Ge­wer­be­ver­si­che­run­gen sind es­sen­zi­ell für den Schutz eines Un­ter­neh­mens. Daher sollten Sie sich während der Grün­dungs­pha­se neben der passenden Rechts­form und der Fi­nan­zie­rung auch mit dem Abschluss ge­eig­ne­ter Ver­si­che­run­gen aus­ein­an­der­set­zen. Dies gilt für jegliche Formen der Selbst­stän­dig­keit, zum Beispiel auch wenn Sie lediglich ein Ne­ben­ge­wer­be gründen möchten.

Allgemein aus­ge­drückt, schützt Sie eine Ge­wer­be­ver­si­che­rung gegen die ver­schie­de­nen Risiken Ihrer Selbst­stän­dig­keit ab. So kann bei­spiels­wei­se ein Rohrbruch Ihr Wa­ren­la­ger be­schä­di­gen, sodass ein Teil Ihrer Produkte nicht mehr verkauft werden kann. Wenn Sie jedoch eine In­halts­ver­si­che­rung für Ihren On­line­shop besitzen, sind Sie in diesem Falle ab­ge­si­chert und die Reparatur- und Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten werden Ihnen erstattet. Damit Sie wissen, welche Ver­si­che­run­gen für Ihr neu ge­grün­de­tes Un­ter­neh­men in Frage kommen, haben wir Ihnen im Folgenden die fünf wich­tigs­ten Ge­wer­be­ver­si­che­run­gen kurz zu­sam­men­ge­fasst.

Die Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung – der we­sent­li­cher Schutz für Un­ter­neh­men

Sobald Sie ein Gewerbe gegründet haben, gehen Sie in In­ter­ak­ti­on mit Kunden und anderen dritten Parteien wie Her­stel­lern oder Lie­fe­ran­ten. Dabei kann sowohl eine der besagten Personen  selbst oder deren Eigentum durch ein Miss­ge­schick Ih­rer­seits zu Schaden kommen. Die be­trof­fe­ne Person fordert dann von Ihnen Scha­dens­er­satz. Dies kann für Ihr Un­ter­neh­men eine hohe fi­nan­zi­el­le Belastung bedeuten, außer Sie haben sich über eine Be­triebs­haft­pflicht aus­rei­chend ab­ge­si­chert. Eine Be­triebs­haft­pflicht schützt Sie im Fall eines Sach- oder Per­so­nen­scha­dens Dritter. Sie prüft, ob der Scha­dens­er­satz­an­spruch der Be­trof­fe­nen gegenüber Ihnen be­rech­tigt ist. Un­be­rech­tig­te Ansprüche werden durch den so­ge­nann­ten passiven Rechts­schutz abgewehrt. Bei be­rech­tig­ten An­sprü­chen trägt der Ver­si­che­rer bei einem Sach­scha­den die Reparatur- und Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten sowie das Schmer­zens­geld, die Be­hand­lungs­kos­ten und das Kran­ken­geld im Falle eines Per­so­nen­scha­dens. Eine Be­triebs­haft­pflicht ist dem­entspre­chend ähnlich einer Pri­vat­haft­pflicht, nur das die Be­triebs­haft­pflicht Sie und Ihr Un­ter­neh­men im be­ruf­li­chen Kontext absichert.

Beispiele für Risiken, welche durch die Be­triebs­haft­pflicht ab­ge­si­chert sind:

  • Ein Kunde übersieht beim Betreten Ihres Geschäfts eine nicht ge­kenn­zeich­ne­te Stufe und stürzt. Er verdreht sich das Hand­ge­lenk. Aufgrund dessen fordert er von Ihnen Schmer­zens­geld sowie die Er­stat­tung der Arzt- und Be­hand­lungs­kos­ten.
  • Während einer Be­spre­chung mit Ihrem Her­stel­ler in dessen Räum­lich­kei­ten ver­schüt­ten Sie aus Versehen Wasser über dessen Kon­fe­renz­tech­nik. Die Be­triebs­haft­pflicht erstattet die Re­pa­ra­tur­kos­ten.
  • Eine von Ihnen ver­trie­be­ne Pfle­ge­creme ruft bei einem Kunden heftige all­er­gi­sche Re­ak­tio­nen hervor. Er fordert von Ihnen Schmer­zens­geld, da er meint, über die In­halts­stof­fe Ihres Produktes nicht aus­rei­chend auf­ge­klärt worden zu sein. Über die Be­triebs­haft­pflicht wird geprüft, ob der Anspruch be­rech­tigt ist (Pro­dukt­haft­pflicht).

