Wird eine Rechnung nicht zu Zah­lungs­zwe­cken, sondern nur aus zoll­recht­li­chen Gründen aus­ge­stellt, spricht man von einer Pro-Forma-Rechnung. Ent­spre­chen­de Dokumente begegnen Ihnen ins­be­son­de­re bei in­ter­na­tio­na­len Han­dels­be­zie­hun­gen. Wann Pro-Forma-Rech­nun­gen zum Einsatz kommen und welchen Zweck sie bei der Ausfuhr von Waren erfüllen, haben wir im Folgenden für Sie zu­sam­men­ge­fasst.

Was ist eine Pro-Forma-Rechnung?

Bei der Pro-Forma-Rechnung (auch als pro forma invoice bekannt) handelt es sich um eine Rechnung, die den Empfänger nicht zur Zahlung auf­for­dert. Statt­des­sen wird das Dokument pro forma – der Form wegen – erstellt, um ge­setz­li­chen Vorgaben zu genügen – bei­spiels­wei­se bei der Wa­ren­aus­fuhr in Nicht-EU-Länder (z.B. nach China, Japan oder in die Schweiz). Nicht-EU-Länder werden auch als Dritt­län­der be­zeich­net.

De­fi­ni­ti­on

Die Pro-Forma-Rechnung ist eine in erster Linie im Au­ßen­han­del ge­bräuch­li­che Rechnung mit aus­schließ­lich in­for­ma­ti­vem Charakter. Ins­be­son­de­re Zoll­be­hör­den sollen durch die Pro-Forma-Rechnung über Art, Umfang und Wert von Import- bzw. Ex­port­wa­ren un­ter­rich­tet werden. Eine Zah­lungs­auf­for­de­rung an den Empfänger ist mit der Pro-Forma-Rechnung nicht verbunden.

Funktion der Pro-Forma-Rechnung

Zum Einsatz kommt die Pro-Forma-Rechnung in erster Linie im Au­ßen­han­del.

Han­dels­ge­schäf­te mit Dritt­län­dern un­ter­lie­gen der De­kla­ra­ti­ons­pflicht. Führen Sie Waren in ein Drittland aus, müssen Sie deren Wert dem Zoll gegenüber ausweisen. Und das auch dann, wenn die Waren für den Empfänger un­ent­gelt­lich aus­ge­führt werden – bei­spiels­wei­se bei Mus­ter­sen­dun­gen, Ge­schen­ken, Spenden oder einer kos­ten­lo­sen Er­satz­lie­fe­rung im Rahmen der Garantie oder aus Kulanz.

In solchen Fällen wird zur zoll­recht­li­chen Be­ur­tei­lung keine Han­dels­rech­nung, sondern eine Pro-Forma-Rechnung aus­ge­stellt. Diese de­kla­riert lediglich den Wert der aus­ge­führ­ten Ware und hat somit eine rein in­for­ma­ti­ve Funktion.

Darüber hinaus kommt die Pro-Forma-Rechnung als Vor­ab­ko­pie einer Han­dels­rech­nung zum Einsatz. – bei­spiels­wei­se wenn der Empfänger in Vorkasse geht. In diesem spe­zi­el­len Fall dient die Pro-Forma-Rechnung als Zah­lungs­auf­for­de­rung.

Ge­bräuch­lich sind Pro-Forma-Rech­nun­gen zudem bei Ge­schäf­ten, die über Ak­kre­di­ti­ve ab­ge­wi­ckelt werden, oder als Vor­aus­set­zung für die Erteilung von Im­port­li­zen­zen. Die Pro-Forma-Rechnung hat dann den Charakter eines Angebots.

Hinweis

Bei einem Ak­kre­di­tiv (auch Com­mer­cial letter of credit, CLC) handelt es sich um ein Zah­lungs­mo­dell, bei dem eine Bank von einem Kon­to­in­ha­ber (Ak­kre­di­tiv­auf­trag­ge­ber) ver­trag­lich ver­pflich­tet wird, nach Eingang be­stimm­ter Dokumente, eine Zahlung an einen Dritten (Ak­kre­di­tiv­be­güns­tig­ter) zu leisten. Bei Aus­lands­ge­schäf­ten werden Ak­kre­di­ti­ve mitunter von Im­por­teu­ren in Auftrag gegeben, um Ex­por­teu­ren die Zahlung bei Wa­ren­ein­gang zu ga­ran­tie­ren.

In der Regel löst eine Pro-Forma-Rechnung weder beim Absender noch beim Empfänger eine Buchung aus.

