Die Ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts (GbR) ist vor allem bei Gründern eine beliebte Per­so­nal­ge­sell­schafts­form. Schließ­lich lässt sich eine GbR ebenso schnell und günstig gründen, wie sie einfach zu führen ist. Dazu braucht es min­des­tens zwei Ge­sell­schaf­ter und einen gemeinsam de­fi­nier­ten Zweck. Al­ler­dings täuscht die ver­meint­lich simple Ge­sell­schafts­form häufig darüber hinweg, dass es beim GbR-Vertrag, GbR-Haftung, bei der GbR-Auflösung und auch bei den steu­er­recht­li­chen Pflichten immer wieder Un­klar­hei­ten gibt.

In Deutsch­land existiert eine Vielzahl un­ter­schied­li­cher Steu­er­ar­ten. Wenn Sie eine GbR betreiben, ohne über Ihre steu­er­li­chen Pflichten Bescheid zu wissen, nehmen Sie u. U. steu­er­li­che oder sogar ju­ris­ti­sche Nachteile in Kauf. In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, was Sie bezüglich Steuern in einer GbR wissen sollten.

Welche Steuern muss ich in einer GbR zahlen?

Welche Steu­er­pflich­ten auf Sie zukommen, hängt zunächst davon ab, ob Sie Ihre GbR als Ge­wer­be­be­trieb oder als Frei­be­ruf­ler betreiben. Die Art der GbR geht meist aus den be­ruf­li­chen Tä­tig­kei­ten der Ge­sell­schaf­ter hervor. Arbeiten die Ge­sell­schaf­ter frei­be­ruf­lich und er­wirt­schaf­ten dadurch Einkünfte für die GbR, definiert sich die GbR durch ebendiese frei­be­ruf­li­che Tätigkeit. Frei­be­ruf­ler sind u. a. in den Bereichen Ge­sund­heit, Rechts­be­ra­tung, Steu­er­be­ra­tung, Technik, Kultur, Wis­sen­schaft, Bildung und Erziehung tätig. Klären Sie unbedingt mit allen Ge­sell­schaf­tern den Be­rufs­sta­tus und inwiefern dieser in der GbR eine Rolle spielt.

Ihre GbR ist ganz eindeutig ein Ge­wer­be­be­trieb, wenn Sie im klas­si­schen Sinne Produkte an­fer­ti­gen, Handel betreiben und daraus Ihre Einkünfte erzielen. Eine ge­werb­li­che GbR muss ent­spre­chend beim zu­stän­di­gen Ge­wer­be­amt an­ge­mel­det werden, um an­schlie­ßend eine Ge­wer­be­ge­neh­mi­gung zu erhalten. Dafür sollten alle Ge­sell­schaf­ter anwesend sein. Ge­wer­be­amt und Finanzamt arbeiten eng zusammen, um Sie über Ihre steu­er­li­chen Pflichten auf­zu­klä­ren und diese auch ein­zu­for­dern.

Pflichten als Ge­sell­schaf­ter einer ge­werb­li­chen GbR

In einer ge­werb­lich tätigen GbR zahlen Sie folgende Steuern:

Außerdem ver­pflich­ten Sie sich zur or­dent­li­chen Bi­lan­zie­rung, wenn Ihre GbR mehr als 60.000 Euro Gewinn im Jahr erzielt. Darunter reicht in der Regel eine Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (EÜR).

Pflichten als Ge­sell­schaf­ter einer frei­be­ruf­li­chen GbR

Besteht Ihre GbR aus­schließ­lich aus frei­be­ruf­lich tätigen Ge­sell­schaf­tern, ergeben sich als steu­er­li­che Pflichten:

  • Ein­kom­men­steu­er
  • Um­satz­steu­er

Die Ge­wer­be­steu­er fällt weg, schließ­lich ist Ihre frei­be­ruf­li­che GbR kein Gewerbe. Außerdem müssen Sie keine Bilanzen ein­rei­chen, was bei einer ge­werb­li­chen GbR der Fall wäre. Je nach Größe und Art der GbR kann es aber dennoch sinnvoll sein, eine Bilanz zu führen, denn mit ihr lassen sich z. B. Ge­sell­schaf­ter­an­tei­le besser berechnen. Im Fall einer Frei­be­ruf­ler­ge­sell­schaft reicht al­ler­dings meist eine Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung aus. Das ist den Ge­sell­schaf­tern der GbR selbst über­las­sen, un­ab­hän­gig vom er­wirt­schaf­te­ten Gewinn.

Tipp

Wie funk­tio­niert die Um­satz­steu­er in einer GbR?

In puncto Um­satz­steu­er ist es nicht wichtig, ob Ihre GbR ge­werb­lich oder frei­be­ruf­lich ist. Ent­schei­dend ist, ob Ihre GbR ein Un­ter­neh­men im klas­si­schen Sinne ist, also eine Ge­sell­schaft, die re­gel­mä­ßig Leis­tun­gen oder Lie­fe­run­gen erbringt. Dann greift die Um­satz­steu­er von 19 Prozent bei jeder Trans­ak­ti­on. Sie findet sich in sämt­li­chen Rech­nun­gen der GbR wieder, in diesem Fall als Vorsteuer. Im Rahmen einer Monats- bzw. Jah­res­er­klä­rung kann diese Um­satz­steu­er vom Finanzamt erstattet werden.

Ge­winn­ver­tei­lung und Ver­steue­rung in einer GbR

Er­wirt­schaf­tet Ihre GbR Gewinn, wird dieser per Fest­stel­lungs­be­scheid vom Finanzamt den Ge­sell­schaf­tern zu­ge­ord­net. Abhängig von Ihrer GbR können Sie dabei gemeinsam mit den anderen Ge­sell­schaf­tern selbst die Ge­winn­ver­tei­lung bestimmen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es in Ihrer GbR Un­ter­schie­de hin­sicht­lich Kom­pe­ten­zen, Aufgaben, Aufwand usw. gibt; also Gründe, weshalb bestimmte Ge­sell­schaf­ter mehr Ge­winn­an­tei­le ein­for­dern können als andere.

Steu­er­erklä­rung in einer GbR

Bekommt ein Ge­sell­schaf­ter einen Ge­winn­an­teil, muss dieser auch in seiner Steu­er­erklä­rung auf­tau­chen. Daher muss jeder Ge­sell­schaf­ter grund­sätz­lich eine eigene Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung abgeben. Bei allen anderen Steu­er­ar­ten, also bei der Um­satz­steu­er und im Falle einer ge­werb­li­chen GbR bei der Ge­wer­be­steu­er, gilt die GbR selbst als Steu­er­sub­jekt. Sie müssen min­des­tens einmal im Jahr eine Jah­res­steu­er­erklä­rung für die GbR abgeben.

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