Gefällt die online bestellte Ware nicht, haben Kunden ein ge­setz­lich ver­an­ker­tes Wi­der­rufs­recht. Wie genau dieses Recht gestaltet ist, für welche (Ver-)Käufe, Wa­ren­grup­pen und Verträge es gilt bzw. nicht gilt und wie Sie als Kunde einen Widerruf richtig for­mu­lie­ren und umsetzen, erfahren Sie hier.

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Wi­der­rufs­recht: De­fi­ni­ti­on und Ab­gren­zung

Das Wi­der­rufs­recht ist im Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch (§ 355) verankert. Es besagt, dass Kunden ohne Angaben von Gründen gekaufte bzw. bestellte Ware und un­ter­schrie­be­ne Verträge innerhalb von 14 Tagen wi­der­ru­fen können – den Kauf oder Abschluss also als ungültig erklären können. Dieses Recht gilt al­ler­dings grund­sätz­lich nicht für Käufe im Laden, da der Ge­setz­ge­ber davon ausgeht, dass Kunden hier vor der Kauf­ent­schei­dung aus­rei­chend Zeit haben, die Ware bzw. den Vertrag auf Gefallen, Passform etc. zu prüfen. In welchen Fällen vor Ort ge­schlos­se­ne Verträge dennoch wi­der­ru­fen werden können und für welche (Kauf-)Verträge das Wi­der­rufs­recht im Detail greift, erläutern wir noch in den folgenden Absätzen.

Dass Sie trotz Wegfall des Rechts auf Widerruf Ware zu­rück­ge­ben können, manchmal sogar noch 30, 60 oder mehr Tage nach dem Kauf, hängt mit dem so­ge­nann­ten Umtausch- bzw. Rück­ga­be­recht zusammen. Dabei handelt es sich al­ler­dings um keinen ge­setz­li­chen Anspruch, sondern um Kulanz der Händler. Ebenfalls anders sieht die Situation bei be­schä­dig­ter bzw. man­gel­haf­ter Ware aus, denn hier greift der ge­setz­li­che Ge­währ­leis­tungs­an­spruch oder die Garantie.

Widerruf: Bei diesen Verträgen haben Sie ein Recht darauf

Zum einen können Sie Verträge und Käufe wi­der­ru­fen, die per „Fern­ab­satz“ ar­ran­giert wurden. Konkret bedeutet das, dass die Ab­wick­lung über einen oder mehrere der folgenden Kanäle ab­ge­wi­ckelt wurde:

  • Internet
  • Telefon
  • Fax
  • Brief oder Postkarte

Damit das Wi­der­rufs­recht greift, muss der Fern­ab­satz die vor­ran­gi­ge Ver­kaufs­art eines Händlers sein. Bestellen Sie bei einem Laden um die Ecke aus­nahms­wei­se te­le­fo­nisch, greift das Recht auf Widerruf nicht. Gleiches gilt für Käufe bei Pri­vat­per­so­nen, wenn Sie bei­spiels­wei­se Ware über Klein­an­zei­gen erwerben.

Tätigen Sie einen Kauf bei einem Un­ter­neh­men außerhalb der Ge­schäfts­räu­me gilt ebenfalls das 14-tägige Wi­der­rufs­recht. Das ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn Sie einen Vertrag

  • am Ar­beits­platz,
  • bei Ver­an­stal­tun­gen,
  • auf der Straße oder
  • an der Haustür bzw. in Ihrer Wohnung

un­ter­schrei­ben.

Wi­der­rufs­recht bei Ver­trags­ab­schlüs­sen im Laden

Wie eingangs bereits be­schrie­ben, gilt das ge­setz­li­che Wi­der­rufs­recht grund­sätz­lich nicht für Käufe bzw. Verträge, die Sie vor Ort in einem Geschäft ab­ge­schlos­sen haben. Es gibt al­ler­dings Aus­nah­me­fäl­le, in denen Sie auch im Laden ein Recht auf Widerruf haben. Liegt der Kaufpreis über 200 Euro und ist eine min­des­tens drei­mo­na­ti­ge Fi­nan­zie­rung damit verbunden, können Sie einen Widerruf for­mu­lie­ren. Das Recht greift also bei­spiels­wei­se in folgenden Fällen:

  • Ein Vertrag sieht eine re­gel­mä­ßi­ge Abnahme von Ware bzw. Lie­fe­run­gen gleich­ar­ti­ger Artikel vor, bei­spiels­wei­se Zeit­schrif­ten-Abos oder Le­bens­mit­tel­lie­fe­run­gen aus Kochbox-Abos.
  • Zu­sam­men­ge­hö­ren­de Ge­gen­stän­de werden in mehreren Teil­lie­fe­run­gen zu­ge­stellt und es wurde eine Ra­ten­zah­lung ver­ein­bart.
  • Bei einem Vertrag wurde eine Ra­ten­zah­lung bzw. ein Kre­dit­ver­trag ab­ge­schlos­sen.
  • Es wurde eine Fi­nan­zie­rungs­hil­fe ver­ein­bart, in Form von einem stark ver­güns­tig­ten Kom­bi­na­ti­ons­an­ge­bot von Vertrag und Kauf – häufig zu finden bei Handys, die durch einen gleich­zei­ti­gen Ver­trags­ab­schluss deutlich günstiger werden, oder wenn Sie ein Fahrzeug leasen und gleich­zei­tig eine Kauf­ver­pflich­tung ab­schlie­ßen.

