Aufträge von öf­fent­li­chen Stellen wie Bund, Ländern und Gemeinden sind begehrt. Ver­ga­be­re­geln sollen si­cher­stel­len, dass in­ter­es­sier­te Un­ter­neh­men unter trans­pa­ren­ten und fairen Be­din­gun­gen Angebote abgeben können. An­schlie­ßend ent­schei­det die Ver­ga­be­stel­le anhand der bekannt gemachten Kriterien, welches Angebot den Zuschlag erhält.

Was ist eine Aus­schrei­bung und welche Arten gibt es?

Eine Aus­schrei­bung ist laut De­fi­ni­ti­on eine öf­fent­li­che oder be­schränk­te und in der Regel schrift­li­che Auf­for­de­rung zur Abgabe eines Angebots für die in der Aus­schrei­bung genannten Leis­tun­gen, z. B. eine Pro­dukt­lie­fe­rung oder Dienst­leis­tung. Aus­schrei­bun­gen werden von Un­ter­neh­men der Pri­vat­wirt­schaft, Pri­vat­per­so­nen sowie der öf­fent­li­chen Hand genutzt.

Öf­fent­li­che Auf­trag­ge­ber müssen bei der Vergabe die jeweils ein­schlä­gi­gen na­tio­na­len oder EU-weiten Re­ge­lun­gen für Aus­schrei­bungs- und Ver­ga­be­ver­fah­ren beachten. Be­kannt­ma­chun­gen werden heute über­wie­gend auf elek­tro­ni­schen Ver­ga­be­platt­for­men ver­öf­fent­licht und stellen den in­ter­es­sier­ten Un­ter­neh­men die er­for­der­li­chen In­for­ma­tio­nen innerhalb der fest­ge­leg­ten Fristen bereit.

In Deutsch­land und eu­ro­pa­weit sind öf­fent­li­che In­sti­tu­tio­nen von Bund, Ländern und Gemeinden wie Behörden oder Institute an das Ver­ga­be­recht gebunden. Un­ter­neh­men, die staat­li­che För­der­mit­tel erhalten, können außerdem durch För­der­be­din­gun­gen zur Anwendung ver­ga­be­recht­li­cher Vorgaben ver­pflich­tet sein. Die Regeln sollen einen sparsamen und ef­fi­zi­en­ten Einsatz öf­fent­li­cher Gelder sowie einen fairen Wett­be­werb un­ter­stüt­zen und Kor­rup­ti­on vorbeugen.

Hinweis

Die ge­setz­li­chen Grund­la­gen für das deutsche Ver­ga­be­recht sind unter anderem das Gesetz gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB) und die Ver­ord­nung über die Vergabe öf­fent­li­cher Aufträge (VgV).

Auch Un­ter­neh­men aus der Pri­vat­wirt­schaft nutzen Aus­schrei­bun­gen, um das wirt­schaft­lichs­te Angebot für ein be­stimm­tes Projekt zu erhalten. Die Haupt­grün­de dafür sind Kos­ten­kon­trol­le und die Stei­ge­rung der Wirt­schaft­lich­keit. Private Auf­trag­ge­ber sind grund­sätz­lich nicht an die VgV gebunden, sofern sich eine ent­spre­chen­de Ver­pflich­tung nicht aus anderen Vorgaben, Verträgen oder För­der­be­din­gun­gen ergibt.

Die §§ 14 bis 19 VgV un­ter­schei­den fünf Ver­fah­rens­ar­ten:

