Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) ver­bind­lich für viele digitale Produkte und Dienst­leis­tun­gen. Welche recht­li­chen Grund­la­gen gelten, wie überprüft man die Bar­rie­re­frei­heit einer Website und mit welchen Tools lässt sich die Umsetzung effizient gestalten?

Ge­setz­li­che Grundlage: EU-Richt­li­nie wird deutsches Gesetz

Der Ursprung des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes (BFSG) liegt auf EU-Ebene: Mit der Richt­li­nie (EU) 2019/882, bekannt als European Ac­ces­si­bi­li­ty Act (EAA), hat die Eu­ro­päi­sche Union einen ein­heit­li­chen Rechts­rah­men ge­schaf­fen, um digitale Barrieren in Produkten und Dienst­leis­tun­gen abzubauen. Ziel ist ein ein­heit­li­cher Min­dest­stan­dard für Bar­rie­re­frei­heit im EU-Bin­nen­markt.

Diese Richt­li­nie wurde am 17. April 2019 ver­ab­schie­det und musste bis spä­tes­tens 28. Juni 2022 in na­tio­na­les Recht überführt werden. Deutsch­land hat dies mit dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz getan, das am 22. Juli 2021 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht wurde. Die prak­ti­sche Um­set­zungs­pflicht für be­trof­fe­ne Un­ter­neh­men beginnt am 28. Juni 2025.

Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für eine breite Palette an Produkten und Dienst­leis­tun­gen wie z. B.:

  • E-Commerce-Websites und Online-Shops
  • Digitale Bu­chungs­sys­te­me und Banking-Apps
  • Selbst­be­die­nungs­ter­mi­nals (z. B. Geld­au­to­ma­ten)
  • Digitale Endgeräte wie Smart­phones, Router oder E-Book-Reader
  • Software mit End­nut­zer­ober­flä­che (z. B. Apps mit Login)

Kleinst­un­ter­neh­men sind nur dann aus­ge­nom­men, wenn sie aus­schließ­lich Dienst­leis­tun­gen erbringen – sobald jedoch Produkte her­ge­stellt oder verkauft werden, greift das Gesetz auch hier.

Tipp

Auch wenn Ihre Website nicht ge­setz­lich ver­pflich­tet ist – Bar­rie­re­frei­heit lohnt sich! Viele Ausnahmen gelten nur formal. In der Praxis pro­fi­tie­ren alle Websites von besserer Zu­gäng­lich­keit, höherer Usability und besserem SEO.

Was verlangt das Gesetz konkret?

Das BFSG ver­pflich­tet viele Un­ter­neh­men, ihre digitalen Angebote ab dem 28. Juni 2025 bar­rie­re­frei zu gestalten. Die An­for­de­run­gen beruhen auf mehreren Ebenen – in­ter­na­tio­nal, eu­ro­pä­isch und national:

  • Die WCAG (Web Content Ac­ces­si­bi­li­ty Gui­de­lines) wurden vom W3C ent­wi­ckelt und bilden seit Jahren die in­ter­na­tio­na­le Grundlage für eine bar­rie­re­freie Webseite. Sie de­fi­nie­ren konkrete Er­folgs­kri­te­ri­en für bar­rie­re­freie Inhalte und User-In­ter­ak­tio­nen.
  • Aufbauend auf den WCAG wurde 2019 der European Ac­ces­si­bi­li­ty Act (EAA) als EU-Richt­li­nie ver­ab­schie­det. Diese schreibt vor, dass bestimmte digitale Produkte und Dienst­leis­tun­gen in der EU bar­rie­re­frei gestaltet sein müssen.
  • Der EAA wurde 2021 in Deutsch­land durch das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz in na­tio­na­les Recht überführt. Dieses regelt konkret, welche Un­ter­neh­men betroffen sind, welche Sank­tio­nen bei Verstößen drohen und welche An­for­de­run­gen um­zu­set­zen sind.
  • Die Umsetzung in der Praxis erfolgt anhand der EN 301 549, der har­mo­ni­sier­ten tech­ni­schen Norm, die die An­for­de­run­gen aus dem EAA und den WCAG kon­kre­ti­siert – z. B. zu Kon­tras­ten, Tas­ta­tur­na­vi­ga­ti­on oder Al­ter­na­tiv­tex­ten.
Hinweis

