Nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch kann das Warten auf die Antwort des Ar­beit­ge­bers bzw. der Ar­beit­ge­be­rin die Nerven stra­pa­zie­ren. Einfach schnell nach­fra­gen wirkt von Tag zu Tag ver­lo­cken­der. Doch die Nachfrage sollte kei­nes­falls unbedacht und aus dem Moment heraus geschehen –besser ist es da, sich an ein Muster zu halten.

Vor der Nachfrage: Was gilt es nach einem Vor­stel­lungs­ge­spräch zu tun?

Bevor Sie überhaupt eine Nachfrage per E-Mail – einen so­ge­nann­ten Nach­fass­brief– senden, gibt es noch andere Wege, wie Sie in Er­in­ne­rung bleiben können.

  • Vi­si­ten­kar­ten: Fragen Sie direkt nach dem Gespräch nach Vi­si­ten­kar­ten. Dies hat zwei Vorteile: Zum einen setzen Sie sich so eventuell von der Masse der Be­wer­be­rin­nen und Bewerber ab. Zum anderen hilft Ihnen dies beim Verfassen von E-Mails nach dem Be­wer­bungs­ge­spräch. Statt sich an eine anonyme HR-Abteilung zu wenden, können Sie pro­blem­los einer konkreten Person schreiben.
  • Fragen zum Verfahren: Bevor das Gespräch beendet wird und Sie das Büro wieder verlassen, nutzen Sie die Ge­le­gen­heit und fragen, wie sich der weitere Prozess gestalten wird. Hier wird man Ihnen ver­mut­lich auch einen Zeit­rah­men nennen, der Ihnen die Ent­schei­dung er­leich­tert, ob ein Nach­fass­brief nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch an­ge­bracht ist. Außerdem zeigen Sie so weiteres Interesse.
  • Dankes-Mail: Um in Er­in­ne­rung zu bleiben, kann ein freund­li­ches Dan­ke­schön helfen. Ohne Druck auf­zu­bau­en, rufen Sie sich kurz nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch noch einmal per E-Mail in Er­in­ne­rung und hin­ter­las­sen einen positiven Eindruck.
Tipp

Oft fällt es schwer auf dem Job-Markt, aus der Masse von Be­wer­bun­gen her­aus­zu­ste­chen. Eine kreative Weise, um sich von der Kon­kur­renz ab­zu­set­zen ist eine Be­wer­bungs­home­page. Wie dies einfach gelingt, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Be­wer­bungs­home­page erstellen“.

Den perfekten Zeitpunkt finden

Es ist nicht ganz einfach, den richtigen Zeitpunkt zu finden. Man bewegt sich zumeist in einem Zeit­fens­ter, dessen Rahmen man nicht kennt. Vor allem möchte man nicht zu früh schreiben und damit Gefahr laufen, die Per­so­nal­ent­schei­der zu verärgern. Gerade weil Zeit ein so sensibles Thema ist, lohnt es sich, die Frage danach schon vor Ort zu stellen. Wenn man Ihnen einen groben Zeit­rah­men genannt hat, können Sie sich auch auf diesen beziehen. Lassen Sie sich trotzdem nicht dazu hinreißen, direkt nach Ablauf des an­ge­ge­be­nen Zeit­rah­mens nach­zu­ha­ken. Ein Be­wer­bungs­ver­fah­ren kann stressig sein. Wer sich zu pe­dan­tisch an die Angaben hält, macht keinen guten Eindruck.

Hat man Ihnen keinen Zeit­rah­men genannt, sollten Sie für sich selbst eine Frist festlegen. Zwischen zwei und sechs Wochen sollte man einplanen. Bedenken Sie die Ei­gen­schaf­ten des Un­ter­neh­mens und die Ge­ge­ben­hei­ten der Bewerbung: Gerade große Un­ter­neh­men brauchen in der Regel länger, denn es sind ver­gleichs­wei­se viele Menschen in den Ent­schei­dungs­pro­zess in­vol­viert, was ent­spre­chend viel Zeit kostet.

