Ein Buch­sta­ben­dre­her, die falsche Domain-Endung oder ein ver­ges­se­ner Bin­de­strich – oft reicht schon eine kleine Ab­wei­chung in der In­ter­net­adres­se und ein Nutzer verirrt sich auf die falsche Webseite. Denn gerade beliebte On­line­prä­sen­zen sind umlagert von Ty­po­s­quat­tern. Diese Betreiber so­ge­nann­ter Tipp­feh­ler-Domains spe­ku­lie­ren auf die Un­acht­sam­keit der In­ter­net­ge­mein­de im Umgang mit URLs und erwarten fehl­ge­lei­te­te Besucher mit Werbung, Schad­soft­ware und Phishing-Seiten. Wir zeigen Ihnen, nach welchen Mustern Ty­po­s­quat­ter vorgehen und wie Sie Ihr On­line­pro­jekt vor diesem Ge­schäfts­mo­dell schützen.

Was ist Ty­po­s­quat­ting?

Ty­po­s­quat­ting (englisch typo = Tipp­feh­ler, squat = besetztes Haus) nennt man eine Variante des Cy­bers­quat­tings, bei der ein Web­sei­ten­be­trei­ber gezielt Domains mit Falsch­schrei­bun­gen beliebter In­ter­net­prä­sen­zen re­gis­triert und diese für mehr oder weniger unseriöse Inhalte besetzt. Die Grundlage dieses Ge­schäfts­mo­dells ist die Tipp­feh­ler­an­fäl­lig­keit von Web­adres­sen. Werden Domains manuell in die Suchzeile des Browsers ein­ge­tra­gen, kommt es immer wieder zu Ab­wei­chun­gen, die statt zur ge­wünsch­ten Webseite auf eine Tipp­feh­ler-Domain führen können. Betreiber dieser Seiten setzen auf gängige Ein­ga­be­feh­ler wie Buch­sta­ben­dre­her, machen sich Recht­schreib­feh­ler zunutze oder ergänzen beliebte Domains um Na­mens­zu­sät­ze und al­ter­na­ti­ve Endungen. Ein Ge­schäfts­mo­dell, das sich lohnt: Vertipper-Domains leiten in der Regel auf wer­be­op­ti­mier­te Landing­pa­ges oder por­no­gra­fi­sche Inhalte weiter, die den Be­trei­bern hohe Einnahmen ge­ne­rie­ren. Im schlimms­ten Fall werden In­ter­net­nut­zer sogar mit ge­fälsch­ten Webseiten kon­fron­tiert, die es auf die per­sön­li­chen Daten ah­nungs­lo­ser Besucher abgesehen haben. Doch Ty­po­s­quat­ting ist auch für Ge­schäfts­trei­ben­de ein Ärgernis. Denn mit jedem In­ter­net­nut­zer, der auf einer Tipp­feh­ler-Domain landet, geht ein po­ten­zi­el­ler Kunde verloren. Es empfiehlt sich daher, die be­lieb­tes­ten Falsch­schrei­bun­gen der eigenen In­ter­net­adres­se im Blick zu behalten und wenn möglich selbst zu re­gis­trie­ren.