  • Offenes Verfahren: Im offenen Verfahren können alle in­ter­es­sier­ten Un­ter­neh­men ein Angebot ein­rei­chen. Es er­mög­licht einen un­mit­tel­ba­ren, breiten Wett­be­werb. Der öf­fent­li­che Auf­trag­ge­ber kann oberhalb der EU-Schwel­len­wer­te grund­sätz­lich zwischen dem offenen und dem nicht­of­fe­nen Verfahren wählen.
  • Nicht­of­fe­nes Verfahren: Dem nicht­of­fe­nen Verfahren geht stets ein Teil­nah­me­wett­be­werb voraus. Zunächst bewerben sich in­ter­es­sier­te Un­ter­neh­men um die Teilnahme; an­schlie­ßend fordert der Auf­trag­ge­ber eine begrenzte Zahl ge­eig­ne­ter Be­wer­be­rin­nen und Bewerber zur An­ge­bots­ab­ga­be auf. Auch dieses Verfahren steht öf­fent­li­chen Auf­trag­ge­bern oberhalb der EU-Schwel­len­wer­te grund­sätz­lich zur Wahl.
  • Ver­hand­lungs­ver­fah­ren: Bei dieser Ver­fah­rens­art ver­han­delt der Auf­trag­ge­ber mit aus­ge­wähl­ten Un­ter­neh­men über die Angebote und ge­ge­be­nen­falls über Ver­trags­be­din­gun­gen. Das Verfahren ist nur unter den ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen zulässig, bei­spiels­wei­se wenn der Auftrag wegen seiner Kom­ple­xi­tät nicht ohne vorherige Ver­hand­lun­gen vergeben werden kann.
  • Wett­be­werb­li­cher Dialog: Dieses Verfahren kommt infrage, wenn die Be­dürf­nis­se des Auf­trag­ge­bers nicht ohne die Anpassung vor­han­de­ner Lösungen erfüllt werden können oder der Auftrag kon­zep­tio­nel­le bzw. in­no­va­ti­ve Lösungen umfasst. Nach einem Teil­nah­me­wett­be­werb er­ar­bei­tet der Auf­trag­ge­ber im Dialog mit ge­eig­ne­ten Un­ter­neh­men mögliche Lösungen und fordert an­schlie­ßend zur An­ge­bots­ab­ga­be auf.
  • In­no­va­ti­ons­part­ner­schaft: Diese Ver­fah­rens­art dient der Ent­wick­lung und dem an­schlie­ßen­den Erwerb einer in­no­va­ti­ven Leistung, die auf dem Markt noch nicht verfügbar ist. Der In­no­va­ti­ons­part­ner­schaft geht ein Teil­nah­me­wett­be­werb voraus. Die For­schungs- und Ent­wick­lungs­pha­se sowie die Leis­tungs­er­brin­gung werden in auf­ein­an­der­fol­gen­den Phasen or­ga­ni­siert.

Un­ter­schied zwischen na­tio­na­ler und eu­ro­pa­wei­ter Ebene

Die EU-Richt­li­ni­en legen fest, ab welchen Auf­trags­wer­ten die eu­ro­pa­wei­ten Ver­ga­be­re­geln gelten. Liegt der ge­schätz­te Auf­trags­wert ohne Um­satz­steu­er über dem ein­schlä­gi­gen EU-Schwel­len­wert, muss der Auftrag grund­sätz­lich eu­ro­pa­weit bekannt gemacht und nach dem Ober­schwel­len­ver­ga­be­recht vergeben werden. Die Schwel­len­wer­te werden alle zwei Jahre neu fest­ge­setzt, um unter anderem Wech­sel­kurs­schwan­kun­gen aus­zu­glei­chen.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der EU-Schwel­len­wert für Bau­leis­tun­gen und Kon­zes­sio­nen 5.404.000 Euro. Für Liefer- und Dienst­leis­tun­gen gelten abhängig vom Auf­trag­ge­ber und Sektor andere Schwel­len­wer­te.

Bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwel­len­wer­te gilt das jeweilige nationale Ver­ga­be­recht. In Deutsch­land kommen je nach Leis­tungs­art und an­wend­ba­rer Ver­ga­be­ord­nung unter anderem die öf­fent­li­che Aus­schrei­bung, die be­schränk­te Aus­schrei­bung und die Ver­hand­lungs­ver­ga­be infrage. Auch Un­ter­neh­men aus anderen EU-Mit­glied­staa­ten sowie unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus Dritt­staa­ten können an öf­fent­li­chen Ver­ga­be­ver­fah­ren teil­neh­men. Eine Grundlage dafür ist das Go­vern­ment Pro­cu­re­ment Agreement (GPA) der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­ti­on (WTO), das für die erfassten Be­schaf­fun­gen den ge­gen­sei­ti­gen Zugang zu den öf­fent­li­chen Be­schaf­fungs­märk­ten der Ver­trags­par­tei­en regelt. Für die Teilnahme gelten jeweils die Vorgaben der Ver­ga­be­stel­le.

Wo werden Aus­schrei­bun­gen ver­öf­fent­licht?

Öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chun­gen müssen so ver­öf­fent­licht werden, dass in­ter­es­sier­te Un­ter­neh­men darauf zugreifen können. Neben spe­zia­li­sier­ten Pu­bli­ka­tio­nen wie dem Deutschen Aus­schrei­bungs­blatt und re­gio­na­len Portalen stehen zentrale On­line­por­ta­le zur Verfügung. Auf der Ver­ga­be­platt­form des Bundes können Un­ter­neh­men nach Aus­schrei­bun­gen von Bun­des­be­hör­den suchen; Länder und Kommunen betreiben weitere Ver­ga­be­por­ta­le.

Liegt der Auf­trags­wert oberhalb des ein­schlä­gi­gen EU-Schwel­len­werts, wird die Be­kannt­ma­chung an das Amtsblatt der Eu­ro­päi­schen Union über­mit­telt und auf TED (Tenders Elec­tro­nic Daily) ver­öf­fent­licht.

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Wie bewirbt man sich auf eine Aus­schrei­bung?

Wenn sich ein Un­ter­neh­men für einen aus­ge­schrie­be­nen Auftrag in­ter­es­siert, kann es die ent­spre­chen­den Ver­ga­be­un­ter­la­gen über die an­ge­ge­be­ne Ver­ga­be­platt­form abrufen. Darin sind gemäß § 29 VgV unter anderem die Leis­tungs­be­schrei­bung, die Ver­trags­be­din­gun­gen sowie die er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen und Vorgaben zur Eignung der Be­wer­be­rin­nen und Bewerber enthalten.

Generell können folgende An­for­de­run­gen Teil eines Ver­ga­be­ver­fah­rens sein:

  • Das not­wen­di­ge Fach­wis­sen ist durch ent­spre­chen­de Nachweise wie Meis­ter­brie­fe, Ge­wer­beer­laub­nis­se, Han­dels­re­gis­ter­ein­tra­gun­gen, Zer­ti­fi­ka­te, Wei­ter­bil­dungs­nach­wei­se oder Re­fe­ren­zen zu belegen.
  • Die Leis­tungs­fä­hig­keit des Un­ter­neh­mens muss durch Angaben zu den ver­füg­ba­ren per­so­nel­len, tech­ni­schen und fi­nan­zi­el­len Res­sour­cen deutlich werden.
  • Nachweise zu Aus­schluss­grün­den sowie zu Steuer- und Bei­trags­zah­lun­gen können belegen, dass es sich um ein zu­ver­läs­si­ges Un­ter­neh­men handelt.

Es können weitere pro­jekt­spe­zi­fi­sche Eig­nungs­vor­ga­ben hin­zu­kom­men. Wenn das Un­ter­neh­men alle Vorgaben erfüllt und weiterhin an dem Auftrag in­ter­es­siert ist, kann es das Angebot schreiben und dann die voll­stän­di­gen An­ge­bots­un­ter­la­gen frist­ge­recht und auf dem vor­ge­schrie­be­nen Über­mitt­lungs­weg bei der Ver­ga­be­stel­le ein­rei­chen.