Den richtigen Ton treffen

Über­den­ken Sie genau, wie Sie sich aus­drü­cken wollen, schließ­lich befinden Sie sich immer noch in der Be­wer­bungs­pha­se. Wer zu un­ge­dul­dig oder un­freund­lich wirkt, kann damit alles Vorherige zu­nich­te­ma­chen. Auf keinen Fall sollten Sie Vorwürfe, For­de­run­gen oder Drohungen äußern.

Natürlich möchten Sie direkt eine Antwort erhalten, noch wichtiger wird Ihnen aber si­cher­lich eine An­stel­lung sein – und darauf wartet man gern. Drängen Sie also nicht auf eine Ent­schei­dung, sondern er­kun­di­gen Sie sich nach dem Stand der Dinge und der weiteren Planung. Sie stellen also Ihr Interesse in den Vor­der­grund und nicht die Absicht, Ihren Willen durch­zu­set­zen oder gar Ihre Frus­tra­ti­on zum Ausdruck zu bringen.

Was Sie hingegen zum Ausdruck bringen sollten, ist Ver­ständ­nis für den anderen. Diese Einsicht gibt Ihnen auch Auf­schluss darüber, wie Sie den Nach­fass­brief zu schreiben haben: nämlich kurz. Kommen Sie zügig zum Punkt und for­mu­lie­ren Sie klar, was Sie wissen möchten. So machen Sie es dem Empfänger bzw. der Emp­fän­ge­rin leicht, zu antworten.

Bei der For­mu­lie­rung der E-Mail ist auch der Betreff wichtig: For­mu­lie­ren Sie die Zeile so, dass man die E-Mail eindeutig Ihrer Bewerbung zuordnen kann. Im Text­kör­per wiederum beziehen Sie sich direkt auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch. So kann es sinnvoll sein, konkrete Punkte aus dem Interview noch einmal kurz an­zu­spre­chen. Dies beweist Auf­merk­sam­keit und gibt dem Empfänger bzw. der Emp­fän­ge­rin einen weiteren An­halts­punkt, mit wessen Nachricht er oder sie es zu tun hat.

Tipp

Noch schneller kann es mit einem Anruf gehen. Das ist aber nicht immer die richtige Lösung. Ihr Anruf könnte jemanden auf dem falschen Fuß erwischen oder zu einem un­güns­ti­gen Zeitpunkt erfolgen. Bei einer E-Mail ent­schei­det der Empfänger bzw. die Emp­fän­ge­rin selbst, wann er oder sie diese be­ar­bei­tet. Sollte Ihnen dennoch ein Telefonat lieber sein, überlegen Sie sich vorher, was Sie wirklich sagen wollen, und halten Sie sich kurz.

Auch wenn Sie sich an alle Tipps halten, sollten Sie nicht zu sehr auf eine zu­frie­den­stel­len­de Antwort verlassen. Insgesamt sind vier Szenarien denkbar:

  1. Man antwortet Ihnen mit einer Ent­schei­dung: Sie sind eine Runde weiter oder erhalten eine Absage.
  2. Sie erhalten eine ver­bind­li­che Zeit­an­ga­be: Nun wissen Sie, wie lange Sie noch abwarten müssen, und können ent­schei­den, ob Sie diese Wartezeit ak­zep­tie­ren oder sich für ein anderes Angebot ent­schei­den.
  3. Ihre An­sprech­part­ne­rin oder Ihr An­sprech­part­ner ver­trös­tet Sie weiterhin: Nun sind Sie genauso schlau wie zuvor und müssen weiterhin warten.
  4. Sie erhalten gar keine Antwort: Der Empfänger bzw. die Emp­fän­ge­rin der E-Mail ignoriert Ihre Frage komplett und meldet sich erst mit einer Ent­schei­dung oder gar nicht.

Sollten Sie auch nach an­ge­mes­se­ner Wartezeit keine Antwort erhalten, lohnt es sich, das Medium zu wechseln und per Telefon nach­zu­ha­ken. Wenn man Ihnen hingegen eine Wartezeit zusichert oder keine genaue Angabe macht, heißt es weiter warten. Sollte das Un­ter­neh­men wieder zu viel Zeit ver­strei­chen lassen, können Sie ruhig erneut nach­fra­gen – bleiben Sie aber weiterhin freund­lich und höflich.

