Die wenigsten Menschen zahlen gerne Steuern. Umso är­ger­li­cher ist es, wenn man mehr zahlt, als ei­gent­lich nötig wäre – aufgrund geheimer Steu­er­erhö­hun­gen. Einen solche stellt die kalte Pro­gres­si­on dar. Ein ge­sell­schaft­lich und auf Ebene der Politik immer wieder heiß dis­ku­tier­tes Thema – auch wenn viele davon gar nichts mit­be­kom­men: Denn das Thema wird in erster Linie von Ökonomen be­spro­chen. Da es aber tat­säch­lich jeden einzelnen Steu­er­zah­ler betrifft, sollten Sie wissen, was hinter der kalten Pro­gres­si­on steckt.

Was ist die kalte Pro­gres­si­on? Eine De­fi­ni­ti­on

Der Begriff ‚kalte Pro­gres­si­on‘ be­schreibt die Situation, wenn aufgrund von Inflation die Preise steigen, die Ein­kom­men­steu­er­sät­ze aber nicht deswegen gesenkt werden. Das bedeutet: Obwohl die Kaufkraft des Ein­kom­mens sinkt, bleibt die Steu­er­be­las­tung gleich hoch. Jeder, der in Deutsch­land Geld verdient, muss auf sein Einkommen Steuern zahlen. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern. So wird es von der Ver­fas­sung aufgrund des Prinzips der Leis­tungs­fä­hig­keit gefordert: Ein höheres Einkommen befähigt dazu, einen größeren Beitrag zur Fi­nan­zie­rung staat­li­cher Leis­tun­gen auf­zu­brin­gen. Unser Steu­er­sys­tem basiert also auf einem pro­gres­si­ven Ein­kom­men­steu­er­ta­rif. Das heißt: Jemand, der mehr verdient, zahlt einen höheren durch­schnitt­li­chen Steu­er­satz als jemand, der weniger verdient. Dies wird auch als normale Pro­gres­si­on be­zeich­net.

Fakt

Nur in Steu­er­sys­te­men mit einer pro­gres­si­ven Ein­kom­mens­be­steue­rung (wie in Deutsch­land) kann es überhaupt zu einer kalten Pro­gres­si­on kommen. In Systemen, in denen alle Steu­er­zah­ler pauschal den gleichen Steu­er­satz zahlen, kann dies nicht passieren, da man dort durch ein höheres Einkommen nicht in einen höheren Steu­er­satz rutscht.

Für das Ver­ständ­nis ist die Un­ter­schei­dung zwischen dem No­mi­nal­ein­kom­men und dem Re­al­ein­kom­men wichtig. Bei ersterem handelt es sich um den reinen Geld­be­trag, der auf Ihrem Konto landet. Der Begriff Re­al­ein­kom­men hingegen be­rück­sich­tigt die Kaufkraft dieses Ein­kom­mens. Man fragt sich beim Re­al­ein­kom­men also, wie viel man für das Geld, das man verdient, tat­säch­lich kaufen kann. Für die Be­rech­nung der Kaufkraft nutzt man den Ver­brau­cher­preis­in­dex. Dieser Index misst die durch­schnitt­li­che Preis­ent­wick­lung der wich­tigs­ten Güter und Dienst­leis­tun­gen und ist die Grundlage für die Be­rech­nung der In­fla­ti­ons­ra­te.

Man dif­fe­ren­ziert zwischen der kalten Pro­gres­si­on im engeren Sinne und der im weiteren Sinne.

Kalte Pro­gres­si­on im engeren Sinne

Zu einer kalten Pro­gres­si­on im engeren Sinne kommt es immer dann, wenn die Re­al­ein­kom­men sinken und der Staat darauf nicht mit einer Senkung der Steu­er­be­las­tung reagiert. Re­al­ein­kom­men können selbst dann sinken, wenn sich die No­mi­nal­ein­kom­men erhöhen. Wie kommt das? Ist die nominale Ein­kom­mens­er­hö­hung niedriger als die In­fla­ti­ons­ra­te, können Sie für Ihr Geld weniger einkaufen als in früheren Zeiten, als die Inflation noch nicht so stark vor­an­ge­schrit­ten war. Einfach aus­ge­drückt: Ihr Geld ist weniger wert. Ihr Re­al­ein­kom­men sinkt, obwohl Ihr No­mi­nal­ein­kom­men steigt. Was dabei aber auch passiert: Aufgrund des höheren No­mi­nal­ein­kom­mens rutschen Sie in einen höheren Steu­er­satz. Sie zahlen also mehr Steuern, obwohl die Kaufkraft Ihres Geldes abnimmt.

