Im Zuge der zu­neh­men­den Di­gi­ta­li­sie­rung wird das Thema „Ho­me­of­fice“ immer aktueller. Für viele Ar­beit­neh­mer sorgt die Heim­ar­beit nicht nur für mehr Fle­xi­bi­li­tät, sondern auch für eine bessere Work-Life-Balance. Da der Weg zur Arbeit entfällt, gewinnen Ar­beit­neh­mer mehr Zeit für Familie, Freizeit und Hobbys, ohne Stunden re­du­zie­ren zu müssen und dadurch Lohn­ein­bu­ßen in Kauf zu nehmen. Doch längst nicht jeder Ar­beit­neh­mer genießt den Luxus, von zu Hause arbeiten zu können. Wer kann einen Anspruch auf Ho­me­of­fice geltend machen?

Anspruch auf Ho­me­of­fice: Was sagt das Recht?

Während andere eu­ro­päi­sche Staaten, etwa die Nie­der­lan­de, in Sachen Ho­me­of­fice bereits rechtlich bindende Re­ge­lun­gen getroffen haben, existiert in Deutsch­land bislang noch kein ge­ne­rel­les Recht auf Ho­me­of­fice. Eine Ausnahme bildet der öf­fent­li­che Dienst: Hier legt § 16 Abs. 1 S. 2 des Bun­des­gleich­stel­lungs­ge­set­zes (BGleiG) fest, dass Dienst­stel­len „[…] Be­schäf­tig­ten mit Familien- oder Pfle­ge­auf­ga­ben auch Te­le­ar­beits­plät­ze, mobile Ar­beits­plät­ze oder familien- oder pfle­ge­freund­li­che Arbeits- und Prä­senz­zeit­mo­del­le“ anbieten müssen – jedoch auch das nur, wenn die dienst­li­chen Mög­lich­kei­ten dies zulassen, also wenn mobiles Arbeiten grund­sätz­lich im Rahmen der aus­ge­führ­ten Tätigkeit rea­li­sier­bar ist.

Ar­beit­neh­mer, auf die diese Regelung nicht zutrifft, haben hingegen grund­sätz­lich keinen Anspruch auf Ho­me­of­fice. Die Ent­schei­dungs­ge­walt, ob Ar­beit­neh­mer im Ho­me­of­fice arbeiten dürfen, liegt allein beim Ar­beit­ge­ber. Sofern noch keine Ho­me­of­fice-Re­ge­lun­gen im Betrieb ein­ge­führt wurden, können Ar­beit­neh­mer eine ent­spre­chen­de Anfrage stellen. Der Ar­beit­ge­ber hat jedoch das Recht, einen Antrag auf Ho­me­of­fice ab­zu­leh­nen.

Hinweis

Ho­me­of­fice in Zeiten der Corona-Pandemie: Um die Aus­brei­tung von Covid-19 zu ver­lang­sa­men, arbeiten derzeit viele Menschen im Ho­me­of­fice. Die Kri­sen­si­tua­ti­on ändert al­ler­dings nichts an der Ge­set­zes­la­ge. Es besteht weiterhin kein ge­ne­rel­les Recht auf Ho­me­of­fice. Um der un­ter­neh­me­ri­schen Für­sor­ge­pflicht nach­zu­kom­men und den Betrieb weiterhin am Laufen zu halten, haben viele Ar­beit­ge­ber ihren Mit­ar­bei­tern dennoch mehr oder weniger spontan die Arbeit von zu Hause genehmigt.

Der Deutsche Ge­werk­schafts­bund hat weitere In­for­ma­tio­nen zum Recht auf Ho­me­of­fice in Zeiten der Corona-Pandemie zu­sam­men­ge­fasst.

Anspruch auf Ho­me­of­fice: Re­ge­lun­gen im Ar­beits­ver­trag

Möchte der Ar­beit­ge­ber seinen An­ge­stell­ten Ho­me­of­fice gewähren, kann dieser Anspruch in den Ar­beits­ver­trag auf­ge­nom­men werden. Darin können auch der genaue Rahmen und die Be­din­gun­gen für die Heim­ar­beit fest­ge­schrie­ben sein, z. B. wie oft Ar­beit­neh­mer im Ho­me­of­fice arbeiten dürfen, wie die Er­reich­bar­keit si­cher­ge­stellt werden soll, welche Ar­beits­ma­te­ria­li­en dafür be­reit­ge­stellt werden oder wie mit Über­stun­den um­ge­gan­gen wird. Galt der Anspruch auf Ho­me­of­fice noch nicht zu Beginn der Be­schäf­ti­gung in einem Betrieb, können die Re­ge­lun­gen nach­träg­lich durch eine Zu­satz­ver­ein­ba­rung zum Ar­beits­ver­trag ergänzt werden.