Sie sollten eine Be­triebs­haft­pflicht unbedingt mit dem Zeitpunkt Ihrer Gründung ab­schlie­ßen, sodass Sie durch oben genannte Zwi­schen­fäl­le, nicht fi­nan­zi­ell belastet werden. Einige Be­rufs­grup­pen, zum Beispiel aus dem Be­wa­chungs­ge­wer­be, sind ver­pflich­tet eine Be­triebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Ge­wer­be­an­mel­dung vor­zu­wei­sen. Die ent­spre­chen­den Be­stim­mun­gen finden Sie in der Ge­wer­be­ord­nung.

Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung – Ab­si­che­rung auch bei fi­nan­zi­el­len Schäden

Die Be­rufs­haft­pflicht eignet sich vor allem für Gründer, welche auch Ver­ant­wor­tung für Ver­mö­gens­wer­te Ihrer Kunden tragen. Dabei kann die Be­rufs­haft­pflicht sich darauf be­schrän­ken, gleich einer Ver­mö­gens­scha­dens­haft­pflicht­ver­si­che­rung lediglich die Kosten fi­nan­zi­el­ler Schäden zu decken. Wenn Sie bei­spiels­wei­se als Berater tätig sind und Ihr Kunde auf Ihren Rat hin eine ver­lust­rei­che Ent­schei­dung trifft, so kann er von Ihnen für den fi­nan­zi­el­len Verlust Scha­dens­er­satz fordern. Darüber hinaus bietet die Be­rufs­haft­pflicht bei einigen Ver­si­che­rern zu­sätz­lich die Leis­tun­gen einer Be­triebs­haft­pflicht. So sind Sie nicht nur bei Ver­mö­gens­schä­den ab­ge­si­chert, sondern auch bei Personen- und Sach­schä­den. Je nachdem, in welcher Branche Sie sich selbst­stän­dig machen, sollten Sie eine solch um­fas­sen­de Ab­si­che­rung in Betracht ziehen. In einigen Berufen ist eine Zulassung nur mit einer Be­rufs­haft­pflicht möglich. Eine Übersicht, für welche Berufe eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung nötig oder zu empfehlen ist, finden sie hier.

Die Ge­wer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung - Keine Sorge bei Rechts­strei­tig­kei­ten

Recht­li­che Themen rufen bei Gründern oft eine große Un­si­cher­heit hervor, da gerade im be­ruf­li­chen Bereich ein Ge­richts­pro­zess teuer werden kann. Dabei muss noch nicht einmal ein Ver­schul­den Ih­rer­seits vorliegen. So haben Sie zum Beispiel alle Regeln für eine hohe Kun­den­zu­frie­den­heit befolgt und dennoch haben Sie einen Kunden der seinen Zahlungen nicht nach­kom­men möchte und Ihnen einen Leis­tungs­man­gel vorwirft. Sie benötigen nun Rat, welche recht­li­chen Schritte Sie einleiten können. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft Ihnen in diesem Falle weiter. Viele Ver­si­che­rer bieten neben der Er­stat­tung der Anwalts- und Ge­richts­kos­ten sowie Gut­ach­ter­kos­ten auch eine eigene Ser­vice­hot­line zur ersten Rechts­be­ra­tung an. Neben dem klas­si­schen Fir­men­rechts­schutz können folgende Bereich über eine Ge­wer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung abgedeckt werden:

