Mahnung schreiben: Vorlagen, rechtliche Vorgaben und KI-Unterstützung
Mit einer Mahnung lassen sich säumige Kundinnen und Kunden zur Zahlung auffordern, ohne die Geschäftsbeziehung unnötig zu gefährden. Entscheidend sind dabei die rechtlichen Vorgaben und ein professionelles Vorgehen. Kostenlose Word- und Excel-Vorlagen sowie KI-gestützte Werkzeuge erleichtern die Erstellung individueller Mahnschreiben. Auch beim Umgang mit eingehenden gerichtlichen Mahnbescheiden kann KI unterstützen.
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Erfolgreiches Mahnen: Best Practice
Ziel der Mahnung als Instrument des Forderungsmanagements ist es, Außenstände zu reduzieren und Forderungsverluste zu vermeiden. Ein professionelles Mahnwesen berücksichtigt dabei auch die Kundenerhaltung. Deshalb hat sich in vielen Unternehmen ein mehrstufiges Vorgehen etabliert, bei dem säumige Kundinnen und Kunden zunächst freundlich und anschließend mit zunehmender Verbindlichkeit zur Zahlung aufgefordert werden.
Die rechtlichen Grundlagen für außergerichtliche Mahnungen finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Zentrale Rechtsbegriffe im Rahmen des Mahnwesens sind die Fälligkeit und der Verzug.
Fälligkeit
Voraussetzung für ein Mahnverfahren ist ein Schuldverhältnis gemäß § 241 Absatz 1 BGB, das einen Gläubiger dazu berechtigt, von seinem Schuldner eine Leistung (beispielsweise eine Zahlung) einzufordern. Ein solches Schuldverhältnis kommt in der Regel durch einen Vertrag zustande.
Eine Forderung ist fällig, sobald der Gläubiger die geschuldete Leistung verlangen kann. Ist kein Zahlungszeitpunkt vereinbart und ergibt sich dieser auch nicht aus den Umständen, ist die Leistung gemäß § 271 BGB grundsätzlich sofort fällig. Ausbleibende Zahlungen können angemahnt werden, wenn ein entsprechender Anspruch besteht und die Forderung fällig ist.
Dazu ein Beispiel:
Eine Kundin kauft im Baumarkt Pflastersteine auf Rechnung. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Kaufbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen ist. Der Baumarkt liefert die Ware. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kann er den offenen Betrag einfordern. Da sich der Zahlungstermin anhand des Lieferdatums eindeutig berechnen lässt, kann die Kundin bei ausbleibender Zahlung grundsätzlich ohne zusätzliche Mahnung in Verzug geraten.
Verzug
Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, kann der Gläubiger Verzugszinsen und unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz, beispielsweise für entstandene Mahnkosten, geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Forderung fällig ist und ein verzugsauslösender Umstand vorliegt. In der Regel tritt der Verzug ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt.
Die Mahnung dient im Rahmen des Forderungsmanagements als Instrument, um Schuldner in Verzug zu setzen. Eine einzige Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit genügt dafür grundsätzlich. Ein dreistufiges Mahnverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Nach § 286 Abs. 2 BGB kann ein Schuldner auch ohne zusätzliche Mahnung in Verzug geraten. Dies gilt insbesondere, wenn:
- ein konkreter Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt wurde,
- sich die Zahlungsfrist ab einem bestimmten Ereignis nach dem Kalender berechnen lässt,
- der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder
- besondere Umstände den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigen.
Im oben dargestellten Baumarktbeispiel gerät die Kundin bei ausbleibender Zahlung nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Lieferung grundsätzlich ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, sofern die weiteren Verzugsvoraussetzungen vorliegen. Da sich der Zahlungstermin anhand des Lieferdatums eindeutig berechnet werden kann, greift die Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine zusätzliche Mahnung ist daher nicht erforderlich.
Bei Entgeltforderungen greift zudem die gesetzliche 30-Tage-Regelung gemäß § 286 Abs. 3 BGB: Ein Schuldner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, sofern er nicht zahlt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dies allerdings nur, wenn die Rechnung oder eine gleichwertige Zahlungsaufstellung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweist.
Mahnung: Formale Vorgaben
Eine Mahnung ist an keine bestimmte Form gebunden. Entscheidend ist, dass der Gläubiger die geschuldete Leistung eindeutig einfordert. Dies bestätigt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 1998 (Az.: X ZR 70/96):
Als verzugsbegründende Mahnung genügt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, daß er die geschuldete Leistung verlangt. (BGH, Urteil vom 10.03.1998, Az.: X ZR 70/96, NJW 1998, 2132)
Eine Mahnung kann somit auch als höfliche Zahlungserinnerung formuliert sein. Weder die ausdrückliche Bezeichnung als „Mahnung“ noch eine Zahlungsfrist oder die Androhung rechtlicher Konsequenzen sind erforderlich.
