum Standard.

Ergänzend sorgen Funk­tio­nen wie die Zwei-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung und kon­trol­lier­te Zu­griffs­me­cha­nis­men für zu­sätz­li­chen Schutz. Insgesamt bietet OneDrive damit ein hohes tech­ni­sches Si­cher­heits­ni­veau für private und viele ge­schäft­li­che An­wen­dungs­fäl­le.

Aus da­ten­schutz­recht­li­cher Sicht bleibt OneDrive dennoch dif­fe­ren­ziert zu be­trach­ten. Als US-Anbieter un­ter­liegt Microsoft ge­setz­li­chen Zu­griffs­pflich­ten, etwa im Rahmen des CLOUD Act. Gleich­zei­tig hat Microsoft mit Maßnahmen wie der EU Data Boundary die Da­ten­ver­ar­bei­tung innerhalb Europas für viele Un­ter­neh­mens­kun­den deutlich aus­ge­wei­tet. Ob OneDrive im konkreten Einsatz DSGVO-konform genutzt werden kann, hängt daher von Faktoren wie Ver­trags­grund­la­gen, Kon­fi­gu­ra­ti­on und Art der ver­ar­bei­te­ten Daten ab.

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Was ist OneDrive?

Mit OneDrive speichern und or­ga­ni­sie­ren Sie Ihre Dateien in Mi­cro­softs Cloud. OneDrive ist für gängige Windows-Systeme verfügbar, setzt jedoch ein Microsoft-Konto voraus. Bei vielen Microsoft 365-Plänen ist OneDrive bereits enthalten.

Auf Wunsch syn­chro­ni­sie­ren Sie OneDrive-Daten ge­rä­te­über­grei­fend oder ak­ti­vie­ren die OneDrive-Syn­chro­ni­sie­rung nur für aus­ge­wähl­te Apps und Geräte. Zudem können Sie mit OneDrive au­to­ma­ti­sche Backups erstellen und per Frei­ga­be­op­tio­nen mit anderen an Ihren Dateien arbeiten.

Welche OneDrive-Ver­schlüs­se­lung kommt zum Einsatz?

De­tail­lier­te Angaben zu Mi­cro­softs Si­cher­heits­maß­nah­men für OneDrive finden sich auf der Microsoft-Sup­port­sei­te. Wichtig ist dabei die Un­ter­schei­dung zwischen Ver­schlüs­se­lung während der Über­tra­gung und im Ru­he­zu­stand.

Bei der Da­ten­über­tra­gung zwischen Endgerät und Microsoft-Servern setzt OneDrive auf TLS-Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren. Ge­spei­cher­te Daten werden zu­sätz­lich im Ru­he­zu­stand geschützt. Microsoft nutzt hierfür unter anderem eine Kom­bi­na­ti­on aus Da­ten­trä­ger­ver­schlüs­se­lung, bei­spiels­wei­se mit BitLocker, sowie eine da­tei­ba­sier­te Ver­schlüs­se­lung auf Basis von AES-256.

Um eine solche Ver­schlüs­se­lung zu knacken, braucht es selbst mit einem Su­per­com­pu­ter mehrere Jahre. Die mehr­schich­ti­ge Si­cher­heits­ar­chi­tek­tur bietet also ein hohes Schutz­ni­veau gegen un­be­fug­ten Zugriff und auch gegen Brute-Force-Attacken.

Zu­griffs­rech­te für Daten in OneDrive

Ähnlich wie in Google Drive lassen sich Dateien und Ordner in OneDrive für aus­ge­wähl­te Personen zum Lesen, Öffnen und Be­ar­bei­ten freigeben. Dabei können Sie:

  • festlegen, ob Inhalte nur angesehen oder auch be­ar­bei­tet werden dürfen.
  • Freigaben entweder an bestimmte E-Mail-Adressen oder über ge­ne­rier­te Links erteilen.
  • Freigaben je nach Konto- oder Ad­mi­nis­tra­ti­ons­kon­fi­gu­ra­ti­on zeitlich begrenzen oder mit zu­sätz­li­chen Ein­schrän­kun­gen versehen.

Be­stehen­de Be­rech­ti­gun­gen können jederzeit angepasst oder entzogen werden, sodass Sie die Kontrolle über Ihre Daten behalten.

Microsoft betont, dass ein „Zero Standing Access (ZSA)“ hin­sicht­lich Mi­cro­softs Zu­griffs­rech­te auf Ihre Daten gilt. Das bedeutet, dass Microsoft-Mit­ar­bei­ten­de keinen dau­er­haf­ten Zugriff auf ge­spei­cher­te Daten haben. Zugriff wird nur in klar de­fi­nier­ten Aus­nah­me­fäl­len gewährt, muss begründet und genehmigt werden und un­ter­liegt strengen Si­cher­heits- und Kon­troll­me­cha­nis­men.