Gesetz, Richt­li­nie und Norm – wie alles zu­sam­men­hängt

Die ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen zur digitalen Bar­rie­re­frei­heit basieren auf drei Ebenen:

  1. Der European Ac­ces­si­bi­li­ty Act (EAA) ist die EU-Richt­li­nie, die Bar­rie­re­frei­heit für bestimmte digitale Produkte und Dienst­leis­tun­gen vor­schreibt.
  2. Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ist das deutsche Um­set­zungs­ge­setz des EAA und legt fest, wer in Deutsch­land was einhalten muss.
  3. Die EN 301 549 ist die da­zu­ge­hö­ri­ge tech­ni­sche Norm, die konkret be­schreibt, wie digitale Bar­rie­re­frei­heit um­zu­set­zen ist.

Grundlage der Norm sind die WCAG-2.2-Richt­li­ni­en mit ihren Er­folgs­kri­te­ri­en der Stufen A, AA und AAA. Für die Praxis sind ins­be­son­de­re die Stufen A und AA ver­pflich­tend.

Check: Ist Ihre Website BFSG-konform?

Sie sind betroffen? Dann sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  1. Analyse & Audit: Bar­rie­re­frei­heits-Check mit Tools wie Light­house, axe DevTools, WAVE oder dem BITV-Test durch­füh­ren.
  2. Umsetzung nach Standards: WCAG 2.2 und EN 301 549 einhalten.
  3. Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung ver­öf­fent­li­chen: Trans­pa­renz schaffen und Feedback er­mög­li­chen.
  4. Re­gel­mä­ßi­ge Tests & Wartung: Bar­rie­re­frei­heit ist kein Ein­mal­pro­jekt.
Tipp

Kom­bi­nie­ren Sie au­to­ma­ti­sier­te Tests mit echten Nut­zer­tests. Nur so lassen sich reale Barrieren iden­ti­fi­zie­ren, die Tools übersehen – z. B. un­ver­ständ­li­che Feh­ler­mel­dun­gen oder in­kon­sis­ten­te Na­vi­ga­ti­on.

Tools und Plugins zur Un­ter­stüt­zung

Bei der Über­prü­fung der Bar­rie­re­frei­heit können Tools wie Google Light­house be­hilf­lich sein. Die Tools haben jeweils die folgenden Vorteile:

Tool Funktion Typ
Google Light­house Au­to­ma­ti­sier­te Analyse im Chrome DevTools Open Source
Deque axe Er­wei­te­rung für Ent­wick­ler mit Feh­ler­dia­gno­se Kostenlos
PAC 3 Prüfung bar­rie­re­frei­er PDFs Kostenlos
Eye-Able Frontend-Widget für User-An­pas­sun­gen Li­zenz­pflich­tig
Siteim­pro­ve / Monsido Mo­ni­to­ring großer Sites inkl. SEO und Bar­rie­re­frei­heit Abo

Pflege und Ak­tua­li­sie­rung: Bar­rie­re­frei­heit ist ein fort­lau­fen­der Prozess

Die Umsetzung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen ist kein ein­ma­li­ges Projekt. Vielmehr verlangt das BFSG, dass die Bar­rie­re­frei­heit dauerhaft si­cher­ge­stellt wird – auch bei Än­de­run­gen an digitalen Angeboten.

Das bedeutet konkret: Wenn Sie Ihre Website technisch oder in­halt­lich über­ar­bei­ten – sei es durch neue Funk­tio­nen, einen Website-Relaunch oder ein Design-Update –, müssen diese Än­de­run­gen erneut auf Bar­rie­re­frei­heit geprüft und gemäß den geltenden Standards umgesetzt werden.

