Ran­som­wa­re ist ein Ober­be­griff für Schad­soft­ware, die Nut­ze­rin­nen und Nutzern den Zugriff auf einzelne Dateien oder sogar das gesamte System versperrt. Gegen eine Lö­se­geld­zah­lung sollen die Daten dann angeblich wieder frei­ge­ge­ben werden.

Was ist Ran­som­wa­re?

Bei Ran­som­wa­re handelt es sich um eine besonders ge­fähr­li­che und perfide Art der Malware. Der Name bezieht sich auf das englische Wort für „Lösegeld“, da auch bei diesem Angriff ein Opfer erpresst wird. Als „Geisel“ fungieren al­ler­dings Dateien oder sogar das gesamte Be­triebs­sys­tem. Cy­ber­kri­mi­nel­le schleusen dafür eine spezielle Schad­soft­ware auf den at­ta­ckier­ten Rechner, die bestimmte Bereiche so ver­schlüs­selt, dass Ge­schä­dig­te keinen Zugriff mehr darauf haben. Möchten Sie dann auf Ihre Dateien zugreifen, erhalten Sie eine Lö­se­geld­for­de­rung, die Sie für die Freigabe der Daten ent­rich­ten sollen. Somit bleiben Ihnen nur zwei Mög­lich­kei­ten: Entweder Sie zahlen oder Sie versuchen, die Ran­som­wa­re zu entfernen.

Die Gefahren von Ran­som­wa­re für Un­ter­neh­men oder Pri­vat­per­so­nen sind enorm. Sensible Dateien können ver­schlüs­selt und sogar zerstört werden. Da nur die Angreifer oder An­grei­fe­rin­nen Zugriff auf die be­trof­fe­nen Bereiche haben, können bei Ret­tungs­ver­su­chen auch Daten ver­lo­ren­ge­hen. Dennoch sollten Sie niemals auf die For­de­run­gen der Cy­ber­kri­mi­nel­len eingehen. Denn diese bieten Ihnen keinerlei Si­cher­hei­ten, sodass selbst nach einer Zahlung Dateien zerstört oder wei­ter­ge­ge­ben werden könnten. Außerdem ist es möglich, dass weitere Angriffe auf Ihren Rechner durch­ge­führt werden, da Sie als lohnendes Ziel gelten. Es gibt glück­li­cher­wei­se viele Methoden, um sich vor einem Angriff mit Ran­som­wa­re oder auch Spyware oder Scareware zu schützen.

So erkennt man Ran­som­wa­re-Angriffe

Es gibt zwar un­ter­schied­li­che Arten von Ran­som­wa­re, die meisten erkennen Sie al­ler­dings sehr schnell. Schließ­lich ist es im Interesse der Erpresser oder Er­pres­se­rin­nen, dass Sie schnell über Ihre Lage in­for­miert sind und dem­entspre­chend möglichst umgehend den For­de­run­gen nach­kom­men. Meistens erscheint daher bald eine Mit­tei­lung, die Sie über den Angriff mit Ran­som­wa­re in­for­miert und ein Droh­sze­na­rio for­mu­liert. Sinngemäß wird Ihnen in vielen Fällen mit­ge­teilt, dass wertvolle Dateien ver­schlüs­selt wurden und Sie diese frei­kau­fen müssen. Dazu zeigt Ihnen oft ein Countdown an, bis wann Sie den For­de­run­gen nach­kom­men sollen. Zur Zahlung des Lösegelds wird in der Regel Bitcoin genutzt.

Außer dem Zugang zu einem aus­ge­wähl­ten Bitcoin-Markt­platz sind die meisten Funk­tio­nen un­ter­bun­den. Teilweise können Sie die be­trof­fe­nen Dateien zwar noch ansehen, aber nicht mehr darauf zugreifen. Sind größere Teile Ihres Systems befallen, ist sogar der Zugriff auf den eigenen Desktop gesperrt. Lediglich die ge­for­der­te Trans­ak­ti­on ist dann noch frei­ge­ge­ben. Wenn Sie diese durch­füh­ren, werden die Dateien im Anschluss wieder frei­ge­ge­ben – so zumindest das Ver­spre­chen. Be­trof­fe­ne Dateien erkennen Sie unter Umständen an einer Na­mens­än­de­rung oder einer neuen Endung. Auch eine Ver­lang­sa­mung Ihres Systems oder vermehrte Abstürze können auf Ran­som­wa­re hindeuten.

