Die meisten Un­ter­neh­men und Selb­stän­di­gen haben täglich mit Kunden zu tun, denen sie Waren liefern oder für die sie Dienst­leis­tun­gen erbringen. Un­ab­hän­gig davon, ob es sich um eine Lieferung, eine hand­werk­li­che Leistung oder einen Service handelt: Nicht immer werden solche Aufträge nach ihrer Aus­füh­rung auch sofort bezahlt. Vielmehr schreibt man Rech­nun­gen, und die Buch­hal­tung kümmert sich dann um die Ver­wal­tung der aus­ste­hen­den Umsätze. Hier kommt die De­bi­to­ren­buch­hal­tung ins Spiel. Was genau versteht man unter dem Begriff und was sind die Aufgaben der De­bi­to­ren­buch­hal­tung?

Debitoren und De­bi­to­ren­buch­hal­tung: Eine De­fi­ni­ti­on

De­fi­ni­ti­on

Als Teil­be­reich der Fi­nanz­buch­hal­tung dient die De­bi­to­ren­buch­hal­tung der Or­ga­ni­sa­ti­on und Be­ar­bei­tung der For­de­run­gen eines Un­ter­neh­mens gegenüber seinen Kunden. Dazu zählen die Erfassung und der Versand von Rech­nun­gen, die Zuordnung von Zahlungen, die Ver­fol­gung von Fäl­lig­kei­ten, Mahnungen und Inkasso sowie ent­spre­chen­de Aus­wer­tun­gen.

Der Begriff Debitor stammt aus dem La­tei­ni­schen und bedeutet einfach Schuldner. Im Ge­schäfts­le­ben hat man re­gel­mä­ßig mit Kunden jeder Art zu tun. Sie kaufen Waren oder nehmen Dienst­leis­tun­gen in Anspruch, und daraus entstehen For­de­run­gen: Der Kunde hat Schulden beim Lie­fe­ran­ten und ist damit ein Debitor. Für die Ver­wal­tung dieser For­de­run­gen ist die De­bi­to­ren­buch­hal­tung zuständig.

Fakt

Tra­di­tio­nell ist das Rech­nungs­we­sen eines Un­ter­neh­mens in das so­ge­nann­te Hauptbuch – die ei­gent­li­che Fi­nanz­buch­hal­tung – und in Ne­ben­bü­cher ge­glie­dert. Die De­bi­to­ren­buch­hal­tung ist ein solches Nebenbuch. Weitere Ne­ben­bü­cher sind die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung mit Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen des Un­ter­neh­mens, die Lohn­buch­hal­tung, die La­ger­buch­hal­tung und die An­la­gen­buch­hal­tung.

Aber auch mit Stor­no­rech­nun­gen (im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch auch Gut­schrif­ten genannt) befasst sich dieser Bereich der Buch­hal­tung. Sollte ein Kunde bei­spiels­wei­se wegen einer re­kla­mier­ten Lieferung oder einer feh­ler­haf­ten Rechnung ein Guthaben bei seinem Lie­fe­ran­ten haben, wandert der Fall nicht etwa in den Bereich der Kre­di­to­ren­buch­hal­tung. Da es sich immer noch um das ge­schäft­li­che Ver­hält­nis zu einem Kunden dreht, werden auch Stor­no­rech­nun­gen – also For­de­run­gen des Kunden an den Lie­fe­ran­ten – von der De­bi­to­ren­buch­hal­tung be­ar­bei­tet.

Hinweis

Im all­ge­mei­nen Sprach­ge­brauch wird die Aufhebung einer Rechnung oder auch eine Her­ab­set­zung des Rech­nungs­be­trags oft Gut­schrift genannt. Tat­säch­lich sollte das be­tref­fen­de Dokument den Titel „Stor­no­rech­nung“ tragen. Im Gegensatz dazu ist eine Gut­schrift im Ge­schäfts­le­ben rechtlich gesehen eine Rechnung, die nicht der Lieferant einer Ware oder Dienst­leis­tung, sondern dessen Empfänger ausstellt. Dies ist möglich, falls es vorher zwischen den Ge­schäfts­part­nern ver­ein­bart wurde. Außerdem kann der Empfänger einer solchen Gut­schrift ihr wi­der­spre­chen (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG).