  • Tipp­feh­ler: Der klas­si­sche Tipp­feh­ler schummelt sich vor allem beim eiligen Surfen in die Adress­zei­le. Gerade In­ter­net­nut­zer, die schnell und unpräzise tippen oder es gewohnt sind, sich auf die Au­to­kor­rek­tur zu verlassen, sind anfällig für Vertipper-Domains. Dann wird aus google.de schnell gogle.de, goolge.de oder goggle.de. Doch durch Buch­sta­ben­dre­her, ver­ges­se­ne oder doppelte Buch­sta­ben lässt sich der Such­ma­schi­nen-Markt­füh­rer aus Ka­li­for­ni­en den Umsatz nicht schmälern: Das Un­ter­neh­men hat kur­zer­hand sämtliche Tipp­feh­ler-Domains selbst re­gis­triert und leitet diese auf die eigene Start­sei­te um. Ein Schritt, den die beliebte Online-En­zy­klo­pä­die Wikipedia versäumt hat – hier führen diverse Falsch­schrei­bun­gen auf Webseiten mit be­denk­li­chen Inhalten.
  • Recht­schreib­feh­ler: Landet ein Nutzer auf der falschen Website, ist nicht immer die Tastatur schuld. Viele In­ter­net­adres­sen werden schlicht falsch ge­schrie­ben. Immer wieder suchen In­ter­net­nut­zer unter www.salando.de nach neuen Schuhen oder auf www.addidas.de nach dem passenden Trai­nings­an­zug. Doch auch hier haben die Betreiber der ei­gent­li­chen Ziel­sei­ten reagiert. Wer auf den Typo-Domains landet, wird per Redirect auf die richtige Domain ohne Recht­schreib­feh­ler um­ge­lei­tet.
  • Al­ter­na­ti­ve Schreib­wei­sen: Auch al­ter­na­ti­ve Schreib­wei­sen ge­läu­fi­ger Pro­dukt­be­zeich­nun­gen oder Dienst­leis­tun­gen können In­ter­net­nut­zer in die Irre führen. Wer sein On­lin­ege­schäft unter www.fo­to­ser­vice.berlin eta­blie­ren möchte, sollte si­cher­stel­len, dass po­ten­zi­el­le Kunden auch über www.pho­to­ser­vice.berlin ans Ziel gelangen und nicht auf einer Vertipper-Domain ver­lo­ren­ge­hen.
  • Bin­de­strich-Domains: Wie anfällig Bin­de­strich-Domains für Ty­po­s­quat­ting sind, zeigte der Me­di­en­rum­mel um die In­ter­net­prä­senz der Bun­des­kanz­le­rin www.angela-merkel.de im Wahlkampf 2013. Hier führte die Variante ohne Bin­de­strich zeitweise zum Online-Auftritt des Wahl­kampf­geg­ners SPD. Doch Ty­po­s­quat­ter lassen Bin­de­stri­che nicht nur unter den Tisch fallen. Oft dienen diese auch der Ergänzung gängiger Marken-Domains um täu­schen­de Na­mens­be­stand­tei­le. Das Ergebnis sind Webseiten wie www.amazon-on­line­shop.de, die sich zwar richtig anhören, aber nichts mit dem Mar­ken­in­ha­ber zu tun haben und für die Ver­brei­tung von Werbung oder Schad­soft­ware genutzt werden.
  • Falsche Domain-Endung: Spä­tes­tens seit den neuen Domain-Endungen lassen sich Mar­ken­na­men und eta­blier­te Domains mit diversen Endungen kom­bi­nie­ren, um In­ter­net­nut­zer in die Irre zu führen. Web­sei­ten­be­trei­ber, die ein Online-Angebot unter .de launchen, sollten auch andere relevante Top-Level-Domains wie .com, .shop oder .web in Erwägung ziehen, um zu ver­hin­dern, dass diese anderen in die Hände fallen. Bei Ty­po­s­quat­tern beliebt ist zudem die ko­lum­bia­ni­sche Top-Level-Domain .co, da sich mit dieser zahl­rei­che In­ter­net­nut­zer abfangen lassen, die den letzten Buch­sta­ben der ge­läu­figs­ten TLD .com vergessen.

Recht­li­che Lage

Da es viele Ty­po­s­quat­ter gezielt auf Marken-Domains abgesehen haben, steht dieses Ge­schäfts­mo­dell in der Regel im Konflikt mit dem Mar­ken­recht. Der Mar­ken­schutz wird in Deutsch­land durch das „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kenn­zei­chen“ (Mar­ken­ge­setz) geregelt. Re­gis­triert ein Ty­po­s­quat­ter eine Domain, die einer ge­schütz­ten Marke ent­spricht oder ihr ähnlich ist, verletzt dies in den meisten Fällen die Rechte des Mar­ken­in­ha­bers. Dieser kann somit Un­ter­las­sungs­an­sprü­che geltend machen. Wort­wört­lich heißt es in § 14 (2) des MarkenG:

„Dritten ist es untersagt, ohne Zu­stim­mung des Inhabers der Marke im ge­schäft­li­chen Verkehr

  1. ein mit der Marke iden­ti­sches Zeichen für Waren oder Dienst­leis­tun­gen zu benutzen, die mit den­je­ni­gen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
  2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähn­lich­keit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähn­lich­keit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienst­leis­tun­gen für das Publikum die Gefahr von Ver­wechs­lun­gen besteht, ein­schließ­lich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke ge­dank­lich in Ver­bin­dung gebracht wird, oder
  3. ein mit der Marke iden­ti­sches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienst­leis­tun­gen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Un­ter­schei­dungs­kraft oder die Wert­schät­zung der bekannten Marke ohne recht­fer­ti­gen­den Grund in un­lau­te­rer Weise ausnutzt oder be­ein­träch­tigt.“

