Allgemein umfasst B2A jede Art einer Beziehung zwischen Behörden und Unternehmen. Dabei ist eine Behörde für die Erfüllung von gesetzlich festgelegten Aufgaben zuständig. Öffentliche Verwaltungen sind Anlaufstellen für jegliche Rechtsbelange, gehen aber auch im Bereich der Lobbyarbeit eine Beziehung mit Unternehmen ein. Auch eine dritte Form der Zusammenarbeit von Unternehmen und Behörden wird als B2A-Beziehung verstanden: die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP). Hierbei ist der Staat der öffentliche Auftraggeber und ein Unternehmen der private Auftragnehmer.
Um Prozesse sowohl für Unternehmen als auch für Behörden zu vereinfachen, findet die Kommunikation im B2A zunehmend online statt. Für Unternehmen ist dabei die deutlich schnellere Bearbeitung von Anträgen besonders attraktiv und verspricht eine Steigerung der Effektivität. So können z. B. Formulare direkt heruntergeladen oder Steuerbeträge überwiesen werden. Die Zusammenarbeit im B2A-Bereich ist meistens auf eine längere Zeitspanne ausgelegt und durch ein hohes Auftragsvolumen gekennzeichnet. Dementsprechend ist eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zwischen den Parteien unabdingbar.