Ent­spricht Ihr Mehr­ein­kom­men in einem Jahr genau der In­fla­ti­ons­ra­te, dann sind Ihr No­mi­nal­ein­kom­men und Ihr Re­al­ein­kom­men identisch. Trotzdem steigt dann aufgrund des pro­gres­si­ven Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs Ihre Steu­er­be­las­tung an.

Hinweis

Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheint: Wenn sich Ihr Einkommen erhöht, kann das trotz kalter Pro­gres­si­on niemals dazu führen, dass nach Steu­er­ab­zug Ihr nominales Net­to­ein­kom­men geringer ist als zuvor – auch wenn Ihr Ein­kom­men­steu­er­satz steigt. Al­ler­dings kann es sein, dass die Steu­er­be­las­tung Ihres Re­al­ein­kom­mens ansteigt. Das passiert dann, wenn die In­fla­ti­ons­ra­te höher als Ihre Ein­kom­mens­stei­ge­rung ist.

Kalte Pro­gres­si­on im weiteren Sinne

Die kalte Pro­gres­si­on im weiteren Sinne ist das, was in der Öf­fent­lich­keit als heimliche Steu­er­erhö­hung be­zeich­net wird. Dabei lässt man den Preis­an­stieg außer Acht und be­trach­tet nur den Ein­kom­mens­zu­wachs der Steu­er­pflich­ti­gen. Steigen die Einkommen, steigt die steu­er­li­che Belastung der Bürger. Die Steu­er­ein­nah­men des Staates steigen an. Grund dafür ist der bereits erwähnte pro­gres­si­ve Steu­er­ta­rif in Deutsch­land, der Bes­ser­ver­die­nen­de stärker besteuert. Der Staat kann diese Art der kalten Pro­gres­si­on nur ver­hin­dern, indem er als Reaktion auf Ein­kom­mens­zu­wäch­se die Steu­er­be­las­tung senkt (z. B. durch die Erhöhung des Grund­frei­be­trags und/oder die Senkung der Ta­rif­kenn­li­ni­en). Ob und wie eine solche kalte Pro­gres­si­on durch den Staat vermieden werden sollte, wird in Fach­krei­sen oft dis­ku­tiert.

Normale Pro­gres­si­on vs. kalte Pro­gres­si­on – Erklärung

Neben der kalten Pro­gres­si­on gibt es auch die so­ge­nann­te normale Pro­gres­si­on. Ei­gent­lich meint man damit – wie er bereits erklärt wurde – den pro­gres­si­ven Ein­kom­men­steu­er­ta­rif. Dass die beiden oft als Ge­gen­satz­paar dar­ge­stellt werden, liegt an den un­ter­schied­li­chen Aus­wir­kun­gen. Die normale Pro­gres­si­on ist bewusst so gestaltet, dass Hö­her­ver­die­nen­de stärker belastet werden – unter anderem auch, um extreme Ein­kom­mens­un­ter­schie­de in der Ge­sell­schaft zu vermeiden.

Die kalte Pro­gres­si­on hingegen hat vor allem auf Menschen mit nied­ri­ge­rem und mittlerem Einkommen Einfluss. Diese Per­so­nen­grup­pe wird bei Ein­kom­mens­stei­ge­run­gen, die nicht von einer sinkenden Ein­kom­men­steu­er begleitet werden, stärker belastet. Be­trach­tet man die Ent­wick­lung der kalten Pro­gres­si­on über einen längeren Zeitraum hinweg, fällt auf, dass sich die steu­er­li­che Belastung von Ge­ring­ver­die­nern immer mehr jener der Hö­her­ver­die­nen­den angleicht. Das wiederum wi­der­spricht dem ei­gent­li­chen Gedanken der normalen Pro­gres­si­on.