So schützt man sich vor Angriffen mit Ran­som­wa­re

Da sich Ran­som­wa­re immer wei­ter­ent­wi­ckelt, gibt es keinen voll­stän­di­gen Schutz vor einem solchen Angriff. Dennoch haben Sie ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, eine Schä­di­gung Ihres Systems zumindest zu er­schwe­ren. Folgende Vor­keh­run­gen sind dabei besonders wichtig:

  • Re­gel­mä­ßi­ge Backups: Führen Sie re­gel­mä­ßi­ge Backups durch oder setzen Sie auf ein Si­cher­heits­sys­tem, das diese Aufgabe au­to­ma­tisch für Sie übernimmt. So ist es deutlich einfacher, nach einem Angriff mit Ran­som­wa­re auf ältere Dateien zu­rück­zu­grei­fen.
  • Scan: Nutzen Sie ein An­ti­vi­ren­pro­gramm, das Ihr Netzwerk und System scannt und so Ran­som­wa­re und andere Malware früh­zei­tig erkennt. So wird die Aus­brei­tung in vielen Fällen bereits im Vorfeld un­ter­bun­den oder Sie bekommen die Mög­lich­keit, Schad­soft­ware zu entfernen.
  • Vorsicht walten lassen: Öffnen Sie Dateien nur, wenn Sie auch den Absender oder die Ab­sen­de­rin kennen. Über­prü­fen Sie, ob z. B. Emails dubiose Anhänge enthalten, und kon­trol­lie­ren Sie auch immer die Da­tei­endun­gen. Schließen Sie fremde externe Da­ten­trä­ger wie USB-Sticks nur dann an Ihren Computer an, wenn Sie der Quelle vertrauen.
Tipp

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Beispiele für Ran­som­wa­re

In der Ver­gan­gen­heit hat es bereits zahl­rei­che Angriffe mit Ran­som­wa­re gegeben. Wir stellen Ihnen an dieser Stelle ein paar der pro­mi­nen­tes­ten Beispiele vor. Leider ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich nicht nur die Si­cher­heits­sys­te­me wei­ter­ent­wi­ckeln, sondern auch die Ran­som­wa­re selbst. Folgende Fälle sind Ihnen mög­li­cher­wei­se noch immer im Ge­dächt­nis:

  • WannaCry: Die Ran­som­wa­re WannaCry nutzte 2017 eine Si­cher­heits­lü­cke in Windows und at­ta­ckier­te mehr als 230.000 Computer in über 150 Ländern. Zwar hatte Microsoft zu diesem Zeitpunkt bereits einen Patch angeboten, der das Leck schließen sollte, veraltete Systeme waren aber dennoch un­ge­schützt. Zahl­rei­che Re­gie­rungs­be­hör­den, Kran­ken­häu­ser, Konzerne und auch die Deutsche Bahn AG wurden Opfer der Ran­som­wa­re. Der weltweite Schaden belief sich auf rund 4 Mil­li­ar­den US-Dollar.
  • Ryuk: Ungefähr ein Jahr später machte die Ran­som­wa­re Ryuk vor allem in den USA von sich reden. Die Schad­soft­ware zielte ebenfalls auf Windows-Rechner ab und nahm vor allem hoch­ran­gi­ge Ziele ins Visier. In nur wenigen Monaten konnten Lö­se­geld­zah­lun­gen im hohen sechs­stel­li­gen Bereich erpresst werden. Ryuk wurde danach wei­ter­ent­wi­ckelt und war noch einige Jahre aktiv.
  • BKA-Trojaner: Eine bekannte deutsche Ran­som­wa­re-Version war der BKA-Trojaner. Hierbei wurden die be­trof­fe­nen Rechner komplett gesperrt. Eine Meldung sug­ge­rier­te, dass auf dem Computer bei­spiels­wei­se illegale Inhalte gefunden worden wären. Nut­ze­rin­nen bzw. Nutzer sollten daher eine Straf­zah­lung an das BKA leisten, um weitere Er­mitt­lun­gen zu ver­hin­dern. Natürlich hatte das tat­säch­li­che Bun­des­kri­mi­nal­amt nichts mit dieser Be­trugs­me­tho­de zu tun, die trotz teilweise of­fen­sicht­li­cher Recht­schreib­feh­ler in vielen Fällen zum Erfolg führte. Auch nach der Zahlung mit einer Prepaid-Karte wurde das System oft nicht wieder frei­ge­ge­ben.
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