Vor allem jüngere Ge­ne­ra­tio­nen wünschen sich eine aus­ge­wo­ge­ne­re Work-Life-Balance. Dazu gehört auch die Option auf Ho­me­of­fice oder mobiles Arbeiten im Ausland. Ein Recht darauf gibt es nicht, solange man nicht selbst­stän­dig oder als Free­lan­cer arbeitet. Neben der Zu­stim­mung des Ar­beit­ge­bers muss man zudem andere Rah­men­be­din­gun­gen für die Arbeit im Ausland beachten – z.B. Un­ter­schie­de bei der Be­steue­rung, bei Ver­si­che­run­gen und bei den tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für mobiles Arbeiten.

Hinweis

Dieser Artikel kon­zen­triert sich auf das vor­über­ge­hen­de Arbeiten im Ausland und speziell den Fall, dass Sie dort im Ho­me­of­fice bzw. mobil arbeiten, aber bei einem Un­ter­neh­men mit Sitz in Deutsch­land an­ge­stellt sind. Die Angaben haben den Stand vom November 2021.

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Ho­me­of­fice im Ausland: Darf ich oder nicht?

Mit der Corona-Pandemie und den damit ein­her­ge­hen­den Lockdowns mussten viele Ar­beit­neh­mer ihren Ar­beits­platz in die eigenen vier Wände verlegen. Doch wie sieht es außerhalb solcher Zwangs­maß­nah­men aus? Gibt es in Deutsch­land ein Recht auf Ho­me­of­fice? Kurz gesagt lautet die Antwort: Nein. In Deutsch­land existiert bisher noch kein Gesetz, das Ar­beit­neh­mern grund­sätz­lich das Recht einräumt, zu Hause oder mobil zu arbeiten.

Dem­entspre­chend sieht auch das Recht auf Ho­me­of­fice im Ausland aus. Im Endeffekt gilt: Falls Ihr Ar­beit­ge­ber Ihnen die Mög­lich­keit offeriert, zu Hause Ihren Ar­beits­auf­ga­ben nach­zu­ge­hen, dann sind Sie nur noch eine Frage davon entfernt, ob Sie Ihrer Arbeit auch außerhalb Deutsch­lands nachgehen dürfen. Denn letztlich ent­schei­det der Ar­beit­ge­ber darüber, ob, wie oft und wo Sie außerhalb des Büros arbeiten dürfen. Gestattet er Ihnen „Ho­me­of­fice“, dürfen Sie auch nur zu Hause arbeiten. Dürfen Sie „mobil arbeiten“, können Sie sich auch in ein Café oder an einen Strand setzen – sofern die Ar­beits­be­din­gun­gen Ihre Pro­duk­ti­vi­tät nicht behindern.

Wenn Sie sich also ohne vorherige Absprache in den Flieger setzen und in einem anderen Land Ihrer Ar­beits­zeit nachgehen, verstoßen Sie mit hoher Wahr­schein­lich­keit gegen Ihren Ar­beits­ver­trag. In diesem können Sie in der Regel auch nachlesen, welche Be­din­gun­gen in puncto Ar­beits­platz für Sie gelten. In einigen Branchen ist es praktisch unmöglich, von zu Hause oder mobil zu arbeiten – z.B. bei Dienst­leis­tun­gen, die direkt bei den Kunden aus­ge­führt werden müssen.

Einfacher ist es natürlich, wenn Sie sich selbst­stän­dig machen und als Free­lan­cer arbeiten oder Ihre eigene Firma gründen. Dann ent­schei­den Sie über Ihren Ge­schäfts­sitz und Ar­beits­ort. Aber auch hier müssen Sie sich gründlich über die Be­din­gun­gen für das Arbeiten im ge­wünsch­ten Land er­kun­di­gen.

Rah­men­be­din­gun­gen fürs Ho­me­of­fice im Ausland

Wenn Sie mobil aus dem Ausland arbeiten dürfen, sollten Sie vorab die recht­li­chen Be­din­gun­gen im Zielland prüfen, sich die passenden Ver­si­che­run­gen zulegen und die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen or­ga­ni­sie­ren.

Recht­li­che Be­din­gun­gen

Zunächst einmal lässt sich im Hinblick auf das Arbeits- und Steu­er­recht fest­hal­ten, dass eine zeitlich begrenzte Ho­me­of­fice-Be­schäf­ti­gung in der EU generell ohne recht­li­che Aus­wir­kun­gen oder Re­vi­sio­nen möglich ist.

Ar­beits­recht

In puncto Ar­beits­recht muss jedoch im Voraus entweder eine Rechts­wahl­ver­ein­ba­rung mit dem Ar­beit­ge­ber getroffen werden oder der Be­triebs­rat muss in einer Be­triebs­ver­ein­ba­rung die geltenden Ho­me­of­fice-Re­ge­lun­gen festlegen. Hier muss außerdem die Ent­schei­dung gefällt werden, ob Sie zu Hause oder mobil arbeiten dürfen.

Wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer jähr­li­chen Ar­beits­zeit, genauer gesagt über 183 Tage, beruflich im Ausland ver­brin­gen, dann tritt anstelle des deutschen Ar­beits­rechts (teilweise) das Ihres Auf­ent­halts­lan­des in Kraft. Er­kun­di­gen Sie sich zur Si­cher­heit vorab, welche Un­ter­schie­de es hier gibt.

Das Ar­beits­zeit­ge­setz sowie die Be­stim­mun­gen zum Daten- und Ar­beits­schutz gelten bei der Arbeit im Ho­me­of­fice in Deutsch­land un­ver­än­dert. Doch auch hier können Ver­än­de­run­gen auf Sie zukommen, wenn Sie Ihren Ar­beits­platz ins Ausland verlegen, denn prin­zi­pi­ell besitzt das Ar­beits­zeit­ge­setz mit seiner fest­ge­leg­ten Ar­beits­zeit­er­fas­sung nur in Deutsch­land Gül­tig­keit. Ab­wei­chen­de Re­ge­lun­gen sollten idea­ler­wei­se im Ar­beits­ver­trag fest­ge­hal­ten werden. Und im Falle des Ar­beits­schutz­ge­set­zes können je nach Auf­ent­halts­land weitere Vor­schrif­ten zu­sätz­lich da­zu­kom­men. Generell müssen Sie im Voraus über­prü­fen, welche Ho­me­of­fice-Auflagen je nach Land zu beachten sind. Darunter z.B. über die mögliche Not­wen­dig­keit einer Auf­ent­halts- und Ar­beits­ge­neh­mi­gung.

Steu­er­recht

Auch steu­er­recht­lich kann eine Ho­me­of­fice-Be­schäf­ti­gung im Ausland Kon­se­quen­zen nach sich ziehen: Wenn Sie sich während Ihrer Arbeit in einem Land aufhalten, das mit Deutsch­land ein Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men getroffen hat, dann werden Ihre Steuern einem der beiden Länder zugeteilt. Ohne ein Abkommen dieser Art ist es jedoch möglich, dass Sie die Ein­kom­mens­steu­er zweimal be­glei­chen müssen. Darüber hinaus erhält Ihr Auf­ent­halts­land, genau wie beim Ar­beits­recht, das Be­steue­rungs­recht, wenn Sie dort länger als eine Jah­res­hälf­te im Ho­me­of­fice oder mobil arbeiten.

Wo Sie Ein­kom­mens­steu­ern zahlen, ist letztlich abhängig von Ihrem dau­er­haf­ten Wohnsitz. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins ge­wünsch­te Zielland, sind Sie dort steu­er­pflich­tig. Und auch die dortigen spe­zi­el­len Steu­er­re­ge­lun­gen für das Arbeiten im Ho­me­of­fice gelten dann.

Hinweis

In einigen Ländern wie z.B. Frank­reich, Ös­ter­reich und der Schweiz sind aufgrund der Corona-Pandemie ver­schie­de­ne steu­er­recht­li­che Son­der­re­ge­lun­gen getroffen worden. Vor allem Grenz­gän­ger, die Ho­me­of­fice im Ausland betreiben, sollten sich deshalb über mögliche Zu­satz­vor­ga­ben in­for­mie­ren.

Ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Be­din­gun­gen

Beim vor­über­ge­hen­den Arbeiten im Ho­me­of­fice im Ausland ändert sich nichts bei der So­zi­al­ver­si­che­rung, also der ge­setz­li­chen Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung, sofern Sie folgende Be­din­gun­gen erfüllen:

  1. Ihr dau­er­haf­ter Wohnsitz befindet sich in Deutsch­land.
  2. Ihr Ar­beit­ge­ber hat seinen Standort innerhalb Deutsch­lands oder ein grund­le­gen­der Anteil Ihrer Arbeit wird dort ver­rich­tet.
  3. Bei Ho­me­of­fice in der EU: Sie sind min­des­tens ein Viertel Ihrer Ar­beits­zeit in Deutsch­land tätig.
  4. Bei Ho­me­of­fice außerhalb der EU: Es gilt ein So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men zwischen Deutsch­land und dem Land, in dem Sie sich aufhalten, das besagt, dass Ihre deutsche So­zi­al­ver­si­che­rung gilt.

Er­kun­di­gen Sie sich bei Ihrem Ar­beit­ge­ber, ob auch Ihre be­trieb­li­che Un­fall­ver­si­che­rung weiterhin gilt. Frei­zeit­un­fäl­le sind in der Regel von der Kran­ken­ver­si­che­rung abgedeckt, sofern sie nicht selbst ver­schul­det sind. Ggf. ist es sinnvoll, sich eine private Un­fall­ver­si­che­rung zuzulegen.