Be­rech­nung der kalten Pro­gres­si­on – mit Beispiel

Die Aus­wir­kun­gen der kalten Pro­gres­si­on lassen sich anhand einer Formel berechnen. Dabei geht man immer von Än­de­rungs­wer­ten aus – also nicht vom absoluten Einkommen, sondern von der Änderung des Ein­kom­mens.

ΔER = relative Ver­än­de­rung des Re­al­ein­kom­mens

ΔEnSt = relative Ver­än­de­rung des Ein­kom­mens, nachdem die Steuern abgezogen sind

ΔP = relative Preis­än­de­rung

Da es sich um Ver­än­de­run­gen im Zeit­ver­lauf handelt, müssen zwei ver­schie­de­ne Zeit­punk­te aus­ge­wer­tet werden.

Beispiel: Wir gehen davon aus, dass eine Un­ter­neh­me­rin im Jahr 1 ein jähr­li­ches Einkommen von 60.000 € erzielt. Im Jahr 2 erhöht sie ihre eigenen Preise um 2 %, um den all­ge­mei­nen Preis­an­stieg von 2 %, der auch sie betrifft, durch Mehr­ein­nah­men aus­zu­glei­chen. Die Un­ter­neh­me­rin erzielt im Laufe des Jahres 2 ein Einkommen von 61.200 € und hat sich damit einen In­fla­ti­ons­aus­gleich ge­schaf­fen – al­ler­dings vor Abzug der Steuern. Aufgrund der Ein­kom­mens­stei­ge­rung gilt für sie nun auch ein höherer Ein­kom­men­steu­er­satz – statt 28,01 % nun 28,15 %. Am Ende bleibt der Un­ter­neh­me­rin nach Abzug der Steuern nur noch eine Erhöhung von ungefähr 1,8 % – die Stei­ge­rung von 43.195 € auf 43.972 €. Be­rück­sich­tigt man die Preis­stei­ge­rung, wird das Ergebnis noch schlech­ter:

Das Re­al­ein­kom­men sinkt um ungefähr 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Hätte die Un­ter­neh­me­rin ihr Einkommen nicht erhöht, müsste sie sogar mit einem um ca. 2 % ge­sun­ke­nen Re­al­ein­kom­men rechnen. Be­trach­tet man mehrere Jahre, ent­wi­ckelt sich die kalte Pro­gres­si­on im engeren Sinne bei einer jähr­li­chen Preis­stei­ge­rung von 2 % fol­gen­der­ma­ßen – vor­aus­ge­setzt, das Gehalt erhöht sich in dem Maße, wie die Preise steigen:

Jahr 2014 2015 2016 2017 2018
Jah­res­ein­kom­men (vor Steuern) 57.624 € 58.800 € 60.000 € 61.200 € 62.424 €
Durch­schnitts­be­las­tung mit Ein­kom­men­steu­er 27,70 % 27,95 % 28,01 % 28,15 % 28,19 %
Ein­kom­men­steu­er 15.963 € 16.434 € 16.805 € 17.228 € 17.596 €
Jah­res­ein­kom­men (nach Steuern) 41.661 € 42.366 € 43.195 € 43.972 € 44.828 €
Änderung des Ein­kom­mens (nach Steuern) +1,69 % +1,96 % +1,80 % +1,95 %
Preis­än­de­rung +2 % +2 % +2 % +2 % +2 %
Änderung des Re­al­ein­kom­mens -0,31 % -0,04 % -0,20 % -0,05 %
Hinweis

Die durch­schnitt­li­chen Be­las­tun­gen durch die Ein­kom­men­steu­er kann man dem Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­rech­ner des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Finanzen entnehmen.

An der jährlich stei­gen­den Durch­schnitts­be­las­tung der Un­ter­neh­me­rin lässt sich ablesen, wie stark sie von der kalten Pro­gres­si­on im weiteren Sinne betroffen ist. Durch die Ein­kom­mens­stei­ge­rung wird sie gemäß dem Prinzip der Leis­tungs­fä­hig­keit auch deutlich stärker mit Steuern belastet.

Aus­wir­kun­gen der kalten Pro­gres­si­on

Die kalte Pro­gres­si­on hat er­heb­li­chen Einfluss auf das Steu­er­auf­kom­men in Deutsch­land. Solange der Staat nicht re­gu­lie­rend auf das Steu­er­sys­tem einwirkt, werden mehr Steuern gezahlt als ei­gent­lich angedacht. Schließ­lich werden auch solche Ein­kom­mens­zu­wäch­se stärker ver­steu­ert, die ei­gent­lich nur die Verluste durch Inflation aus­glei­chen sollen.

