Rechtssichere AGB erstellen: So funktioniert‘s
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen Vertragsabwicklungen vereinfachen und alle Parteien rechtlich schützen. Sie dienen dazu, die Abläufe, Rechte und Pflichten für Käufe zu vereinheitlichen. Was aber gehört in die AGB, weshalb sind sie so wichtig und auf welche Fehlerquellen müssen Sie achten?
Was sind AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (i. d. R. der Verkäufer bzw. die Verkäuferin, juristisch als „Verwender“ bezeichnet) der anderen Vertragspartei (i. d. R. dem Käufer bzw. der Käuferin) stellt. Ein wichtiges Merkmal der AGB ist, dass der Vertrag vom Verwender einseitig eingebracht wird. Er wird also nicht individuell geschlossen, sondern gilt in der Regel für alle Käufe, die bei diesem Unternehmen zustande kommen. Ändert der Verwender die AGB, muss er die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner informieren. Erst wenn die Änderungen akzeptiert wurden, kann ein neuer Vertragsabschluss zustande kommen.
Wann sind AGB rechtssicher?
Um die AGB rechtskräftig zu machen, muss der Verwender (Verkäufer bzw. Verkäuferin) seine Vertragspartnerinnen und Vertragspartner ausdrücklich auf die AGB hinweisen. Diese müssen die AGB akzeptieren, was meist durch eine notwendige Bestätigung der AGB erfolgt. Der Verwender muss seine Kundschaft vor dem Vertragsabschluss außerdem deutlich auf die AGB aufmerksam machen. Wo dies schwierig ist – etwa im Kaufhaus, im Kino oder in einem Parkhaus –, genügt es, wenn die AGB gut sichtbar ausgehangen sind. In solchen Fällen ist der Kauf einer Ware oder die Nutzung eines Gebäudes als Bestätigung der AGB zu verstehen.
Da der Vertrag einseitig eingebracht wird, sind dem Verwender durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Grenzen gesetzt, die zugunsten der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner festgelegt wurden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Da diese Bestimmungen z. T. branchenabhängig sind, empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
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Warum sind AGB für Onlineshops wichtig?
Wer täglich viele Verträge abschließt, z. B. in Form von Verkäufen, ist durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und das HGB (Handelsgesetzbuch) abgesichert. Durch allgemeine Geschäftsbedingungen können Verkäuferinnen und Verkäufer zusätzlich dazu auch eigene Vertragsbedingungen stellen, ohne diese mit den Kundinnen und Kunden aushandeln zu müssen.
Eindeutige Klauseln sind dabei ein zentraler Punkt, um den eigenen Onlineshop rechtssicher zu machen. So ist von vornherein klargestellt, wer welche Rechte und Pflichten hat. Gerade wenn sich wie im E-Commerce-Bereich (Onlinehandel) die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner nicht gegenübertreten, sind AGB als rechtliche Grundlage des Vertrags wichtig.
✓ Der große Vorteil: Für jeden Kauf und für alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner gelten die gleichen Bedingungen.
✗ Der Nachteil: Käuferinnen und Käufer müssen vor Zustandekommen des Vertrags die AGB akzeptieren, um überhaupt einkaufen zu können.
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AGB erstellen: Worauf ist zu achten?
Die Liefer- und Vertragsbedingungen, denen man vor einem Kauf zustimmt, legt der Verwender fest. Beim Erstellen ist dieser jedoch nicht völlig frei, denn es gibt Vorgaben, welche Punkte in den AGB aufgeführt werden sollten. Dazu gehören beispielsweise Angaben dazu, wer bei Schäden haftet oder wer in der Beweispflicht ist (auch bei Schäden nach Erhalt der Ware). Bei Verträgen zwischen Kaufleuten muss auch der Gerichtsstand bei möglichen Klagen angegeben werden. Außerdem muss der Verwender das Verständlichkeitsgebot einhalten, d. h. die AGB müssen so formuliert sein, dass sie auch Nichtjuristinnen und Nichtjuristen einfach verstehen können.
Das sollte in den AGB erwähnt werden:
- Angaben zum Verwender
- Anwendungsbereich und -umfang
- Vertragsgegenstand
- Fristen
- Formerfordernisse
- Haftungsbeschränkung
- Zahlungsbedingungen
- Lieferbedingungen
- Gewährleistung, ggf. Garantien
- Eigentumsvorbehalt
- Angaben über die Speicherungsmöglichkeiten des Vertragstexts
- bei internationaler Kundschaft: Informationen über die zur Verfügung stehenden Sprachen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vollumfänglich im gerichtlichen Prozess überprüfbar. Das bedeutet, dass eine gesetzliche Regelung greift, wenn ein Gericht eine Klausel in den AGB als unwirksam einstuft. So wird gewährleistet, dass die AGB nicht nur dem Verkäufer-, sondern auch dem Käuferschutz dienen.
AGB-Muster und -Generatoren
Grundsätzlich ist davon abzuraten, Online-AGB vollständig automatisch erstellen zu lassen oder diese von der Konkurrenz zu kopieren. Insbesondere kostenlose AGB-Generatoren erstellen oft Texte, die zu schwammig formulierte Regelungen enthalten und nicht alle für den jeweiligen Onlineshop wichtigen Details abdecken.
Aktuelle kostenpflichtige AGB-Muster und Tools mit branchenspezifischen Vorlagen geben jedoch entscheidende Anregungen und Anhaltspunkte, die eine gute Grundlage für Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen bieten können. Behalten Sie dabei aber immer im Hinterkopf, dass die jeweiligen AGB nicht für jedes einzelne Unternehmen einer Branche passen bzw. rechtlich unbedenklich sind.
Die häufigsten Fehler beim AGB erstellen
- Doppelte Schriftformklausel: Doppelte Schriftformklauseln – z. B. „Änderungen bedürfen der Schriftform, ein Verzicht der Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden“ – sind unzulässig. Individualvereinbarungen wie mündliche Vereinbarungen genießen Vorrang gegenüber den AGB.
- Fehlender Hinweis auf Vertragssprache: Käuferinnen und Käufer müssen darauf hingewiesen werden, welche Sprachen für den Abschluss eines Kaufvertrags zur Verfügung stehen.
- Gerichtsstandvereinbarungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern: Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Gerichtsstandvereinbarungen unwirksam; sie gelten nur bei Verträgen, die zwischen Kaufleuten abgeschlossen werden.
- Einleitende Worte vor der Widerrufsbelehrung: Die Widerrufsbelehrung, die gängiger Bestandteil der AGB ist, sollte nicht durch eine Einleitung ergänzt werden. Zu schnell läuft man Gefahr, wegen zu schwammiger Formulierungen abgemahnt zu werden.
- Unwirksame Vereinbarung der 40-Euro-Klausel in der Widerrufsvereinbarung: Die sogenannte 40-Euro-Klausel, nach der der Käufer die Kosten einer Rücksendung selbst tragen muss, wenn es sich um Ware im Wert von unter 40 Euro handelt, ist seit 2014 ungültig. Ist die Übernahme der Rücksendekosten in den AGB nicht konkret geregelt, muss der Verwender die Rücksendekosten übernehmen.
- Fehlende Zwischenüberschrift in der Widerrufsbelehrung: Eine Widerrufsbelehrung, die keine Überschriften enthält („Widerrufsbelehrung“, „Widerrufsrecht, „Widerrufsfolgen“ etc.), ist ungültig.
Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.
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