Wenn zwei oder mehrerer bekannter Marken zur Eta­blie­rung eines neuen ge­mein­sa­men Produktes eine Ko­ope­ra­ti­on eingehen, nennt man das Co-Branding. Die ko­ope­rie­ren­den Firmen ver­spre­chen sich von der Zu­sam­men­ar­beit eine Stärkung der Reich­wei­te, mehr Profit sowie ein ver­bes­ser­tes Image. Im Folgenden stellen wir Co-Branding-Beispiele vor und erläutern, worauf Sie bei einer Co-Branding-Kampagne achten sollten.

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Was ist Co-Branding? De­fi­ni­ti­on, Merkmale, Ab­gren­zung

Co-Branding, auch Mar­ken­ko­ope­ra­ti­on genannt wird, be­zeich­net die temporäre Zu­sam­men­ar­beit von mehreren, meist aber nur zwei Marken (Brands) zur Ver­mark­tung eines ge­mein­sa­men Produkts. Die be­tei­lig­ten Marken sind bereits etabliert und in der ge­mein­sa­men Kampagne jeweils klar erkennbar, so dass die jeweilige Mar­ken­iden­ti­tät erhalten bleibt. Beide Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner ver­spre­chen sich neben besseren Ver­kaufs­zah­len eine höhere Reich­wei­te sowie eine po­si­ti­ve­re Wahr­neh­mung in der an­vi­sier­ten Ziel­grup­pe.

Zwar können auch mehr als zwei Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner Co-Branding betreiben, al­ler­dings hat die Ver­gan­gen­heit gezeigt, dass die klas­si­sche Zu­sam­men­ar­beit zweier Marken eindeutig die be­lieb­te­re Methode ist. Eine Co-Branding-Kampagne ist meist kein Bündnis für die Ewigkeit, sondern in der Regel an einen zeit­li­chen Rahmen gebunden.

Der Terminus Co-Branding lässt sich von anderen, oft damit ver­wech­sel­ten oder fälsch­li­cher­wei­se synonym ge­brauch­ten Begriffen abgrenzen:

  • Corporate Branding bezieht sich auf Ver­mark­tung eines Un­ter­neh­mens als Marke im Gegensatz zu Produkt- und Dienst­leis­tungs­mar­ken. Bei­spiels­wei­se ist Google eine Marke des zu­ge­hö­ri­gen Mut­ter­kon­zerns Alphabet und Coca-Cola (Coke) gehört zur weltweit bekannten Coca-Cola Company.
  • Co-Marketing oder Mar­ke­ting­ko­ope­ra­ti­on: Hierbei arbeiten zwar ebenfalls zwei oder mehr Or­ga­ni­sa­tio­nen zusammen, al­ler­dings be­schrän­ken sich die ko­ope­ra­ti­ven Hand­lun­gen auf Marketing-Ak­ti­vi­tä­ten und betreffen nicht ein ge­mein­sa­mes Produkt. Es kommt in den meisten Fällen vor, dass das Co-Branding durch Co-Marketing umgesetzt wird.
  • Cross-Marketing bzw. Cross-Media-Marketing: Be­zeich­net die Ver­mark­tung eines Produkts auf min­des­tens drei ver­schie­de­nen Kanälen und hat erst einmal nichts mit Mar­ken­ko­ope­ra­ti­on zu tun. Cross-Marketing kann wie beim Einzel-Brand-Marketing natürlich auch beim Co-Marketing und für das Co-Branding ein­ge­setzt werden.

Letztlich ist Co-Branding eine unter vielen Marketing-Stra­te­gien in einem aus­ge­wo­ge­nen Marketing-Mix.

Gründe für eine Co-Branding-Strategie

In der Flut von In­for­ma­tio­nen und Medien die Auf­merk­sam­keit auf sich zu lenken, ist die Her­aus­for­de­rung für jedes Branding. Die Mar­ken­ko­ope­ra­ti­on mit einem Partner ist ein at­trak­ti­ver Weg, die Auf­merk­sam­keit auf die eigene Marke zu stärken und im Idealfall vom positiven Image sowie der Reich­wei­te des Partners zu pro­fi­tie­ren. Zudem kann das Joint-Venture der Marken selbst einen gewissen Wer­be­ef­fekt haben, wenn die be­tei­lig­ten Marken und Produkte eine völlig neue Wahr­neh­mung erfahren.

