Ho­me­of­fice ist in immer mehr Branchen möglich – nicht nur für Frei­be­ruf­ler und Selbst­stän­di­ge, sondern auch für An­ge­stell­te. Doch was ist, wenn im Ho­me­of­fice ein Unfall passiert? Während zumindest für An­ge­stell­te die Sachlage im Büro klar ist, scheint es beim Arbeiten von Zuhause aus Un­si­cher­hei­ten zu geben. Erfahren Sie hier, wann die Un­fall­ver­si­che­rung per De­fi­ni­ti­on überhaupt greift, was Sie allgemein zum Thema Ho­me­of­fice und Ver­si­che­rung wissen müssen und wie Sie sich bei einem Unfall während der Ar­beits­zeit in den eigenen vier Wänden verhalten sollten.

Welche Art der Ho­me­of­fice-Un­fall­ver­si­che­rung gibt es für wen?

Zunächst muss man un­ter­schei­den, welche Arten der Un­fall­ver­si­che­run­gen es überhaupt gibt und wer diese in Anspruch nehmen kann:

Ar­bei­ter­neh­mer sind während der Ar­beits­zeit über die ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert. Die Mit­glied­schaft ist ver­pflich­tend. Der Schutz greift sowohl am Ar­beits­ort als auch beim An- und Ab­fahrts­weg – das bedeutet also erst einmal, dass auch im Ho­me­of­fice diese Ver­si­che­rung für An­ge­stell­te greift.

Die Ver­si­che­rungs­si­tua­ti­on von Selbst­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern sieht etwas anders aus: Diese sind nicht über die private Un­fall­ver­si­che­rung geschützt, sondern können sich entweder über eine Be­rufs­ge­nos­sen­schaft ver­si­chern oder eine private Un­fall­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. Der Vorteil einer privaten Un­fall­ver­si­che­rung ist, dass diese nicht nur im Ho­me­of­fice schützt, sondern auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub greift. Sie ist prin­zi­pi­ell also nicht nur für Selbst­stän­di­ge, sondern auch für An­ge­stell­te in­ter­es­sant.

Was genau ver­si­chert die (ge­setz­li­che) Un­fall­ver­si­che­rung?

Un­ab­hän­gig davon, ob es sich um die ge­setz­li­che oder um eine private Un­fall­ver­si­che­rung handelt, ist es wichtig zu wissen, was genau die in Anspruch genommene Police abdeckt. Denn was so eindeutig klingt, ist es bei genauerer Be­trach­tung oftmals gar nicht. Um als Ver­si­che­rungs­fall zu gelten, muss eine Ver­let­zung bzw. kör­per­li­che Be­ein­träch­ti­gung durch einen Unfall vorliegen. Um die De­fi­ni­ti­on eines Unfalls zu erfüllen, müssen demnach folgende Merkmale erfüllt sein:

Die Be­ein­träch­ti­gung muss plötzlich und von außen durch ein un­frei­wil­lig auf den Körper ein­wir­ken­des Ereignis entstehen.

Tipp

Aus den re­le­van­ten Begriffen im obigen Satz ergibt sich die Esels­brü­cke „PAUKE“.

Die Be­schrei­bung schließt damit Unfälle, die durch Vor­er­kran­kun­gen, Vorsatz oder Einfluss von Drogen her­bei­ge­führt wurden, aus – diese werden also in keinem Fall durch eine Ho­me­of­fice-Ver­si­che­rung abgedeckt. Al­ler­dings zahlen ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­run­gen ggf. bei der Be­ein­träch­ti­gung durch bekannte Be­rufs­krank­hei­ten, etwa wenn ein Ar­beit­neh­mer immer wieder mit Ge­fah­ren­stof­fen in Kontakt gekommen ist.

Ist ein Unfall gegeben, zahlen Un­fall­ver­si­che­run­gen

  • Leis­tun­gen für die ärztliche Be­hand­lung,
  • Reha-Maßnahmen und
  • für die Anpassung der Le­bens­um­stän­de an die neuen Be­din­gun­gen bzw. den Erhalt des Le­bens­stan­dards, z. B. wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft gelähmt sind oder verrentet werden.

Die konkreten Summen un­ter­schei­den sich je nach ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen.

Wie verhält es sich mit der Un­fall­ver­si­che­rung im Ho­me­of­fice?

Während bei Selbst­stän­di­gen der Sach­ver­halt im Ho­me­of­fice meist einfacher ist – sofern vorhanden, greift die private Un­fall­ver­si­che­rung ohnehin in allen Le­bens­be­rei­chen –, ist die Situation bei Ar­beit­neh­mern und der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung etwas knif­fe­li­ger: Damit im Falle eines Unfalls im Ho­me­of­fice die Ver­si­che­rung zahlt, muss der Vorfall eindeutig im Zu­sam­men­hang mit der Arbeit stehen bzw. dienst­lich motiviert sein.