Wi­der­rufs­recht bei „Click & Collect“

Spä­tes­tens seit Corona erfreut sich „Click & Collect“ großer Be­liebt­heit. Ob Sie dabei ein Wi­der­rufs­recht haben, hängt von der konkreten Ver­trags­ge­stal­tung ab: Kaufen Sie den Artikel tat­säch­lich in dem Online-Shop bzw. auf der Website, haben Sie ein solches Recht – die Art der Bezahlung und Abholung spielt keine Rolle. Re­ser­vie­ren Sie die Ware nur online und treffen die ei­gent­li­che Kauf­ent­schei­dung erst im Laden, entfällt das ge­setz­li­che Wi­der­rufs­recht.

Tipp

Starten Sie als Un­ter­neh­mer mit Ihrer eigenen Website oder dem eigenen Online-Shop durch. IONOS bietet un­kom­pli­zier­te Lösungen, die sich auf jedes Ge­schäfts­mo­dell und jeden Kennt­nis­stand zu­schnei­den lassen.

Widerruf-Muster: So machen Sie vom Wi­der­rufs­recht Gebrauch

Möchten Sie von einem Vertrag zu­rück­tre­ten, müssen Sie Ihre Ent­schei­dung dem Un­ter­neh­men schrift­lich mitteilen. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Viele Händler stellen ein vor­ge­fer­tig­tes Wi­der­rufs­for­mu­lar online oder als Beilage in der Wa­ren­lie­fe­rung zur Verfügung. For­mu­liert und un­ter­schrie­ben, legen Sie den Widerruf mit ins Paket der Rück­sen­dung und/oder schicken ihn per Post (Ein­schrei­ben) oder E-Mail. Lassen Sie sich den frist­ge­rech­ten Widerruf immer schrift­lich be­stä­ti­gen.

Tipp

Optional können Sie auch Ihre Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in diesem Schreiben wi­der­ru­fen.

Liegt der er­hal­te­nen Ware kein Wi­der­rufs­for­mu­lar bei, können Sie sich an folgender Vorlage ori­en­tie­ren. Geben Sie im Schreiben zunächst Ihre und die Adresse des Un­ter­neh­mens, Ihre Kunden- und/oder Be­stell­num­mer sowie ein Datum an. Nutzen Sie dann folgende Text­bau­stei­ne und ergänzen Sie ggf.:

Betreff: Widerruf meines Vertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den von mir ab­ge­schlos­se­nen Vertrag (fügen Sie hier eine Be­schrei­bung der Ware, des Vertrags, Ar­ti­kel­num­mer, usw.- zum Beispiel „über den Kauf einer Wasch­ma­schi­ne der Marke XY“ oder „über die Buchung des Workshops „Webdesign“ vom 01.10. bis zum 12.10.2021“,… ein). Ich bitte um eine schrift­li­che Be­stä­ti­gung meines Widerrufs.

Tipp

Als Un­ter­neh­men plat­zie­ren Sie sämtliche Regeln zum Wi­der­rufs­recht am besten im Footer Ihrer Web­prä­senz – zusammen mit dem Impressum, den AGBs und den In­for­ma­tio­nen zum Da­ten­schutz. Mehr zum Thema Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung und Regeln für Un­ter­neh­mer, haben wir in einem separaten Ratgeber für Sie zu­sam­men­ge­fasst.

Wi­der­rufs­fris­ten im Detail

Ge­setz­lich vor­ge­se­hen ist eine Wi­der­rufs­frist von 14 Tagen. Diese beginnt al­ler­dings erst, wenn Sie vom Händler eine gültige Wi­der­rufs­be­leh­rung erhalten haben. Liegt keine vor, läuft die Frist auch noch nicht. Wird sie vom Händler nach­ge­reicht, beginnt diese erst am je­wei­li­gen Tag.