Eine Ausnahme gilt jedoch für staat­li­che US-Behörden. Microsoft ist ver­pflich­tet, be­rech­tig­ten Aus­kunfts­er­su­chen von US-Behörden zu folgen und den Zugriff auf OneDrive-Daten zu gewähren (u. a. durch den CLOUD Act). Für Un­ter­neh­men ist deshalb nicht nur die tech­ni­sche Zu­griffs­kon­trol­le bei der Nutzung von OneDrive ent­schei­dend, sondern auch die da­ten­schutz­recht­li­che Bewertung möglicher Drittland- und Be­hör­den­zu­grif­fe.

OneDrive und der CLOUD Act

Beim US-Gesetz CLOUD Act handelt es sich um eine 2018 ver­ab­schie­de­te Regelung, die Über­wa­chungs­be­fug­nis­se der US-Behörden deutlich ausweitet. US-Firmen wie Microsoft sind ver­pflich­tet, Daten an US-Behörden wei­ter­zu­ge­ben, selbst wenn diese sich auf Servern außerhalb der USA befinden. Microsoft ist somit gezwungen, auf recht­mä­ßi­ge Anfragen von Behörden zu reagieren und ent­spre­chen­de Daten be­reit­zu­stel­len.

Zu­sätz­li­che Dynamik erhielt das Thema durch das Urteil des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs aus dem Jahr 2020, mit dem der EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt wurde. In­zwi­schen gilt jedoch ein neuer An­ge­mes­sen­heits­be­schluss für das so­ge­nann­te EU-US Data Privacy Framework. Dieser er­mög­licht die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an zer­ti­fi­zier­te US-Un­ter­neh­men wie Microsoft, sofern bestimmte An­for­de­run­gen ein­ge­hal­ten werden.

Trotz dieses neuen Rechts­rah­mens und der Zer­ti­fi­zie­rung bleibt die Nutzung von Microsoft-Diensten wie OneDrive eine Frage der in­di­vi­du­el­len Ri­si­ko­be­wer­tung. Un­ter­neh­men sollten ins­be­son­de­re prüfen, welche Daten ver­ar­bei­tet werden, welche ver­trag­li­chen Re­ge­lun­gen gelten und ob zu­sätz­li­che tech­ni­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen er­for­der­lich sind, um ein an­ge­mes­se­nes Da­ten­schutz­ni­veau si­cher­zu­stel­len.

OneDrive-Si­cher­heit: Ist der Schutz vor Cy­ber­at­ta­cken zu­ver­läs­sig?

Grund­sätz­lich bietet Microsoft ähnlich wie Google und Apple eine solide, zu­ver­läs­si­ge Si­cher­heit für Cloud Storage. Das gilt vor allem, wenn Sie OneDrive für private Zwecke oder die Sicherung nicht ge­schäfts­kri­ti­scher Daten nutzen. Zu den OneDrive-Schutz­maß­nah­men gegen Cy­ber­an­grif­fe und un­be­rech­tig­ten Zugriff zählen:

  • Schutz des Kontos durch starke Pass­wör­ter
  • Zwei-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung (MFA) für zu­sätz­li­che Zu­griffs­si­cher­heit
  • TLS-Ver­schlüs­se­lung bei der Da­ten­über­tra­gung
  • Mehr­schich­ti­ge Ver­schlüs­se­lung ge­spei­cher­ter Daten (u. a. AES-256)
  • Kon­trol­lier­te Zu­griffs­pro­zes­se nach dem Prinzip Zero-Standing-Access
  • Netz­werk­iso­lie­rung, Firewalls und physische Si­cher­heit in Re­chen­zen­tren
  • Malware-Scanning für hoch­ge­la­de­ne Dateien in Microsoft-365-Um­ge­bun­gen
  • Ran­som­wa­re-Erkennung sowie Wie­der­her­stel­lungs­funk­tio­nen (abhängig vom Tarif)
  • Ver­si­ons­ver­lauf und Wie­der­her­stel­lung von Dateien
  • Per­sön­li­cher Tresor für besonders sensible Dateien (Pri­vat­kon­ten)
  • Granulare Frei­ga­be­op­tio­nen für Dateien und Ordner (z. B. Zu­griffs­be­schrän­kun­gen für Links)
  • Be­nach­rich­ti­gun­gen bei ver­däch­ti­gen An­mel­de­ver­su­chen
  • Kon­to­wie­der­her­stel­lung über hin­ter­leg­te Si­cher­heits­in­for­ma­tio­nen
  • Pro­to­kol­lie­rung und Über­wa­chung von Zugriffen (ins­be­son­de­re im Un­ter­neh­mens­kon­text)

Wo stehen die OneDrive-Server?