  • Ar­beits­rechts­schutz
  • Im­mo­bi­li­en­rechts­schutz
  • Ver­kehrs­rechts­schutz
  • Fir­men­ver­trags­rechts­schutz 
  • Er­wei­ter­ter Straf­rechts­schutz

Die In­halt­ver­si­che­rung – Schutz ihres Inventars

Eine Ge­schäfts­in­halts­ver­si­che­rung kommt vor allem dann zum Tragen, wenn Ihr Inventar durch Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm/Hagel oder bei einem Einbruch be­schä­digt wird. Zudem können Sie die Ver­si­che­rung ausweiten, sodass nicht nur die Reparatur- und Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten ersetzt werden. Die meisten Ver­si­che­rer bieten auch an, dass für die Dauer Ihres Be­triebs­aus­falls bei einem Scha­dens­fall die Um­satz­ein­bu­ßen mit­ge­tra­gen werden. Eine In­halts­ver­si­che­rung lohnt sich nicht nur, wenn Sie Ge­schäfts­räu­me oder Büroräume besitzen. Auch empfiehlt sich eine solche Ver­si­che­rung, um La­ger­be­stän­de ab­zu­si­chern. So ist eine In­halts­ver­si­che­rung auch für Gründer im On­line­han­del zu empfehlen, die ein größeres Wa­ren­la­ger besitzen.

Die Cyber-Ver­si­che­rung – Prä­ven­ti­on und Schutz vor Cy­ber­kri­mi­na­li­tät

Sobald Sie in ir­gend­ei­ner Art und Weise für Ihre be­ruf­li­che Tätigkeit das Internet benutzen, sollten Sie als Gründer eine Cyber-Ver­si­che­rung in Betracht ziehen. Dadurch sind Sie umfassend gegen Risiken ver­si­chert, die durch Cy­ber­kri­mi­na­li­tät ver­ur­sacht werden. Sollte bei­spiels­wei­se Ihr On­line­shop durch einen Ha­cker­an­griff lahm­ge­legt werden, so werden die In­stand­set­zungs­kos­ten sowie der Um­satz­aus­fall durch die Cyber-Ver­si­che­rung gedeckt. Doch kann es auch passieren, dass Sie durch eine Mail an Ihre Kunden un­wis­sent­lich eine Schad­soft­ware mit­ver­schi­cken, wodurch sensible Daten Ihrer Kunden ab­ge­grif­fen werden. Auch in diesem Falle bietet Ihnen eine Cyber-Ver­si­che­rung Schutz. Zudem haben Sie bei einigen Ver­si­che­rern die Mög­lich­keit Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men in Anspruch zu nehmen, um Ihr Un­ter­neh­men best­mög­lich vor Cyber-Risiken zu schützen.  Un­ter­schät­zen Sie als Gründer nicht die Gefahr für Cy­ber­kri­mi­na­li­tät, denn die meisten Schad­pro­gram­me entdecken au­to­ma­ti­siert Si­cher­heits­lü­cken, sodass gerade junge Un­ter­neh­men mit un­zu­rei­chen­den Si­cher­heits­stan­dards Opfer eines Angriffes werden können. Eine Statistik zu den Zahlen von Cy­ber­kri­mi­na­li­tät finden Sie im Hiscox Cyber Readiness Report 2020.

Fazit

Die Mög­lich­kei­ten und Angebote sich als Gründer umfassend ab­zu­si­chern sind viel­fäl­tig. Um die passende Ver­si­che­rung zu finden, sollten Sie an die spe­zi­el­len Risiken Ihres Un­ter­neh­mens denken und die je­wei­li­gen Angebote der Ver­si­che­rer hin­sicht­lich der Leis­tun­gen und der Preise ver­glei­chen. Eine Mög­lich­keit bietet Ihnen hierfür der Ver­gleichs­rech­ner von Fi­nanz­chef24. Zudem sollten Sie als Gründer neben den passenden Ge­wer­be­ver­si­che­run­gen auch eine geeignete Kran­ken­ver­si­che­rung und eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen.

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