KI-Kompetenz be­schreibt die Fähigkeit, KI-Systeme sicher, ver­ant­wor­tungs­voll und sach­kun­dig zu nutzen. Artikel 4 des EU AI Act (KI-Kompetenz) verlangt von An­bie­ten­den und Be­trei­ben­den von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um si­cher­zu­stel­len, dass Mit­ar­bei­ten­de und andere Personen, die KI-Systeme bedienen oder einsetzen, über ein aus­rei­chen­des Niveau an KI-Kompetenz (AI Literacy) verfügen.

Zu­sam­men­fas­sung

KI-Kompetenz befähigt zur sicheren, ver­ant­wor­tungs­vol­len und sach­kun­di­gen Nutzung von KI-Systemen und ist laut EU AI Act für Un­ter­neh­men ver­pflich­tend.

  • Sie kom­bi­niert tech­ni­sches Grund­ver­ständ­nis mit prak­ti­scher An­wen­dungs­kom­pe­tenz und kri­ti­scher Ein­ord­nung.
  • Zu den Inhalten gehören Wissen über Funk­ti­ons­wei­sen, Ri­si­ko­be­wer­tung sowie recht­li­che Kennt­nis­se.
  • Der Kom­pe­tenz­auf­bau erfolgt fort­lau­fend durch gezielte Maßnahmen wie Be­darfs­ana­ly­sen, Schu­lun­gen und Workshops.

Was bedeutet KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz be­zeich­net die Kom­bi­na­ti­on aus Fä­hig­kei­ten, Kennt­nis­sen und Ver­ständ­nis, die notwendig sind, um KI-Systeme sinnvoll ein­zu­set­zen. Sie umfasst ein grund­le­gen­des Ver­ständ­nis darüber, wie KI funk­tio­niert und wie ihre Er­geb­nis­se in­ter­pre­tiert werden können. Dazu gehört auch die Fähigkeit, Chancen und Risiken von un­ter­schied­li­chen KI-An­wen­dun­gen kritisch zu erkennen und abzuwägen. Kom­pe­ten­te An­wen­de­rin­nen und Anwender treffen fundierte Ent­schei­dun­gen im Umgang mit KI und be­rück­sich­ti­gen dabei sowohl ethische, recht­li­che als auch ge­sell­schaft­li­che Aspekte.

KI-Kompetenz schließt die sach­kun­di­ge Bedienung von KI-Tools sowie die Fähigkeit, po­ten­zi­el­le Fehler oder Gefahren früh­zei­tig zu iden­ti­fi­zie­ren, mit ein. Sie un­ter­stützt Un­ter­neh­men dabei, die An­for­de­run­gen des EU AI Act zu erfüllen, der seit 2025 grund­le­gen­de KI-Kompetenz für Mit­ar­bei­ten­de, Externe und Part­ner­un­ter­neh­men, die mit KI-Platt­for­men arbeiten oder sie betreuen, vor­schreibt.

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Warum und für wen ist KI-Kompetenz wichtig?

KI-Kompetenz ist Pflicht für einen sinn­vol­len Einsatz künst­li­cher In­tel­li­genz und un­ab­ding­bar für An­bie­ten­de und Be­trei­ben­de von KI-Systemen. Sie ist zunehmend relevant, weil KI-Systeme in Beruf, Ver­wal­tung und Alltag fort­wäh­rend Einzug erhalten. Sie er­mög­licht es Mit­ar­bei­ten­den, KI-gestützte Werkzeuge sicher und effizient zu nutzen und Risiken wie Fehl­in­for­ma­tio­nen oder Ver­zer­run­gen zu vermeiden. Ar­beit­ge­be­rin­nen und Ar­beit­ge­ber pro­fi­tie­ren, weil sie auf diese Weise ge­setz­li­che Vorgaben wie den EU AI Act erfüllen und Haf­tungs­ri­si­ken re­du­zie­ren.

Un­ter­neh­men müssen geeignete Maßnahmen ent­wi­ckeln und do­ku­men­tie­ren, um si­cher­zu­stel­len, dass Mit­ar­bei­ten­de und andere Personen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen, ein aus­rei­chen­des Niveau an KI-Kompetenz erreichen (z. B. durch Maßnahmen wie KI-Kompetenz-Schu­lun­gen). Der EU AI Act schreibt al­ler­dings keine spe­zi­el­len externen Zer­ti­fi­zie­run­gen oder stan­dar­di­sier­ten Prüfungen vor. Der Umfang und die Art der Maßnahmen richten sich nach Kontext, tech­ni­scher Kom­ple­xi­tät sowie dem je­wei­li­gen Kennt­nis­stand der Personen.

