Alles im Blick: Mit einem In­ven­tar­ver­zeich­nis wissen Sie genau, was alles zu Ihrem Un­ter­neh­men gehört. Alle Ge­gen­stän­de, Kon­to­stän­de und Schulden sind in diesem re­gel­mä­ßig zu er­stel­len­dem Dokument aus­ge­wie­sen. Ihr Inventar ist zudem wichtig für eine korrekte Bilanz. Deshalb erklären wir Ihnen, was man genau unter Inventar versteht und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihr eigenes Ver­zeich­nis erstellen.

Der Ge­setz­ge­ber misst dem In­ven­tar­ver­zeich­nis eine große Rolle zu: Sollten Sie, wenn Sie Ihr Inventar erstellen, fehler- oder lü­cken­haft arbeiten, führt dies zu einem in­kor­rek­ten Jah­res­ab­schluss. Im Zuge einer Be­triebs­prü­fung kann auch die Rich­tig­keit Ihrer In­ven­tur­do­ku­men­te auf dem Prüfstand stehen. Sollte das Finanzamt Un­ge­reimt­hei­ten fest­stel­len, kann es die Buch­füh­rung als feh­ler­haft erachten und damit auch die Rich­tig­keit des Jah­res­ab­schlus­ses an­zwei­feln. Das kann er­heb­li­che Steu­er­nach­zah­lun­gen zur Folge haben und – im schlimms­ten Fall – als ver­such­ter Betrug gewertet werden.

Das Inventar: De­fi­ni­ti­on eines Begriffs

Das Inventar ist das Ergebnis einer Inventur. Diese müssen Sie prin­zi­pi­ell einmal im Jahr durch­füh­ren. Dabei zählen, messen oder wiegen Sie alle ma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de und führen sowohl Ihr Sach-, Anlage-, Umlauf- und im­ma­te­ri­el­les Vermögen als auch alle Schulden auf. Somit ist das Inventar die Grundlage für Ihren ord­nungs­ge­mä­ßen Jah­res­ab­schluss. In diesem Ver­zeich­nis listen Sie aber nicht nur alle Ge­gen­stän­de nach Art und Menge auf, sondern auch nach Wert. Durch Sum­mie­rung aller Posten ergibt sich der aktuelle Ge­samt­wert Ihres Un­ter­neh­mens.

Hinweis

Hier wird das Inventar im Kontext des Han­dels­rechts dar­ge­stellt. Auch das bür­ger­li­che Recht kennt den Begriff „Inventar“: In diesem Sinne versteht man darunter Sach­ge­samt­hei­ten innerhalb einer fest­ge­leg­ten Lokalität. Wird diese ver­pach­tet, gehört auch das ent­spre­chen­de Inventar zum Pacht­ver­hält­nis.

Neben den re­gel­mä­ßig durch­ge­führ­ten In­ven­tu­ren gibt es auch au­ßer­plan­mä­ßi­ge Gründe, ein voll­stän­di­ges Inventar zu erstellen: Wenn Sie ein Un­ter­neh­men über­neh­men oder gar ein neues gründen, ist ein kom­plet­tes Be­stands­ver­zeich­nis ob­li­ga­to­risch. So ermitteln Sie den Wert Ihres Un­ter­neh­mens. Deshalb müssen Sie diesen Schritt auch gehen, wenn sich die Zu­sam­men­stel­lung der Ge­sell­schaf­ter ändert (durch Aus­schei­den oder Hin­zu­kom­men) oder Sie das Un­ter­neh­men aufgeben bzw. veräußern.

Da Sie sowohl ma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de als auch im­ma­te­ri­el­le bei einer Inventur be­rück­sich­ti­gen, wenden Sie ver­schie­de­ne In­ven­tur­ar­ten an: Mit einer kör­per­li­chen Inventur erfassen Sie prin­zi­pi­ell alle phy­si­schen Ge­gen­stän­de in Ihrem Un­ter­neh­men. Rohstoffe, Ein­rich­tung und Pro­duk­ti­ons­ma­schi­nen fallen z. B. in diesen Bereich. Diese werden gezählt, gemessen oder gewogen. In Aus­nah­me­fäl­len dürfen Sie auch schätzen, etwa wenn große Mengen an Schüttgut zum Un­ter­neh­men gehören. Neben diesen Ge­gen­stän­den gehört aber auch anderes Vermögen (oder eben Nicht-Vermögen) zum Inventar, z. B. Kon­to­stän­de und Schulden. Dafür führen Sie eine Buch­in­ven­tur durch: Anhand von Un­ter­la­gen (etwa Kon­to­aus­zü­gen) über­prü­fen Sie die Buchwerte, die mit denen der Buch­hal­tung über­ein­stim­men sollten.

Fakt

Das Inventar ist ein voll­stän­di­ges Ver­zeich­nis der Ver­mö­gens­wer­te und Schulden, die zum Stichtag Teil des Un­ter­neh­mens sind. Das In­ven­tar­ver­zeich­nis zeigt dabei an, was sich tat­säch­lich in Ihrer Firma befindet und nicht nur laut Buch­füh­rung befinden sollte.

