Wenn Sie einem Kunden Waren zustellen, ist es ratsam, einen da­zu­ge­hö­ri­gen Lie­fer­schein (Wa­ren­be­gleit­schein) zu schreiben und der Sendung bei­zu­le­gen. Die Lie­fer­schein­er­stel­lung ist zwar kein Muss, aber eine Ser­vice­leis­tung, die viele Kunden zu schätzen wissen. Denn dank ihm kann der Empfänger optimal nach­voll­zie­hen, welche Artikel die Sendung enthält und ob die Be­stel­lung komplett zu­ge­stellt wurde oder es Ab­wei­chun­gen zwischen dem Lie­fer­um­fang, dem Lie­fer­schein oder der ur­sprüng­li­chen Be­stel­lung/Auf­trags­be­stä­ti­gung gibt.

Was ist ein Lie­fer­schein?

Bei einem Lie­fer­schein – auch Wa­ren­be­gleit­schein genannt – handelt es sich um ein Dokument, in dem Sie die Waren einer Zu­stel­lung/Lieferung fest­hal­ten. Man legt den Lie­fer­schein (oft zusammen mit der Rechnung) als Be­gleit­do­ku­ment einer Wa­ren­sen­dung bei. Gemäß Han­dels­ge­setz­buch (HGB) stellt das Schrift­stück einen Han­dels­brief dar.

Ei­ner­seits gibt er dem Kunden einen Überblick über die be­stell­ten Produkte, wodurch sich die tat­säch­lich er­hal­te­nen Artikel leicht mit der zuvor ge­tä­tig­ten Be­stel­lung ab­glei­chen lassen. An­de­rer­seits können Lie­fe­ran­ten sich über das Schreiben die er­folg­rei­che Zu­stel­lung be­stä­ti­gen lassen (der Lie­fer­schein dient als Nachweis, wenn er vom Empfänger quittiert wurde) und diesen als Vorlage für die Rechnung nutzen.

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Warum sollte man einen Lie­fer­schein schreiben?

Sobald Sie ein Kunde mit einer Wa­ren­lie­fe­rung be­auf­tragt, sollten Sie schnellst­mög­lich die Be­stel­lung versenden. Wenn Sie für die Zu­stel­lung einen Lie­fer­schein erstellen, hat dies folgende Vorteile: Das Schreiben können Sie als Kon­troll­lis­te nutzen und darüber hinaus kann es (wie zuvor erwähnt) als Beleg für die erfolgte Lieferung dienen. Darüber hinaus bildet es eine zu­sätz­li­che Service-Leistung, die von vielen Kunden durchaus positiv auf­ge­nom­men wird.

Wenn Sie einen Lie­fer­schein selbst erstellen, müssen Sie darauf achten, dass die an­ge­ge­be­nen Waren auch voll­stän­dig der Sendung beiliegen. Zudem sollten die im Wa­ren­be­gleit­schein fest­ge­hal­te­nen Artikel auch allesamt in der Rechnung auf­tau­chen (die Rechnung kann dem Lie­fer­schein entweder als Teil der Zu­stel­lung beiliegen oder später separat ver­schickt werden).

Über den Lie­fer­schein können Sie auch Ihr Corporate Design kom­mu­ni­zie­ren: Wenn Sie ihn an­spre­chend gestalten, Ihr Logo einbinden und dessen De­sign­ele­men­te oder Farben auf­grei­fen, stärken Sie den Wie­der­erken­nungs­wert Ihres Un­ter­neh­mens beim Kunden.

Lie­fer­schein selbst erstellen: Inhalt, Aufbau und Check­lis­te

Es bietet sich an, das vor­an­ge­gan­ge­ne An­ge­bots­schrei­ben oder die Auf­trags­be­stä­ti­gung als Vorlage für den Lie­fer­schein zu nutzen. Grund­sätz­lich ähnelt der Lie­fer­schein einer Rechnung für eine Wa­ren­lie­fe­rung: Beide Schreiben listen die ge­lie­fer­ten Produkte auf und enthalten die üblichen formellen Angaben eines Han­dels­briefs (Fir­men­na­me und -adresse von Ihnen und vom Kunden, Datum etc.).