De­bi­to­ren­kon­ten im Mit­tel­punkt

Im Mit­tel­punkt der Arbeit der De­bi­to­ren­buch­hal­tung stehen die De­bi­to­ren­kon­ten. In der Regel gibt es für jeden Kunden ein separates Konto dieser Art. Manche Un­ter­neh­men fassen aber auch Gruppen von Kunden unter einem De­bi­to­ren­kon­to zusammen. Die De­bi­to­ren­buch­hal­tung hat die Aufgabe, diese Konten zur Pflege und Aus­wer­tung be­reit­zu­hal­ten.

Anhand dieser Konten lassen sich offene Posten (un­be­zahl­te Rech­nun­gen) über­wa­chen. Eine Buch­hal­tungs­soft­ware kann in der Regel durch Warn­hin­wei­se auf fällige oder gar über­fäl­li­ge For­de­run­gen auf­merk­sam machen. Zudem lassen sich Buch­hal­tungs­sys­te­me häufig direkt mit Bank­kon­ten des Un­ter­neh­mens ver­knüp­fen und elek­tro­ni­sche Kon­to­aus­zü­ge abrufen. Die Software bucht dann au­to­ma­tisch ein­ge­gan­ge­ne Zahlungen auf die richtigen De­bi­to­ren­kon­ten und gleicht somit ge­ge­be­nen­falls For­de­run­gen aus.

Aufgaben der De­bi­to­ren­buch­hal­tung

Bei der De­bi­to­ren­buch­hal­tung handelt es sich nicht nur um eine re­gis­trie­ren­de Tätigkeit zwecks Ar­chi­vie­rung von Ge­schäfts­vor­gän­gen. Soll heißen: Sie do­ku­men­tie­ren Ihre For­de­run­gen nicht nur, damit Sie den Überblick darüber behalten, wer noch Schulden bei Ihnen hat. Die De­bi­to­ren­buch­hal­tung er­mög­licht vielmehr auch, Geld­flüs­se im Blick zu behalten. Außerdem hilft sie Ihnen, künftige Geschäfte mit Ihren Kunden besser ein­schät­zen zu können.

Grund­sätz­lich lassen sich die Aufgaben der De­bi­to­ren­buch­hal­tung zwei Teil­be­rei­chen zuordnen: dem For­de­rungs­ma­nage­ment und der For­de­rungs­ana­ly­se. Beiden gemeinsam ist die Aus­rich­tung auf das Ge­schäfts­ver­hält­nis zu den Kunden. Das sind Pri­vat­per­so­nen, andere Un­ter­neh­men oder öf­fent­li­che Ein­rich­tun­gen, denen das Un­ter­neh­men Waren und/oder Dienst­leis­tun­gen liefert. Sofern Leis­tun­gen und Geld nicht direkt getauscht werden – etwa in einem La­den­ge­schäft – stellt der Betrieb dafür Rech­nun­gen aus, und die Kunden schulden bis zu deren Ausgleich die ent­spre­chen­den Beträge.

For­de­rungs­ma­nage­ment

Das For­de­rungs­ma­nage­ment (also die Ver­wal­tung der offenen Posten) ist dabei der grund­le­gen­de Teil der De­bi­to­ren­buch­hal­tung. Aufgaben im Rahmen des For­de­rungs­ma­nage­ments sind bei­spiels­wei­se:

  • offene Posten zu erfassen und zu speichern
  • Rech­nun­gen zu ge­ne­rie­ren und zu versenden (auf Papier oder durch ge­si­cher­te elek­tro­ni­sche Über­tra­gung)
  • Zahlungen von Kunden zu re­gis­trie­ren und den offenen Rech­nun­gen zu­zu­ord­nen
  • die Über­wa­chung von Zah­lungs­ter­mi­nen
  • das Erstellen von Zah­lungs­er­in­ne­run­gen und Mahnungen

Eine Funktion des For­de­rungs­ma­nage­ments ist nicht zuletzt auch das Mahnwesen: Eine wichtige Aufgabe der De­bi­to­ren­buch­hal­tung besteht darin, Mahnungen zu schreiben, wenn Kunden mit ihren Zahlungen in Verzug geraten. Beim au­ßer­ge­richt­li­chen Mahnwesen wird mit Zah­lungs­er­in­ne­run­gen und Mahnungen versucht, aus­ste­hen­de Beträge zu erhalten.

