Ob Startup oder Ein­zel­un­ter­neh­men: Der Fir­men­na­me ist das Aus­hän­ge­schild Ihres Un­ter­neh­mens und sollte ein­zig­ar­tig sein. So stellen Sie sicher, dass dieser einen hohen Wie­der­erken­nungs­wert hat und zudem keine be­stehen­den Mar­ken­rech­te verletzt. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Fir­men­na­men auf Ver­füg­bar­keit prüfen.

Warum müssen Sie Ihren Un­ter­neh­mens­na­men prüfen?

Den passenden Fir­men­na­men zu finden ist nicht einfach. Al­ler­dings benötigt jedes ein­ge­tra­ge­ne Un­ter­neh­men einen Namen, der durch die Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter offiziell fest­ge­legt wird. Für welche Ihrer [Fir­men­na­men-Ideen] Sie sich auch ent­schei­den: Um si­cher­zu­stel­len, dass Ihr Name nicht bereits von einem anderen Un­ter­neh­men verwendet wird oder dem Mar­ken­schutz un­ter­liegt, sollten Sie diesen vor der of­fi­zi­el­len Re­gis­trie­rung prüfen.

Falls ein iden­ti­scher oder ähnlicher Fir­men­na­me bereits von einem anderen Un­ter­neh­men verwendet wird oder geschützt ist, dürfen Sie diesen nicht nutzen. Ansonsten wäre das Un­ter­neh­men mit den älteren Schutz- und Mar­ken­rech­ten dazu be­rech­tigt, einen Un­ter­las­sungs­an­spruch und Scha­dens­er­satz für die Ver­let­zung der Na­mens­rech­te geltend zu machen.

Zwar ist es grund­sätz­lich möglich, dass ver­schie­de­ne Un­ter­neh­men den gleichen Fir­men­na­men verwenden, wenn diese in un­ter­schied­li­chen Regionen tätig und damit ver­schie­de­nen Re­gis­ter­ge­rich­ten zugehörig sind. Al­ler­dings sollten Sie sorg­fäl­tig überlegen, ob es mit Blick auf die per­ma­nen­te Ver­wechs­lungs­ge­fahr und even­tu­el­le Schwie­rig­kei­ten bei der Mar­ken­an­mel­dung sinnvoll ist, dieses Risiko ein­zu­ge­hen.

Tipp

Um Ver­wechs­lun­gen von vorn­her­ein vor­zu­beu­gen, können Sie den kos­ten­lo­sen IONOS Fir­men­na­men-Generator nutzen. Das Tool macht Ihnen nicht nur Na­mens­vor­schlä­ge für Ihre Firma, sondern prüft außerdem die Ver­füg­bar­keit passender Domains.

Was müssen Sie beachten, bevor Sie Ihren Fir­men­na­men prüfen?

Auch wenn der Fantasie bei der Suche nach dem richtigen Namen für Ihr Un­ter­neh­men fast keine Grenzen gesetzt sind, sollten Sie bedenken: Der Fir­men­na­me ist der of­fi­zi­el­le Name, der im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen und in jeglichem Schrift­ver­kehr verwendet wird. Im Gegensatz zur Ge­schäfts­be­zeich­nung, die für Mar­ke­ting­zwe­cke verwendet wird, enthält er auch die Rechts­form Ihres Un­ter­neh­mens. Während diese – etwa GmbH oder AG – im Fir­men­na­men er­sicht­lich sein muss, darf der Name folgende Dinge nicht enthalten:

  • All­ge­mei­ne Bran­chen­be­zeich­nun­gen (z. B. Im­mo­bi­li­en AG oder Au­to­werk­statt GmbH)
  • Ir­re­füh­ren­de Hinweise auf Größe, Sitz (z. B. Berlin), Leistung (z. B. Verkauf) oder Um­welt­be­zug (z. B. Bio)
  • die meisten Son­der­zei­chen
  • Zusätze (z. B. Partner und Co., wenn das Un­ter­neh­men keine recht­li­che Part­ner­schaft ist)
  • In­ha­ber­nen­nung bei Personen, die nicht im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sind

Erfüllt Ihr Wunsch-Fir­men­na­me diese Be­din­gun­gen, können Sie damit beginnen, diesen auf ver­schie­de­ne Weise zu prüfen, um si­cher­zu­ge­hen, dass er noch frei ist.

