Das deutsche Steu­er­sys­tem ist sehr komplex. Das liegt vor allem an den mehr als 40 ver­schie­de­nen Steu­er­ar­ten, die es in Deutsch­land zu un­ter­schei­den gilt. Nicht zu vergessen die un­zäh­li­gen Gesetze und Richt­li­ni­en darüber, wer wofür und in welcher Höhe Steuern zahlen muss. So fallen bei­spiels­wei­se für Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer andere Steuern an als für Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer. Welche Steu­er­ar­ten es in Deutsch­land gibt und welche ins­be­son­de­re für Un­ter­neh­men relevant sind, erfahren Sie in dieser Übersicht.

De­fi­ni­ti­on: Steuern

Deutsch­land ist ein Steu­er­staat. Das bedeutet, jede steu­er­pflich­ti­ge Person in Deutsch­land wird zu Steu­er­ab­ga­ben auf­ge­for­dert. Steuern sind demnach Zwangs­ab­ga­ben, die ohne Ge­gen­leis­tung auf un­ter­schied­li­che Güter, Dienst­leis­tun­gen oder Ge­schäfts­vor­fäl­le erhoben werden. Eine all­ge­mei­ne De­fi­ni­ti­on des Steu­er­be­griffs finden Sie in § 3 Abs. 1 der Ab­ga­ben­ord­nung (AO):

Zitat

Steuern sind Geld­leis­tun­gen, die nicht eine Ge­gen­leis­tung für eine besondere Leistung dar­stel­len und von einem öf­fent­lich-recht­li­chen Ge­mein­we­sen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tat­be­stand zutrifft, an den das Gesetz die Leis­tungs­pflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Ne­ben­zweck sein.

Steu­er­ab­ga­ben bilden in der Regel die Haupt­ein­nah­me­quel­le des Staates. Sie werden von Bund, Ländern und Gemeinden erhoben und dienen in erster Linie zur Fi­nan­zie­rung öf­fent­li­cher Haushalte, z. B. von Polizei, Uni­ver­si­tä­ten, Stra­ßen­bau etc. Zuständig für die Fest­set­zung und Erhebung von Steuern ist die Bun­des­fi­nanz­ver­wal­tung.

Tipp

Die wich­tigs­ten Steu­er­ge­set­ze sind in der Ab­ga­ben­ord­nung (AO) geregelt. Weitere In­for­ma­tio­nen finden Sie beim Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um.

Welche sind die wich­tigs­ten Steu­er­ar­ten in Deutsch­land? Eine Beispiel-Tabelle

Steuern werden in der Regel in vier Bereiche ka­te­go­ri­siert: Besitz-, Verkehr-, Verbrauch- und örtliche Steuern. Es gibt aber auch andere Ein­tei­lungs­me­tho­den. Steu­er­ar­ten können z. B. auch nach der Er­trags­kom­pe­tenz (Bund – Länder – Gemeinden), in direkte und indirekte Steuern, in laufende und zweck­ge­bun­de­ne Steuern usw. ein­ge­teilt werden. Hier finden Sie eine Beispiel-Tabelle mit diversen Steu­er­ar­ten:

Ein­tei­lung der Steuern in Steu­er­ar­ten
Be­sitz­steu­ern Ein­kom­men­steu­er, Kör­per­schaft­steu­er, Ge­wer­be­steu­er, Kir­chen­steu­er
Ver­kehrs­steu­ern Um­satz­steu­er, Kraft­fahr­zeug­steu­er, Luft­ver­kehr­steu­er, Rennwett- und Lot­te­rie­steu­er, Feu­er­schutz­steu­er
Ver­brauch­steu­ern Bier­steu­er, Brannt­wein­steu­er, Kaf­fee­steu­er, Ta­bak­steu­er, En­er­gie­steu­er
Örtliche Steuern Hun­de­steu­er, Jagd- und Fi­sche­rei­steu­er, Ver­gnü­gungs­steu­er
Tipp

Wenn Sie wissen möchten, welche Steu­er­ar­ten es sonst noch in Deutsch­land gibt, schauen Sie sich die Broschüre des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums an. Dort finden Sie auch weitere nützliche In­for­ma­tio­nen rund um das Thema Steuern.

Die wich­tigs­ten Steu­er­ar­ten für Un­ter­neh­men

Auch Un­ter­neh­men müssen eine Reihe von Steuern zahlen. Die einfache Buch­füh­rung und die doppelte Buch­füh­rung gelten dabei als Be­steue­rungs­grund­la­ge. Dort werden alle Be­triebs­ein­nah­men und -ausgaben fest­ge­hal­ten, die das Finanzamt zur Be­steue­rung des Un­ter­neh­mens braucht. Je nach nachdem wie hoch z. B. Ihr Gewinn am Ende ausfällt, werden ent­spre­chend Ein­kom­men­steu­ern erhoben. Es gibt jedoch noch zahl­rei­che weitere Steu­er­ab­ga­ben, die auf Sie als Un­ter­neh­mer zukommen. Dazu gehören bei­spiels­wei­se:

  • Um­satz­steu­er
  • Lohn­steu­er
  • Ein­fuhr­um­satz­steu­er
  • Kör­per­schaft­steu­er
  • Ein­kom­men­steu­er
  • Ge­wer­be­steu­er

Allein diese sechs Steu­er­ar­ten erbringen in Deutsch­land knapp drei Viertel aller Steu­er­ein­nah­men. Dabei haben die Um­satz­steu­er und die Lohn­steu­er mit Abstand das höchste Gewicht im deutschen Steu­er­sys­tem. Sie als Un­ter­neh­me­rin oder Un­ter­neh­mer leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Staats­haus­halt.