Hinweis

Bei der Ein­rei­chung der An­ge­bots­un­ter­la­gen müssen alle Vorgaben der Be­kannt­ma­chung und der Ver­ga­be­un­ter­la­gen ein­ge­hal­ten werden. Nicht frist- oder form­ge­recht ein­ge­reich­te Angebote sowie un­zu­läs­si­ge Än­de­run­gen können zum Aus­schluss führen. Nach § 56 VgV darf der Auf­trag­ge­ber bestimmte fehlende oder feh­ler­haf­te Un­ter­la­gen unter Wahrung von Trans­pa­renz und Gleich­be­hand­lung nach­for­dern; leis­tungs­be­zo­ge­ne Un­ter­la­gen zur Wirt­schaft­lich­keits­be­wer­tung sind davon grund­sätz­lich aus­ge­nom­men.

Prä­qua­li­fi­zie­rung

Um ihre generelle Eignung nach­zu­wei­sen, können sich Un­ter­neh­men bei einer Prä­qua­li­fi­zie­rungs­da­ten­bank re­gis­trie­ren und dort ihre Daten hin­ter­le­gen. Das er­leich­tert die Bewerbung auf öf­fent­li­che Aus­schrei­bun­gen, weil die er­for­der­li­chen Nachweise bereits gesammelt und über­sicht­lich zur Verfügung stehen. Gleich­zei­tig erhält die Ver­ga­be­stel­le ver­gleich­ba­re Da­ten­sät­ze, die sie schneller auf ihre Eignung für das jeweilige Projekt hin prüfen kann.

Für den Bau­be­reich steht die Datenbank des Vereins für die Prä­qua­li­fi­ka­ti­on von Bau­un­ter­neh­men e. V. zur Verfügung. Un­ter­neh­men aus dem Liefer- und Dienst­leis­tungs­be­reich können sich in das von den Industrie- und Han­dels­kam­mern geführte Amtliche Ver­zeich­nis prä­qua­li­fi­zier­ter Un­ter­neh­men eintragen lassen.

Ablauf eines Ver­ga­be­ver­fah­rens im Überblick

Die folgenden Schritte zeigen den typischen Ablauf eines offenen Ver­fah­rens bzw. einer öf­fent­li­chen Aus­schrei­bung. Beim nicht­of­fe­nen Verfahren und bei anderen Ver­fah­rens­ar­ten können zu­sätz­li­che Auswahl- oder Ver­hand­lungs­pha­sen hin­zu­kom­men.

  1. Zunächst stellt eine öf­fent­li­che Ein­rich­tung einen Bedarf fest, auf dessen Grundlage ein be­stimm­tes Ziel sowie alle not­wen­di­gen Maßnahmen für dessen Rea­li­sie­rung in einer Leis­tungs­be­schrei­bung definiert werden.
  2. Die Ver­ga­be­un­ter­la­gen werden erstellt. Sie be­schrei­ben, welche Leis­tun­gen erwartet werden, welche Eig­nungs­an­for­de­run­gen gelten und welche Ver­trags­be­din­gun­gen zu beachten sind.
  3. Die Ver­fah­rens­art wird fest­ge­legt. Grundlage sind ins­be­son­de­re der Auf­trags­wert, die Art und Kom­ple­xi­tät der Leistung sowie die ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die jeweilige Ver­fah­rens­art.
  4. Die Aus­schrei­bung wird ver­öf­fent­licht. Die Be­kannt­ma­chung nennt unter anderem die Fristen und den Zugang zu den voll­stän­di­gen Ver­ga­be­un­ter­la­gen.
  5. In­ter­es­sier­te Un­ter­neh­men reichen die voll­stän­dig aus­ge­füll­ten An­ge­bots­un­ter­la­gen ein­schließ­lich der ge­for­der­ten Nachweise, Er­klä­run­gen, Preis­an­ga­ben (nach einer Preis­kal­ku­la­ti­on) und Leis­tungs­be­schrei­bun­gen ein.
  6. Die Ver­ga­be­stel­le bewahrt die ein­ge­gan­ge­nen Angebote bis zum Ablauf der An­ge­bots­frist ver­trau­lich und vor un­be­fug­tem Zugriff geschützt auf. Elek­tro­ni­sche Systeme müssen die In­te­gri­tät der Daten ge­währ­leis­ten.
  7. Die Angebote werden nach Ablauf der Frist einer formellen Prüfung un­ter­zo­gen. Dabei prüft die Ver­ga­be­stel­le unter anderem Voll­stän­dig­keit, Frist­ein­hal­tung und die Ein­hal­tung der Ver­fah­rens­vor­ga­ben.
  8. Die wertbaren Angebote werden in­halt­lich geprüft und bewertet. Maß­geb­lich sind die bekannt gemachten Eignungs- und Zu­schlags­kri­te­ri­en, darunter je nach Aus­schrei­bung Preis, Qualität und weitere Leis­tungs­merk­ma­le.
  9. Auf Basis der fest­ge­leg­ten Kriterien ent­schei­det die Ver­ga­be­stel­le, welches Un­ter­neh­men den Zuschlag erhalten soll. Unter den ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen kann das Verfahren auch auf­ge­ho­ben werden.
  10. Bei eu­ro­pa­wei­ten Vergaben in­for­miert der Auf­trag­ge­ber die nicht be­rück­sich­tig­ten Bie­te­rin­nen und Bieter vor dem Ver­trags­schluss über die vor­ge­se­he­ne Zu­schlags­ent­schei­dung und beachtet die In­for­ma­ti­ons- und War­te­pflicht nach § 134 GWB. Danach kann der Vertrag ge­schlos­sen werden. Für nationale Vergaben richten sich In­for­ma­ti­on und Zuschlag nach den jeweils an­wend­ba­ren Vor­schrif­ten.