Die E-Mail nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch: Muster + Beispiele

Um Ihnen das Nach­fra­gen nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch zu er­leich­tern, haben wir ver­schie­de­ne Muster für Sie vor­be­rei­tet. Natürlich müssen Sie diese noch an Ihre eigene Situation anpassen. Versuchen Sie den Nach­fass­brief nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch möglichst in­di­vi­du­ell zu gestalten, um stärker in Er­in­ne­rung zu bleiben.

Beispiel 1

Betreff: Re: Einladung zum Vor­stel­lungs­ge­spräch am 15.01.

Sehr geehrte [Name der An­sprech­part­ne­rin],

ich möchte mich hiermit erneut bei Ihnen für das in­ter­es­san­te Gespräch zur Stelle als [Job­be­zeich­nung] bedanken. Ich habe wirklich das Gefühl, dass ich gut in das Team passe. Auch Ihre Aus­füh­run­gen zur Stelle – besonders die Aspekte rund um den Bereich [spe­zi­el­ler Ge­sprächs­punkt] – haben mich sehr fas­zi­niert. Noch mehr als zuvor sehe ich meine Zukunft bei [Un­ter­neh­mens­na­me].

Deshalb möchte ich mich gern über den aktuellen Stand des Ablaufs in­for­mie­ren. Können Sie schon ab­schät­zen, wann eine Ent­schei­dung fallen wird?

Wenn Sie noch weitere In­for­ma­tio­nen zu meiner Bewerbung benötigen, melden Sie sich bitte jederzeit bei mir. Entweder per E-Mail oder unter [Ihre Te­le­fon­num­mer].

Ich wünsche Ihnen bis dahin alles Gute,

[Ihr Name]

Das Beispiel geht davon aus, dass Sie nicht bereits eine E-Mail als Dank für das Vor­stel­lungs­ge­spräch gesendet haben. Sie antworten einfach auf die Einladung, die Sie ebenfalls per E-Mail erhalten haben. Das macht es einfacher, Sie richtig zu­zu­ord­nen. Damit kein Scrollen durch die komplette Kon­ver­sa­ti­on notwendig ist, geben Sie im ersten Satz kurz an, um welche Stelle es ei­gent­lich geht. Richten Sie Ihre E-Mail wenn möglich an die konkrete Ge­sprächs­part­ne­rin oder den konkreten Ge­sprächs­part­ner des Vor­stel­lungs­ge­sprächs. Deshalb ist es von Vorteil, wenn Sie nach dem Gespräch nach einer Vi­si­ten­kar­te fragen.

Hinweis

Achten Sie in jedem Fall auf die Adress­zei­le – gerade wenn Sie auf eine vorherige E-Mail antworten. Oftmals bekommen Sie Ein­la­dun­gen von der Adresse der Per­so­nal­ab­tei­lung, möchten aber nun an eine konkrete Person schreiben. Tauschen Sie also die Adressen aus und ver­schie­ben Sie die E-Mail-Adresse der kom­plet­ten Abteilung ins CC-Feld.

Im Folgenden bedanken Sie sich für das Gespräch, in­di­vi­dua­li­sie­ren die Nachricht mit einem konkreten Ge­sprächs­in­halt und be­stä­ti­gen nochmals Ihr Interesse an der aus­ge­schrie­be­nen Position. Nach dieser kurzen Ein­lei­tung kommen Sie dann zu Ihrem ei­gent­li­chen Anliegen und bieten durch Ihre Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­reit­schaft an, den Ent­schei­dungs­pro­zess zu un­ter­stüt­zen.

