Die Registrierung einer Domain ist kinderleicht und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Ist ein passender Domain-Name gefunden, gilt es im ersten Schritt, die Verfügbarkeit der Adresse zu prüfen. Domain-Anbieter stellen dazu eine entsprechende Suchmaske zur Verfügung. Diese liefert in der Regel auch Alternativvorschläge, falls die favorisierte Kombination aus Domain-Name und Top-Level-Domain bereits vergeben ist. Die Vergabe von Domains erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Prägnante Wortkombinationen unter beliebten Top-Level-Domains wie .de oder .com sind daher schnell vergriffen. Dieser Verknappung wirkt die zentrale Internetverwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) seit 2013 mit einer Reihe neuer Domainendungen entgegen.
Wurde eine Registrierung für eine verfügbare Domain beim Registrar in Auftrag gegeben, leitet dieser den Antrag an das entsprechende NIC weiter, das mit der Verwaltung der Top-Level-Domain betraut ist. Dort wird ein ausführliches Register geführt, die sogenannte Whois-Datenbank, in der alle Nutzerdaten inklusive Kontaktinformationen hinterlegt sind. Auch wenn der Nutzer einer Domain für alle Inhalte, die unter dieser Adresse erscheinen, vollumfänglich verantwortlich ist, wird er nicht zum Domain-Eigentümer. Stattdessen basieren Domain-Registrierungen immer auf einem Miet- oder Pachtvertrag, bei dem eine monatliche oder jährliche Gebühr für die technische Bereitstellung der Domain berechnet wird. Gewinne, die mit einem Webprojekt unter einer entsprechenden Domain erwirtschaftet werden, stehen jedoch in vollem Umfang dem registrierten Nutzer zu.