Wo OneDrive-Daten ge­spei­chert und ver­ar­bei­tet werden, hängt vom je­wei­li­gen Nut­zungs­sze­na­rio und vom ein­ge­setz­ten Microsoft-Dienst ab. Microsoft betreibt Re­chen­zen­tren weltweit, darunter in den USA, Europa und Asien.

Für kom­mer­zi­el­le und öf­fent­li­che Cloud-Kunden in Europa hat Microsoft im Februar 2025 die so­ge­nann­te EU Data Boundary ein­ge­führt. Dadurch können Kun­den­da­ten sowie bestimmte per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zentraler Cloud-Dienste innerhalb der EU- und EFTA-Regionen ge­spei­chert und ver­ar­bei­tet werden. Das ver­bes­sert die Da­ten­re­si­denz und Trans­pa­renz deutlich. Aus DSGVO-Sicht sollten Un­ter­neh­men trotzdem genau prüfen, welche Da­ten­ka­te­go­rien betroffen sind, welche Microsoft-Dienste konkret genutzt werden und ob in einzelnen Support-, Diagnose- oder Rechts­zu­griffs­sze­na­ri­en weiterhin in­ter­na­tio­na­le Bezüge relevant sein können.

Tipp

Wenn Ihnen der Spei­cher­ort Ihrer Daten besonders wichtig ist, sollten Sie gezielt auf Cloud-Anbieter mit klar de­fi­nier­ten Ser­ver­stand­or­ten innerhalb der EU achten. Dienste mit trans­pa­ren­ter Da­ten­ver­ar­bei­tung, eu­ro­päi­schen Re­chen­zen­tren und nach­voll­zieh­ba­ren Da­ten­schutz­kon­zep­ten er­leich­tern die Ein­hal­tung der DSGVO und re­du­zie­ren Risiken durch in­ter­na­tio­na­le Da­ten­über­mitt­lun­gen.

OneDrive-Da­ten­schutz: Werden DSGVO und EU-Da­ten­schutz erfüllt?

Ob OneDrive DSGVO-konform ein­ge­setzt werden kann, lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein be­ant­wor­ten. Microsoft stellt für OneDrive und Microsoft 365 um­fang­rei­che ver­trag­li­che und tech­ni­sche Grund­la­gen bereit, darunter einen Da­ten­schutz­nach­trag (Data Pro­ces­sing Addendum), Stan­dard­ver­trags­klau­seln sowie de­tail­lier­te In­for­ma­tio­nen zu Si­cher­heit und Com­pli­ance.

Gleich­zei­tig bleibt OneDrive als Dienst eines US-Un­ter­neh­mens da­ten­schutz­recht­lich sensibel. Unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann Microsoft ver­pflich­tet sein, auf recht­mä­ßi­ge Anfragen von Behörden zu reagieren. Für Un­ter­neh­men bedeutet das, dass neben der tech­ni­schen Si­cher­heit auch die recht­li­che Bewertung möglicher Dritt­land­zu­grif­fe be­rück­sich­tigt werden muss.

In Bezug auf die Da­ten­ver­ar­bei­tung hat Microsoft in den letzten Jahren nach­ge­bes­sert. Mit der so­ge­nann­ten EU Data Boundary werden Daten vieler eu­ro­päi­scher Un­ter­neh­mens­kun­den bevorzugt innerhalb der EU und EFTA ver­ar­bei­tet. Dennoch hängt die tat­säch­li­che Da­ten­ver­ar­bei­tung weiterhin vom konkreten Dienst, der Kon­fi­gu­ra­ti­on und dem Nut­zungs­sze­na­rio ab.

Für eine DSGVO-konforme Nutzung ist daher ent­schei­dend, dass Un­ter­neh­men geeignete tech­ni­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen umsetzen. Dazu zählen ins­be­son­de­re ein Vertrag zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung, klare Be­rech­ti­gungs­kon­zep­te, der Einsatz von Multi-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung sowie eine trans­pa­ren­te In­for­ma­ti­on der be­trof­fe­nen Personen.

Wie sicher ist OneDrive für Un­ter­neh­men und Com­pli­ance?

