Nachdem sie zunächst nur in den USA verkauft wurde, ist die Snapchat-Son­nen­bril­le „Spec­ta­cles“ seit Juni 2017 auch in vielen eu­ro­päi­schen Ländern offiziell er­hält­lich (u. a. in Deutsch­land, Ös­ter­reich und in der Schweiz). Das Besondere an ihr: Sie ist mit einer Kamera aus­ge­stat­tet, mit der man kurze Videos aufnehmen und über die Snapchat-App ver­öf­fent­li­chen kann.

In den Ver­ei­nig­ten Staaten wurden die Spec­ta­cles eu­pho­risch an­ge­nom­men, wo­hin­ge­gen sich nach der Markt­ein­füh­rung in Deutsch­land der Ansturm auf sie in Grenzen hielt. Neben Zweifeln, ob sich die Brille in anderen Märkten gut verkaufen kann, wirft sie auch Fragen in Bezug auf Pri­vat­sphä­re und den Da­ten­schutz auf.

Wofür eignet sich die Snapchat-Son­nen­bril­le?

Snap Inc. (dasselbe Un­ter­neh­men, das auch hinter Snapchat steht) will mit der Brille einen weiteren Anreiz für die Nutzung der eigenen Messenger-App bieten. Denn mit den Spec­ta­cles können User nun auch ganz einfach aus der Ich-Per­spek­ti­ve ihre Er­leb­nis­se fest­hal­ten und mit anderen Snapchat-Nutzern teilen. Dabei ist die Son­nen­bril­le aus­schließ­lich für die Ver­wen­dung mit Snapchat kon­zi­piert: Wer auf die Vi­deo­auf­nah­men der Ka­me­rabril­le zugreifen möchte, benötigt ein Smart­phone mit in­stal­lier­ter Snapchat-App. Die Ziel­grup­pe bilden dabei vorrangig Teenager und junge Er­wach­se­ne, worauf auch der Inhalt des of­fi­zi­el­len Spec­ta­cles-Wer­be­vi­de­os hindeutet:

Mit den Spec­ta­cles kann man 10-sekündige Videos (inklusive Ton) erstellen, die sich mit einem Knopf­druck an der Seite der Brille starten lassen. Wenn man die Taste zwei- oder dreimal hin­ter­ein­an­der betätigt, werden dem­entspre­chend viele Filmclips in Folge auf­ge­nom­men. Sobald eine Aufnahme läuft, leuchten LEDs rund um die Kamera auf. Hierdurch sollen auch alle vor der Kamera be­find­li­chen Menschen erkennen, dass gerade ein Video auf­ge­zeich­net wird.

Eine Be­son­der­heit an den Aufnahmen ist, dass der Be­trach­tungs­win­kel der Kamera 115 Grad beträgt. Innerhalb der Snapchat-App er­mög­licht das ein be­son­de­res Feature: Wenn man beim Anschauen eines der Videos das Smart­phone rotiert, dreht sich der Bild­aus­schnitt ebenfalls mit.

Die Syn­chro­ni­sa­ti­on der Filme zwischen Spec­ta­cles-Son­nen­bril­le und Snapchat-App funk­tio­niert kabellos: Per Bluetooth oder WLAN gelangen die Aufnahmen dann in die App. Über die Anwendung lassen sich die Videos auch ex­por­tie­ren und so außerhalb von Snapchat ver­öf­fent­li­chen (z. B. auf YouTube, Facebook, Instagram oder Twitter). Dort haben die Clips ein kreis­run­des Format – ähnlich wie bei einem Fisch­au­gen­ob­jek­tiv – und sind von einem großen weißen Rahmen umgeben.

Der ins Bril­len­ge­stell in­te­grier­te Akku kann mit dem mit­ge­lie­fer­ten Bril­len­etui auf­ge­la­den werden. Weiter Ein­zel­hei­ten über die Brille von Snapchat bietet das folgende Video des auf Android-Geräte und -Software spe­zia­li­sier­ten Potals An­dro­id­pit:

Wo kann man die Snapchat-Brille kaufen?

Der ein­fachs­te Weg ist die Be­stel­lung der Son­nen­bril­le über die Website von Spec­ta­cles. Sie ist in drei ver­schie­de­nen Farben er­hält­lich und der Ein­füh­rungs­preis liegt bei knapp 150 Euro. Des Weiteren ist es aber auch möglich, sie an so­ge­nann­ten Snapbots zu kaufen. Hierbei handelt es sich um gelbe Automaten, die für eine kurze Zeit an wech­seln­den Orten auf­ge­stellt werden. In den USA war der Andrang auf sie recht groß, wie ein weiteres Image-Video von Snap Inc. zeigt.

Snapchat-Brille vs. Pri­vat­sphä­re und Da­ten­schutz

In gewisser Hinsicht ist die Spec­ta­cles eine hippe Version von Google Glass – al­ler­dings mit weit weniger Funk­tio­nen. Aber auch die Brille von Snapchat besitzt eine Kamera, mit der man seine Mit­men­schen filmen kann und deren Aufnahmen auf dem Server des Bril­len­an­bie­ters landen – und genau dies wurde bereits bei der Google-Brille stark kri­ti­siert. Zwar warnen einige Or­ga­ni­sa­tio­nen und Medien auch vor den Risiken der Snapchat-Son­nen­bril­le und äußern recht­li­che Bedenken (u. a. die Ver­brau­cher­zen­tra­len in Deutsch­land , und das Di­gi­tal­wirt­schafts­ma­ga­zin t3n). Eine intensiv geführte öf­fent­li­che Dis­kus­si­on über die Spec­ta­cles gab es bisher al­ler­dings nicht, was bei­spiels­wei­se auch Deutsch­land­funk Nova bereits fest­ge­stellt hat. Fakt ist, dass Nutzer der Spec­ta­cles – auch trotz auf­blin­ken­dem Kreis rund um die Kamera – relativ unbemerkt andere filmen können. Auch an dieser da­ten­schutz­recht­lich be­denk­li­chen Tatsache schei­ter­te damals die Ein­füh­rung von Google Glass in Deutsch­land. Es bleibt ab­zu­war­ten, ob den Spec­ta­cles bald gleiches wi­der­fährt.

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