Die wichtigsten Tipps zur Domainregistrierung
Der Domainname ist praktisch die Visitenkarte jedes Webauftritts. Der Name und die gewählte Top-Level-Domain prägen entscheidend den ersten Eindruck eines Unternehmens oder Blogs – sogar noch bevor nur eine einzige Seite aufgerufen wurde. Die Herausforderung bei der Wahl einer Domain: Der Name sollte prägnant und sowohl für potentielle Besucher wie auch Suchmaschinen attraktiv sein.
Mehr Informationen dazu, warum man eine Domain braucht, gibt es in unserem Podcast:
Doch auch darüber hinaus gibt es einige formale und rechtliche Vorgaben, die man berücksichtigen sollte. Wir haben die wichtigsten Tipps zur Domainregistrierung übersichtlich zusammengefasst.
Die eigene Domain registrieren
Ob Online-Shop, Blog oder private Website, jedes Webprojekt beginnt mit dem passenden Domainnamen. Dieser besteht aus der Top-Level-Domain (TLD), also der Endungen wie .de oder .com, und der Second-Level-Domain, dem eigentlichen Namenselement der Domain. Grundsätzlich kann in Deutschland jeder eine Domain registrieren. Der Wunschname ist schnell gefunden und ebenso schnell kann man bei den Anbietern durch einen Domain-Check überprüfen, ob die gewünschte Domain noch zur Verfügung steht.
Der Anbieter übernimmt dann auch die Registrierung bei der zuständigen Vergabestelle. Für jede TLD ist einer bestimme Organisation zuständig, die sich um Registrierung kümmert. Als Registrar arbeiten die Anbieter mit diesen Stellen zusammen. Möchte man eine Domain unter fünf verschiedenen TLDs registrieren, müssen theoretisch fünf verschiedene Vergabestellen kontaktiert werden. Registrare wie IONOS übernehmen diese Kommunikation.
Vor der Registrierung einer Domain sollte jeder Nutzer eigenständig überprüfen, ob eine Nutzung des gewünschten Domainnamens gegen bestehende Markenschutzrechte verstößt. Denn der Verstoß gegen das Markenrecht bei Domains gehört zu den häufigsten Fehlern bei der Domainregistrierung.
Wussten Sie schon, dass Sie bei IONOS Ihre eigene Domain registrieren können?
1. Gestaltung der Second-Level-Domain
Bei der Gestaltung des Domainnamens ist man in Deutschland relativ frei. Einige technische Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt werden: Verwenden darf man alle Zeichen von A bis Z, Ziffern von 0 bis 9 sowie den Bindestrich. Der Bindestrich darf jedoch nicht am Anfang der Second-Level-Domain stehen. Andere Sonderzeichen wie Punkte, Schrägstriche oder Fragezeichen sind nicht zulässig. In der Regel darf der Domainname bis zu 63 Zeichen umfassen.
Mittlerweile sind auch Domainnamen möglich, die man vor einigen Jahren noch nicht registrieren konnte. Dazu gehören neben den Kurzdomains mit minimal zwei Zeichen (zum Beispiel www.ei.de ) auch die sogenannten Umlautdomains.
Umlautdomains
Auch Umlaute können mittlerweile Teil des Domainnamens sein. Möglich macht das die Einführung sogenannter Internationalized Domain Names. Durch diese Art der Domain können länderspezifische Sonderzeichen im Domainnamen dargestellt werden. Für Deutschland sind das zum Beispiel die Umlaute ä, ü und ö – für Frankreich der Akzent. Diese speziellen Domains werden zunächst konvertiert, da das DNS-System nach wie vor nur das englische Alphabet ASCII erkennt. Möchte man sich beispielweise die Domain möbelhaus-name.de sichern, wird dieser bei der Registrierung das Präfix xn vorangestellt, der Umlaut ausgespart und eine weitere Zeichenfolge angehängt. Die Umlaut-Domain wird dann als xn–mbelhaus-name-nda.de registriert.
Bei der direkten Eingabe in das Browserfenster funktionieren die Umlautdomains ohne Probleme. Es können jedoch noch nicht alle E-Mail-Programme und Online E-Mail-Dienste mit Umlaut-Adressen umgehen. Beim Versand um Empfang kann es zu Fehlermeldungen kommen. Als Websitebetreiber sollte man sich zusätzlich zu Umlaut-Domain auch immer die Variante ohne Umlaute sichern. Die Mail-Adresse können über diese Domain verwaltet werden.
