Widerrufsrecht: Was Kunden und Händler wissen sollten

Gefällt die online bestellte Ware nicht, haben Kunden ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht. Wie genau dieses Recht gestaltet ist, für welche (Ver-)Käufe, Warengruppen und Verträge es gilt bzw. nicht gilt und wie Sie als Kunde einen Widerruf richtig formulieren und umsetzen, erfahren Sie hier.

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Widerrufsrecht: Definition und Abgrenzung

Das Widerrufsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 355) verankert. Es besagt, dass Kunden ohne Angaben von Gründen gekaufte bzw. bestellte Ware und unterschriebene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen können – den Kauf oder Abschluss also als ungültig erklären können. Dieses Recht gilt allerdings grundsätzlich nicht für Käufe im Laden, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kunden hier vor der Kaufentscheidung ausreichend Zeit haben, die Ware bzw. den Vertrag auf Gefallen, Passform etc. zu prüfen. In welchen Fällen vor Ort geschlossene Verträge dennoch widerrufen werden können und für welche (Kauf-)Verträge das Widerrufsrecht im Detail greift, erläutern wir noch in den folgenden Absätzen.

Dass Sie trotz Wegfall des Rechts auf Widerruf Ware zurückgeben können, manchmal sogar noch 30, 60 oder mehr Tage nach dem Kauf, hängt mit dem sogenannten Umtausch- bzw. Rückgaberecht zusammen. Dabei handelt es sich allerdings um keinen gesetzlichen Anspruch, sondern um Kulanz der Händler. Ebenfalls anders sieht die Situation bei beschädigter bzw. mangelhafter Ware aus, denn hier greift der gesetzliche Gewährleistungsanspruch oder die Garantie.

Widerruf: Bei diesen Verträgen haben Sie ein Recht darauf

Zum einen können Sie Verträge und Käufe widerrufen, die per „Fernabsatz“ arrangiert wurden. Konkret bedeutet das, dass die Abwicklung über einen oder mehrere der folgenden Kanäle abgewickelt wurde:

  • Internet
  • Telefon
  • Fax
  • Brief oder Postkarte

Damit das Widerrufsrecht greift, muss der Fernabsatz die vorrangige Verkaufsart eines Händlers sein. Bestellen Sie bei einem Laden um die Ecke ausnahmsweise telefonisch, greift das Recht auf Widerruf nicht. Gleiches gilt für Käufe bei Privatpersonen, wenn Sie beispielsweise Ware über Kleinanzeigen erwerben.

Tätigen Sie einen Kauf bei einem Unternehmen außerhalb der Geschäftsräume gilt ebenfalls das 14-tägige Widerrufsrecht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Vertrag

  • am Arbeitsplatz,
  • bei Veranstaltungen,
  • auf der Straße oder
  • an der Haustür bzw. in Ihrer Wohnung

unterschreiben.

Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen im Laden

Wie eingangs bereits beschrieben, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich nicht für Käufe bzw. Verträge, die Sie vor Ort in einem Geschäft abgeschlossen haben. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen Sie auch im Laden ein Recht auf Widerruf haben. Liegt der Kaufpreis über 200 Euro und ist eine mindestens dreimonatige Finanzierung damit verbunden, können Sie einen Widerruf formulieren. Das Recht greift also beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Ein Vertrag sieht eine regelmäßige Abnahme von Ware bzw. Lieferungen gleichartiger Artikel vor, beispielsweise Zeitschriften-Abos oder Lebensmittellieferungen aus Kochbox-Abos.
  • Zusammengehörende Gegenstände werden in mehreren Teillieferungen zugestellt und es wurde eine Ratenzahlung vereinbart.
  • Bei einem Vertrag wurde eine Ratenzahlung bzw. ein Kreditvertrag abgeschlossen.
  • Es wurde eine Finanzierungshilfe vereinbart, in Form von einem stark vergünstigten Kombinationsangebot von Vertrag und Kauf – häufig zu finden bei Handys, die durch einen gleichzeitigen Vertragsabschluss deutlich günstiger werden, oder wenn Sie ein Fahrzeug leasen und gleichzeitig eine Kaufverpflichtung abschließen.

Widerrufsrecht bei „Click & Collect“

Spätestens seit Corona erfreut sich „Click & Collect“ großer Beliebtheit. Ob Sie dabei ein Widerrufsrecht haben, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab: Kaufen Sie den Artikel tatsächlich in dem Online-Shop bzw. auf der Website, haben Sie ein solches Recht – die Art der Bezahlung und Abholung spielt keine Rolle. Reservieren Sie die Ware nur online und treffen die eigentliche Kaufentscheidung erst im Laden, entfällt das gesetzliche Widerrufsrecht.

Tipp

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Widerruf-Muster: So machen Sie vom Widerrufsrecht Gebrauch

Möchten Sie von einem Vertrag zurücktreten, müssen Sie Ihre Entscheidung dem Unternehmen schriftlich mitteilen. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Viele Händler stellen ein vorgefertigtes Widerrufsformular online oder als Beilage in der Warenlieferung zur Verfügung. Formuliert und unterschrieben, legen Sie den Widerruf mit ins Paket der Rücksendung und/oder schicken ihn per Post (Einschreiben) oder E-Mail. Lassen Sie sich den fristgerechten Widerruf immer schriftlich bestätigen.

Tipp

Optional können Sie auch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Schreiben widerrufen.