Für Un­ter­neh­men ist OneDrive aus Sicht von Da­ten­schutz und Com­pli­ance dif­fe­ren­ziert zu bewerten. Microsoft stellt zwar Si­cher­heits- und Com­pli­ance-Funk­tio­nen sowie ver­trag­li­che Grund­la­gen wie den Da­ten­schutz­nach­trag (Data Pro­ces­sing Addendum) und Stan­dard­ver­trags­klau­seln bereit. Gleich­zei­tig bleibt die Ver­ant­wor­tung für eine da­ten­schutz­kon­for­me Nutzung beim je­wei­li­gen Un­ter­neh­men.

Als US-Anbieter un­ter­liegt Microsoft ge­setz­li­chen Zu­griffs­pflich­ten (CLOUD Act), durch die nicht voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen werden kann, dass Behörden unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Zugriff auf Daten erhalten. Dieses Risiko muss im Rahmen einer da­ten­schutz­recht­li­chen Bewertung be­rück­sich­tigt werden. Die Da­ten­schutz­kon­fe­renz (DSK) stellte 2022 fest, dass Ver­ant­wort­li­che den da­ten­schutz­kon­for­men Einsatz von Microsoft 365 nicht hin­rei­chend nach­wei­sen konnten. Un­ter­neh­men sollten daher stets die aktuellen Ver­trags­be­din­gun­gen, tech­ni­schen Maßnahmen und Da­ten­flüs­se prüfen.

Un­ter­neh­men, die OneDrive einsetzen, müssen ins­be­son­de­re folgende Punkte be­rück­sich­ti­gen:

  • Abschluss eines Vertrags zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung (AVV) bzw. des Microsoft-Da­ten­schutz­nach­trags
  • Klärung der Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten
  • Trans­pa­ren­te In­for­ma­ti­on in der Da­ten­schutz­er­klä­rung über Art, Umfang und Zweck der Da­ten­ver­ar­bei­tung
  • Prüfung von Dritt­land­über­mitt­lun­gen und ein­ge­setz­ten Schutz­maß­nah­men
  • Umsetzung tech­ni­scher und or­ga­ni­sa­to­ri­scher Maßnahmen, etwa Multi-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung und Zu­griffs­kon­zep­te

Gemäß Artikel 28 der DSGVO müssen Un­ter­neh­men einen Vertrag zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung mit Microsoft ab­schlie­ßen, wenn Daten ge­schäft­lich in OneDrive ge­spei­chert werden. Darin sind folgende Aspekte zu de­fi­nie­ren:

  • Welche per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erhält Microsoft?
  • Warum erfolgt die Da­ten­wei­ter­ga­be an Microsoft?
  • Wie lange speichert Microsoft die Daten?
  • Welche Rechte, Pflichten und Haf­tungs­aus­schlüs­se gelten?

Wenn Sie OneDrive DSGVO-konform verwenden möchten, halten Sie sich an folgende Punkte:

  • Risiken von Dritt­land­über­mitt­lun­gen bewerten (z. B. im Rahmen eines Transfer Impact As­sess­ments)
  • Mi­cro­softs aktuelle Ver­trags­un­ter­la­gen und Com­pli­ance-Do­ku­men­ta­ti­on prüfen
  • Interne Richt­li­ni­en für Da­ten­klas­si­fi­zie­rung und Zugriff de­fi­nie­ren
  • Pro­to­kol­lie­rung, Mo­ni­to­ring und Be­rech­ti­gungs­kon­zep­te umsetzen

Welche Al­ter­na­ti­ve gibt es zu OneDrive?

Falls Sie Zweifel an Mi­cro­softs Da­ten­schutz­maß­nah­men haben und sich weiterhin fragen, ob OneDrive für Ihre Ver­wen­dungs­zwe­cke sicher ist, dann lohnt sich ein direkter Vergleich der Cloud-Anbieter. So ver­schaf­fen Sie sich einen Überblick über die Leis­tun­gen und das Si­cher­heits­ni­veau der exis­tie­ren­den OneDrive-Al­ter­na­ti­ven.

Eu­ro­päi­sche und deutsche Cloud-Anbieter gelten als beliebte Al­ter­na­ti­ven zu OneDrive. Sie bieten häufig strengere Da­ten­re­si­denz-Optionen und können die Ein­hal­tung eu­ro­päi­scher Da­ten­schutz­an­for­de­run­gen er­leich­tern. Zu den Anbietern mit hohem Da­ten­schutz­ni­veau und DSGVO-konformen Ser­ver­stand­or­ten zählen unter anderem IONOS HiDrive und Secure Cloud.

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