Innerhalb der EU bedeutet der EU-US Privacy Shield für viele Unternehmen keine wirkliche Entlastung, da die Neureglungen nur sehr bedingt zur Rechtssicherheit beitragen. Viele Onlineunternehmen sind im juristischen Rahmen, wie beispielsweise bei einem Gerichtsprozess, auf die transatlantische Übermittlung von Daten angewiesen. Auch wenn sich Empfänger der Datenpakete in den USA aufgrund der Neureglungen des neuen Datenschutzschildes selbst zertifizieren können, sind sie nicht vor erneuten gerichtlichen Entscheidungen gegen das neue Konzept gefeit.
Daher ist es denkbar, dass viele Unternehmen nicht auf den Privacy Shield bauen und somit auf eine Datenübermittlung auf Basis der neuen Resolution verzichten. Eine sicherere Alternative wäre beispielsweise die Implementierung der EU-Standardvertragsklauseln. Jedoch ist auch in diesem Fall keine absolute Rechtssicherheit garantiert. Die irische Datenschutzbehörde hat bereits verlauten lassen, auch diese Richtlinien juristisch genauer prüfen zu lassen.
Die Diskussion um den Sinn der Privacy-Shield-Reglungen wird vermutlich nicht so schnell abflachen. Jene Unternehmen, die auf eine unmissverständliche, juristisch einwandfreie Reglung gehofft hatten, müssen schlussendlich die gerichtliche Überprüfung des Abkommens abwarten.
Und wenn sich Unternehmen beim Datentransfer weiterhin auf die EU-Standardvertragsklauseln berufen, sind diese auch nicht sicherer als Safe Harbor seinerzeit. So betonen Datenschützer, dass die Argumente, die bereits das Abkommen Safe Harbor kritisch beleuchteten, auch auf die Klauseln der momentan nach EU-Recht gültigen Verordnungen anwendbar wären – und folglich auch diese Verordnungen einer genauen juristischen Prüfung nicht standhalten würden.