Eine Pro-Forma-Rechnung kann auch als Er­satz­be­leg für die Buch­hal­tung dienen, wenn die tat­säch­li­che Rechnung noch nicht vorliegt, man aber bereits eine Buchung vornehmen muss. Wurde eine Leistung aus­ge­führt und man weiß, was sie kosten wird, hat aber noch keine Rechnung vorliegen, dann kann man über diesen Betrag eine Pro-Forma-Rechnung aus­stel­len. Sobald die Ori­gi­nal­rech­nung eingeht, ersetzt sie die Pro-Forma-Rechnung. Solche Ersatz- oder Ei­gen­be­le­ge werden bei­spiels­wei­se zur Rech­nungs­ab­gren­zung am Jah­res­en­de aus­ge­stellt.

Aufbau und Inhalt einer Pro-Forma-Rechnung

Die Pro-Forma-Rechnung ent­spricht im We­sent­li­chen der Han­dels­rech­nung, muss jedoch aus­drück­lich als Pro-Forma-Rechnung aus­ge­wie­sen werden. Wir empfehlen Ihnen, den Betreff „Pro-Forma-Rechnung“ bzw. „Pro forma invoice“ zu verwenden.

Hinweis

Anders als bei Han­dels­rech­nun­gen schreibt der Ge­setz­ge­ber bei Pro-Forma-Rech­nun­gen keine Pflicht­an­ga­ben vor. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich an den Vorgaben zur Er­stel­lung von Han­dels­rech­nun­gen zu ori­en­tie­ren.

Falls Sie eine Pro-Forma-Rechnung im Rahmen des Au­ßen­han­dels erstellen, empfehlen wie Ihnen, alle Pflicht­an­ga­ben für Ex­port­rech­nun­gen auf­zu­füh­ren, um den Importeur und die zu­stän­di­ge Behörde des Ein­fuhr­lan­des aus­rei­chend über die Ein­zel­hei­ten der Sendungen zu in­for­mie­ren.

Hinweis

Bei einer Ex­port­rech­nung (englisch: com­mer­cial invoice) handelt es sich um eine Rechnung im Aus­lands­ge­schäft. Als Grundlage für die Ver­zol­lung ein­ge­führ­ter Waren müssen Ex­port­rech­nun­gen zu­sätz­lich zu den Pflicht­an­ga­ben für In­lands­rech­nun­gen weitere Angaben enthalten, die der zoll­recht­li­chen Be­ur­tei­lung der Ware dienen und sich unter anderem nach den Ein­fuhr­vor­schrif­ten des Ziel­lan­des richten.

Er­for­der­li­che Angaben auf Ex­port­rech­nun­gen sind in der Regel:

  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Leis­tungs­emp­fän­gers
  • Steu­er­num­mer oder Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer
  • Han­dels­re­gis­ter­num­mer
  • Aus­stel­lungs­da­tum der Rechnung
  • Fort­lau­fen­de Rech­nungs­num­mer
  • Menge und han­dels­üb­li­che Be­zeich­nung der Waren
  • Ur­sprungs­er­klä­rung
  • Einzel- und Ge­samt­preis
  • Ver­ein­bar­te Ver­pa­ckungs-, Ver­si­che­rungs- und Trans­port­kos­ten (separat)
  • Nach Steu­er­sät­zen und -be­frei­un­gen auf­ge­schlüs­sel­tes Entgelt
  • Ggf. Hinweis auf Steu­er­be­frei­ung
  • Ggf. Hinweis auf Steu­er­schuld des Leis­tungs­emp­fän­gers
  • Bank­ver­bin­dung des Absenders
  • Zah­lungs­be­din­gun­gen
  • Zeitpunkt der Lieferung
  • Lie­fer­be­din­gun­gen
  • Ver­pa­ckungs­da­ten
  • Zoll­ta­rif­num­mern

Die Rechnung sollte händisch un­ter­schrie­ben und ggf. mit einem Fir­men­stem­pel versehen werden.

Pro-Forma-Rechnung vs. Han­dels­rech­nung

Von der Han­dels­rech­nung hebt sich die Pro-Forma-Rechnung sowohl durch die Be­zeich­nung, als auch durch die Funktion ab. Sie vermerken auf einer Pro-Forma-Rechnung für den Empfänger klar und deutlich, dass es sich um eine Rechnung handelt, die allein aus formalen Gründen erstellt wurde und daher keine Zah­lungs­auf­for­de­rung be­inhal­tet. Anders als in der Han­dels­rech­nung nennen Sie in der Pro-Forma-Rechnung kein Zah­lungs­ziel.

In Deutsch­land wird die Pro-Forma-Rechnung als Auf­trags­be­stä­ti­gung gewertet. In anderen Ländern erfüllt sie mitunter die Funktion eines Angebots.

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