Unter dem Begriff „Ri­si­ko­ma­nage­ment“ (engl. Risk Ma­nage­ment) werden sämtliche Maßnahmen zur Iden­ti­fi­ka­ti­on und Be­ein­flus­sung solcher Chancen und Gefahren zu­sam­men­ge­fasst, die aus dem un­ter­neh­me­ri­schen Handeln ent­sprin­gen und sich positiv wie negativ auf den un­ter­neh­me­ri­schen Erfolg auswirken können.

Aufgabe des Ri­si­ko­ma­nage­ments ist es nicht, alle Gefahren zu be­sei­ti­gen – denn das ist praktisch unmöglich. Vielmehr soll ein optimales Ver­hält­nis von Chancen und Risiken ge­schaf­fen werden. Somit trägt er­folgs­rei­ches Ri­si­ko­ma­nage­ment zur Ent­schei­dungs- und Pla­nungs­si­cher­heit bei, minimiert das In­sol­venz­ri­si­ko und sta­bi­li­siert die Er­trags­si­tua­ti­on.

Ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen und in­ter­na­tio­na­le Standards für das Ri­si­ko­ma­nage­ment

Ri­si­ko­ma­nage­ment ist für Un­ter­neh­men nicht nur wirt­schaft­lich sinnvoll, sondern auch ge­setz­lich ver­pflich­ten­der Be­stand­teil der Un­ter­neh­mens­füh­rung. Al­ler­dings regelt kein einzelnes Gesetz bzw. kein einzelnes Ge­setz­buch das Ri­si­ko­ma­nage­ment – vielmehr gibt es in Deutsch­land eine Vielzahl un­ter­schied­li­cher Gesetze, die sich auf das Ri­si­ko­ma­nage­ment auswirken.

Nach mehreren Un­ter­neh­mens­kri­sen Anfang der 1990er-Jahre hat der Ge­setz­ge­ber 1998 in einer großen Reform ein Gesetz zur Kontrolle und Trans­pa­renz von Un­ter­neh­men (KonTraG) erlassen, das kein ei­gen­stän­di­ges Ar­ti­kel­ge­setz ist, sondern dessen Normen in insgesamt zehn Gesetze und Ver­ord­nun­gen ein­ge­flos­sen sind. Die wich­tigs­ten Re­ge­lun­gen finden sich heute im Ak­ti­en­ge­setz (AktG), im Han­dels­ge­setz­buch (HGB), im Pu­bli­zi­täts­ge­setz (PublG) sowie im Ge­nos­sen­schafts­ge­setz (GenG).

Eine zentrale ge­setz­li­che Regelung, die sowohl im KonTraG als auch im Ak­ti­en­ge­setz (§ 91 II AktG) fest­ge­schrie­ben ist, ver­pflich­tet die Un­ter­neh­mens­füh­rung zur Ri­si­ko­früh­erken­nung, um den Fort­be­stand des Un­ter­neh­mens zu sichern. § 93 AktG legt darüber hinaus fest, dass bei jedweder un­ter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dung auch die Risiken an­ge­mes­sen zu be­rück­sich­ti­gen sind (die so­ge­nann­te Business Judgement Rule).

Darüber hinaus exis­tie­ren noch einige nationale Standards, die nicht rechts­ver­bind­lich sind oder deren Rechts­ver­bind­lich­keit zumindest um­strit­ten ist: Hier sind z. B. der Deutsche Rech­nungs­le­gungs­stan­dard (DRS 20) zu nennen sowie der Standard zur Ri­si­ko­früh­erken­nung des Instituts der Wirt­schafts­prü­fer (IDW PS 340).

Zu den wich­tigs­ten in­ter­na­tio­na­len Standards zählen die Ri­si­ko­ma­nage­ment-Norm ISO 31000:2009, die Qua­li­täts­ma­nage­ment-Norm ISO 9001:2015 sowie das COSO En­ter­pri­se Risk Ma­nage­ment Framework (COSO ERM 2017). Das auch als COSO-Würfel bekannte Rah­men­werk ka­te­go­ri­siert Ri­si­ko­ma­nage­ment nach Kom­po­nen­ten, Ziel­ka­te­go­rien und Or­ga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten.

Die in diesen Standards dar­ge­stell­ten Leit­li­ni­en sollen Un­ter­neh­men dabei un­ter­stüt­zen, ihr eigenes Ri­si­ko­ma­nage­ment zu im­ple­men­tie­ren und wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Sowohl die ISO- also auch die COSO-Standards werden re­gel­mä­ßig geprüft und bei Bedarf angepasst, damit sie den aktuellen Ent­wick­lun­gen der Un­ter­neh­men­welt gerecht werden.

Bedeutung des Ri­si­ko­ma­nage­ments im Un­ter­neh­men und Wech­sel­wir­kun­gen

Häufig wird Risk Ma­nage­ment in Un­ter­neh­men in Zu­sam­men­hang mit der Com­pli­ance und Corporate Go­ver­nan­ce gebracht, da alle drei Dis­zi­pli­nen eng mit­ein­an­der verknüpft sind. Sie alle tragen zu einer ord­nungs­ge­mä­ßen und ef­fi­zi­en­ten Un­ter­neh­mens­füh­rung bei.