Liegt der erhaltenen Ware kein Widerrufsformular bei, können Sie sich an folgender Vorlage orientieren. Geben Sie im Schreiben zunächst Ihre und die Adresse des Unternehmens, Ihre Kunden- und/oder Bestellnummer sowie ein Datum an. Nutzen Sie dann folgende Textbausteine und ergänzen Sie ggf.:

Betreff: Widerruf meines Vertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag (fügen Sie hier eine Beschreibung der Ware, des Vertrags, Artikelnummer, usw.- zum Beispiel „über den Kauf einer Waschmaschine der Marke XY“ oder „über die Buchung des Workshops „Webdesign“ vom 01.10. bis zum 12.10.2021“,… ein). Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs.

Tipp

Als Unternehmen platzieren Sie sämtliche Regeln zum Widerrufsrecht am besten im Footer Ihrer Webpräsenz – zusammen mit dem Impressum, den AGBs und den Informationen zum Datenschutz. Mehr zum Thema Datenschutzgrundverordnung und Regeln für Unternehmer, haben wir in einem separaten Ratgeber für Sie zusammengefasst.

Widerrufsfristen im Detail

Gesetzlich vorgesehen ist eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese beginnt allerdings erst, wenn Sie vom Händler eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Liegt keine vor, läuft die Frist auch noch nicht. Wird sie vom Händler nachgereicht, beginnt diese erst am jeweiligen Tag.

Zu unterscheiden ist dabei außerdem zwischen bestellter Ware und reinen Verträgen: Haben Sie Ware gekauft, beginnen die 14 Tage erst ab Erhalt der Ware. Erhalten Sie Ihre Bestellung beispielsweise am 10. eines Monats, haben Sie bis zum 24. Zeit, den Widerruf abzuschicken. Bei einem reinen Vertragsabschluss, beispielsweise für einen neuen Internetprovider, läuft die Frist ab dem Tag dieses Abschlusses.

Grundsätzlich zählen Wochenenden und Feiertage bei der Frist mit, allerdings darf diese nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Ist das rein rechnerisch doch der Fall, verschiebt sich das Fristende auf den folgenden Werktag.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Abgesehen vom Kauf direkt im Laden gibt es weitere Fälle, in denen Sie als Kunde kein Widerrufsrecht haben:

  • Kauf von Lebensmitteln und generell schnell verderblicher Ware
  • Lieferungen von Zeitungen und Zeitschriften außerhalb eines Abonnements
  • Tickets für Bahnreisen, Pauschalreisen, Konzerte und andere Events mit festen Terminen
  • Kauf von persönlich für Sie angefertigter Ware wie zum Beispiel ein Maßanzug
  • Käufe außerhalb von Geschäftsräumen, bei denen Sie die Ware sofort erhalten und die weniger als 40 Euro gekostet haben

Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für Verträge, bei denen Sie eigentlich einen Widerruf formulieren können. Das Recht erlischt hier in folgenden Fällen:

  • Haben Sie einen Vertrag für eine Dienstleistung abgeschlossen, die schon vor Ablauf der Frist komplett erbracht wurde, haben Sie kein Widerrufsrecht mehr. Allerdings müssen Sie von dieser Möglichkeit vorab in Kenntnis gesetzt worden sein und diese auch schriftlich bestätigt haben.
  • Kauf von digitalen Inhalten wie Filmen: Sobald der Download abgeschlossen bzw. das Streaming begonnen hat
  • Versiegelte Artikel: Sobald Sie das Siegel aufbrechen
  • Bei versiegelter bzw. eingepackter Ware, die aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen anschließend nicht mehr verkauft werden kann. Häufig ist das bei Cremes der Fall – sobald Sie die Tube öffnen und das Siegel brechen, kann der einwandfreie Zustand nicht mehr gewährleistet werden. Nicht ganz klar ist die Lage bei Unterwäsche und Bademode, da nach einer Reinigung die Ware ohne weitere Bedenken wieder verkauft werden könnte. Trotzdem schließen manche Händler diese Ware vom Widerrufsrecht aus (ob rechtmäßig oder nicht).

Was nach dem Widerruf zu tun ist

Haben Sie Ihren Vertrag widerrufen, müssen Sie die Ware ebenfalls innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückschicken – oft werden Widerruf und Ware auch gemeinsam versandt. Die Originalverpackung müssen Sie für den Rückversand übrigens nicht zwingend verwenden.

Nach Rücksendung der Ware erstattet Ihnen der Händler den vollen Kaufpreis zuzüglich der ursprünglichen Versandkosten zurück. Lediglich Zusatzkosten, beispielsweise für eine Expresslieferung, sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. Ob Sie die Kosten für die Rücksendung tragen müssen oder ob der Händler diese übernimmt, kann letzterer flexibel entscheiden. Im Zuge der Kundenbindung übernehmen allerdings viele Verkäufer auch die Retourenkosten.

Haben Sie die Ware vor der Rücksendung beschädigt oder anderweitig im Wert gemindert, kann der Shop-Betreiber einen Wertersatz von Ihnen verlangen. Allerdings: Das reine Auspacken und Testen im Sinne des Zwecks ist kein Grund für einen Wertersatz. So dürfen Sie beispielsweise Möbel aufbauen oder einen Fernseher in Betrieb nehmen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Bei Dienstleistungen müssen Sie nur für die Aufwände bezahlen, die nachweislich bis zum Widerruf angefallen sind.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.