Wenn bei Ihnen die Be­stel­lung eines Kunden eingeht, sollten Sie dafür eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung erstellen. So teilen Sie Ihrem Kunden mit, dass Sie den Auftrag ak­zep­tie­ren und be­ar­bei­ten. Un­ter­neh­men und Selbst­stän­di­ge, die Einkünfte über den Versand von Produkten und/oder durch Dienst­leis­tun­gen erzielen, sollten mit allen Details der Auf­trags­be­ar­bei­tung vertraut sein. Diesem Artikel entnehmen Sie, welche Inhalte und was für eine Glie­de­rung eine Auf­trags­be­stä­ti­gung aufweisen sollte und worauf Sie noch beim Erstellen achten müssen.

Was ist eine Auf­trags­be­stä­ti­gung?

Bei einer Auf­trags­be­stä­ti­gung (Abkürzung: AB) handelt es sich um die Mit­tei­lung über die ver­bind­li­che Annahme eines Auftrags, sie bestätigt den Ver­trags­ab­schluss. Ihr gehen oft ein münd­li­ches oder schrift­li­ches Angebots gegenüber dem po­ten­zi­el­len Kunden und dessen Annahme voraus. Über eine Auf­trags­be­stä­ti­gung ver­si­chern Sie somit Ihrem Kunden, dass Sie eine Pro­dukt­lie­fe­rung oder Dienst­leis­tung zu den vorher aus­ge­mach­ten Kon­di­tio­nen erbringen werden. Dies ist bindend – sobald Sie die Auf­trags­be­stä­ti­gung ge­schrie­ben und Ihrem Kunden zu­ge­schickt haben, sind Sie zur Erfüllung des Auftrags ver­pflich­tet.

Eine Auf­trags­be­stä­ti­gung an­zu­fer­ti­gen gehört zur gängigen Praxis im Ge­schäfts­le­ben. Sie stellt eine Wil­lens­er­klä­rung dar, wird aber im deutschen Recht nicht als eigene Rechts­fi­gur angesehen. Damit die ver­han­del­ten Kon­di­tio­nen einer Lieferung oder Ser­vice­leis­tung auch zu einem späteren Zeitpunkt nach­voll­zieh­bar sind, sollte eine Auf­trags­be­stä­ti­gung stets in schrift­li­cher Form erfolgen.

Da eine Auf­trags­be­stä­ti­gung gemäß Han­dels­ge­setz­buch (HGB) als Han­dels­brief gilt, sind Sie dazu ver­pflich­tet, sie eine bestimmte Zeit lang auf­zu­he­ben. Die ge­setz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist variiert von Land zu Land. In Deutsch­land beträgt sie nach HGB 6, in Ös­ter­reich 7 und in der Schweiz 10 Jahre. Achtung: Wenn die Auf­trags­be­stä­ti­gung Teil der Rechnung ist, un­ter­liegt sie zusammen mit dieser einer 10-jährigen Auf­be­wah­rungs­frist.

Wann ist eine Auf­trags­be­stä­ti­gung notwendig?

Lie­fe­ran­ten und Dienst­leis­ter sind nicht dazu ver­pflich­tet, ihren Kunden eine Auf­trags­be­stä­ti­gung aus­zu­stel­len. Dennoch empfiehlt es sich in vielen Fällen, eine Auf­trags­be­stä­ti­gung zu erstellen: Nur so ist für alle Seiten er­sicht­lich, welche Ver­ein­ba­run­gen zwischen Auf­trag­neh­mer und Auf­trag­ge­ber getroffen wurden. Falls es zum Streit­fall kommen sollte, lässt sich über eine Auf­trags­be­stä­ti­gung nach­voll­zie­hen, welche Partei ihren Teil der Abmachung versäumt hat. Ins­be­son­de­re wenn die Kon­di­tio­nen und Details eines Auftrags nur mündlich aus­ge­han­delt wurden, ist eine Auf­trags­be­stä­ti­gung ratsam, um die Ver­ein­ba­run­gen schrift­lich zu fixieren und somit Irrtümern aus dem Weg zu gehen.