Be­trieb­li­ches Ri­si­ko­ma­nage­ment lässt sich in stra­te­gi­sches und ope­ra­ti­ves Ri­si­ko­ma­nage­ment gliedern. Der stra­te­gi­sche Aspekt umfasst die De­fi­ni­ti­on von Zielen des Ri­si­ko­ma­nage­ments, die For­mu­lie­rung einer über­ge­ord­ne­ten Strategie und die De­fi­ni­ti­on ope­ra­ti­ver Prozesse. Die Umsetzung dieser Prozesse ist Aufgabe des ope­ra­ti­ven Risk Ma­nage­ments.

Die vier Phasen des be­trieb­li­chen Ri­si­ko­ma­nage­ments

Ope­ra­ti­ves Risk Ma­nage­ment besteht nicht aus einer einmalig durch­ge­führ­ten Maßnahme, sondern ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Prozess: Chancen und Risiken, die den un­ter­neh­me­ri­schen Erfolg be­ein­flus­sen könnten, müssen permanent überwacht werden.

Zur sys­te­ma­ti­schen Erfassung aller re­le­van­ten Faktoren müssen Un­ter­neh­men Ri­si­ko­ma­nage­ment-Prozesse im­ple­men­tie­ren. Diese lassen sich als Re­gel­kreis dar­stel­len, bei dem die un­ter­schied­li­chen Phasen in einer Dau­er­schlei­fe durch­lau­fen werden.

Der Re­gel­kreis des ope­ra­ti­ven Ri­si­ko­ma­nage­ments lässt sich in vier Phasen gliedern:

  1. Ri­si­ko­iden­ti­fi­ka­ti­on (Ri­si­ko­ana­ly­se I)
  2. Ri­si­ko­quan­ti­fi­zie­rung (Ri­si­ko­ana­ly­se II)
  3. Ri­si­ko­steue­rung
  4. Ri­si­ko­con­trol­ling

Ri­si­ko­iden­ti­fi­ka­ti­on

Zu Beginn steht die Ri­si­koer­fas­sung, in der alle be­stehen­den Risiken einzeln und nach Ri­si­ko­be­reich sortiert, erfasst und qua­li­ta­tiv be­schrie­ben werden. Das kann sowohl auf Ebene des Ge­samt­un­ter­neh­mens als auch auf Pro­jekt­ebe­ne geschehen. Ent­schei­der können ver­schie­de­ne Methoden nutzen, um den Iden­ti­fi­ka­ti­ons­pro­zess zu struk­tu­rie­ren und si­cher­zu­stel­len, dass sämtliche Gefahren und Scha­dens­quel­len erkannt werden:

  • Experten- und Mit­ar­bei­ter­be­fra­gun­gen
  • Aus­wer­tung vor­han­de­ner Daten und Dokumente
  • Interne Risiko-Workshops
  • Werks- und Orts­be­sich­ti­gun­gen

Am Ende dieser Phase sollte ein voll­stän­di­ger Ri­si­ko­ka­ta­log (auch: Ri­si­ko­in­ven­tar) vorliegen.

Ri­si­ko­quan­ti­fi­zie­rung

Im nächsten Schritt wird jedes Ein­zel­ri­si­ko hin­sicht­lich seiner Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit und seiner po­ten­zi­el­len Aus­wir­kun­gen quan­ti­ta­tiv bewertet. Bei der Bewertung ist nicht nur jeweils ein Risiko isoliert zu be­trach­ten, sondern auch, welche Folgen sich durch das Zu­sam­men­wir­ken mehrerer Risiken oder durch eine Ku­mu­la­ti­on im Zeit­ver­lauf ergeben. Dieser Aspekt wird auch als Ri­si­ko­ag­gre­ga­ti­on be­zeich­net.

In der Quan­ti­fi­zie­rung kommen Wahr­schein­lich­keits­ver­tei­lun­gen oder Häu­fig­keits­ver­tei­lun­gen zum Einsatz. Die konkrete Messzahl zur Ein­schät­zung eines Risikos nennt man Value at Risk.

Schritt 1 und 2 werden zu­sam­men­fas­send auch als Ri­si­ko­ana­ly­se be­zeich­net. Diese Analyse gilt als der schwie­rigs­te Schritt im Ri­si­ko­ma­nage­ment-Prozess, da nicht nur ge­gen­wär­ti­ge, sondern auch künftig auf­kom­men­de Risiken erfasst und beurteilt werden müssen. Nachdem man die Er­geb­nis­se der Ri­si­ko­ana­ly­se aus­ge­wer­tet hat, lassen sich solche Risiken prio­ri­siert eindämmen, die eine besonders hohe Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit und Scha­dens­aus­wir­kung aufweisen.