Damit die offene Forderung eindeutig zugeordnet werden kann, sollte ein Mahnschreiben folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift von Gläubiger und Schuldner
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- offener Rechnungsbetrag
- ursprüngliches Zahlungsziel
- eindeutige Zahlungsaufforderung
- Bankverbindung für die Zahlung
Optional können eine neue Zahlungsfrist, berechtigte Mahnkosten und Verzugszinsen sowie eine Kopie der ursprünglichen Rechnung ergänzt werden.
Zugang der Mahnung nachweisen: Mahnungen können beispielsweise per Brief oder E-Mail versendet werden. Da der Gläubiger im Streitfall den Zugang nachweisen muss, empfiehlt sich eine dokumentierte Zustellung. Bei wichtigen Forderungen kann beispielsweise ein Einwurf-Einschreiben oder die Zustellung durch einen Boten sinnvoll sein.
Mahnschritte
In Deutschland ist ein außergerichtliches Mahnverfahren in drei Mahnschritten in vielen Unternehmen üblich. Man unterscheidet die erste, die zweite und die dritte Mahnung. In der Regel kommt eine solche Mahnpraxis selbst dann zur Anwendung, wenn der Schuldner bereits in Verzug geraten ist und rein rechtlich nicht mehr angemahnt werden müsste. Grund dafür ist die Kundenerhaltung.
Nicht immer sind ausstehende Leistungen auf Unwille oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zurückzuführen. Mitunter vergessen Rechnungsempfängerinnen und -empfänger schlicht, offene Beträge zu begleichen. Eventuell ist die Rechnung auch nie eingegangen. Um säumige Kunden durch ein gerichtliches Vorgehen nicht unnötig zu verärgern, empfiehlt es sich daher, diese zunächst höflich an ihre Zahlungspflicht zu erinnern.
Vermeiden Sie es, Schuldnern mehr als drei Mahnungen zukommen zu lassen. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihr Anliegen nicht ernst genommen wird, da außer weiterer Mahnungen scheinbar keine weiteren Folgen zu befürchten sind.
Mahnung: Vorlagen für das erste, zweite und dritte Schreiben
IONOS bietet kostenlose Mahnungsvorlagen für Word und Excel, mit denen sich offene Forderungen in drei aufeinanderfolgenden Mahnschritten einfordern lassen. Die vorformulierten Musterschreiben können an die jeweilige Forderung angepasst werden.
Erste Mahnung: Vorlage für das erste Mahnschreiben
Die erste Mahnung sollte zeitnah nach Eintritt der Fälligkeit erfolgen, sofern die Rechnung noch nicht beglichen wurde. Eine freundliche Zahlungserinnerung ist dabei meist ausreichend, da die ausstehende Zahlung auch auf ein Versehen zurückzuführen sein kann.
Entscheidend ist, dass die Zahlungsaufforderung eindeutig formuliert ist. Eine zusätzliche Zahlungsfrist oder die Androhung rechtlicher Konsequenzen sind für eine verzugsbegründende Mahnung nicht erforderlich.
Zweite Mahnung: Vorlage für das zweite Mahnschreiben
Bleibt die Zahlung auch nach der ersten Erinnerung aus, empfiehlt sich nach 10 bis 14 Tagen eine zweite Mahnung. Diese sollte sachlich und unmissverständlich formuliert sein und die offene Forderung erneut benennen. Zudem empfiehlt es sich, eine konkrete Zahlungsfrist von beispielsweise 10 bis 14 Tagen zu setzen.
Dritte Mahnung: Vorlage für das letzte Mahnschreiben
Bleibt die Zahlung trotz zweimaliger Aufforderung aus, folgt die dritte und letzte Mahnung. Darin wird die offene Forderung erneut benannt und eine letzte Zahlungsfrist gesetzt. Zudem sollte das Schreiben deutlich machen, dass bei weiterer Nichtzahlung rechtliche Schritte folgen können, beispielsweise die Einschaltung eines Anwalts, die Übergabe an ein Inkassobüro oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Mahnungen nicht durchnummerieren: Bezeichnungen wie „1. Mahnung“ können den Eindruck erwecken, dass weitere Zahlungsaufforderungen folgen. Besser sind eindeutige Bezeichnungen wie „Zahlungserinnerung“, „Mahnung“ oder „Letzte Mahnung“.
So nutzen Sie die Mahnungsvorlagen von IONOS
Mit den Mahnungsvorlagen von IONOS erstellen Sie in drei Schritten professionelle Mahnschreiben für die üblichen Eskalationsstufen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
Schritt 1: Vorlage herunterladen
Alle Vorlagen stehen Ihnen als Word- oder Excel-Datei zur Verfügung.