Sollten Debitoren nicht in an­ge­mes­se­ner Frist auf die Mahnungen reagieren, bleiben dem Un­ter­neh­men In­kas­so­un­ter­neh­men und schließ­lich das ge­richt­li­che Mahn­ver­fah­ren laut Zi­vil­pro­zess­ord­nung mit Mahn­be­scheid, Ge­richts­ver­fah­ren bis hin zum Voll­stre­ckungs­be­scheid (§§ 688 ff ZPO). Dies fällt al­ler­dings nicht mehr in den Bereich der De­bi­to­ren­buch­hal­tung. Vielmehr kommen dann Rechts­an­wäl­te zur Ver­fol­gung des Rechts­wegs ins Spiel.

Im Übrigen kann man im Rahmen der De­bi­to­ren­buch­hal­tung nicht nur Rech­nungs­aus­gän­ge und Zah­lungs­ein­gän­ge be­ar­bei­ten, sondern sich auch um die Ein­rich­tung und Ver­wal­tung von Zah­lungs­me­tho­den kümmern. Dabei geht es zum Beispiel um so­ge­nann­te SEPA-Mandate von Kunden. Damit lassen sich Zahlungen als SEPA-Last­schrif­ten einziehen, was oft für beide Seiten eine Ar­beits­er­leich­te­rung bedeutet.

For­de­rungs­ana­ly­se

Die For­de­rungs­ana­ly­se arbeitet mit zwei ver­schie­de­nen In­for­ma­tio­nen: Auf der einen Seite be­trach­tet man die aus­ste­hen­den Zahlungen der Kunden, auf der anderen Seite die Kunden mit ihrem Zah­lungs­ver­hal­ten. Mit der ersten In­for­ma­ti­on kann die De­bi­to­ren­buch­hal­tung In­for­ma­tio­nen zur Li­qui­di­tät des Un­ter­neh­mens liefern. Wenn die Ge­schäfts­füh­rung weiß, wann man mit welchen Zahlungen rechnen kann, erhält sie Auf­schluss über den fi­nan­zi­el­len Spielraum im Zeit­ab­lauf und kann seine Planungen darauf aus­rich­ten.

Darüber hinaus behält die De­bi­to­ren­buch­hal­tung wie erwähnt auch noch die Kunden selbst im Auge. In­for­ma­tio­nen über die Zah­lungs­mo­ral einzelner Debitoren, aber auch eine Analyse des ge­ne­rel­len Zah­lungs­ver­hal­tens aller Kunden liefern früh­zei­tig In­for­ma­tio­nen über po­ten­zi­el­le Risiken für das Un­ter­neh­men und eventuell innerhalb der gesamten Branche. Dafür gibt es auch spezielle Kenn­zah­len, etwa Ver­tei­lung der Umsätze pro Kunde und pro Artikel, die mittlere Laufzeit von Debitoren, das Ausmaß der Skon­to­nut­zung oder Trends bei den Ver­zugs­ta­gen.

Ana­ly­se­tool Aging-Listen

Ein wichtiges Ana­ly­se­werk­zeug sind auch die so­ge­nann­ten Aging-Listen (von englisch aging = Alterung). Das sind Auf­stel­lun­gen über die zeitliche Ver­tei­lung der offenen Posten. Die Aging-Listen fassen Daten über das Zah­lungs­ver­hal­ten und die Bonität von Kunden zusammen und gliedern die For­de­run­gen nach deren Alter vom Rech­nungs­da­tum oder Fäl­lig­keits­da­tum an – etwa bis zu 30 Tage, 30 bis 60 Tage und so weiter. In solchen Listen erfasst werden Daten wie Kre­dit­li­mits von Kunden und deren Aus­nut­zung, Fäl­lig­kei­ten sowie Über­schrei­tung von Zah­lungs­fris­ten. Je nach An­ge­bots­pa­let­te des Un­ter­neh­mens lassen sich solche Listen nach Kun­den­grup­pen, Pro­dukt­grup­pen oder anderen Kriterien bilden.