Der Grat zwischen beruflich und privat ist in vielen Fällen sehr schmal und wird von Ver­si­che­rern sehr streng kon­trol­liert. Stehen Sie von Ihrem Schreib­tisch auf, holen sich einen Kaffee aus der Küche und stolpern dabei, liegt kein Ar­beits­un­fall vor, denn auf die Ge­ge­ben­hei­ten zwischen Ar­beits­zim­mer und Küche hat der Ar­beit­ge­ber keinen Einfluss. Würde die Kaf­fee­ma­schi­ne direkt neben dem Schreib­tisch stehen, und Sie ver­un­glü­cken beim Kaf­fee­holen, wäre die Situation eine andere. Beim Gang zum Brief­kas­ten bei­spiels­wei­se ist hingegen das Motiv ent­schei­dend: Holen Sie einen wichtigen ge­schäft­li­chen Brief aus dem Kasten und verletzen sich dabei, ist es ein Fall für die Un­fall­ver­si­che­rung – handelt es sich um private Post, haftet die Police nicht.

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Beispiele für die ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung im Ho­me­of­fice

Um noch einmal zu ver­deut­li­chen, wann im Ho­me­of­fice die Ver­si­che­rung zahlt und wann nicht, folgen zwei bei­spiel­haf­te Fälle, die vor Gericht ver­han­delt wurden.

Beispiel-Fall 1: Eine Frau stolpert auf dem Weg in den Keller, wo ihre Büroräume liegen, und verletzt sich dabei an der Wir­bel­säu­le. Obwohl der Weg dorthin auf Anordnung des Ar­beit­ge­bers geschah, haftete die ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung nicht. Der Grund: Die Frau kam aus der Küche, die zu ihrem privaten Le­bens­be­reich gehörte. Sämtliche Wege zur Nah­rungs­auf­nah­me seien im Ho­me­of­fice nicht ver­si­chert, urteilte das Bun­des­so­zi­al­ge­richt (Az.: B 2 U 2/15 R).

Beispiel-Fall 2: In einem anderen Fall kehrte eine Ar­beit­neh­me­rin nach einer Messe nach Hause ins Ho­me­of­fice zurück. Auf dem Weg ins Ar­beits­zim­mer, von wo aus sie mit fir­men­ei­ge­ner Software den Ge­schäfts­füh­rer anrufen sollte, stürzte sie bepackt mit Ar­beits­ma­te­ria­li­en die Treppe hinunter. In diesem Fall entschied das Bun­des­so­zi­al­ge­richt zugunsten der Ar­bei­ter­neh­me­rin. Der Grund: Es lag eindeutig ein ver­si­cher­ter Be­triebs­weg vor (Az.: B 2 U 28/17 R).

Was Sie im Falle eines Unfalls im Ho­me­of­fice tun sollten

Die Beispiele zeigen in Teilen schon, welche Punkte ent­schei­dend dafür sind, dass auch beim Arbeiten im Ho­me­of­fice die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung gilt. Je mehr be­ruf­li­che Aspekte beim Unfall eine Rolle spielen bzw. in­vol­viert sind, desto größer ist die Wahr­schein­lich­keit, dass die Ver­si­che­rung greift.

Im Falle eines Unfalls bedeutet das für Sie als Ar­beit­neh­mer ins­be­son­de­re Folgendes: Do­ku­men­tie­ren Sie so de­tail­liert wie möglich

  • den Un­fall­her­gang,
  • den Ort,
  • den genauen Zeitpunkt und
  • alles, was in ir­gend­ei­ner Form relevant sein könnte.

Halten Sie alles schrift­lich fest und machen Sie Fotos, bei­spiels­wei­se von der Treppe und/oder Ihrem Büro. Notieren Sie, ob und welche Ar­beits­ma­te­ria­li­en Sie in der Hand hatten sowie ob und wann Sie wen angerufen haben, um von dem Unfall zu berichten. Letzteres kann in Hinblick auf Ihre Glaub­wür­dig­keit besonders wichtig sein: Haben Sie einen Unfall im Ho­me­of­fice und in­for­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung un­mit­tel­bar danach, erscheint das schlüs­si­ger, als wenn Sie drei Tage warten. Im Ein­zel­fall spielt aber natürlich auch die Schwere des Unfalls eine Rolle. Hilfreich ist auch, wenn Sie einen Zeugen des Un­fall­her­gangs haben – was am Ar­beits­platz die Kollegen sind, sind im Ho­me­of­fice oft Fa­mi­li­en­mit­glie­der.

Tipp

Erwägen Sie, wenn nicht schon geschehen, den Abschluss einer privaten Un­fall­ver­si­che­rung – diese schützt nicht nur im Ho­me­of­fice, sondern bei allen Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten und kann sehr gezielt nach in­di­vi­du­el­len Be­dürf­nis­sen gestaltet werden.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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