Das Scraping ist nicht immer legal, und Scraper müssen zunächst einmal die Urheberrechte einer Webseite berücksichtigen. Für manche Webshops und Anbieter hat das Web Scraping durchaus negative Konsequenzen, wenn z. B. durch Aggregatoren das Ranking einer Seite leidet. Es kommt also nicht selten vor, dass ein Unternehmen ein Vergleichsportal verklagt, um das Web Scraping zu unterbinden. In einem solchen Fall entschied allerdings das OLG Frankfurt bereits 2009, dass eine Fluggesellschaft das Scraping durch Vergleichsportale erlauben muss, weil ihre Informationen schließlich frei zugänglich seien. Die Fluglinie habe allerdings die Möglichkeit, technische Maßnahmen zu installieren, um das Scraping zu verhindern.
Das Scraping ist also dann legal, wenn die extrahierten Daten frei zugänglich für Dritte im Web stehen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man folgendes beim Web Scraping beachten:
- Das Urheberrecht einsehen und einhalten. Wenn Daten urheberrechtlich geschützt sind, dann dürfen sie nicht woanders veröffentlicht werden.
- Seitenbetreiber haben ein Recht, technische Vorgänge zu installieren, die das Web Scraping zu verhindern. Diese dürfen nicht umgangen werden.
- Wenn das Nutzen von Daten mit einer User-Anmeldung oder einem Nutzungsvertrag zusammenhängt, dann dürfen diese Daten nicht gescraped werden.
- Das Ausblenden von Werbung, allgemeinen Nutzungsbedingungen oder Disclaimern durch Scraping-Technologie ist nicht erlaubt.
Obwohl das Scraping in vielen Fällen erlaubt ist, kann es durchaus zu destruktiven oder gar illegalen Zwecken missbraucht werden. So wird die Technologie beispielsweise oft für Spam eingesetzt. Spammer können mit ihr z. B. E-Mail-Adressen sammeln und Spam-Mails an diese Empfänger senden.