Um­satz­steu­er

Die allseits bekannte „Mehr­wert­steu­er“ kommt im deutschen Steu­er­ge­setz gar nicht vor – sie heißt bei uns nämlich offiziell „Um­satz­steu­er“. Jedes Un­ter­neh­men ist dazu ver­pflich­tet, Steuern auf seine Umsätze zu zahlen. Diese Beträge – in der Regel 7 oder 19 Prozent – gibt es an seine Kundinnen und Kunden weiter. Somit gilt die Um­satz­steu­er als indirekte Steuer, da sie im Endeffekt von den Ver­brau­chern gezahlt wird. Aus deren Sicht handelt es sich bei dieser Steuerart um die Mehr­wert­steu­er. Für Un­ter­neh­men ist sie kos­ten­neu­tral.

Fakt

Un­ter­neh­men können ihre Um­satz­steu­er­schuld senken, indem sie die so­ge­nann­te Vorsteuer von der zu leis­ten­den Um­satz­steu­er abziehen. Mit der Vorsteuer sind die­je­ni­gen Abgaben gemeint, die Un­ter­neh­men z. B. beim Einkauf von Waren selbst zahlen müssen. Damit das Un­ter­neh­men diese Beträge beim Finanzamt geltend machen kann, muss es vor­steu­er­ab­zugs­be­rech­tigt sein.

Lohn­steu­er

Die Lohn­steu­er ist eine Er­he­bungs­form der Ein­kom­men­steu­er. Sofern Sie in Ihrem Un­ter­neh­men Mit­ar­bei­ten­de be­schäf­ti­gen, sind Sie dazu ver­pflich­tet, die an­fal­len­de Lohn­steu­er an das Finanzamt ab­zu­füh­ren. Diese Steu­er­last tragen al­ler­dings nicht Sie als Ar­beit­ge­be­rin oder Ar­beit­ge­ber, sondern die Ar­beit­neh­me­rin bzw. der Ar­beit­neh­mer. Sie haben lediglich die Aufgabe, den an­fal­len­den Lohn­steu­er­satz direkt vom Gehalt Ihrer Mit­ar­bei­ten­den ab­zu­zie­hen und an das Finanzamt zu über­mit­teln.

Ein­fuhr­um­satz­steu­er

Die Ein­fuhr­um­satz­steu­er wird dann erhoben, wenn Waren oder Dienst­leis­tun­gen aus dem Ausland (Dritt­län­dern) im­por­tiert werden. Diese werden mit dem Steu­er­satz des Ein­fuhr­lan­des belastet, damit die ein­ge­führ­ten Produkte oder Dienst­leis­tun­gen nicht ohne die Um­satz­steu­er an den End­ver­brau­cher gelangen. Die Ein­fuhr­um­satz­steu­er ent­spricht daher dem Um­satz­steu­er- bzw. Mehr­wert­steu­er­satz.

Kör­per­schaft­steu­er, Ein­kom­men­steu­er

Die Kör­per­schaft­steu­er und die Ein­kom­men­steu­er gehören wie die Um­satz­steu­er zu den so­ge­nann­ten Ge­mein­schaft­steu­ern, die dem Staat zustehen. Sie werden al­ler­dings auf Ihren Gewinn bzw. Ihr Einkommen erhoben. Ist Ihr Un­ter­neh­men bei­spiels­wei­se eine Ka­pi­tal­ge­sell­schaft, eine Stiftung oder ein Verein (GmbH, AG, e. V. etc.), müssen Sie die Kör­per­schaft­steu­er abführen. Die Ein­kom­men­steu­er wird hingegen bei einer Per­so­nen­ge­sell­schaft oder bei einem Ein­zel­un­ter­neh­men erhoben.

Die Ge­wer­be­steu­er

Die Ge­wer­be­steu­er bzw. Ge­wer­be­er­trag­steu­er gehört zu den Gemeinde- und Ob­jekt­steu­ern. Jedes in Deutsch­land be­trie­be­ne Un­ter­neh­men ist dazu ver­pflich­tet, die Ge­wer­be­steu­er an die zu­stän­di­ge Gemeine zu zahlen. Die Höhe der Ge­wer­be­steu­er legt die Gemeinde selbst fest.

Hinweis

Mög­li­cher­wei­se kommen noch weitere Steuern auf Sie zu, etwa die Grund­steu­er – sofern nämlich Ihr Un­ter­neh­men über ein eigenes Grund­stück verfügt. Welche Steu­er­ab­ga­ben Sie sonst noch betreffen, ist al­ler­dings von Ihrer spe­zi­fi­schen Un­ter­neh­mens­si­tua­ti­on abhängig. Damit Sie sich nicht im Steu­er­recht verirren, sollten Sie sich ggf. von einem Steu­er­be­ra­ter umfassend beraten lassen.

Dieses an­schau­li­che Video fasst die wich­tigs­ten Steu­er­ar­ten für Sie zusammen:

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