Die Aufgaben der De­bi­to­ren­buch­hal­tung an einem Beispiel

Nehmen wir an, Ihr Un­ter­neh­men pro­du­ziert und verkauft Kunst­stoff­tei­le. Ein Kunde tritt an Sie heran und möchte ein spe­zi­el­les Teil in einer hohen Stückzahl ordern. Da es sich hierbei um einen großen Auftrag handelt, besteht für die De­bi­to­ren­buch­hal­tung der erste Schritt darin, die fi­nan­zi­el­le Lage des Kunden und sein Zah­lungs­ver­hal­ten zu bewerten. Wenn aus dieser Quelle nichts Auf­fäl­li­ges zu berichten ist, kann der Lie­fer­ver­trag zustande kommen. Darin sind die Art der Lieferung sowie die Termine für Rech­nungs­stel­lun­gen und Zahlungen geregelt: Geliefert werden soll „just-in-time“ für die Fertigung beim Kunden, jeweils auf Abruf. Teil­rech­nun­gen werden monatlich versandt, und als Zah­lungs­fris­ten sind jeweils 30 Tage ver­ein­bart. Die De­bi­to­ren­buch­hal­tung erfasst und versendet die Teil­rech­nun­gen und überwacht die zu­ge­hö­ri­gen Zah­lungs­ein­gän­ge.

Da der neue Kunde bei diesem Auftrag nicht so zu­ver­läs­sig ist wie bisher und Zah­lungs­fris­ten über­schrei­tet, schreibt die De­bi­to­ren­buch­hal­tung ent­spre­chen­de Zah­lungs­er­in­ne­run­gen und in­for­miert die Ver­triebs­ab­tei­lung über die Sachlage. Deren Gespräche mit dem Kunden führen zunächst nicht zu einer Besserung der Lage. Deshalb for­mu­liert die De­bi­to­ren­buch­hal­tung eine Mahnung mit Androhung eines Lie­fer­stopps. Darauf reagiert der Kunde schließ­lich mit be­schleu­nig­ten Zahlungen. Die For­de­rungs­ana­ly­se do­ku­men­tiert die Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten und speichert diese In­for­ma­ti­on für even­tu­el­le weitere Geschäfte mit dem Kunden.

Un­ter­schied zur Kre­di­to­ren­buch­hal­tung

Der zur De­bi­to­ren­buch­hal­tung ge­wis­ser­ma­ßen spie­gel­bild­lich ent­ge­gen­ge­setz­te Teil­be­reich in der Fi­nanz­buch­hal­tung nennt sich Kre­di­to­ren­buch­hal­tung. Während es sich bei der ersteren um die Be­zie­hun­gen zu Kunden dreht, hat es die letztere mit Lie­fe­ran­ten zu tun. Auch die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung kann dem Un­ter­neh­men helfen, seine Li­qui­di­tät im Auge zu behalten. Waren und Dienst­leis­tun­gen werden auf Rechnung ein­ge­kauft und unter Aus­nut­zung von Zah­lungs­fris­ten und Skonti bezahlt.

Die Kre­di­to­ren­buch­hal­tung liefert Auf­schluss darüber, wie hoch die Schulden bei welchen Lie­fe­ran­ten sind. Kre­di­to­ren- und De­bi­to­ren­buch­hal­tung zusammen ergeben also ein Bild der aktuellen fi­nan­zi­el­len Situation des Un­ter­neh­mens im Ver­hält­nis zu Lie­fe­ran­ten und Kunden: Welche Zahlungen sind wann fällig, und welche Einkünfte sind wann zu erwarten?

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