Beispiel 2

Betreff: Nachfrage zum Vor­stel­lungs­ge­spräch zur Stelle [Job-Be­zeich­nung]

Lieber [Name des An­sprech­part­ners],

ich melde mich erneut bei Ihnen bezüglich meiner Bewerbung als [Job-Be­zeich­nung] und möchte hiermit nochmals mein großes In­ter­es­sen an der Stelle zum Ausdruck bringen. [Un­ter­neh­mens­na­me] scheint mir der perfekte Ar­beit­ge­ber für meine weitere Zukunft zu sein. Umso ge­spann­ter bin ich natürlich, ob es bereits Neu­ig­kei­ten zum Be­wer­bungs­pro­zess gibt. Können Sie schon ein­schät­zen, wann ich mit einer Ent­schei­dung rechnen kann?

Gerne können Sie mich – auch für weitere Fragen oder In­for­ma­tio­nen – te­le­fo­nisch unter [Ihre Te­le­fon­num­mer] erreichen.

Mit freund­li­chen Grüßen,

[Ihr Name]

In diesem zweiten Beispiel gehen wir davon aus, dass Sie sich bereits einmal direkt nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch mit einer Dan­kes­nach­richt gemeldet haben. Deshalb fällt das zweite Muster kürzer aus als das erste. In diesem Fall wird ein neuer Betreff for­mu­liert, der aber trotzdem den Sach­ver­halt deutlich macht. Trotz der Kürze schadet es nicht, wenn Sie erneut Ihr Interesse am Job be­kräf­ti­gen. Im Anschluss folgt dann der ei­gent­li­che Anlass der Nachricht. All das passt in einen Absatz und kostet den Empfänger bzw. die Emp­fän­ge­rin kaum Zeit zu lesen.

Tipp

Der Ton Ihrer E-Mail sollte sich an dem im Vor­stel­lungs­ge­spräch ori­en­tie­ren. Hat man sich dort bei­spiels­wei­se geduzt, kann dies auch bei der For­mu­lie­rung des Nach­fass­brie­fes bei­be­hal­ten werden. Auch die Ent­schei­dung, ob man die E-Mail mit einem förm­li­chen „Sehr geehrte/r“ oder dem in­for­mel­le­ren „Liebe/r“ beginnt, sowie die Frage, ob eher der Vorname oder der Nachname genannt werden soll, hängt mit der At­mo­sphä­re während des In­ter­views zusammen.

Dos & Don’ts: Auf was muss man achten?

Mit dem Nach­fass­brief nach dem Vor­stel­lungs­ge­spräch können Sie einiges richtig machen, aber auch in manche Fett­näpf­chen treten.

Dos

  • Nach aus­rei­chen­der Wartezeit können Sie mit einer Nachfrage Ihr Interesse be­kräf­ti­gen.
  • Eine kurze und prägnante Nachricht lädt zu einer zügigen Antwort ein.
  • Ehrliches Interesse und Ver­ständ­nis für die andere Person wirken sym­pa­thisch.
  • Ori­en­tie­ren Sie sich bei der Ansprache an den For­ma­li­tä­ten des Vor­stel­lungs­ge­sprächs.
  • Nach genügend weiterer Wartezeit können Sie es mit einem Te­le­fon­an­ruf erneut versuchen.

Don’ts

  • Schreiben Sie zu früh an Ihren An­sprech­part­ner bzw. Ihre An­sprech­part­ne­rin, wirken Sie un­ge­dul­dig und aggressiv.
  • Schreiben Sie zu sehr um den heißen Brei herum, wird der Empfänger bzw. die Emp­fän­ge­rin die Be­ar­bei­tung vor sich her­schie­ben.
  • Mit Drohungen und For­de­run­gen wirken Sie un­sym­pa­thisch und ver­spie­len viel­leicht sogar die Chance auf einen neuen Job.
  • Wenn Sie un­ge­dul­dig werden und direkt eine neue E-Mail schreiben, werden Sie die ent­schei­dungs­tref­fen­den Personen verärgern.
  • Wenn Sie Ihre Nachricht zu hastig verfassen und zu viele Fehler einbauen, kann das Ihre ei­gent­lich gute Bewerbung ins falsche Licht rücken.
Tipp

Sie sind noch gar nicht zum Vor­stel­lungs­ge­spräch ein­ge­la­den worden und warten auf eine Rück­mel­dung auf Ihre Bewerbung? Lesen Sie unseren Artikel zum Nach­fra­gen nach der Bewerbung.

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