Die Werke von Fo­to­gra­fen, Musikern oder Schrei­bern dürfen nicht ohne weiteres von anderen verwendet oder kopiert werden, denn sie sind ur­he­ber­recht­lich geschützt. Die Schöpfer ent­schei­den jedoch selbst, ob und in welchem Umfang sie ihre Werke anderen zur Verfügung stellen – ohne dass diese jedes Mal aus­drück­lich um Erlaubnis bitten müssen. Mithilfe ver­schie­de­ner Creative-Commons-Lizenzen können Urheber mediale Inhalte zur Nutzung für jedermann freigeben. Die kom­pli­zier­te ju­ris­ti­sche Arbeit bleibt einem durch stan­dar­di­sier­te Li­zenz­ver­trä­ge erspart.

Das Grund­prin­zip von Creative Commons

Creative Commons (CC) ist eine ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­ti­on mit Sitz in den USA, die ver­schie­de­ne Standard-Li­zenz­ver­trä­ge zur Verfügung stellt. Jeder Autor kann über diese Creative-Commons-Lizenzen der Öf­fent­lich­keit Nut­zungs­rech­te an seinen Werken einräumen und je nach seinen Wünschen ein­gren­zen. CC-Lizenzen sind auf ver­schie­de­ne Me­di­en­ty­pen anwendbar, z. B. Bilder, Texte, Mu­sik­stü­cke und Videos. Das be­kann­tes­te Beispiel für die Nutzung von Creative Commons ist das Fo­to­por­tal Flickr.

Ver­schie­de­ne Creative-Commons-Lizenzen

Creative Commons bietet ver­schie­de­ne Lizenzen an – von denen, die die Nutzung relativ stark ein­schrän­ken, über solche mit sehr freien Be­din­gun­gen bis zur Mög­lich­keit, sein Werk als öf­fent­li­ches Gemeingut zu kenn­zeich­nen (CC0).  Bei der Auswahl der passenden Lizenz gibt es drei grund­sätz­li­che Ent­schei­dungs­fra­gen:

  • Soll der Urheber des Werkes genannt werden?
  • Ist die kom­mer­zi­el­le Nutzung des Werkes erlaubt?
  • Darf das Werk mo­di­fi­ziert werden und wenn ja, auch unter Nennung der Lizenz?

Die CC-Li­zenz­mo­du­le

Aus den eben genannten Fragen ergeben sich vier grund­le­gen­de Nut­zungs­be­din­gun­gen. Das Ganze funk­tio­niert nach dem Bau­kas­ten­prin­zip: Es sind vier Grund­mo­du­le verfügbar, die Pflichten und Verbote regeln und mit­ein­an­der kom­bi­niert werden können.

Zu­sam­men­set­zung der Li­zenz­mo­du­le

Aus den oben genannten Modulen lassen sich insgesamt sechs Lizenzen zu­sam­men­stel­len:

  • CC-BY: Man darf das Werk teilen, verändern und kom­mer­zi­ell nutzen. Bei der Ver­öf­fent­li­chung muss man jedoch den Autor nennen/verlinken und den Verweis zur ent­spre­chen­den CC-Lizenz angeben.
  • CC-BY-SA: Man darf das Werk ver­öf­fent­li­chen, verändern und kom­mer­zi­ell verwenden. Doch alle Mo­di­fi­ka­tio­nen und ver­än­der­ten Versionen des Werkes stehen unter der gleichen Lizenz – man muss also ent­spre­chend Name und Lizenz nennen und auf diese verweisen.
  • CC-BY-ND: Man darf das Werk unter Nennung von Urheber und Lizenz zwar teilen und auch kom­mer­zi­ell nutzen, jedoch nicht be­ar­bei­ten oder verändern.
  • CC-BY-NC: Man darf das Werk unter Nennung von Urheber und Lizenz teilen und verändern, eine kom­mer­zi­el­le Nutzung ist jedoch nicht gestattet.
  • CC-BY-NC-SA: Man darf das Werk teilen und verändern, eine kom­mer­zi­el­le Nutzung ist jedoch nicht gestattet. Ver­öf­fent­licht man eine be­ar­bei­te­te Version des Werkes, muss man die Lizenz des Originals angeben.
  • CC-BY-NC-ND: Das Werk darf unter Nennung von Urheber und Lizenz aus­schließ­lich nicht­kom­mer­zi­ell und nur im Original verwendet werden.

CC0-Lizenz – Public Domain

Einen Son­der­fall unter den Lizenzen stellt die Lizenz CC0 dar – sie kenn­zeich­net ein Werk als öf­fent­li­ches Gemeingut. Der Urheber ver­zich­tet damit un­wi­der­ruf­lich auf jegliche Rechte an seinem Werk. Das bedeutet, dass alle oben auf­ge­zähl­ten Be­din­gun­gen hier nicht greifen – das Werk kann also un­ein­ge­schränkt genutzt, geteilt, verändert und wei­ter­ver­ar­bei­tet werden. Stellt der Autor oder Künstler sein Werk unter die CC0-Lizenz, gibt er im Grunde eine Ver­zichts­er­klä­rung ab. Diese „be­din­gungs­lo­se Lizenz“ wird vor allem bei öf­fent­li­chen Da­ten­ban­ken an­ge­wen­det, z. B. bei der Ge­mein­sa­men Normdatei.

Wie binde ich ein Werk mit CC-Lizenz richtig auf meine Website ein?