Die größte Her­aus­for­de­rung von Marken im Wett­be­werb ist es, das eigene Mar­ken­bild zu schärfen und zu po­si­tio­nie­ren. Zum Branding gehören

  • das ziel­ge­rich­te­te Er­schaf­fen einer Marke, ein­schließ­lich der De­fi­ni­ti­on des Al­lein­stel­lungs­merk­mals (USP),
  • die Ein­gren­zung auf eine Ziel­grup­pe sowie
  • die Kom­mu­ni­ka­ti­on zentraler Gefühle und Bot­schaf­ten an die Kunden.

Neben diesen eher nach innen ori­en­tier­ten Maßnahmen gibt es auch Marketing-Techniken, die sich auf die Kon­kur­renz, den herr­schen­den Wett­be­werb sowie die Ab­gren­zung zur Kon­kur­renz durch lohnende Ko­ope­ra­tio­nen kon­zen­trie­ren. Eine dieser Techniken ist das Co-Branding.

Verfolgt man die richtige Co-Branding-Strategie und setzt diese korrekt um, kann das Her­vor­tre­ten aus den un­zäh­li­gen Anzeigen und Kampagnen der Kon­kur­renz gelingen. Häufig ein­ge­setzt werden dazu Methoden aus dem Emotional-Branding oder Emotional-Marketing sowie dem Sto­rytel­ling.

Einen weiteren Grund für das Co-Branding haben wir weiter oben bereits kurz an­ge­deu­tet: Co-Marketing. Wenn zwei Firmen gemeinsam ein neues Produkt via Co-Branding eta­blie­ren und bewerben, benötigen sie dazu in der Regel weniger Res­sour­cen, was Pro­duk­ti­on, Personal und eben auch Marketing betrifft. Ein gut auf­ein­an­der ab­ge­stimm­tes und durch­ge­führ­tes Co-Branding kann demnach nicht nur Reich­wei­te und Absatz erhöhen, sondern auch laufende Kosten re­du­zie­ren – eine Win-win-Situation. Das gilt nicht nur für große, global bekannte Marken, sondern kann auch für lokale Geschäfte funk­tio­nie­ren.

Bevor Mar­ken­in­ha­ber einer möglichen Ko­ope­ra­ti­on zustimmen, müssen interne Analysen über­zeu­gen­de zu er­war­ten­de Vorteile ergeben haben. Eins dieser Vorteile lautet klar: Ziel­grup­pen­ge­winn. Par­ti­zi­pie­ren­de Un­ter­neh­men erhoffen sich zum einen, neue Kunden zu erreichen und damit zum anderen durch ein neu ge­schaf­fe­nes oder er­wei­ter­tes be­stehen­des Produkt die Einnahmen sowie Reich­wei­te zu erhöhen. Weil in Bezug auf die neue, nun größere Ziel­grup­pe jedes teil­neh­men­de Un­ter­neh­men seine Expertise und Mög­lich­kei­ten ein­brin­gen kann, schafft das ganz neue Wege, sich auf dem breiteren Mar­ke­ting­spek­trum zu bewegen, was letztlich dem Erfolg der ganzen Kampagne zu­gu­te­kommt.

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Vor- und Nachteile von Co-Branding

Vorteile Nachteile
Ge­mein­sa­mes Marketing: neue Ver­mark­tungs­mög­lich­kei­ten, er­wei­ter­ter Spielraum, mehr Reich­wei­te Wenn Marken zu­ein­an­der passen, sich die Fir­men­zie­le jedoch zu sehr von­ein­an­der un­ter­schei­den, funk­tio­niert Co-Branding nicht
Erreichen neuer Ziel­grup­pen, die vorher mög­li­cher­wei­se nur eine Marke kannten Wenn Marken bzw. Produkte nicht zu­ein­an­der passen oder bei un­ter­schied­li­chen Ziel­grup­pen beliebt sind, funk­tio­niert die Kampagne nicht
Mehr Budget durch Zu­sam­men­ar­beit Hoher Ko­or­di­na­ti­ons­auf­wand für die be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men
Po­ten­zi­ell höhere Einnahmen Wenn das Produkt scheitert, schadet es beiden
Gesenkte Kosten durch Res­sour­cen­tei­lung Eine der be­tei­lig­ten Marken erfährt keine Wert­stei­ge­rung, wird ver­wäs­sert oder geht ganz unter
Positives Image des einen kann sich auf den anderen über­tra­gen Eventuell vor­han­de­nes oder ent­ste­hen­des Negativ-Image des einen überträgt sich auf den anderen (z. B. negative PR, Skandale, brö­ckeln­de Ak­ti­en­kur­se)
Marken teilen an­fal­len­des Risiko Möglicher Image­scha­den trotz Unschuld