2. Wahl der Top-Level-Domain
Die Top-Level-Domain bildet die höchste Ebene der Namensauflösung und den letzten Abschnitt der Domain rechts vom Punkt. Die momentan meist genutzten Endungen sind .com, .net, .org und die spezifischen Länderkennungen wie .de, .es oder .us. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
- generischen TLDs: Generische Top-Level-Domains geben einen Hinweis auf die Art des Website-Angebots. So erwartet man hinter .com (Commercial) ein kommerzielles Angebot, während .org (Organisation) als TLD für den Internetauftritt einer Organisation in Frage kommt.
- länderspezifischen TLDs: Länderspezifische TLDs geben Auskunft über die Herkunft einer Internetseite. Länderendungen haben in der Regel zwei Buchstaben. So steht .de für Deutschland, .hu für Ungarn oder .es für Spanien.
Ein weiterer Tipp zur Domainregistrierung: Es sinnvoll, sich gleich mehrere Domainendungen und Namensvarianten zu sichern. Oft bieten Provider günstige Pakete an, wodurch es sich lohnt, seinen Wunschnamen gleich mit mehreren TLDs zu registrieren. Die Auffindbarkeit der Website steigt damit, und alle wichtigen Varianten der Domain sind gesichert und somit nicht für Dritte verfügbar.
Die neuen Top-Level-Domains
Auch die sogenannten nTLDs, also „Neue Top-Level-Domains“ gehören zu den generischen TLDs. 2013 hat man begonnen, neue Domainendungen freizugegeben. Dadurch ergab sich die Möglichkeit, Domainnamen sehr viel spezifischer zu gestalten und den Besuchern der Seite schon mit der Endung einen konkreten Hinweis auf das Angebot zu geben. Möglich sind sowohl kommerzielle Begriffe wie .shop oder .business als auch Begriffe, die den Standort innerhalb eines Landes kennzeichnen. Dazu gehören beispielsweise die Endungen .berlin oder .bayern. Insgesamt sollen 700 nTLDs in das Registrierungsverfahren aufgenommen werden. Bei IONOS können noch vor offizieller Markteinführung neue Top-Level-Domains vorregistriert beziehungsweise vorbestellt werden. Die neuen TLDs sind eine gute Alternative, wenn der Wunschname unter den gängigen Top-Level-Domains schon vergeben ist, man jedoch an seiner Namenswahl festhalten möchte.
Domainendung .ag als Sonderfall
Die Domainendung .ag ist entgegen der allgemeinen Annahme keine generische, sondern eine länderspezifsiche TLD, und zwar die des Inselstaats Antigua und Barbuda in der Karibik. Als allgemein bekannte Abkürzung für den deutschen Begriff Aktiengesellschaft ist die Endung hierzulande begehrt und darf auch genutzt werden. Nach einem offiziellen Urteil des OLG Hamburgs im Jahr 2005 dürfen jedoch nur deutsche Aktiengesellschaften diese Endung registrieren. Der Domainname muss außerdem zwingend mit dem Namen der Gesellschaft übereinstimmen, so wie er offiziell im Handelsregister geführt wird.
Eine Domain „kaufen“
Wer eine Domain registriert, mietet diese lediglich auf Zeit. Vom Kauf einer Domain zu sprechen, ist also genau genommen nicht richtig. Wird der Vertrag am Ende der Vertragslaufzeit nicht verlängert, wird der Domainname wieder frei und kann von anderen Interessenten gemietet werden. Auch beim Verkauf von Domainnamen wird kein (virtueller Besitz) von Person A zu Person B übertragen, es ändert sich lediglich der Registrierungsnehmer.
Was passiert bei einem Anbieterwechsel?
Möchte man den Anbieter (Registrar) wechseln, aber seine bereits registrierte Domain behalten, stellt das in der Regel kein Problem dar. Man benötigt lediglich den Autorisierungscode zu seiner Domain, welchen man beim Erstanbieter anfragen kann. Möchte man von zum Beispiel von einem Anbieter zu IONOS wechseln, muss man ein spezielles Domaintransfer-Formular ausfüllen und den Umzug bestätigen. Alle weiteren Schritte werden dann in Wege geleitet. Wie oben schon erwähnt wendet sich der Anbieter in seiner Funktion als Registrar an die zuständige Vergabestelle.
Wie lange ein Domain-Umzug dauert, hängt von den Verfahrensregeln der jeweiligen Vergabestelle (Registry) ab. Bei generischen TLD und den NTLDs muss man in der Regel mit fünf bis sechs Werktagen rechnen. Das anschließende DNS-Update benötigte weitere 24 bis 48 Stunden.
Es ist ratsam, spätestens einen Monat bevor der Vertrag beim altern Anbieter ausläuft, den Domain-Umzug zu beantragen. Trifft der Antrag zu spät ein, kann es sein, dass der Leistungszeitraum der entsprechenden Domain erneut beim aktuellen Anbieter verlängert werden muss, bevor ein Umzug zum neuen Anbieter möglich ist.