Anspruch auf Ho­me­of­fice durch Be­triebs­ver­ein­ba­rung oder Ta­rif­ver­trä­ge

Ein Ho­me­of­fice-Recht muss aber nicht zwangs­läu­fig in den Ar­beits­ver­trag auf­ge­nom­men werden. Auch Ta­rif­ver­trä­ge oder Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen können die Ein­füh­rung und Be­din­gun­gen für die Heim­ar­beit regeln. Große Un­ter­neh­men mit Ta­rif­ver­trä­gen können den Anspruch auf Ho­me­of­fice direkt in diesen fest­schrei­ben. Auch ohne Ta­rif­ver­trä­ge sind Ver­ein­ba­run­gen möglich, die das Recht auf Ho­me­of­fice regeln. So kann der Be­triebs­rat eines Un­ter­neh­mens eine Be­triebs­ver­ein­ba­rung mit der Ge­schäfts­füh­rung aus­han­deln, um die generelle Zu­stim­mung zum Ho­me­of­fice zu erhalten und die Be­din­gun­gen dafür zu regeln. Die Ent­schei­dung darüber, ob An­ge­stell­te ein Ho­me­of­fice-Recht haben, fällt allein der Ar­beit­ge­ber. Der Be­triebs­rat kann das Recht also nicht erzwingen.

Darf der Ar­beit­ge­ber Ho­me­of­fice anordnen?

Grund­sätz­lich kann der Ar­beit­ge­ber seinen Mit­ar­bei­tern Ho­me­of­fice nahelegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er seinen An­ge­stell­ten im Betrieb keinen Ar­beits­platz be­reit­stel­len muss. Darüber hinaus können Ar­beit­neh­mer eine Arbeit im Ho­me­of­fice ablehnen und weiterhin im Betrieb arbeiten, wenn sie das wünschen. Einen Ho­me­of­fice-Zwang gibt es nicht.

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Be­din­gun­gen für die Heim­ar­beit

Um Ho­me­of­fice an­zu­bie­ten, ist es sowohl aus Ar­beit­ge­ber- als auch aus Ar­beit­neh­mer­sicht wichtig, die Be­din­gun­gen für die Heim­ar­beit ver­trag­lich fest­zu­le­gen. Doch auch bei be­stehen­den Ver­ein­ba­run­gen kann der Ar­beit­ge­ber un­ter­sa­gen, dass ein Ar­beit­neh­mer sein Recht auf Ho­me­of­fice durch­setzt, bei­spiels­wei­se wenn die An­we­sen­heit eines Mit­ar­bei­ters an einem Tag zwingend er­for­der­lich ist oder aus sonstigen be­trieb­li­chen Gründen. Folgende Fragen müssen daher geklärt werden, wenn ein Un­ter­neh­men Ho­me­of­fice einführen möchte:

  • Kann der Job überhaupt von zu Hause aus wahr­ge­nom­men werden? Während Bü­ro­an­ge­stell­te Aufgaben in den meisten Fällen auch am hei­mi­schen Schreib­tisch erledigen können, gibt es Be­rufs­grup­pen, die eine zwingende An­we­sen­heit am Ar­beits­platz erfordern, z. B. Ärzte, Be­schäf­tig­te im Ein­zel­han­del oder Hand­wer­ker.
  • Wie oft dürfen Ar­beit­neh­mer Ho­me­of­fice in Anspruch nehmen?
  • Wie steht es um die Er­reich­bar­keit?
  • Gibt es Kern­ar­beits­zei­ten, in denen der Mit­ar­bei­ter am hei­mi­schen Ar­beits­platz er­reich­bar sein muss?
  • Wie werden Über­stun­den behandelt? Sind Über­stun­den überhaupt möglich?
  • Wie werden Pausen ge­hand­habt?
  • Gibt es eine Mög­lich­keit, die Ar­beits­zeit zu erfassen?
  • Welche Ar­beits­ma­te­ria­li­en kann und möchte der Ar­beit­ge­ber be­reit­stel­len?
  • Wie kann der Daten- und Ar­beits­schutz si­cher­ge­stellt werden?

Ho­me­of­fice-Gesetz: Wie sieht die Zukunft aus?

Ob und wann es einen ge­setz­li­chen Anspruch für Ho­me­of­fice in Deutsch­land geben wird, ist noch nicht klar. Immer wieder gibt es Vorstöße von Seiten der Politik, die das Recht auf Ho­me­of­fice fest im Gesetz verankern wollen. Bislang blieben diese Be­mü­hun­gen jedoch erfolglos. Selbst wenn es ir­gend­wann zu einem Ho­me­of­fice-Gesetz kommt, steht fest, dass dieses Recht auf Ho­me­of­fice nicht be­din­gungs­los für jeden Ar­beit­neh­mer gelten kann. Viele An­ge­stell­te müssen zur Ausübung ihres Berufs im Betrieb anwesend sein. Darüber hinaus können auch Team­ar­bei­ten und be­trieb­li­che Gründe einen Anspruch auf Ho­me­of­fice be­schrän­ken. Ein Ho­me­of­fice-Gesetz, das für jeden Ar­beit­neh­mer im gleichen Umfang gilt, wird es daher in ab­seh­ba­rer Zeit nicht geben. Viele Ar­beit­ge­ber sind jedoch mitt­ler­wei­le bereit, ihren An­ge­stell­ten die Heim­ar­beit und somit mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys zu er­mög­li­chen.

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