In den folgenden Fällen ist eine Auf­trags­be­stä­ti­gung unbedingt zu empfehlen:

  • Wenn der Kunde einen Dienst­leis­tungs­auf­trag oder eine Wa­ren­be­stel­lung aufgibt, ohne vorher ein ent­spre­chen­des Angebot bekommen zu haben.
  • Wenn ein Auftrag te­le­fo­nisch oder mündlich erteilt wurde.
  • Wenn Sie einen Auftrag annehmen, dem ein un­ver­bind­li­ches Angebot vor­her­ge­gan­gen ist oder in dem Frei­zeich­nungs­klau­seln verwendet wurden (z. B. For­mu­lie­run­gen wie „un­ver­bind­lich“, „Preis vor­be­hal­ten“, „frei­blei­bend“ oder „Lieferung vor­be­hal­ten“).
  • Wenn es eine Änderung gegenüber einem vor­he­ri­gen Angebot gibt (bei­spiels­wei­se hin­sicht­lich der Menge).
  • Wenn Sie dem Kunden ver­schie­de­ne Angebote un­ter­brei­tet haben.
  • Wenn es Un­klar­hei­ten über ent­schei­den­de Inhalte wie z. B. Menge oder Lie­fer­ter­min gibt.
  • Wenn der Kunde eine Be­stel­lung zu spät einreicht und das Angebot, auf das er sich bezieht, schon ab­ge­lau­fen ist.

Ins­be­son­de­re bei Neukunden bietet es sich an, den Auftrag mit einem Schreiben zu be­stä­ti­gen – so vermeiden Sie Miss­ver­ständ­nis­se und zeigen dem Kunden direkt, dass Sie ein pro­fes­sio­nel­ler und ver­trau­ens­wür­di­ger Ge­schäfts­part­ner sind.

Auf­trags­be­stä­ti­gung selbst erstellen: Inhalt, Aufbau und Check­lis­te

Inhalt und Struktur einer Auf­trags­be­stä­ti­gung ähneln stark denen eines An­ge­bots­schrei­bens. Wenn dem Auftrag ein Angebot vor­aus­ge­gan­gen ist, dem der Kunde zu­ge­stimmt hat, wird deshalb oftmals das An­ge­bots­schrei­ben einfach mit einem Auf­trags­be­stä­ti­gungs­ver­merk versehen und noch einmal an den Kunden ver­schickt, anstatt eine ge­son­der­te Auf­trags­be­stä­ti­gung zu schreiben. Ein vor­aus­ge­gan­ge­nes schrift­li­ches Angebot eignet sich aber auch als Vorlage für eine separate Auf­trags­be­stä­ti­gung. Es gibt dennoch ein paar Un­ter­schie­de, die Sie be­rück­sich­ti­gen sollten.

Die Über­ein­stim­mun­gen zwischen Angebot und Auf­trags­be­stä­ti­gung wird u. a. bei den Formalien deutlich: Wie auch beim Angebot bilden Ihr Logo sowie der Name und die Adresse Ihres Un­ter­neh­mens und des Kunden (inklusive An­sprech­part­ner) den Einstieg in das Schreiben. Den Un­ter­schied zum Angebot bildet der Titel und die Tatsache, dass Sie neben dem Datum und der Kun­den­num­mer nun anstatt der An­ge­bots­num­mer die Auftrags- und kor­re­spon­die­ren­de Rech­nungs­num­mer anführen.

In der Über­schrift oder im Fließtext sollten Sie nun das Datum nennen, an dem der Kunde Ihnen den Auftrag erteilt hat. Erneut gilt: Wenn es sich um die Annahme eines Angebots handelt, beziehen Sie sich auf das vorherige Angebot (etwa durch die Nennung der An­ge­bots­num­mer). Dadurch stellen Sie den Bezug zu den zuvor ver­han­del­ten Leis­tun­gen und Kon­di­tio­nen optimal heraus.