Zu un­ter­schei­den ist dabei außerdem zwischen be­stell­ter Ware und reinen Verträgen: Haben Sie Ware gekauft, beginnen die 14 Tage erst ab Erhalt der Ware. Erhalten Sie Ihre Be­stel­lung bei­spiels­wei­se am 10. eines Monats, haben Sie bis zum 24. Zeit, den Widerruf ab­zu­schi­cken. Bei einem reinen Ver­trags­ab­schluss, bei­spiels­wei­se für einen neuen In­ter­net­pro­vi­der, läuft die Frist ab dem Tag dieses Ab­schlus­ses.

Grund­sätz­lich zählen Wo­chen­en­den und Feiertage bei der Frist mit, al­ler­dings darf diese nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Ist das rein rech­ne­risch doch der Fall, ver­schiebt sich das Fristende auf den folgenden Werktag.

Ausnahmen vom Wi­der­rufs­recht

Abgesehen vom Kauf direkt im Laden gibt es weitere Fälle, in denen Sie als Kunde kein Wi­der­rufs­recht haben:

  • Kauf von Le­bens­mit­teln und generell schnell ver­derb­li­cher Ware
  • Lie­fe­run­gen von Zeitungen und Zeit­schrif­ten außerhalb eines Abon­ne­ments
  • Tickets für Bahn­rei­sen, Pau­schal­rei­sen, Konzerte und andere Events mit festen Terminen
  • Kauf von per­sön­lich für Sie an­ge­fer­tig­ter Ware wie zum Beispiel ein Maßanzug
  • Käufe außerhalb von Ge­schäfts­räu­men, bei denen Sie die Ware sofort erhalten und die weniger als 40 Euro gekostet haben

Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für Verträge, bei denen Sie ei­gent­lich einen Widerruf for­mu­lie­ren können. Das Recht erlischt hier in folgenden Fällen:

  • Haben Sie einen Vertrag für eine Dienst­leis­tung ab­ge­schlos­sen, die schon vor Ablauf der Frist komplett erbracht wurde, haben Sie kein Wi­der­rufs­recht mehr. Al­ler­dings müssen Sie von dieser Mög­lich­keit vorab in Kenntnis gesetzt worden sein und diese auch schrift­lich bestätigt haben.
  • Kauf von digitalen Inhalten wie Filmen: Sobald der Download ab­ge­schlos­sen bzw. das Streaming begonnen hat
  • Ver­sie­gel­te Artikel: Sobald Sie das Siegel auf­bre­chen
  • Bei ver­sie­gel­ter bzw. ein­ge­pack­ter Ware, die aus ge­sund­heit­li­chen und hy­gie­ni­schen Gründen an­schlie­ßend nicht mehr verkauft werden kann. Häufig ist das bei Cremes der Fall – sobald Sie die Tube öffnen und das Siegel brechen, kann der ein­wand­freie Zustand nicht mehr ge­währ­leis­tet werden. Nicht ganz klar ist die Lage bei Un­ter­wä­sche und Bademode, da nach einer Reinigung die Ware ohne weitere Bedenken wieder verkauft werden könnte. Trotzdem schließen manche Händler diese Ware vom Wi­der­rufs­recht aus (ob recht­mä­ßig oder nicht).

Was nach dem Widerruf zu tun ist

Haben Sie Ihren Vertrag wi­der­ru­fen, müssen Sie die Ware ebenfalls innerhalb von 14 Tagen an den Händler zu­rück­schi­cken – oft werden Widerruf und Ware auch gemeinsam versandt. Die Ori­gi­nal­ver­pa­ckung müssen Sie für den Rück­ver­sand übrigens nicht zwingend verwenden.

Nach Rück­sen­dung der Ware erstattet Ihnen der Händler den vollen Kaufpreis zuzüglich der ur­sprüng­li­chen Ver­sand­kos­ten zurück. Lediglich Zu­satz­kos­ten, bei­spiels­wei­se für eine Ex­press­lie­fe­rung, sind von der Rück­erstat­tung aus­ge­schlos­sen. Ob Sie die Kosten für die Rück­sen­dung tragen müssen oder ob der Händler diese übernimmt, kann letzterer flexibel ent­schei­den. Im Zuge der Kun­den­bin­dung über­neh­men al­ler­dings viele Verkäufer auch die Re­tou­ren­kos­ten.

Haben Sie die Ware vor der Rück­sen­dung be­schä­digt oder an­der­wei­tig im Wert gemindert, kann der Shop-Betreiber einen Wer­ter­satz von Ihnen verlangen. Al­ler­dings: Das reine Auspacken und Testen im Sinne des Zwecks ist kein Grund für einen Wer­ter­satz. So dürfen Sie bei­spiels­wei­se Möbel aufbauen oder einen Fernseher in Betrieb nehmen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Ent­schä­di­gung entsteht. Bei Dienst­leis­tun­gen müssen Sie nur für die Aufwände bezahlen, die nach­weis­lich bis zum Widerruf an­ge­fal­len sind.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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