Fir­men­na­me online prüfen

Grund­sätz­lich prüft das zu­stän­di­ge Amts­ge­richt vor der Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter, ob ein Fir­men­na­me bereits vergeben ist oder zu große Ähn­lich­kei­ten mit einem anderen Namen aufweist. Vorab können Sie jedoch auch selbst online re­cher­chie­ren und Ihren Fir­men­na­men auf Ver­füg­bar­keit prüfen. Dabei bieten sich folgende frei zu­gäng­li­che Da­ten­ban­ken an:

  • Google und andere Such­ma­schi­nen: Eine Google-Suche kann schnell erste Hinweise geben, ob der ge­wünsch­te Fir­men­na­me bereits verwendet wird oder ob es ähnliche Namen gibt, die ver­wech­selt werden könnten. Jedoch liefert eine solche Suche nicht immer alle ver­füg­ba­ren In­for­ma­tio­nen, sodass es nötig ist, auch andere Da­ten­ban­ken zu nutzen.
  • Han­dels­re­gis­ter: Die Website des Han­dels­re­gis­ters gibt einen Überblick über bereits re­gis­trier­te Fir­men­na­men, ein­schließ­lich ihrer Rechts­form, ihres Sitzes und ihrer Ge­schäfts­füh­ren­den.
  • Un­ter­neh­mens­re­gis­ter: Das Un­ter­neh­mens­re­gis­ter bietet zu­sätz­li­che In­for­ma­tio­nen über die Namen der Ge­nos­sen­schaf­ten und Part­ner­schaf­ten in Deutsch­land
  • Bun­des­an­zei­ger: Der Bun­des­an­zei­ger ist eine amtliche Ver­öf­fent­li­chungs­platt­form für be­hörd­li­che Ver­kün­dun­gen, Be­kannt­ma­chun­gen und Un­ter­neh­mens­nach­rich­ten. Auf dessen Website können Sie ebenfalls prüfen, ob ein ge­wünsch­ter Fir­men­na­me bereits in Benutzung ist.
  • European Business Register: Das ge­mein­sa­me Register mehrerer eu­ro­päi­scher Länder enthält In­for­ma­tio­nen von über 20 Millionen Un­ter­neh­men, die in den teil­neh­men­den Ländern re­gis­triert sind, und ist daher eine gute in­ter­na­tio­na­le Quelle.
  • Genios: Die Wirt­schafts­da­ten­bank der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zeitung und des Han­dels­blatts bietet Zugang zu einer Vielzahl von Wirt­schafts­in­for­ma­tio­nen aus Deutsch­land und der ganzen Welt. Sie enthält Daten von mehr als 1.500 Wirt­schafts­da­ten­ban­ken und über 300 Anbietern von Wirt­schafts­in­for­ma­tio­nen.
  • Google Play und Apple Store: Auch Apps können mar­ken­recht­lich geschützt sein. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, auch App-Stores zu durch­su­chen.
  • Social Media: Die Ver­füg­bar­keit eines Namens lässt sich auch in sozialen Netz­wer­ken über­prü­fen, etwa auf Platt­for­men wie Instagram, YouTube, Facebook, Twitter und LinkedIn.

Un­ter­neh­mens­na­men prüfen: Mar­ken­re­cher­che

Im Rahmen einer Mar­ken­re­cher­che wird überprüft, ob ein be­stimm­ter Name, ein Wort, ein Logo oder ein anderes Zeichen bereits als Marke re­gis­triert oder geschützt ist. So können Sie si­cher­stel­len, dass es keine Konflikte mit bereits be­stehen­den Marken gibt und Sie keine Mar­ken­rech­te verletzen. Sollten Sie bei Ihren Re­cher­chen fest­stel­len, dass ein Mar­ken­na­me bereits existiert, müssen Sie sich einen neuen Namen ausdenken, um even­tu­el­le Un­ter­las­sungs­kla­gen und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu vermeiden.

Eine Mar­ken­re­cher­che kann auf ver­schie­de­ne Arten durch­ge­führt werden. Eine Mög­lich­keit ist die Durch­sicht ver­schie­de­ner Mar­ken­re­gis­ter und Da­ten­ban­ken. Zu den wich­tigs­ten zählen dabei:

  • DP­MA­re­gis­ter: Das elek­tro­ni­sche Marken-, Patente- und De­sign­re­gis­ter des Deutschen Patent- und Mar­ken­amts (DPMA) bietet In­for­ma­tio­nen zu allen in Deutsch­land ein­ge­tra­ge­nen und an­ge­mel­de­ten Marken.
  • EUIPO eSearch: Die Online-Such­ma­schi­ne des Eu­ro­päi­schen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) liefert In­for­ma­tio­nen über ein­ge­tra­ge­ne und an­ge­mel­de­te Marken und Designs innerhalb der EU.
  • Madrid Monitor: Das Online-Tool der WIPO (World In­tellec­tu­al Property Or­ga­niza­ti­on) enthält alle re­gis­trier­ten Marken, die gemäß dem Madrider System an­ge­mel­det und ein­ge­tra­gen sind.