Doch nicht immer handelt es sich bei Domains um rechtlich ge­schütz­te Mar­ken­na­men wie google.de, amazon.de oder apple.com. So entschied der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) im Jahr 2014 in einem Recht­streit des Wet­ter­diens­tes www.wet­te­ron­line.de mit dem Betreiber der Typo-Domain www.wet­te­ron­lin.de (ohne „e“), dass es ich bei „wet­te­ron­line“ lediglich um einen be­schrei­ben­den Begriff handle. Die für den Na­mens­schutz er­for­der­li­che „na­mens­mä­ßi­ge Un­ter­schei­dungs­kraft der Be­zeich­nung“ liege nicht vor. Die Tipp­feh­ler-Domain www.wet­te­ron­lin.de sei somit nicht grund­sätz­lich un­zu­läs­sig. Dennoch stellte der BGH klar, dass das Abfangen von Kunden durch eine Tipp­feh­ler-Domain eine unlautere Be­hin­de­rung gemäß dem Gesetz gegen un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) darstelle. Es sei denn, der Domain-Inhaber weise Nutzer auf der sich öffnenden In­ter­net­sei­te un­ver­züg­lich auf den Umstand hin, dass es sich nicht um die Webseite www.wet­te­ron­line.de handle.

So schützen Sie sich und Ihre Besucher vor Ty­po­s­quat­ting

Das Urteil des BGH zeigt, dass ein Rechts­streit gegen Ty­po­s­quat­ter zeit- und kos­ten­in­ten­siv sein kann und nicht zwangs­läu­fig zum ge­wünsch­ten Ergebnis führt. Beim Schutz vor Tipp­feh­ler-Domains sollten Web­sei­ten­be­trei­ber prä­ven­ti­ve Maßnahmen ins Auge fassen.

Re­gis­trie­ren Sie Typo-Domains vor­sorg­lich

Viele Mar­ken­in­ha­ber bedienen sich daher einer Domain-Strategie, bei der mögliche Tipp­feh­ler-Varianten gleich mit­re­gis­triert werden, um diese vor Wett­be­wer­bern oder Ty­po­s­quat­tern zu schützen. Auch Web­sei­ten­be­trei­ber, die einen oft falsch ver­stan­de­nen Domain-Namen nutzen, sollten eine Re­gis­trie­rung der gän­gigs­ten Feh­ler­va­ri­an­ten ins Auge fassen. Einmal re­gis­triert lassen sich Vertipper-Domains bequem per Redirect auf das ei­gent­li­che Online-Angebot umleiten.

Re­ser­vie­ren Sie sich die ver­schie­de­nen Typo-Domains zu Ihrer Domain:

Tipp

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Domain-Check

Nutzen Sie den Mo­ni­to­ring-Service der ICANN

Um einem Cy­bers­quat­ting vor­zu­beu­gen, das durch die viel­fäl­ti­gen Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­kei­ten der neuen Domain-Endungen (nTLDS) be­güns­tigt wird, bietet die ICANN mit dem Trademark Clea­ring­house ein Mo­ni­to­ring-System, das Mar­ken­in­ha­ber au­to­ma­tisch über die Ver­wen­dung ihrer Marken in Domains in­for­miert. Dieser Service kann jedoch aus­schließ­lich für Marken genutzt werden, die national oder in­ter­na­tio­nal im Mar­ken­re­gis­ter erfasst wurden.

SSL-Zer­ti­fi­ka­te schaffen Vertrauen

Eine Prä­ven­tiv­maß­nah­me ist es, verirrte Besucher durch Re­gis­trie­run­gen von Vertipper-Domains in die richtigen Bahnen zu lenken. Darüber hinaus sollten Web­sei­ten­be­trei­ber si­cher­stel­len, dass In­ter­net­nut­zer zwei­fels­frei nach­voll­zie­hen können, wann Sie sich auf der Ori­gi­nal­sei­te befinden. Hier kommen SSL-Zer­ti­fi­ka­te ins Spiel. Diese schützen nicht nur die Da­ten­über­tra­gung bei fi­nan­zi­el­len Trans­ak­tio­nen, sondern geben auch Auskunft über den Betreiber einer Website und die Firma, über die das Zer­ti­fi­kat aus­ge­stellt wurde.

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