Besonders relevant ist das bei:

  • neuen oder über­ar­bei­te­ten Seiten, For­mu­la­ren oder Na­vi­ga­ti­ons­ele­men­ten
  • neuen Mul­ti­me­dia-Inhalten wie Videos, PDFs oder Grafiken
  • Sys­tem­wech­seln, etwa beim CMS oder Web­hos­ting
  • In­te­gra­ti­on neuer Dritt­an­bie­ter-Kom­po­nen­ten (z. B. Bu­chungs­tools)

Auch be­stehen­de Inhalte sollten re­gel­mä­ßig überprüft werden, um lang­fris­tig konform zu bleiben.

Emp­feh­lung: War­tungs­plan eta­blie­ren

Um die lang­fris­ti­ge Ein­hal­tung der ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen si­cher­zu­stel­len, sollten Un­ter­neh­men Bar­rie­re­frei­heit als festen Be­stand­teil ihrer digitalen War­tungs­pro­zes­se eta­blie­ren. Ein struk­tu­rier­ter Plan hilft dabei, tech­ni­sche und re­dak­tio­nel­le Än­de­run­gen re­gel­mä­ßig zu über­prü­fen und Barrieren früh­zei­tig zu erkennen. Hierzu helfen:

  • Re­gel­mä­ßi­ge manuelle und au­to­ma­ti­sier­te Tests (z. B. halb­jähr­lich)
  • Schulung von Web­ver­ant­wort­li­chen sowie Re­dak­teu­rin­nen und Re­dak­teu­ren
  • Feed­back­me­cha­nis­mus zur Erfassung von Barrieren
  • Ak­tua­li­sie­rung der Bar­rie­re­frei­heits­er­klä­rung, wenn sich Inhalte oder Um­set­zun­gen ändern

Was droht bei Verstoß?

Ab dem 28. Juni 2025 werden BFSG-Verstöße rechtlich sank­tio­niert. Mögliche Folgen sind:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Ab­mah­nun­gen und wett­be­werbs­recht­li­che Klagen
  • Verlust öf­fent­li­cher För­der­mit­tel
  • Re­pu­ta­ti­ons­schä­den
  • Rück­stu­fung in Such­ma­schi­nen­ran­kings
Hinweis

Ab Juni 2025 drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zu­sätz­lich riskieren Sie Image­schä­den, SEO-Verluste und sogar die Sperrung Ihrer Website. Jetzt handeln schützt vor späterem Aufwand.

Check­lis­te: So schaffen Sie digitale Bar­rie­re­frei­heit

Diese Übersicht fasst die zentralen An­for­de­run­gen an bar­rie­re­freie Web­an­ge­bo­te gemäß WCAG und EN 301 549 kompakt zusammen.

Prüf­ka­te­go­rie An­for­de­run­gen
Wahr­nehm­bar­keit Alt-Texte für Bilder, Un­ter­ti­tel für Videos, aus­rei­chen­de Farb­kon­tras­te
Be­dien­bar­keit Na­vi­ga­ti­on voll­stän­dig per Tastatur möglich, keine blin­ken­den Inhalte, Zeit­steue­rung ver­meid­bar
Ver­ständ­lich­keit Klare Struktur, einfache Sprache, Hil­fe­tex­te bei For­mu­la­ren
Ro­bust­heit Se­man­tisch korrekter HTML-Code, Un­ter­stüt­zung von Screen­rea­dern, Kom­pa­ti­bi­li­tät mit as­sis­ti­ven Tech­no­lo­gien

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ist mehr als nur Bü­ro­kra­tie: Es ist ein Aufruf zu mehr Inklusion im digitalen Raum – und eine Chance für Un­ter­neh­men, ihre Reich­wei­te zu erhöhen, neue Ziel­grup­pen zu er­schlie­ßen und lang­fris­tig kon­kur­renz­fä­hig zu bleiben.

Zum Hauptmenü