Co-Branding-Ansätze und -Beispiele

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, eine Mar­ken­ko­ope­ra­ti­on zu rea­li­sie­ren. Im Großen und Ganzen un­ter­schei­det man vier nen­nens­wer­te Arten des Co-Brandings, die sich zum Teil aber noch mit anderen Um­set­zungs­for­men über­schnei­den.

In­gre­di­ent Co-Branding

Das In­gre­di­ent Co-Branding gehört wahr­schein­lich zu den be­kann­tes­ten Rea­li­sie­rungs­for­men der Mar­ken­ko­ope­ra­ti­on. In diesem Fall sind die Produkte anderer Firmen eine Zutat (auf Englisch „in­gre­di­ent“) oder ein Be­stand­teil des eigenen (End-)Produkts. Nicht selten spricht man beim In­gre­di­ent Co-Branding auch von „der Marke in der Marke“, weil Produkte einer Marke nur als fester Be­stand­teil von Produkten anderer Marken zu bekommen sind.

Ein Beispiel dafür ist eine Teflon-Pfanne: Die spezielle Kunst­stoff-Be­schich­tung ist für den Haus­ge­brauch selten ohne eine da­zu­ge­hö­ri­ge Pfanne zu bekommen. Dennoch ist „Teflon“ eine eigene Marke (sie gehört dem Che­mie­kon­zern DuPont) und un­ab­hän­gig vom Her­stel­ler der Pfanne. Der gleiche Kunst­stoff ist als Membran für Textilien zum Beispiel unter der Marke „Gore-Tex“ bekannt.

Für die Kunden sind Produkte, die durch In­gre­di­ent Co-Branding auf den Markt kommen, ent­spre­chend ge­kenn­zeich­net. Aus der Praxis kennt man das bei­spiels­wei­se durch den „Intel inside“-Aufkleber auf Notebooks oder den Gore-Tex-Schrift­zug an Klei­dungs­stü­cken ver­schie­de­ner Marken. Geläufig ist auch die Shimano-Gang­schal­tung als Teil eines fertigen Fahrrads.

Beim In­gre­di­ent Co-Branding handelt es sich um eine sehr intensive Form des Co-Brandings, denn alle Teil­neh­mer der Ko­ope­ra­ti­on müssen stets wachsam sein und sich ver­ge­wis­sern, dass die anderen Partner jederzeit den eigenen An­sprü­chen genügen und die gegebenen Qua­li­täts­ver­spre­chen ein­ge­hal­ten oder im besten Fall sogar noch ausgebaut werden.

Relativ einfach ist das meist bei beliebten Le­bens­mit­teln: Zum Beispiel bietet die Fastfood-Kette McDonald’s seit vielen Jahren für seine Eismarke McFlurry ver­schie­de­ne Toppings an, die meist von anderen beliebten Sü­ßig­kei­ten­mar­ken stammen.

Im Prinzip schon eine Art von Cross-Selling ist In­gre­di­ent Co-Branding innerhalb eines Un­ter­neh­mens oder Konzerns. Ein an­schau­li­ches Beispiel sind Produkte des Le­bens­mit­tel­her­stel­lers Mondelēz In­ter­na­tio­nal, bei denen zwei Marken kom­bi­niert werden, etwa Milka-Scho­ko­la­de mit Oreo-Keksen oder Phil­adel­phia-Frisch­kä­se mit Milka-Scho­ko­la­de. Dabei entsteht jedoch kein grund­sätz­lich neues Produkt wie beim in­no­va­ti­ons­ba­sier­ten Co-Branding, denn das Produkt einer Marke bildet die Basis und wird mit dem anderen ergänzt.

Composite Co-Branding

Composite Co-Branding kann man auch als „wert­schöp­fungs­ba­sier­tes Co-Branding“ be­zeich­nen. Der Ansatz ist dem des In­gre­di­ent Co-Brandings ähnlich, un­ter­schei­det sich aber in einigen Details. Anstatt zwei Produkte zu einem logischen neuen Produkt zu kom­bi­nie­ren, geht es hier eher darum, eine Part­ner­schaft mit dem Ziel ein­zu­ge­hen, neue Produkte und Leis­tun­gen zu er­schaf­fen, die für sich genommen nicht exis­tie­ren könnten.