- Dateiformat: Wählen Sie die passende Vorlage im gewünschten Dateiformat aus.
- Download: Klicken Sie auf den Download-Link unter dem Vorschaubild der jeweiligen Vorlage.
Schritt 2: Platzhalter durch individuelle Angaben ersetzen
Alle Mahnungsvorlagen enthalten Platzhalter und vorformulierte Textbausteine. Gehen Sie das Dokument Feld für Feld durch und ersetzen Sie die Beispielangaben durch Ihre individuellen Daten:
- Briefkopf: Tragen Sie den Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens sowie die Anschrift des Schuldners ein.
- Datum: Versehen Sie das Mahnschreiben mit dem aktuellen Datum.
- Rechnungsnummer: Tragen Sie die Nummer der Rechnung ein, auf die sich Ihre Mahnung bezieht.
- Rechnungsdatum: Ergänzen Sie das Datum der offenen Rechnung.
- Kundennummer: Tragen Sie die Kundennummer des Schuldners ein.
- Mahntext: Ersetzen Sie die vorgegebenen Daten und Rechnungsbeträge durch Ihre individuellen Angaben.
- Forderungsaufstellung: Die dritte Mahnung enthält eine Aufstellung des offenen Rechnungsbetrags sowie gegebenenfalls angefallener Verzugszinsen und Mahnkosten. Prüfen Sie die geltend gemachten Kosten und ermitteln Sie den fälligen Gesamtbetrag.
- Grußformel: Passen Sie die Grußformel bei Bedarf an und ergänzen Sie den Namen des Unterzeichners.
- Fußtext: Vervollständigen Sie die Unternehmensangaben, gegebenenfalls Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Bankverbindung, auf die die Zahlung erfolgen soll.
Schritt 3: Mahnung versenden und archivieren
Prüfen Sie das ausgefüllte Mahnschreiben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anschließend können Sie die Mahnung beispielsweise per Post oder E-Mail versenden. Bewahren Sie in jedem Fall eine Kopie auf und dokumentieren Sie möglichst auch den Zugang beim Schuldner. Die Archivierung kann elektronisch oder in Papierform erfolgen. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.
Mahnungen mit KI erstellen und bearbeiten
Künstliche Intelligenz kann Sie sowohl beim Erstellen eigener Mahnungen als auch beim Umgang mit eingehenden gerichtlichen Mahnbescheiden unterstützen. Auf Vertrags- und Rechtsangelegenheiten spezialisierte KI bietet dafür extra Funktionen, die Ihnen die Arbeit erleichtern.
Mahnschreiben mit Contract AI erstellen
Mit einer Vertrags-KI lassen sich individuelle Mahnschreiben mithilfe künstlicher Intelligenz generieren. Als Grundlage dienen beispielsweise Angaben zum Schuldner, zur offenen Rechnung, zum Forderungsbetrag und zum Zahlungsziel.
Im Unterschied zu statischen Word- und Excel-Vorlagen unterstützt die KI dabei, Zahlungsaufforderungen auf den jeweiligen Forderungsfall zuzuschneiden, ohne sämtliche Textbausteine manuell anpassen zu müssen. Vor dem Versand sollten die generierten Schreiben auf Vollständigkeit, korrekte Forderungsdaten und gegebenenfalls geltend gemachte Mahnkosten und Verzugszinsen geprüft werden.
Gerichtliche Mahnbescheide mit Defend Mode prüfen
Spezialisierte KI-Systeme können Unternehmen auch in der umgekehrten Situation unterstützen: beim Umgang mit unerwarteten gerichtlichen Mahnbescheiden. Mithilfe optischer Zeichenerkennung (OCR) erfasst die KI das eingehende Dokument und hilft dabei, dessen Dringlichkeit einzuschätzen.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können so rechtlich relevante Schreiben schneller einordnen und erforderliche nächste Schritte erkennen. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Handeln wichtig: Nach § 692 ZPO beträgt die im Bescheid genannte Frist zur Zahlung oder Mitteilung eines Widerspruchs grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung.
Die KI-gestützte Einordnung eines gerichtlichen Mahnbescheids ersetzt weder die Prüfung der geltend gemachten Forderung noch eine fristgerechte Reaktion gegenüber dem Gericht.
Erfolglose Mahnung: Was nun?
Führt das außergerichtliche Mahnverfahren nicht zum gewünschten Erfolg, kann ein Gläubiger seine Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO geltend machen und den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft dabei zunächst nicht, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.
Fragen, gestalten, recherchieren – sicher mit IONOS GPT. Die souveräne und günstige Alternative zu ChatGPT & Co.