Aufbau eines Inventars

Das Inventar wird in drei Bereiche un­ter­teilt:

  • Vermögen
  • Schulden
  • Ei­gen­ka­pi­tal

Unter „Vermögen“ wiederum fallen Anlange- und Um­lauf­ver­mö­gen. Ersteres be­zeich­net alle Ge­gen­stän­de, die dauerhaft zu Ihrem Un­ter­neh­men gehören, z. B. Grund­stü­cke und Maschinen. Zum Um­lauf­ver­mö­gen hingegen zählt man Ge­gen­stän­de, die sich nur für kurze Zeit im Un­ter­neh­men befinden, also bei­spiels­wei­se Rohstoffe. Ebenfalls hierzu gehören fertige oder halb­fer­ti­ge Er­zeug­nis­se, die sich am Tag der Inventur noch im Betrieb befinden und noch nicht verkauft wurden. Den zweiten Punkt in Ihrem Ver­zeich­nis machen die Schulden aus: Hierhin gehören alle Ver­bind­lich­kei­ten, die Sie noch nicht beglichen haben. Dazu zählen auch kurz­fris­ti­ge Rech­nun­gen, die noch bezahlt werden müssen. Außerdem ist Fremd­ka­pi­tal (z. B. Bank­kre­di­te), das im Un­ter­neh­men steckt, ein Teil der Schulden.

Schließ­lich errechnen Sie aus den beiden Bereichen das Ei­gen­ka­pi­tal. Dieses ist Ihr Rein­ver­mö­gen, das sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden ergibt. Es ist das Kapital, das Ihr Un­ter­neh­men selbst aufbringt. Liegt das Ei­gen­ka­pi­tal im positiven Bereich, erscheint es in der Bilanz als Passiva. Sollten Ihre Schulden das Vermögen über­stei­gen und das Ei­gen­ka­pi­tal somit negativ sein (sprich: fehlen), gehört es auf die Aktiva-Seite der Bilanz.

Bei der Ge­stal­tung Ihres Ver­zeich­nis­ses müssen Sie zudem auf bestimmte Glie­de­rungs­vor­schrif­ten achten:

  • Alle Posten sind durch­zu­num­me­rie­ren.
  • Sie teilen das Vermögen auch in Ihrer Auf­lis­tung in Umlauf- und An­la­ge­ver­mö­gen auf.
  • Zudem sortieren Sie das Vermögen nach stei­gen­der Li­qui­di­tät: Das bedeutet, die Ge­gen­stän­de, die Sie als nächstes in Guthaben umwandeln können, werden zum Schluss genannt.
  • Die Schulden un­ter­tei­len Sie in kurz­fris­tig und lang­fris­tig. Hier nehmen Sie also eine Sor­tie­rung nach Fäl­lig­keit vor.

Bei der Er­stel­lung des Inventars gilt zudem der Grundsatz der Klarheit: Ihre Auf­lis­tung muss or­dent­lich, eindeutig und vor allem nach­prüf­bar sein. Auch un­be­tei­lig­te Dritte – z. B. Wirt­schafts­prü­fer – müssen Ihre Auf­zeich­nun­gen nach­voll­zie­hen können. Eine wohl­struk­tu­rier­te Be­stands­lis­te lohnt sich aber auch für Sie selbst, denn sie dient als Grundlage Ihrer Bilanz. Hier machen Sie sich die Arbeit sehr viel einfacher, wenn Sie schon bei der Inventur or­dent­lich vorgehen. Geben Sie sich auch bei der Ablage Mühe: Sie sind ver­pflich­tet, Ihre In­ven­tar­lis­ten min­des­tens 10 Jahre lang auf­zu­be­wah­ren.

Tipp

Damit Ihre end­gül­ti­ge In­ven­tar­lis­te etwas schlanker wird, können Sie die genaue Auf­lis­tung von Teil­be­rei­chen in ge­son­der­te Ver­zeich­nis­se auslagern.

Vom Inventar zur Bilanz

Das Inventar ist die Basis für Ihre Bilanz. Dies bedeutet: Er­kennt­nis­se aus der Be­stands­lis­te fließen in die Bilanz ein, aber eben nicht das komplette In­ven­tar­ver­zeich­nis. Während es bei der Auf­lis­tung des Vermögens und der Schulden zwingend notwendig ist, dass Sie alle Posten einzeln angeben, fügen Sie in der Bilanz viele Ein­zel­pos­ten zusammen. Sie stellen das Vermögen in einer kom­pri­mier­ten Form dar.

Außerdem un­ter­schei­den sich die beiden Dokumente im Aufbau: Das Inventar erscheint als eine einfache Auf­lis­tung, eine Bilanz hingegen in Kon­ten­form. Dabei handelt es sich um eine sum­ma­ri­sche Ge­gen­über­stel­lung der Aktiva und der Passiva. Die Men­gen­an­ga­ben der Posten fallen ebenfalls weg – für die Bilanz sind aus­schließ­lich Wert­an­ga­ben relevant. Schluss­end­lich sind Bilanzen, sofern das Un­ter­neh­men ge­setz­lich dazu ver­pflich­tet ist, auch zur Ver­öf­fent­li­chung gedacht. Eine Pu­bli­zi­täts­pflicht des Inventars im Bun­des­an­zei­ger besteht jedoch nicht.

Inventar: Ein Beispiel

Zum besseren Ver­ständ­nis geben wir ein Beispiel dafür, wie ein Inventar richtig aufgebaut ist. Selbst­ver­ständ­lich muss jedes In­ven­tar­ver­zeich­nis an die Be­din­gun­gen des Un­ter­neh­mens angepasst werden. In diesem Fall zeigen wir das Inventar eines fiktiven Schrei­ne­rei­be­triebs.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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