Das beste Beispiel für diese Form des Co-Brandings sind Anbieter von Kre­dit­kar­ten, die ihren Kunden besondere Angebote durch Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner ver­mit­teln. Wer Kre­dit­kar­ten von einer be­stimm­ten Bank hat, kann sich re­gel­mä­ßig über neue Ver­güns­ti­gun­gen bei diversen Shopping-Portalen, Hotels oder Rei­se­an­bie­tern freuen.

Im Gegensatz zum In­gre­di­ent Co-Branding ist diese Zu­sam­men­ar­beit nicht logisch, sondern will­kür­lich. Auch besteht das Produkt oder die Dienst­leis­tung einzig und allein durch die Ko­ope­ra­ti­on – davon losgelöst funk­tio­niert das Angebot nicht.

Ein paar spannende Beispiele von Composite Co-Branding gibt es bei Produkt-Designs: Der ita­lie­ni­sche Haus­halts­ge­rä­te-Her­stel­ler SMEG ko­ope­riert seit einigen Jahren sehr er­folg­reich mit dem Mo­de­un­ter­neh­men Dolce & Gabbana: Die Designer von D&G ge­stal­te­ten ur­sprüng­lich einen hand­be­mal­ten Kühl­schrank für SMEG, der viel Auf­merk­sam­keit bekam und praktisch als virales Marketing be­zeich­net werden kann. In­zwi­schen gibt es mehrere SMEG-Pro­dukt­li­ni­en in D&G-Designs, z. B. Mixer und Kü­chen­ma­schi­nen.

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Ver­gleich­bar sind re­gel­mä­ßi­ge Co-Branding-Kampagnen von H&M mit Designern wie Karl Lagerfeld, Stella McCartney und Versace. Wer Designer-Marken bevorzugt, wird seine Kleidung nicht bei der H&M kaufen. Aber in der Ko­ope­ra­ti­on bekommt H&M etwas von dem Glamour der Designer-Marken ab, und die typische H&M-Ziel­grup­pe – meist jüngere Menschen – kann einen Geschmack für die Zeit ent­wi­ckeln, wenn sie sich teurere Kleidung leisten kann.

Bekannt sein dürften auch noch die Auto-Son­der­mo­del­le des VW Golf mit Bands wie Bon Jovi, Genesis oder Pink Floyd. Nach einem ähnlichen Prinzip funk­tio­nie­ren Turn­schu­he mit Pokémon-Motiven, die es von vielen größeren Be­klei­dungs­her­stel­lern gibt.

In­no­va­ti­ons­ba­sier­tes Co-Branding

Beim in­no­va­ti­ons­ba­sier­ten Co-Branding entsteht durch Mar­ken­ko­ope­ra­ti­on ein neues Produkt oder eine neue Dienst­leis­tung. Die Mo­ti­va­ti­on dahinter bleibt gleich: die Stärkung der je­wei­li­gen Mar­ken­bil­der, die Erhöhung der Reich­wei­te und nicht zuletzt mehr Gewinn. Die Kosten für in­no­va­ti­ons­ba­sier­tes Co-Branding können jedoch deutlich höher ausfallen als bei den anderen Formen, denn das neue Produkt muss zunächst ent­wi­ckelt werden.

Ein gutes Beispiel für in­no­va­ti­ons­ba­sier­tes Co-Branding ist die Ko­ope­ra­ti­on zwischen dem Tech-Konzern Apple und dem Sport­ar­ti­kel-Giganten Nike. In den 2000er Jahren ent­wi­ckel­ten diese einen spe­zi­el­len Be­we­gungs­sen­sor für Lauf­schu­he, Nike + iPod, im Grunde einer der ersten Fitness-Tracker. Auf dem iPod wurden die Daten erfasst und aus­ge­wer­tet sowie Trai­nings­pro­gram­me be­reit­ge­stellt. Heute über­neh­men Smart­wat­ches diese Funktion ohne Sensor im Schuh, aber noch immer ko­ope­rie­ren Apple und Nike, jedoch in Form von Composite Co-Branding, etwa mit einer Nike-App für die Apple Watch oder Nike-Arm­bän­dern für die Apple Watch.