Ri­si­ko­steue­rung

Unter dem Begriff „Ri­si­ko­steue­rung“ (oft auch Ri­si­ko­be­wäl­ti­gung genannt) werden alle Maßnahmen zu­sam­men­ge­fasst, mit denen Un­ter­neh­men auf Risiken reagieren können. Grund­sätz­lich un­ter­schei­det man zwei Re­ak­ti­ons­op­tio­nen: die aktive prä­ven­ti­ve Reaktion und die passive kor­rek­ti­ve Reaktion.

Aktive Maßnahmen dienen dazu, die Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit der in der Ri­si­ko­ana­ly­se iden­ti­fi­zier­ten Gefahren zu senken oder das Scha­dens­aus­maß zu mi­ni­mie­ren, indem sie bei den Ursachen ansetzen: Un­ter­neh­men könnten ihr Produkt z. B. ver­bes­sern und so Haf­tungs­ri­si­ken re­du­zie­ren. Auch die Ri­si­ko­ver­mei­dung ist ein Me­cha­nis­mus der aktiven Prä­ven­ti­on – etwa, wenn auf die Markt­ein­füh­rung eines ge­sund­heits­ge­fähr­den­den Produkts ganz ver­zich­tet wird.

Passive Re­ak­tio­nen sollen die Folgen des Ri­si­ko­ein­tritts auf andere Ri­si­ko­trä­ger über­tra­gen (Ri­si­ko­trans­fer) – bei­spiels­wei­se durch den Abschluss von Ver­si­che­run­gen oder durch Über­tra­gun­gen auf den Ka­pi­tal­markt.

Darüber hinaus besteht häufig ein Rest­ri­si­ko, dass das Un­ter­neh­men trotz aller Steue­rungs­maß­nah­men letztlich selbst für einen Schaden aufkommen muss. Dieses Risiko lässt sich nicht komplett ausräumen. Es bleibt nahezu immer ein Rest an un­be­kann­ten Risiken bestehen – selbst bei sehr guten Analysen.

Ri­si­ko­con­trol­ling

Im Rahmen des Ri­si­ko­con­trol­lings werden die an­ge­wand­ten Methoden auf ihre Effizienz, An­ge­mes­sen­heit und Wirk­sam­keit hin überprüft. Das Con­trol­ling kann auf zwei Arten erfolgen, die sich im Idealfall ergänzen: als fort­lau­fen­des Mo­ni­to­ring in Echtzeit und als pe­ri­odi­sche tie­fer­ge­hen­de Ri­si­ko­prü­fung. Die Er­geb­nis­se werden zeitnah an die jeweils Ver­ant­wort­li­chen wei­ter­ge­lei­tet.

Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Ri­si­ko­ma­nage­ment

Ri­si­ko­ma­nage­ment ist nicht die Aufgabe eines Einzelnen, sondern betrifft jeden Mit­ar­bei­ter im Un­ter­neh­men. Strategie und grund­le­gen­de Aus­rich­tung des Ri­si­ko­ma­nage­ments werden zwar von der Un­ter­neh­mens­füh­rung fest­ge­legt, doch im ope­ra­ti­ven Geschäft sind weitere Instanzen beteiligt.

Zur Ein­tei­lung der Ver­ant­wort­lich­kei­ten im Risk Ma­nage­ment verwendet man häufig das Modell der Three Lines of Defense:

  • Erste Linie: Manager und Mit­ar­bei­ter reagieren im ope­ra­ti­ven Betrieb gemäß den fest­ge­leg­ten Stra­te­gien auf Risiken – dabei werden sie durch ein internes Kon­troll­sys­tem un­ter­stützt.
     
  • Zweite Linie: Mit­ar­bei­ter, die direkt mit Ri­si­ko­ma­nage­ment-Aufgaben betraut sind, un­ter­stüt­zen und über­wa­chen die erste Linie, z. B. durch Vorgabe von Methoden oder Coaching.
     
  • Dritte Linie: Eine un­ab­hän­gi­ge Instanz überwacht das Ri­si­ko­ma­nage­ment. Diese interne Revision wird von IDW-Prü­fungs­stan­dard 340 gefordert.

Fazit: Ri­si­ko­ma­nage­ment als Grund­pfei­ler des Erfolgs

Das Erkennen und Steuern von Risiken ist in­te­gra­ler Be­stand­teil der Un­ter­neh­mens­kul­tur. Denn Ri­si­ko­ma­nage­ment findet nicht im El­fen­bein­turm der Ge­schäfts­füh­rung statt, sondern betrifft jeden einzelnen Mit­ar­bei­ter in seinem täglichen Tun.

Wer die möglichen negativen Aus­wir­kun­gen seiner Ent­schei­dun­gen nicht im Vorfeld ein­kal­ku­liert, der gefährdet letztlich die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät eines Un­ter­neh­mens. Ri­si­ko­ma­nage­ment bietet mit seinen Methoden das not­wen­di­ge Hand­werks­zeug, um Risiken klar zu erfassen, statt sich auf ein diffuses Bauch­ge­fühl zu verlassen. Damit wird es Un­ter­neh­men möglich, kal­ku­lier­te Risiken ein­zu­ge­hen, die für Wachstum und Erfolg notwendig sind.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Zum Hauptmenü