Bei der Mar­ken­re­cher­che sollten Sie nicht nur darauf achten, dass sich Ihr Mar­ken­na­me grund­sätz­lich von anderen un­ter­schei­det. Auch eine klang­li­che, schrift­li­che und as­so­zia­ti­ve Ähn­lich­keit sollten Sie im Rahmen der so­ge­nann­ten Iden­ti­täts- und Ähn­lich­keits­re­cher­che aus­schlie­ßen, um Ver­wechs­lun­gen grund­sätz­lich zu vermeiden.

Tipp

Ihr Wunsch­na­me ist noch verfügbar, doch Sie benötigen Hilfe bei der Lo­go­ge­stal­tung? Mit dem Logo Generator von IONOS kom­plet­tie­ren Sie kostenlos Ihren Mar­ken­auf­tritt.

GmbH-Namen prüfen durch die IHK

Die Industrie- und Han­dels­kam­mer (IHK) bietet für etwa 45 Euro die Mög­lich­keit, Fir­men­na­men zu prüfen, bevor sie ein­ge­tra­gen werden. Die Prüfung erfolgt in der Regel online und ist innerhalb von einigen Tagen ab­ge­schlos­sen. Wenn Ihr Wunsch­na­me verfügbar ist, erhalten Sie eine Be­stä­ti­gung, die bei der Gründung der GmbH vorgelegt werden muss.

Jedoch prüft die IHK nur, ob der ge­wünsch­te Name bereits verwendet wird. Um si­cher­zu­stel­len, dass dieser keine Rechte Dritter verletzt, ist es ratsam, einen Anwalt zu be­auf­tra­gen. Dieser kann eine um­fas­sen­de Na­mens­re­cher­che durch­füh­ren und si­cher­stel­len, dass der Name rechtlich un­be­denk­lich ist und alle An­for­de­run­gen erfüllt. Zudem kann dieser auch bei der Ein­tra­gung des Fir­men­na­mens be­hilf­lich sein und si­cher­stel­len, dass alle er­for­der­li­chen Schritte korrekt durch­ge­führt werden.

Domain-Ver­füg­bar­keit

Nachdem Sie Ihren Fir­men­na­men auf Ver­füg­bar­keit geprüft haben, sollten Sie dies im Anschluss unbedingt auch für die da­zu­ge­hö­ri­ge Domain tun. Ähnelt Ihr Wunsch­na­me zu stark einem bereits exis­tie­ren­den, kann es unter Umständen Schwie­rig­kei­ten geben, den passenden Domain-Namen zu finden. Um die Ver­füg­bar­keit einer Domain zu prüfen, können Sie ver­schie­de­ne Tools wie z. B. BustAName oder die ent­spre­chen­den Angebote bei Domain-Re­gis­tra­ren wie IONOS oder United Domains nutzen. Sollte die ge­wünsch­te Domain bereits re­gis­triert sein, besteht eventuell die Mög­lich­keit, sie dem aktuellen Inhaber bzw. der aktuellen Inhaberin ab­zu­kau­fen.

Domain-Check

Als Al­ter­na­ti­ve bietet es sich an, ähnliche Domains zu finden, indem Sie Top-Level-Domains wie .net, .org, .info usw. verwenden, um Ihre Website-Ideen um­zu­set­zen. Für einen pro­fes­sio­nel­len Auftritt eignet sich außerdem eine eigene E-Mail-Domain.

Tipp

Sie haben den passenden Fir­men­na­men gefunden? Dann verleihen Sie diesem mit dem Favicon-Generator von IONOS das gewisse Etwas und erstellen Sie kostenlos Ihr eigenes Favicon.

Sollten Sie Ihren Fir­men­na­men nach dem Prüfen schützen lassen?

Ihren Fir­men­na­men schützen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt, um si­cher­zu­stel­len, dass niemand anderes Ihren Namen ohne Ihre Erlaubnis verwendet. Grund­sätz­lich haben Sie zwar die Rechte an Ihrem Un­ter­neh­mens­na­men, jedoch exis­tie­ren dazu un­ter­schied­li­che Recht­spre­chun­gen, die sich aus dem Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch, dem Han­dels­ge­setz­buch und dem Mar­ken­recht ergeben. Letzteres schützt dabei nur Namen, die als Marke ein­ge­tra­gen sind und mit Produkten oder Dienst­leis­tun­gen in Ver­bin­dung gebracht werden. Es schützt jedoch nicht die Fir­men­na­men selbst.

Um Ihren Fir­men­na­men best­mög­lich zu schützen, empfiehlt sich sowohl eine Anmeldung beim Han­dels­re­gis­ter als auch eine Re­gis­trie­rung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Ist dies geschehen, können Sie sich endlich darauf kon­zen­trie­ren, Ihr Business zu gründen und durch­zu­star­ten.

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