Warum ist ein Busi­ness­plan für Exis­tenz­grün­der relevant?

Das Umsetzen einer guten Ge­schäfts­idee ist häufig ein Problem für viele Exis­tenz­grün­der. Daher ist es wichtig, seine Gedanken schrift­lich zu fixieren und der Grün­dungs­idee durch einen konkreten Busi­ness­plan Form zu verleihen. Was dieser be­inhal­tet und warum das Dokument für viele Exis­tenz­grün­der relevant ist, haben wir für Sie zu­sam­men­ge­tra­gen.

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Was ist ein Busi­ness­plan?

Aus einem Busi­ness­plan geht die Wirt­schaft­lich­keit sowie die Rea­li­sier­bar­keit einer Exis­tenz­grün­dung hervor. Dieser, auch als Ge­schäfts­plan be­zeich­net, legt dar, wie eine Idee umgesetzt wird und an welche Ziel­grup­pe sich das Produkt oder die Dienst­leis­tung richtet. Er besteht zum einen aus einem schrift­li­chen Teil, in dem das Ge­schäfts­kon­zept dargelegt wird, zum anderen aus einem Fi­nanz­teil, der die fi­nan­zi­el­le Um­setz­bar­keit des Un­ter­neh­mens aufzeigt. Es gibt viele Gründe, einen Busi­ness­plan zu erstellen. Doch un­ab­hän­gig davon, an welchen Adressat sich dieser richtet, stellt dieser eine gute Vor­be­rei­tung auf den Grün­dungs­pro­zess dar.

Busi­ness­plan erstellen für sich selbst

In erster Linie sollten Exis­tenz­grün­der den Busi­ness­plan für sich selbst erstellen. Durch einen Ge­schäfts­plan lässt sich ab­schät­zen, ob das Vorhaben tragfähig ist. Daneben kann durch die schrift­li­che Fixierung der Idee das Grün­dungs­ri­si­ko eruiert werden.

Ein Busi­ness­plan ist jedoch nicht nur vor der Gründung relevant, auch nach einer Exis­tenz­grün­dung stellt dieser eine be­deu­ten­de Richt­li­nie für die Ent­wick­lung des Un­ter­neh­mens dar und dient dem Gründer als Fahrplan. So können Exis­tenz­grün­der mit Hilfe des Busi­ness­plans Fehl­ent­wick­lun­gen recht­zei­tig erkennen und diesen ent­ge­gen­wir­ken.

Busi­ness­plan erstellen für das Jobcenter

Neben der Er­stel­lung für sich selbst wird ein Busi­ness­plan häufig auch für die Vergabe von Zu­schüs­sen an­ge­fer­tigt. Wer aus der Ar­beits­lo­sig­keit heraus eine Exis­tenz­grün­dung angeht, kann vom Ar­beits­amt eine Förderung erhalten. Dies können das Ein­stiegs­geld oder der Exis­tenz­grün­der­zu­schuss sein. Für deren Be­an­tra­gung muss ein Busi­ness­plan vorgelegt werden. Dessen Inhalt variiert je nach Förderung.

Busi­ness­plan erstellen für In­ves­to­ren und Banken

Neben dem Jobcenter verlangen auch In­ves­to­ren und Banken die Vorlage eines Busi­ness­plans. Wollen Exis­tenz­grün­der einen Grün­der­kre­dit aufnehmen, so müssen diese einen Ge­schäfts­plan bei der Hausbank vorlegen.

Auch In­ves­to­ren fordern einen Busi­ness­plan, bevor sie in ein Un­ter­neh­men in­ves­tie­ren. Diese se­lek­tie­ren aus vielen Ein­sen­dun­gen die besten Ge­schäfts­plä­ne nach be­stimm­ten Kriterien heraus. Diese können sein:

  • Ein­zig­ar­tig­keit des Produktes oder der Dienst­leis­tung

  • das Grün­der­team

  • At­trak­ti­vi­tät des Marktes

Die Busi­ness­plan-Er­stel­lung ist für viele Exis­tenz­grün­der eine komplexe Aufgabe. Es ist daher wichtig, sich dabei von einem Grün­dungs­be­ra­ter un­ter­stüt­zen zu lassen.

Fazit

Zu­sam­men­fas­send kann fest­ge­hal­ten werden: Der Busi­ness­plan ist ein un­ab­ding­ba­res Dokument bei der Ka­pi­tal­be­schaf­fung und dient zudem als Ori­en­tie­rung im Rahmen des Grün­dungs­pro­zes­ses.

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Zur Autorin

Anna Lena Schmidt ist Online-Re­dak­teu­rin beim Internet-Magazin der In­itia­ti­ve „Deutsch­land startet“. Auf www.deutsch­land-startet.de können sich Exis­tenz­grün­der rund um die Themen Exis­tenz­grün­dung und Selbst­stän­dig­keit in­for­mie­ren. Allgemein verfolgt die In­itia­ti­ve das Ziel, Exis­tenz­grün­der und junge Un­ter­neh­mer bei der Ent­wick­lung, Op­ti­mie­rung und Umsetzung ihrer Ge­schäfts­ideen nach­hal­tig zu un­ter­stüt­zen und zu begleiten. In­for­ma­tio­nen zu För­der­gel­dern über die Hotline (0800 /58 95 505) sowie das Erst­ge­spräch mit einem Berater sind kostenlos.

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