Die Be­zeich­nung „heimliche Steu­er­erhö­hung“ rührt daher, dass der Staat hierfür keinerlei Ge­set­zes­än­de­rung benötigt. Kritiker bemängeln deshalb, dass sich diese Form der Steu­er­hö­hung jeglicher Kontrolle des Par­la­ments entzieht. In den ver­gan­ge­nen Jahren konnten auf diese Art mehrere Mil­li­ar­den Euro vom Bund ein­ge­nom­men werden.

Hinweis

Seit 2012 muss die Bun­des­re­gie­rung dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über die kalte Pro­gres­si­on vorlegen. Somit ist das Parlament durchaus in­for­miert und kann im Zwei­fels­fall ein­grei­fen.

Es wird immer wieder dis­ku­tiert, wie und ob überhaupt gegen die Aus­wir­kun­gen der kalten Pro­gres­si­on vor­ge­gan­gen werden soll. Tat­säch­lich ist es so, dass der deutsche Staat bereits mit Maßnahmen versucht, den Effekt auf­zu­fan­gen. Durch Erhöhung des Grund­frei­be­tra­ges und des Kin­der­frei­be­tra­ges erhalten Steu­er­zah­ler einen Ausgleich zum pro­gres­si­ven Anstieg der Ein­kom­men­steu­er. Auch der Ein­kom­men­steu­er­ta­rif an sich wurde in den letzten Jahren mehrfach verändert.

Ein sys­te­ma­ti­sches Vorgehen gegen die kalte Pro­gres­si­on blieb bisher al­ler­dings aus. Um sie zu ver­hin­dern, könnte man einen An­pas­sungs­me­cha­nis­mus ein­rich­ten, der den Anstieg des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs mit dem Preis­an­stieg verknüpft. Die Höhe der Steuer würde sich dann au­to­ma­tisch der Inflation an­glei­chen.

In den Medien wird diese Maßnahme auch „Tarif auf Rädern“ genannt, weil ein solcher Tarif flexibel beweglich wäre. Einige Ökonomen und auch das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um lehnen diesen Vorschlag ab: Es wird be­fürch­tet, dass die Kopplung in­fla­ti­ons­för­dernd wäre. Außerdem würde man sich hierdurch Hand­lungs­spiel­räu­me nehmen.

Eine weitere Lösung – zumindest theo­re­tisch – könnte darin bestehen, die normale Pro­gres­si­on ab­zu­schaf­fen. Mit einem Ein­heits­steu­er­satz kann keine kalte Pro­gres­si­on auftreten, denn es gibt keinen höheren Steu­er­satz, in den man rutschen könnte. Alle würden den gleichen Pro­zent­satz ihres Ein­kom­mens abtreten müssen – un­ab­hän­gig davon, wie hoch ihr Einkommen ist. Diese Methode gilt al­ler­dings als unsozial und wird deshalb kaum in Erwägung gezogen.

In der Ver­gan­gen­heit hat der deutsche Staat mit seiner Steu­er­po­li­tik immer wieder ein­ge­grif­fen, um die kalte Pro­gres­si­on zu mindern. In den Jahren zwischen 1975 und 1989 hatte sich das durch­schnitt­li­che Einkommen der Bun­des­bür­ger ver­dop­pelt. Der Steu­er­ta­rif und vor allem der Spit­zen­steu­er­satz (damals bei ca. 130.000 DM) blieben al­ler­dings un­ver­än­dert: Immer mehr Menschen gerieten so in Ein­kom­mens­be­rei­che, in denen die Steu­er­sät­ze deutlich ansteigen und schließ­lich der Höchst­steu­er­satz greift. Dieser Ent­wick­lung trat man 1990 durch die Ein­füh­rung eines linear-pro­gres­si­ven Tarifs entgegen, bei dem der Steu­er­satz ge­rad­li­nig in Relation zum Einkommen steigt. Diese lineare Pro­gres­si­on wurde bis heute zwar mehrfach ab­ge­än­dert, aber prin­zi­pi­ell bei­be­hal­ten.

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