Typosquatting – das Geschäft mit den Tippfehler-Domains

Ein Buchstabendreher, die falsche Domain-Endung oder ein vergessener Bindestrich – oft reicht schon eine kleine Abweichung in der Internetadresse und ein Nutzer verirrt sich auf die falsche Webseite. Denn gerade beliebte Onlinepräsenzen sind umlagert von Typosquattern. Diese Betreiber sogenannter Tippfehler-Domains spekulieren auf die Unachtsamkeit der Internetgemeinde im Umgang mit URLs und erwarten fehlgeleitete Besucher mit Werbung, Schadsoftware und Phishing-Seiten. Wir zeigen Ihnen, nach welchen Mustern Typosquatter vorgehen und wie Sie Ihr Onlineprojekt vor diesem Geschäftsmodell schützen.

Was ist Typosquatting?

Typosquatting (englisch typo = Tippfehler, squat = besetztes Haus) nennt man eine Variante des Cybersquattings, bei der ein Webseitenbetreiber gezielt Domains mit Falschschreibungen beliebter Internetpräsenzen registriert und diese für mehr oder weniger unseriöse Inhalte besetzt. Die Grundlage dieses Geschäftsmodells ist die Tippfehleranfälligkeit von Webadressen. Werden Domains manuell in die Suchzeile des Browsers eingetragen, kommt es immer wieder zu Abweichungen, die statt zur gewünschten Webseite auf eine Tippfehler-Domain führen können. Betreiber dieser Seiten setzen auf gängige Eingabefehler wie Buchstabendreher, machen sich Rechtschreibfehler zunutze oder ergänzen beliebte Domains um Namenszusätze und alternative Endungen. Ein Geschäftsmodell, das sich lohnt: Vertipper-Domains leiten in der Regel auf werbeoptimierte Landingpages oder pornografische Inhalte weiter, die den Betreibern hohe Einnahmen generieren. Im schlimmsten Fall werden Internetnutzer sogar mit gefälschten Webseiten konfrontiert, die es auf die persönlichen Daten ahnungsloser Besucher abgesehen haben. Doch Typosquatting ist auch für Geschäftstreibende ein Ärgernis. Denn mit jedem Internetnutzer, der auf einer Tippfehler-Domain landet, geht ein potenzieller Kunde verloren. Es empfiehlt sich daher, die beliebtesten Falschschreibungen der eigenen Internetadresse im Blick zu behalten und wenn möglich selbst zu registrieren.
  • Tippfehler: Der klassische Tippfehler schummelt sich vor allem beim eiligen Surfen in die Adresszeile. Gerade Internetnutzer, die schnell und unpräzise tippen oder es gewohnt sind, sich auf die Autokorrektur zu verlassen, sind anfällig für Vertipper-Domains. Dann wird aus google.de schnell gogle.de, goolge.de oder goggle.de. Doch durch Buchstabendreher, vergessene oder doppelte Buchstaben lässt sich der Suchmaschinen-Marktführer aus Kalifornien den Umsatz nicht schmälern: Das Unternehmen hat kurzerhand sämtliche Tippfehler-Domains selbst registriert und leitet diese auf die eigene Startseite um. Ein Schritt, den die beliebte Online-Enzyklopädie Wikipedia versäumt hat – hier führen diverse Falschschreibungen auf Webseiten mit bedenklichen Inhalten.
  • Rechtschreibfehler: Landet ein Nutzer auf der falschen Website, ist nicht immer die Tastatur schuld. Viele Internetadressen werden schlicht falsch geschrieben. Immer wieder suchen Internetnutzer unter www.salando.de nach neuen Schuhen oder auf www.addidas.de nach dem passenden Trainingsanzug. Doch auch hier haben die Betreiber der eigentlichen Zielseiten reagiert. Wer auf den Typo-Domains landet, wird per Redirect auf die richtige Domain ohne Rechtschreibfehler umgeleitet.
  • Alternative Schreibweisen: Auch alternative Schreibweisen geläufiger Produktbezeichnungen oder Dienstleistungen können Internetnutzer in die Irre führen. Wer sein Onlinegeschäft unter www.fotoservice.berlin etablieren möchte, sollte sicherstellen, dass potenzielle Kunden auch über www.photoservice.berlin ans Ziel gelangen und nicht auf einer Vertipper-Domain verlorengehen.
  • Bindestrich-Domains: Wie anfällig Bindestrich-Domains für Typosquatting sind, zeigte der Medienrummel um die Internetpräsenz der Bundeskanzlerin www.angela-merkel.de im Wahlkampf 2013. Hier führte die Variante ohne Bindestrich zeitweise zum Online-Auftritt des Wahlkampfgegners SPD. Doch Typosquatter lassen Bindestriche nicht nur unter den Tisch fallen. Oft dienen diese auch der Ergänzung gängiger Marken-Domains um täuschende Namensbestandteile. Das Ergebnis sind Webseiten wie www.amazon-onlineshop.de, die sich zwar richtig anhören, aber nichts mit dem Markeninhaber zu tun haben und für die Verbreitung von Werbung oder Schadsoftware genutzt werden.
  • Falsche Domain-Endung: Spätestens seit den neuen Domain-Endungen lassen sich Markennamen und etablierte Domains mit diversen Endungen kombinieren, um Internetnutzer in die Irre zu führen. Webseitenbetreiber, die ein Online-Angebot unter .de launchen, sollten auch andere relevante Top-Level-Domains wie .com, .shop oder .web in Erwägung ziehen, um zu verhindern, dass diese anderen in die Hände fallen. Bei Typosquattern beliebt ist zudem die kolumbianische Top-Level-Domain .co, da sich mit dieser zahlreiche Internetnutzer abfangen lassen, die den letzten Buchstaben der geläufigsten TLD .com vergessen.

