Für Rollstuhlfahrer ist es im Alltag wichtig, dass Gebäude möglichst barrierefrei konstruiert sind, also beispielsweise Rampen und Fahrstühle zur Verfügung stehen. Dasselbe Prinzip gilt im Grunde auch für das Internet. Damit sehbehinderte Nutzer mit Screenreadern das Internet navigieren können, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden: Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0, ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Sie soll dafür sorgen, dass das Internet für möglichst alle User nutzbar ist.
Da sich das Internet in den vergangenen Jahren aber stark verändert hat, befindet sich aktuell eine neue Fassung dieses Gesetzes im EU-Notifizierungsverfahren. Solange gelten die WACG-Empfehlungen als Orientierungsmaßstab.
Der Begriff „barrierefreies Internet“ bezieht sich aber nicht nur auf den behindertengerechten Aufbau von Websites, sondern ebenso auf einen allgemein leicht zugänglichen Aufbau von Inhalten und Texten. Auch die Zugänglichkeit über mehrere Plattformen und Betriebssysteme ist Kennzeichen eines barrierefreien Internets. Im Idealfall sind Websites zudem so gestaltet, dass sie für Menschen unterschiedlichster sozialer- und Altersschichten sowie auch für Nichtmuttersprachler verständlich sind. Wobei das je nach Website-Thema mitunter nur schwer zu realisieren ist.
Barrierefreiheit im Internet ist leider keine Selbstverständlichkeit. Moderne, dynamische Websites sind von Screenreadern oft ebenso schwer auszulesen wie solche, die vermehrt mit Flash, JavaScript und Grafiken arbeiten. Auch bei vielen Content-Management-Systemen (CMS) wird bemängelt, dass die erzeugten Websites relativ barrierelastig sind. Häufig anzutreffende Wahrnehmungsbarrieren im Internet sind beispielsweise ungenügende Farbkontraste, fehlende Skalierbarkeit und fehlende Textalternativen zu Bildern. Doch ohne diese Alternativen können blinde Nutzer Websites nur unvollständig erschließen.