Achten Sie auch bezüglich der Ver­si­che­run­gen darauf, dass im Ar­beits­ver­trag oder der Ho­me­of­fice-Ver­ein­ba­rung Ihres Betriebes schrift­lich fest­ge­hal­ten ist, dass sich ver­si­che­rungs­tech­nisch nichts für Sie ändert. Genauso sollten Sie Ihre Ver­si­che­run­gen auf Gül­tig­keit in Ihrem Aus­lands­auf­ent­halts­ort prüfen.

Tech­ni­sche Be­din­gun­gen

Um überhaupt arbeiten zu können, müssen Sie auch im Ausland Ihr Ho­me­of­fice ein­rich­ten. Die Grund­aus­rüs­tung besteht aus einem PC oder Laptop mit In­ter­net­an­schluss und ggf. einem (Mobil-)Telefon für die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ar­beit­ge­ber und Kollegen. Weitere Werkzeuge können Headset und Webcam, z.B. für Zoom-Meetings, oder ein Drucker sein. Generell müssen Sie dazu in der Lage sein, Aufgaben zu be­ar­bei­ten, In­for­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen und mit anderen Menschen in Kontakt treten zu können. Sei dies verbal über Telefon und Videochat oder schrift­lich über E-Mail und Chat­pro­gramm.

Darüber hinaus müssen Sie si­cher­stel­len, dass Ihre Daten im Ho­me­of­fice geschützt sind und nicht von Dritten abgerufen werden können. Ar­beits­da­tei­en sollten nur über eine sichere Ver­bin­dung – z.B. mittels einer Remote-Desktop-Software – über­tra­gen werden und ansonsten Ihren Computer nicht verlassen. Ausnahmen sind aus­ge­druck­te Schrift­stü­cke, welche ebenfalls nur von Personen ein­ge­se­hen werden dürfen, die dazu befugt sind.

Je nach Ver­ein­ba­rung mit Ihrem Ar­beit­ge­ber muss er oder müssen Sie für die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen sorgen: Arbeiten Sie im Ausland nur zu Hause, also im Ho­me­of­fice, ist Ihr Ar­beit­ge­ber für die Ar­beits­aus­rüs­tung und eine geeignete Ar­beits­um­ge­bung ver­ant­wort­lich. Darunter fällt auch die Ergonomie bei der Ar­beits­platz­ge­stal­tung. Gestattet der Ar­beit­ge­ber Ihnen im Ausland mobiles Arbeiten, müssen Sie in der Regel selbst für eine geeignete Ar­beits­um­ge­bung sorgen, zum Beispiel in Coworking Spaces.

Hinweise für Selbst­stän­di­ge

Selbst­stän­di­ge oder Free­lan­cer können jederzeit selbst darüber ent­schei­den, ob sie ihr Ho­me­of­fice ins Ausland verlegen. Vor allem digitale Nomaden, die für ihre Arbeit praktisch nur einen Rechner und einen In­ter­net­zu­gang benötigen, zieht es ins Ausland. Auch dabei gibt es einiges zu beachten:

In puncto Steuern exis­tie­ren zwei ver­schie­de­ne Formen der Steu­er­pflicht. Welcher Sie davon als Selbst­stän­di­ger nach­kom­men müssen, hängt davon ab, wo sich Ihr Wohnsitz befindet und wo Sie Ihr Geld einnehmen:

  1. Un­be­schränk­te Steu­er­pflicht: Diese gilt für Selbst­stän­di­ge, die in Deutsch­land wohnhaft sind, und sieht vor, dass jegliche, weltweit ge­won­ne­nen Einkünfte ver­steu­ert werden müssen.
  2. Be­schränk­te Steu­er­pflicht: Diese trifft auf Selbst­stän­di­ge zu, die im Ausland wohnen oder dort für ge­wöhn­lich verweilen, aber ihr zu ver­steu­ern­des Einkommen aus Deutsch­land erhalten.

Als Selbst­stän­di­ger sind Sie damit vertraut, sich selbst um Ihre So­zi­al­ver­si­che­rung zu kümmern. Er­kun­di­gen Sie sich am besten bei Ihrer Kran­ken­kas­se, ob Ihre Ver­si­che­rung auch im Ausland gilt. Außerdem sollten Sie ver­schie­de­ne zu­sätz­li­che Ver­si­che­run­gen in Betracht ziehen wie z.B. eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung für Ihr tech­ni­sches Equipment und eine Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die vor allem bei Berufen sinnvoll ist, bei denen das Vermögen Dritter verwaltet wird.

Wenn Sie sich Ihr Ho­me­of­fice daheim ein­ge­rich­tet haben, greift zum Ar­beits­platz­schutz Ihre Haus­rats­ver­si­che­rung. In­for­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer, wenn Sie länger als 60 Tage im Ausland bleiben – nur dann können Sie sicher sein, dass die Haus­rats­ver­si­che­rung auch im Ausland gilt. Denkbar ist, dass Sie dafür einen Zuschlag bezahlen müssen.

Tipp

Wie Sie ein digitaler Nomade werden können und was Sie dabei beachten sollten, be­spre­chen wir in einem separaten Artikel.

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