Bran­chen­über­grei­fen­des Co-Branding und Spon­so­ring

Co-Branding zwischen Marken aus ver­schie­de­nen Branchen mag auf den ersten Blick für Marketer und/oder po­ten­zi­el­le Kunden wenig Sinn ergeben, da die einzelnen Produkte zu un­ter­schied­lich sind. Es gibt jedoch gelungene Beispiele, etwa die Ko­ope­ra­ti­on von Louis Vuitton (die Marke gehört zum fran­zö­si­schen Konzern LVHM) und der deutschen Automarke BMW. Zur Prä­sen­ta­ti­on des Modells BMW i8 auf der Frank­fur­ter Automesse IAA 2013 entwarf Louis Vuitton eine luxuriöse Rei­se­ge­päck-Kol­lek­ti­on.

In diesem Beispiel zeigt sich die Mar­ken­ko­ope­ra­ti­on nicht in einem ge­mein­sa­men Produkt, sondern in einer auf­ein­an­der ab­ge­stimm­ten Prä­sen­ta­ti­on zu einem be­stimm­ten Ereignis.

Eine sehr häufige Form des bran­chen­über­grei­fen­den Co-Brandings ist die Zu­sam­men­ar­beit mit Pro­mi­nen­ten und bekannten Per­sön­lich­kei­ten. Dabei soll meist ein be­stimm­tes Produkt in ein besonders gutes Licht gerückt werden. In der Regel pro­fi­tie­ren dabei in erster Linie die Mar­ken­in­ha­ber von der Be­kannt­heit der Per­sön­lich­keit. Häufig wird die Zu­sam­men­ar­beit auch als klas­si­sches Spon­so­ring rea­li­siert. Dadurch wird die Gefahr eines Image-Schadens für den Wer­be­part­ner durch ein ggf. später auf­tre­ten­des schad­haf­tes Image des Produkts oder des her­stel­len­den Un­ter­neh­mens minimiert.

Ein Beispiel ist die Ko­ope­ra­ti­on des mehr­fa­chen Welt­fuß­bal­lers Lionel Messi mit der Chips-Marke Lay’s (PepsiCo): Messi ist u. a. auf dem Chips-Tüten zu sehen, und auf einer eigens kreierten Website können Fans sich eine per­sön­li­che Vi­deo­bot­schaft von ihm bestellen. Die Basis der Zu­sam­men­ar­beit dürfte auf dem Gedanken beruhen, dass beim Fuß­ball­schau­en zu Hause gern Chips und ähnliche Ge­nuss­mit­tel kon­su­miert werden. Dass Chips eher zu den un­ge­sun­den Kon­sum­pro­duk­ten gehören, scheint das Image des Welt­fuß­bal­lers nicht zu gefährden. Lay’s wiederum dürfte vom sport­li­chen Promi-Image seines Wer­be­part­ners pro­fi­tie­ren.

Co-Branding und Spon­so­ring kann jedoch auch das Image von Pro­mi­nen­ten schädigen: Eine Zeitlang ko­ope­rier­te der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit dem Süß­wa­ren­kon­zern Ferrero. U. a. waren in Wer­be­spots die Spieler der Na­tio­nal­mann­schaft beim Frühstück mit dem Scho­ko­la­den­auf­strich Nutella zu sehen. Kri­ti­siert wurde nicht nur, dass Ferrero damit Sü­ßig­kei­ten als sport­li­che Mahlzeit pro­pa­gier­te. Wenn sportlich weniger er­folg­rei­che Na­tio­nal­spie­ler aus der Mann­schaft flogen, sprach man hämisch von „ab­ge­schmier­ten Nutella-Boys“, die der „Nutella-Fluch“ ereilte.

Der Ansatz, mit bekannten Per­sön­lich­kei­ten zu­sam­men­zu­ar­bei­ten, ist heute auch als In­fluen­cer-Marketing bekannt. Solche Kampagnen funk­tio­nie­ren auch als Content-Marketing, zum Beispiel mit Gast­bei­trä­gen von Promis auf YouTube, in Blogs oder in Magazinen.

Worauf muss man bei einer Co-Branding-Strategie achten?