Al­ler­dings werden auf dem Lie­fer­schein – anders als auf der Rechnung – nicht die Preise der aus­ge­hän­dig­ten Artikel auf­ge­führt. Deshalb ersetzt ein Lie­fer­schein auch nie eine Rechnung, zu deren Er­stel­lung Sie ver­pflich­tet sind. Ausnahme sind Rech­nun­gen, die gleich­zei­tig als Lie­fer­schein dienen, in denen also alle ge­lie­fer­ten Waren einzeln mit Menge, Stückzahl und Größe auf­ge­führt sind.

Die Glie­de­rung des Lie­fer­scheins ist an sich recht simpel. In der Über­schrift können Sie das Schrift­stück schlicht als Lie­fer­schein mit einer ent­spre­chen­den Angebots-, Lie­fer­schein­num­mer o. Ä. aus­zeich­nen. Im Fließtext bedanken Sie sich für die Be­stel­lung und listen nach­fol­gend die Produkte der Lieferung auf. Klas­si­scher­wei­se enthält ein Wa­ren­be­gleit­schein auch noch ein freies Feld, in dem der Empfänger mit der Nennung des Datums und seiner Un­ter­schrift den Wa­ren­er­halt bestätigt. Wenn Sie diese tra­di­tio­nel­le Form des Lie­fer­scheins nutzen, fügen Sie im Idealfall dem Schreiben einen Durch­schlag an, der Ihnen die Sen­dungs­an­nah­me des Kunden be­schei­nigt.

Mitt­ler­wei­le werden aber auch mehr und mehr Lie­fer­schei­ne per E-Mail ver­schickt – zeit­gleich mit dem Versand der Ware. Da die E-Mail (im Gegensatz zur Ware) den Empfänger sofort erreicht, erinnern Sie diesen dadurch noch einmal an die be­vor­ste­hen­de Zu­stel­lung. Zudem haben Ihre Kunden mit einem via E-Mail ver­sand­ten Lie­fer­schein direkt einen Überblick über die ein­tref­fen­de Be­stel­lung, was vor allem bei großen Lie­fe­run­gen von Vorteil sein kann.

Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass es zwar außer der voll­stän­di­gen Kun­den­adres­se keine Pflicht­an­ga­ben gibt, ein Lie­fer­schein aber dennoch gewisse Standards vorweisen sollte, die sich in der Praxis durch­ge­setzt haben. Folgende Inhalte sollten Sie bei der Lie­fer­schein­er­stel­lung stets be­rück­sich­ti­gen:

  • Nennung des Namens und der Adresse von Ihrem Un­ter­neh­men und vom Empfänger (inklusive Rechnungs- und Lie­fer­adres­se, falls diese nicht identisch ist)
  • Datum des Auftrags, des Versands und der Lieferung
  • Laufende Auf­trags­num­mer/Auf­trags­na­me
  • Packliste (Be­zeich­nung und Anzahl der einzelnen Waren)
  • Hinweis auf den Ei­gen­tums­vor­be­halt der Ware (die ge­lie­fer­ten Produkte bleiben bis zur voll­stän­di­gen Bezahlung im Besitz des Absenders)
  • Nach­lie­fe­run­gen, falls diese anfallen

Wie auch bei allen anderen Han­dels­brie­fen bietet es sich an, eine Lie­fer­schein­vor­la­ge für Ihr Un­ter­neh­men an­zu­fer­ti­gen, die Sie für jede Sendung nutzen können. Wenn Sie noch kein Mus­ter­ex­em­plar haben, können Sie unsere für Microsoft Word und Excel ent­wor­fe­ne Vorlage für einen Lie­fer­schein nutzen – mit dieser erstellen Sie kostenlos und ganz einfach Ihren in­di­vi­du­el­len Wa­ren­be­gleit­schein.