Wer freie Bilder oder Texte für seine Website verwenden möchte, muss immer auf die korrekte Ein­bin­dung der Li­zenz­an­ga­ben achten. Zu den Pflicht­an­ga­ben, z. B. bei Fo­to­gra­fien, gehören:

  • Name des Urhebers
  • Titel des Werkes
  • Ver­lin­kung zum Werk oder Autor
  • Verweis auf die jeweilige Lizenz mit Link

Die Angaben sollte man, wenn möglich, direkt unter dem genutzten Werk plat­zie­ren. Eine Nennung in einem separatem Quellen- und Bild­nach­weis ist ebenfalls möglich. Mitt­ler­wei­le ist es gängig, diesen im Impressum an­zu­hän­gen.

Beispiel einer richtigen Ver­lin­kung:

Das folgende Foto wurde über Flickr von einem Fo­to­gra­fen unter einer CC-Lizenz ver­öf­fent­licht. Er gestattet der Öf­fent­lich­keit, sein Bild zu teilen, zu be­ar­bei­ten und sogar für kom­mer­zi­el­le Zwecke zu nutzen – unter der Bedingung, dass Urheber und Lizenz ent­spre­chend kenntlich gemacht werden. Die da­zu­ge­hö­ri­ge Lizenz ist CC-BY. Das sieht dann wie folgt aus:

Die Kennung 2.0 bezieht sich auf die Li­zenz­ver­si­on. In den USA ist mitt­ler­wei­le die Version 3.0 in Anwendung, eine Über­set­zung ins Deutsche ist in Arbeit. Die Versionen sind un­ter­ein­an­der kom­pa­ti­bel.

Welche Vorteile hat Creative Commons?

Für die tägliche Arbeit – z. B. von Bloggern, Website-Be­trei­bern oder Web­mas­tern – birgt das Konzept Creative Commons viele Vorteile.

  • Rechts­si­cher­heit: Creative Commons nimmt Nutzern die kom­pli­zier­ten ju­ris­ti­schen An­ge­le­gen­hei­ten ab. Durch die CC-Lizenzen hat man Rechts­si­cher­heit, ohne kom­pli­zier­te Ver­hand­lun­gen führen zu müssen.
  • Kontrolle über Ur­he­ber­recht: Auch wenn man seine Werke der Öf­fent­lich­keit zur Verfügung stellt, bleibt das Ur­he­ber­recht erhalten. Der Künstler ent­schei­det als Urheber nach wie vor, in welchem Kontext seine Werke verwendet werden dürfen, und es steht ihm frei, die Nutzung in frag­wür­di­gem Kontext (z. B. por­no­gra­fi­sche Seite) un­ter­sa­gen.
  • An­pas­sungs­spiel­raum: CC-Lizenzen sind nicht in Stein gemeißelt, es bleibt immer noch die Option, mit Künstlern Ein­zel­ver­hand­lun­gen zu führen. Wenn man z. B. ein Werk trotz BY-NC-Lizenz kom­mer­zi­ell nutzen möchte, kann man sich schrift­lich mit dem Künstler einigen.
  • Große Me­di­en­viel­falt: Durch die Nutzung von kos­ten­lo­sen und einfachen CC-Lizenzen ist der Pool an frei ver­füg­ba­ren Werken stetig gewachsen. Die Auswahl ist mitt­ler­wei­le riesig.

Gefahren bei der Nutzung von CC-Werken

Zu den Vorteilen kommen aber auch Gefahren bei der Ver­wen­dung von freien Werken unter einer Creative-Commons-Lizenz.

  • Ver­let­zung von Bild­rech­ten: Diese Gefahr ist vor allem bei Fo­to­gra­fien groß, denn als frei ge­kenn­zeich­ne­te Bilder sind nicht immer auch frei zu verwenden – vor allem nicht, wenn Rechte Dritter verletzt werden. Ein Fotograf gibt immer nur die Rechte an seinem Werk, nicht am Motiv, frei. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Bild­rech­ten.
  • Keine Haftung des Li­zenz­ge­bers: Die Haftung des Li­zenz­ge­bers ist grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen – kommt es zu Rechts­ver­let­zun­gen, wird der Nutzer belangt, z. B. wenn ein Model die Nutzung des Bildes (Recht am eigenen Bild) nicht frei­ge­ge­ben hat und den Nutzer verklagt.
  • Nur voll­stän­di­ge Lizenz: Eine un­voll­stän­di­ge oder feh­ler­haf­te Lizenz wird in der Regel behandelt wie keine Lizenz. Wer z. B. Creative-Commons-Bilder auf seine Website einbaut, sollte akribisch die Lizenzen prüfen und korrekt einbauen, an­de­ren­falls drohen Ab­mah­nun­gen.
  • Do­ku­men­ta­ti­on: Die ver­wen­de­ten Werke mit ent­spre­chen­den Lizenzen sollte man immer genau do­ku­men­tie­ren. Wenn z. B. ein Künstler die CC-Lizenz entfernt und behauptet, das Werk hätte er nie frei­ge­ge­ben, muss man als Nutzer nach­wei­sen können, dass dem nicht so ist.

Fazit: Auch freie Werke immer ge­wis­sen­haft verwenden

Freie Werke – egal ob Musik, Bilder oder Texte – sind eine wichtiger Teil der (Online-)Me­di­en­land­schaft. Sie sorgen für Vielfalt und dank der einfachen Creative-Commons-Lizenzen entsteht ein großer Pool an frei ver­füg­ba­ren Werken, die jedermann, un­ab­hän­gig von seinen fi­nan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten, verwenden kann. Doch im Umgang mit CC-Lizenzen sollte man immer ge­wis­sen­haft vorgehen. Auch wenn die Künstler ihre Werke der Öf­fent­lich­keit anbieten, sollte man sich an die Regeln halten, d. h. die Li­zenz­vor­schrif­ten präzise befolgen, alle Pflicht­an­ga­ben einbetten und sich damit vor Ab­mah­nun­gen und anderen Un­an­nehm­lich­kei­ten schützen.

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