Wie lassen sich Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen prüfen?

Vor der An­ge­bots­ab­ga­be sollten Un­ter­neh­men die Ver­ga­be­un­ter­la­gen sys­te­ma­tisch mit ihrem Entwurf ab­glei­chen. Besonders wichtig sind:

  • Fristen
  • ge­for­der­te Nachweise
  • Form­vor­ga­ben
  • Leis­tungs­be­schrei­bung
  • Zu­schlags­kri­te­ri­en
  • Ver­trags­be­din­gun­gen

Unklare Punkte sollten innerhalb der vor­ge­ge­be­nen Frist über den of­fi­zi­el­len Kom­mu­ni­ka­ti­ons­weg der Ver­ga­be­stel­le geklärt werden.

Eine auf Ver­trags­an­ge­le­gen­hei­ten spe­zia­li­sier­te KI kann kleine und mittlere Un­ter­neh­men bei der Ver­trags­prü­fung un­ter­stüt­zen. Das Tool prüft Aus­schrei­bungs- und Ver­trags­un­ter­la­gen auf Stan­dard­klau­seln und kenn­zeich­net ab­wei­chen­de Be­din­gun­gen, damit Ver­ant­wort­li­che diese vor der Ein­rei­chung gezielt prüfen können. Das er­leich­tert die Vor­be­rei­tung, ersetzt aber weder die eigene Voll­stän­dig­keits­kon­trol­le noch eine recht­li­che Beratung im Ein­zel­fall. Un­ter­neh­men sollten außerdem si­cher­stel­len, dass ihre internen Ver­trags­grund­la­gen – etwa ein GbR-Vertrag oder ein Auf­he­bungs­ver­trag – aktuell und mit den An­for­de­run­gen der Ver­ga­be­un­ter­la­gen kom­pa­ti­bel sind. All­ge­mei­ne Hinweise zur Com­pli­ance im Un­ter­neh­mens­kon­text bietet der ent­spre­chen­de Ratgeber.

Für die ab­schlie­ßen­de Prüfung empfiehlt sich eine feste Check­lis­te, die von einer zweiten Person ge­gen­ge­prüft wird. Erst wenn alle An­for­de­run­gen erfüllt und die Un­ter­la­gen voll­stän­dig sind, sollte das Angebot frist­ge­recht über­mit­telt werden.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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