Auf­be­wah­rung eines Lie­fer­scheins

Obwohl das Mit­schi­cken eines Lie­fer­scheins jedem Händler selbst über­las­sen ist, ist es wichtig zu wissen, welche Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Lie­fer­schei­ne ein­zu­hal­ten sind, wenn Sie Ihrem Kunden einen Lie­fer­schein aus­stel­len. Hierzu gab es im Rahmen des Bü­ro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­set­zes (Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt vom 30. 6. 2017) eine Ge­set­zes­än­de­rung zur Auf­be­wah­rungs­frist von Lie­fer­schei­nen, die rück­wir­kend zum 01. 01. 2017 gilt. Gemäß §257 (4) HBG muss ein Lie­fer­schein, der als Han­dels­brief gilt, 6 Jahre lang auf­be­wahrt werden. Die neue Regelung ver­pflich­tet Un­ter­neh­mer nur noch bedingt zur Auf­be­wah­rung von Lie­fer­schei­nen, denn gemäß § 147 ( 3) AO endet die Auf­be­wah­rungs­frist mit dem Versand bzw. Erhalt der Rechnung, sofern der Lie­fer­schein nicht als Teil der Rechnung gilt und die Rechnung dem Lie­fer­schein in­halts­gleich ist. Die zur Lieferung gehörende Rechnung muss nach wie vor 10 Jahre auf­be­wahrt werden. Eine Rechnung kann auch den Lie­fer­schein ein­schlie­ßen, muss dann aber zwangs­läu­fig auch die Ein­zel­prei­se der Produkte und den Ge­samt­preis enthalten.

Dient der Lie­fer­schein jedoch als Teil der Rechnung, so handelt es sich um ein auf­be­wah­rungs­pflich­ti­ges Schrift­stück. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Rech­nungs­text lautet: „Waren gemäß Lie­fer­schein Nr. XX“. Denn hier kann der genaue Inhalt des in Rechnung ge­stell­ten Betrages nur in Ver­bin­dung mit dem Lie­fer­schein nach­voll­zo­gen werden.

Sie müssen mit min­des­tens zwei Ex­em­pla­ren des Lie­fer­scheins arbeiten: Das erste geht entweder aus­ge­druckt oder per Mail an den Kunden. Das zweite ar­chi­vie­ren Sie für Ihre eigenen Un­ter­la­gen. Bei Lie­fer­schei­nen, die der Kunde un­ter­schrei­ben soll, hat es sich als vor­teil­haft erwiesen, sie sogar in drei­fa­cher Aus­füh­rung an­zu­fer­ti­gen: Auf einem Exemplar lassen Sie sich vom Trans­por­teur be­stä­ti­gen, dass die Ware un­ver­sehrt von ihm ent­ge­gen­ge­nom­men wurde. Ein zweites Exemplar behält der Trans­por­teur – mit diesem hat er einen Nachweis über die Zu­stel­lung der Sendung. Der dritte Lie­fer­schein ist für den Adres­sa­ten vor­ge­se­hen.

Wenn Sie einen aus­ge­druck­ten Lie­fer­schein auf­be­wah­ren möchten, der un­ter­schrie­ben oder mit einem Ein­gangs­stem­pel versehen ist, lässt sich dies auch ohne weiteres digital umsetzen. Solange alles leserlich ist, darf man das Schrift­stück einfach ein­scan­nen und auf dem Rechner ablegen. Über die digitale Ver­wah­rung Ihrer Schreiben sparen Sie sich das Abheften und können über den Computer schnell auf all Ihre ver­sen­de­ten Lie­fer­schei­ne zugreifen. Dient der Lie­fer­schein als Teil der Rechnung, muss si­cher­ge­stellt sein, dass er während der Auf­be­wah­rungs­frist jederzeit verfügbar gemacht werden kann. Daher ist es wichtig, eine separate Da­ten­si­che­rung durch­zu­füh­ren.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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