Rechtliche Lage

Da es viele Typosquatter gezielt auf Marken-Domains abgesehen haben, steht dieses Geschäftsmodell in der Regel im Konflikt mit dem Markenrecht. Der Markenschutz wird in Deutschland durch das „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (Markengesetz) geregelt. Registriert ein Typosquatter eine Domain, die einer geschützten Marke entspricht oder ihr ähnlich ist, verletzt dies in den meisten Fällen die Rechte des Markeninhabers. Dieser kann somit Unterlassungsansprüche geltend machen. Wortwörtlich heißt es in § 14 (2) des MarkenG:
„Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
  1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
  2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
  3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.“
Doch nicht immer handelt es sich bei Domains um rechtlich geschützte Markennamen wie google.de, amazon.de oder apple.com. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2014 in einem Rechtstreit des Wetterdienstes www.wetteronline.de mit dem Betreiber der Typo-Domain www.wetteronlin.de (ohne „e“), dass es ich bei „wetteronline“ lediglich um einen beschreibenden Begriff handle. Die für den Namensschutz erforderliche „namensmäßige Unterscheidungskraft der Bezeichnung“ liege nicht vor. Die Tippfehler-Domain www.wetteronlin.de sei somit nicht grundsätzlich unzulässig. Dennoch stellte der BGH klar, dass das Abfangen von Kunden durch eine Tippfehler-Domain eine unlautere Behinderung gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstelle. Es sei denn, der Domain-Inhaber weise Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite unverzüglich auf den Umstand hin, dass es sich nicht um die Webseite www.wetteronline.de handle.

So schützen Sie sich und Ihre Besucher vor Typosquatting

Das Urteil des BGH zeigt, dass ein Rechtsstreit gegen Typosquatter zeit- und kostenintensiv sein kann und nicht zwangsläufig zum gewünschten Ergebnis führt. Beim Schutz vor Tippfehler-Domains sollten Webseitenbetreiber präventive Maßnahmen ins Auge fassen.

Registrieren Sie Typo-Domains vorsorglich

Viele Markeninhaber bedienen sich daher einer Domain-Strategie, bei der mögliche Tippfehler-Varianten gleich mitregistriert werden, um diese vor Wettbewerbern oder Typosquattern zu schützen. Auch Webseitenbetreiber, die einen oft falsch verstandenen Domain-Namen nutzen, sollten eine Registrierung der gängigsten Fehlervarianten ins Auge fassen. Einmal registriert lassen sich Vertipper-Domains bequem per Redirect auf das eigentliche Online-Angebot umleiten.

Reservieren Sie sich die verschiedenen Typo-Domains zu Ihrer Domain:
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Domain-Check

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Nutzen Sie den Monitoring-Service der ICANN

Um einem Cybersquatting vorzubeugen, das durch die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten der neuen Domain-Endungen (nTLDS) begünstigt wird, bietet die ICANN mit dem Trademark Clearinghouse ein Monitoring-System, das Markeninhaber automatisch über die Verwendung ihrer Marken in Domains informiert. Dieser Service kann jedoch ausschließlich für Marken genutzt werden, die national oder international im Markenregister erfasst wurden.

SSL-Zertifikate schaffen Vertrauen

Eine Präventivmaßnahme ist es, verirrte Besucher durch Registrierungen von Vertipper-Domains in die richtigen Bahnen zu lenken. Darüber hinaus sollten Webseitenbetreiber sicherstellen, dass Internetnutzer zweifelsfrei nachvollziehen können, wann Sie sich auf der Originalseite befinden. Hier kommen SSL-Zertifikate ins Spiel. Diese schützen nicht nur die Datenübertragung bei finanziellen Transaktionen, sondern geben auch Auskunft über den Betreiber einer Website und die Firma, über die das Zertifikat ausgestellt wurde.
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