3. Keine Domain ohne Markenrecht
Wer in einem Online-Shop Schuhe von Adidas verkauft, könnte unter Umständen meinen, dass es sinnvoll wäre, den Markennamen in der Domain unterzubringen. Doch hier muss man sehr vorsichtig sein, denn leicht verstößt man als Domaininhaber gegen Marken- und Namensrechte. Die Nutzung eines Marken- oder Unternehmensnamen ist nur bei vorheriger Genehmigung des Rechteinhabers möglich. Dafür sollte in jedem Fall eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vorliegen. Wer den Namen von Marken oder Unternehmen ohne diese Genehmigung im Domainnamen verwendet, muss mit einer Abmahnung rechnen. Dabei sollte man den Gegenstands- und Streitwert nicht unterschätzen. Streitsummen von bis zu 50.000 Euro sind keine Seltenheit. Wer sich vor Geldstrafen und Gerichtsverfahren schützen will, geht auf Nummer sicher und überprüft vor der Registrierung die Wunschdomain auf folgende Aspekte:
- Marken- und Unternehmensnamen: Den Online-Shop mit einem großen Markennamen zu schmücken, um Besucher anzulocken, ist verführerisch. Doch auch wenn der Markenname die Zielgruppen- und Kundenansprache vereinfachen würde, ist das in den meisten Fällen nicht erlaubt. Auch Unternehmensnamen stehen unter dem Schutz des Namensrechts und dürfen in Domainnamen Dritter nicht einfach verwendet werden.
- Namen von Prominenten: Auch Namen von Personen des öffentlichen Lebens unterliegen dem Namensrecht nach §12 BGB. Demnach sind viele Vor- und Nachnamen, sofern sie nicht generisch sind, geschützt. Wer also eine Helene Fischer-Fanseite erstellen oder als Bastian Schweinsteiger-Imitator einen eigenen Blog veröffentlichen möchte, muss beim Domainnamen auf die Rechte der Prominenten Rücksicht nehmen.
- Tippfehler-Domains: Typische Tippfehler wie ebey.de, gogle.de oder amason.de darf man ebenfalls nicht ohne weiteres als Domainnamen wählen. Oft sind bei großen Marken und Namen auch die ähnlichen Zeichenfolgen geschützt – also liegt auch bei der Verwendung solcher Tippfehler-Varianten eine Verletzung der Marke vor. Dieses Wissen kann man für das eigene Unternehmen nutzen und schon von Beginn an die sogenannten Tippfehler-Domains sichern.
- Bekannte Titel: Ob Filme, Zeitschriften oder TV-Serien – der Titel von bekannten Veröffentlichungen sollte in der Domain nicht verwendet werden. In der Regel stehen diese Begriffe unter Titelschutz und der unautorisierte Gebrauch ist nicht zulässig.
Auch Städtenamen, Behörden oder andere staatliche Einrichtungen sollten bei der Domainregistrierung vermieden werden, denn auch hier kann durch die Domain ein Markenrecht verletzt werden. Grundsätzlich gilt: Eine Verletzung der Marke liegt immer dann vor, wenn jemand von der Bekanntheit profitiert. Sehr große, bekannte Namen wie Mercedes oder BMW müssen nicht zwingend als Marke eingetragen sein, um speziellem Schutz zu unterstehen.
Domain-Markenrechte prüfen
Das Markenrecht bei Domains bezieht sich auf gewerbliche Website-Themen. Private Websites ohne kommerziellen Nutzen sind also von den Regelungen ausgeschlossen. Wer jedoch mit der eigenen Website Geld verdienen möchte, und sei es nur mit einem einzigen Werbebanner, sollte die Domain unter strikter Berücksichtigung des Markenrechts auswählen. Welche Namen und Begrifflichkeiten unter das Markenrecht fallen, kann man beim zuständigen Marken- und Patentamt in Erfahrung bringen. Die Überprüfung ist wenigen Schritten und natürlich kostenlos auf der jeweiligen Seite möglich. Zur schnellen Recherche eignen sich die folgenden Seiten:
- Deutsche Marken: DPINFO Deutschland
- Internationale Marken: WIPO International
Über diese Recherche-Tools kann man prüfen, ob der in der Wunschdomain enthaltende Begriff schon als Marke eingetragen ist. Auch ähnlich klingende Wortmarken oder Ähnlichkeiten des Logos mit existierenden Bildmarken stellen einen Verstoß gegen das Markenrecht da.
Eine solche Ähnlichkeitsrecherche kann aber nicht über die oben genannten Seiten erfolgen. Hierfür sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.