Letztlich schützt KI-Kompetenz Un­ter­neh­men, Mit­ar­bei­ten­de und Kundinnen und Kunden glei­cher­ma­ßen und un­ter­stützt bei einer ver­ant­wor­tungs­vol­len Di­gi­ta­li­sie­rung.

Was be­inhal­tet KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz ist kein einzelner Skill, sondern ein Bündel ver­schie­de­ner Fä­hig­kei­ten, die zu­sam­men­wir­ken. Sie lässt sich in folgende zentralen Bereiche gliedern:

  1. Grund­ver­ständ­nis von KI: Ein grund­le­gen­des Wissen über KI, ihre Funk­ti­ons­wei­se, KI-Al­go­rith­men, Arten von Systemen und typische An­wen­dungs­fel­der ist im Rahmen von KI-Kompetenz Pflicht bzw. ein we­sent­li­cher Be­stand­teil. Dieses Wissen bildet die Basis, um KI richtig ein­zu­schät­zen und zu nutzen.
  2. Kritische Ein­ord­nung: Auch die Fähigkeit, KI-Systeme und ihre Er­geb­nis­se kritisch zu bewerten, ist ein Be­stand­teil von KI-Kompetenz. Ver­ant­wort­li­che müssen Chancen, Risiken und po­ten­zi­el­le Folgen erkennen und ein­schät­zen können.
  3. Prak­ti­sche An­wen­dungs­kom­pe­tenz: Ein weiterer we­sent­li­cher Be­stand­teil ist die Fähigkeit zur sach­kun­di­gen Nutzung von KI-Tools, inklusive sicherer Bedienung, In­ter­pre­ta­ti­on von Er­geb­nis­sen und Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz über Einsatz und Grenzen.
  4. Recht­li­che und re­gu­la­to­ri­sche Kennt­nis­se: Des Weiteren sind Kennt­nis­se über ge­setz­li­che Vorgaben wie den EU AI Act Be­stand­teil von KI-Kompetenz. Mit­ar­bei­ten­de sollen verstehen, welche An­for­de­run­gen an die Nutzung von KI-Systemen bestehen und auf welche Weise sich Risiken mi­ni­mie­ren lassen.

Wie kann man KI-Kompetenz aufbauen?

Der Aufbau von KI-Kompetenz ist ein fort­lau­fen­der Prozess, der auf mehreren Ebenen statt­fin­den sollte. Zunächst empfiehlt es sich, eine solide Wis­sens­ba­sis zu schaffen. Dies kann durch Online-Kurse, Workshops, Fach­li­te­ra­tur oder Webinare, die die Grund­la­gen und Funk­ti­ons­wei­sen von KI ver­ständ­lich ver­mit­teln, erreicht werden. Parallel dazu sollte man ein kri­ti­sches Re­fle­xi­ons­ver­mö­gen ent­wi­ckeln, das durch Fall­stu­di­en, Dis­kus­sio­nen im Team und ethisch-recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen geschult wird. Pra­xis­na­he Übungen und konkrete An­wen­dungs­bei­spie­le fördern die sichere und ef­fi­zi­en­te Nutzung von KI-Tools im Ar­beits­all­tag und stärken das Vertrauen der Mit­ar­bei­ten­den im Umgang mit den Systemen.

Un­ter­neh­men sollten daher:

  • den in­di­vi­du­el­len Schu­lungs­be­darf ana­ly­sie­ren
  • ent­spre­chen­de Mit­ar­bei­ten­de iden­ti­fi­zie­ren
  • geeignete Maßnahmen auswählen

Dazu gehören Grund­la­gen-Workshops, fachliche Ver­tie­fun­gen, re­gel­mä­ßi­ge Auf­fri­schun­gen und gezielte KI-Kompetenz-Schu­lun­gen, die auf spe­zi­fi­sche Aufgaben und Systeme zu­ge­schnit­ten sind. Interne Richt­li­ni­en, Check­lis­ten und die Benennung eines KI-Be­auf­trag­ten helfen zu­sätz­lich, die Umsetzung und Ein­hal­tung der ge­setz­li­chen Vorgaben zu ko­or­di­nie­ren.

Darüber hinaus ist es ent­schei­dend, die KI-Kompetenz kon­ti­nu­ier­lich an tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lun­gen und neue re­gu­la­to­ri­sche An­for­de­run­gen an­zu­pas­sen. Dies kann durch fort­lau­fen­de Wei­ter­bil­dung, Er­fah­rungs­aus­tausch mit Ex­per­tin­nen und Experten sowie durch die In­te­gra­ti­on von Learnings aus der Praxis erreicht werden. So stellen Un­ter­neh­men sicher, dass ihre Mit­ar­bei­ten­den in der Lage sind, KI-Systeme souverän und effektiv ein­zu­set­zen.

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