Der größte Un­ter­schied zwischen einem Angebot und einer Auf­trags­be­stä­ti­gung zeigt sich im Fließtext: Bei der Be­stä­ti­gung eines Auftrags können Sie auf den werb­li­chen Charakter eines Angebots komplett ver­zich­ten – Ihr Kunde ist bereits von Ihren Diensten überzeugt und hat Sie mit dem Auftrag betraut. Hierdurch sinkt der er­for­der­li­che Umfang des Fließ­tex­tes deutlich. Weiterhin gilt, dass Sie Inhalte kurz, ver­ständ­lich und ohne Fach­spra­che for­mu­lie­ren sollten. Häufig bedankt man sich einfach beim Kunden für die Erteilung des Auftrags, woran sich auch schon die Auf­lis­tung der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen an­schließt (Be­zeich­nung, Menge und Preis für die Produkte und Dienst­leis­tun­gen).

Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihre Auf­trags­be­stä­ti­gung folgende In­for­ma­tio­nen enthält (soweit diese für Ihren Auftrag von Belang sind):

  • Nennung der Angebots-, Kunden- und Auftrags-/Rech­nungs­num­mer
  • Fir­mie­rung, Adresse und Anschrift des Emp­fän­gers
  • Be­schrei­bung und Be­zeich­nung der Waren und/oder Dienst­leis­tun­gen
  • Menge und Preis der Waren und/oder Dienst­leis­tun­gen
  • Da­tums­an­ga­be über die Lieferung und/oder über die Er­brin­gung der Leistung
  • Zahlungs- und Lie­fer­be­din­gun­gen
  • Liefer- und Ver­pa­ckungs­kos­ten
  • Angaben über Ei­gen­tums­vor­be­halt, Nut­zungs­recht und Er­fül­lungs­ort
  • Verweis auf die all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen und den Ge­richts­stand

In unserem Ratgeber finden Sie eine kos­ten­freie Vorlage für eine Auf­trags­be­stä­ti­gung, die Sie frei be­ar­bei­ten können. Der Entwurf erspart Ihnen For­ma­tie­rungs­ar­beit und bietet un­ter­schied­li­che For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge für den Fließtext. Die Vorlage ist für Microsoft Excel und Word verfügbar.

Mehr Wis­sens­wer­tes über die Auf­trags­be­stä­ti­gung

Von Belang ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrem Kunden die Auf­trags­be­stä­ti­gung senden: Nachdem Ihnen ein Kunde den Auftrag zu­ge­si­chert hat, sollten Sie die Auf­trags­be­stä­ti­gung so schnell wie möglich schreiben. Idea­ler­wei­se versenden Sie sie noch am selben Werktag. In jedem Fall ist eine zeitnahe Auf­trags­be­stä­ti­gung sinnvoll, um dem Kunden zu ver­si­chern, dass er sich nicht an­der­wei­tig nach den ge­wünsch­ten Waren oder Dienst­leis­tun­gen umsehen muss – und je früher dies geschieht, umso pro­fes­sio­nel­ler wirkt Ihre Ar­beits­wei­se.

Manchmal können Engpässe, Ausfälle Ihres Personals o. Ä. dazu führen, dass bei­spiels­wei­se die in einem Angebot ver­ein­bar­te Lieferart von Produkten, eine bestimmte Dienst­leis­tung oder der an­vi­sier­te Lie­fer­ter­min nicht mehr umsetzbar sind. Auch wenn dies nicht vorkommen sollte, ist es grund­sätz­lich möglich, dass eine Auf­trags­be­stä­ti­gung von einem zuvor beim Kunden ein­ge­reich­ten Angebot abweicht. Al­ler­dings zählt dies dann als Ablehnung des Kun­den­auf­trags und somit als neues Angebot, das der Kunde erst wieder annehmen muss.

Es gibt also auch bei der Be­stä­ti­gung eines Auftrags einige Dinge, die Sie beachten sollten. Wichtig ist vor allem, dass Sie im Schreiben keine Details vergessen, die für Sie und/oder den Abnehmer von Belang sind. Achten Sie darauf, dass alles korrekt be­zeich­net ist und seine Rich­tig­keit hat. Denn falls es zu Un­stim­mig­kei­ten zwischen Ihnen und dem Kunden über die aus­ge­mach­ten Leis­tun­gen kommt, können Sie sich auf die in der Auf­trags­be­stä­ti­gung fest­ge­hal­te­nen In­for­ma­tio­nen berufen, da diese als Be­weis­mit­tel dienen können.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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