Grund­vor­aus­set­zun­gen

Damit ein Co-Branding von den Wer­be­kun­den überhaupt als solches wahr­ge­nom­men werden kann, müssen die be­tei­lig­ten Marken eine gewisse Markt­stär­ke vorweisen. Das bedeutet, dass sie bis zum Zeitpunkt der Zu­sam­men­ar­beit ei­gen­stän­dig gehandelt haben und auf dem Markt etabliert sind. Dazu zählt auch, dass die Marken nach dem möglichen Ende der Ko­ope­ra­ti­on wieder ei­gen­stän­dig agieren können.

Co-Branding-Stra­te­gien eignen sich nicht, um kurz­fris­tig schnelle Gewinne zu erzielen. Er­folg­rei­ches Co-Branding basiert auf einer lang­fris­tig an­ge­leg­ten Ko­ope­ra­ti­on, auch wenn diese meist zeitlich begrenzt ist. Min­des­tens zwei Marken sind beteiligt und haben das Ziel, gemeinsam eine Leistung zu erstellen, die physisch eine Einheit bildet. Am Ende sollten zuvor gemeinsam de­fi­nier­te Ziele erreicht sein.

Die Prozesse der Or­ga­ni­sa­ti­on, Pro­duk­ti­on und des Mar­ke­tings müssen zwischen den be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men genau ab­ge­stimmt sein. Bedenken sollte man dabei, ob Hand­lungs­spiel­räu­me bezüglich der eigenen Mar­ken­po­li­tik ein­ge­schränkt werden könnten. Auch Än­de­run­gen der Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se bei Part­ner­mar­ken können sich auf das Co-Branding auswirken.

Auswahl des Ko­ope­ra­ti­ons­part­ners und Produkts

Ob man sich für einen Partner aus dem gleichen Konzern, der gleichen Branche oder einem völlig anderen Bereich ent­schei­det, ist für den Erfolg der Co-Branding-Strategie zunächst nicht ent­schei­dend. Wichtiger sind folgende Aspekte:

  • Mar­ken­stär­ke: Die Partner bzw. ihre Marken sollten in etwa die gleiche Größe und Be­kannt­heit sowie Be­liebt­heit und Erfahrung haben.
  • Kom­ple­men­ta­ri­tät: Beide Marken haben Ge­mein­sam­kei­ten und ergänzen sich gut in ihren Un­ter­schie­den. Auch ihre Ziel­grup­pen über­schnei­den sich zu einem gewissen Grad.
  • Marken-Fit: Die be­tei­lig­ten Marken passen zu­ein­an­der. Auch die Fir­men­phi­lo­so­phien können dabei eine Rolle spielen.
  • Produkt-Fit: Das neue Produkt ähnelt den bis­he­ri­gen Produkten und die Ziel­grup­pen kennen die be­tei­lig­ten Marken gut.

Trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on

Haben sich Partner für eine Zu­sam­men­ar­beit gefunden, ist es un­er­läss­lich, mit allen be­tref­fen­den Produkten ebendiese Ko­ope­ra­ti­on auch an­ge­mes­sen zu kom­mu­ni­zie­ren und somit gegenüber den Kunden Trans­pa­renz zu zeigen. Aus recht­li­cher Sicht ist noch an­zu­mer­ken, dass die Ko­ope­ra­ti­on von allen teil­neh­men­den Seiten be­ab­sich­tigt sein muss.

Risiken von Anfang an einplanen

Un­ab­hän­gig von den möglichen Er­folgs­aus­sich­ten eines Co-Brandings sollte in der Pla­nungs­pha­se bedacht werden: Der Ko­ope­ra­ti­ons­ver­trag muss immer auch den schlimms­ten an­zu­neh­men­den Fall abdecken. Dieser könnte etwa ein totaler Pro­dukt­flop oder ein plötzlich auf­tre­ten­der Image-Skandal eines Partners sein.

Die Re­pu­ta­tio­nen der Marken werden beim Co-Branding grund­sätz­lich wech­sel­sei­tig be­ein­flusst: Wenn die Zu­sam­men­ar­beit die Be­liebt­heit der Marken steigern kann, kann sich ein Shitstorm gegen eine Marke genauso negativ auf die ei­gent­lich nicht in der Kritik stehende Marke auswirken.

Auch die geplanten Mar­ke­ting­maß­nah­men selbst können Risiken bergen, z. B. wenn die Kampagne auch Guerilla-Marketing vorsieht. Wichtig ist, dass die gewählten Maßnahmen zu allen be­tei­lig­ten Marken passen.

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