Ein Einzelunternehmen gründen – diese 10 einfachen Schritte sind nötig

Wer selbstständig arbeiten will, der kann in Deutschland jederzeit ein Einzelunternehmen gründen – denn dazu braucht man prinzipiell weder ein großes Startkapital noch potenzielle Geschäftspartner. Die Gründung ist sowohl als Kaufmann oder Gewerbetreibender als auch als Freiberufler möglich. Welche dieser drei Möglichkeiten für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Geschäftsidee ab. Vorteile und Risiken sind in allen Fällen gleich. Die Kosten und die Schritte, die bei der Gründung erfolgen, unterscheiden sich jedoch. Über sie sollten Sie sich schon im Vorfeld informieren.

Alle Angaben sind auf dem Stand von August 2021.

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Checkliste für die Einzelunternehmensgründung

Diese Schritte sind nötig, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen:

  1. Geschäftsidee, Businessplan, Kostenaufstellung (ggf. mit professioneller Beratung)
  2. Festsetzen eines Firmennamens
  3. Eröffnung des Geschäftskontos
  4. Gewerbeanmeldung, wenn Sie ein Gewerbetreibender sind
  5. Handelsregistereintrag für Kaufleute
  6. Anmeldung beim Finanzamt für alle Einzelunternehmer
  7. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  8. Anmeldung bei IHK oder Handwerkskammer
  9. Anmeldung bei der Agentur für Arbeit sowie den gesetzlichen Sozialversicherungen für Arbeitnehmer

Was ist ein Einzelunternehmen und wer kann es gründen?

Ein Einzelunternehmen bildet eine der Möglichkeiten in Deutschland, als Einzelperson selbstständig ein Unternehmen zu gründen und zu führen. Die Unternehmensform steht gleichberechtigt neben den ebenfalls von einer Einzelperson gegründeten Kapitalgesellschaften – wie beispielsweise die Ein-Mann-GmbH, -UG oder -AG. Der entscheidende Unterschied ist, dass bei einem Einzelunternehmen für die Gründung kein gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital erforderlich ist. Das macht es zu einer der beliebtesten Formen für Unternehmensgründungen. So kann jeder, der mit seiner Geschäftsidee den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, auch ohne große finanzielle Rücklagen zum Unternehmer werden.

Hinweis

Einzelunternehmen eignen sich beispielsweise auch für den Online-Handel. Wenn Sie im E-Commerce durchstarten wollen, werfen Sie auch einen Blick in unseren Digital Guide:

In diesen und weiteren Artikeln finden Sie hilfreiche Tipps für Ihr Online-Business.

Welche Formen des Einzelunternehmens gibt es?

Sobald Sie also eigenständig ein Unternehmen gründen, gelten Sie als Einzelunternehmer. Allerdings gibt es verschiedene Varianten, die sich darin unterscheiden, welche Anmeldungen bei der Gründung notwendig sind. Entscheidend dafür ist, welchen Umsatz sie erwarten und welche Waren oder Dienstleistungen Sie anbieten wollen.

  • Kaufleute: Der § 1 des Handelsgesetzbuches legt fest, dass jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, als Kaufmann gilt. Das trifft im weitesten Sinne auf alle Einzelunternehmen zu – davon ausgenommen sind lediglich Kleingewerbe sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe (§ 3 HGB) und Freiberufler, die von vorneherein eine Sonderstellung einnehmen. Jeder Kaufmann ist zur Eintragung ins Handelsregister sowie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Zudem muss bei der Gründung die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder in der Handwerkskammer (HWK) vorgeschrieben – welche Kammer zuständig ist, richtet sich nach der Art des Gewerbes.
     
  • Kleingewerbetreibende: Als Kleingewerbe gelten Einzelunternehmen, die nicht kaufmännisch geführt werden (müssen). Dafür wird die sogenannte Kleinunternehmerregelung angewendet: Wer im Vorjahr weniger als 22.000 Euro erwirtschaftet hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz macht, kann von den Vereinfachungen profitieren. Diesen Unternehmen steht es aber offen, durch einen freiwilligen Eintrag im Handelsregister den Kaufmann-Status zu erlangen. Sie werden daher auch als Kannkaufleute bezeichnet.
     
  • Freiberufler: Bestimmte Berufsgruppen nehmen aufgrund ihrer Tätigkeit von vorneherein einen Sonderstatus ein. Diese sogenannten freien Berufe sind im § 18, Abs.1 des Einkommensteuergesetzes definiert. Dazu gehören selbstständig ausgeübte Tätigkeiten u. A. im Feld der Wissenschaft, Kunst oder Erziehung. Für sie gelten besondere Regeln – so sind sie zum Beispiel von der Gewerbeanmeldung und damit auch der Gewerbesteuer befreit.

Die wichtigsten Punkte für alle drei Einzelunternehmer-Typen im Überblick:

Kaufleute

Kleingewerbetreibende

Freiberufler

Startkapital

Keine Vorgabe

Keine Vorgabe

Keine Vorgabe

Firmenname

Frei wählbar + Kürzel e.K. (eingetragener Kaufmann)

Name des Einzelunternehmers, branchentypische Ergänzung möglich

Name des Einzelunternehmers, branchentypische Ergänzung möglich

Gewerbeanmeldung

JA

JA

NEIN

Eintrag ins Handelsregister

JA

NEIN

NEIN

Anmeldung beim Finanzamt

JA

JA

JA

Doppelte Buchführung

JA

NEIN

NEIN

Mitgliedschaft IHK/HWK

JA

JA

NEIN

Berufsgenossenschaft

JA

JA

NEIN

Haftung

Mit Gesamtvermögen (geschäftlich und privat)

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Einzelunternehmen – die Gründung Schritt für Schritt

An diesem Punkt ist klar, dass es nicht nur einer guten Geschäftsidee bedarf, um ein erfolgreiches Einzelunternehmen zu gründen. Besonders in der Anfangsphase ist es wichtig, alle erforderlichen Schritte zu kennen und sie nach und nach abzuarbeiten. Überstürzen Sie die Unternehmensgründung nicht, sondern nehmen Sie sich Zeit, um genau in Erfahrung zu bringen, was auf Sie zukommt, und nehmen Sie gegebenenfalls die Hilfe eines Rechts- oder Steuerberaters in Anspruch. Behalten Sie außerdem immer im Hinterkopf, dass die Anmeldungen bei Finanz- und Gewerbeamt sowie Handels- oder Handwerkskammern eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

Folgende Schritte stehen bei der Gründung eines Einzelunternehmens an:

Schritt 1: Namensgebung

Die Namensgebung steht bei vielen Gründern nicht gerade an oberster Stelle auf der To-do-Liste. Freiberufler und Kleingewerbetreibende müssen ohnehin ihren eigenen Namen verwenden, können ihn jedoch um eine typische Branchenbezeichnung ergänzen. Als Kaufmann oder Kauffrau sind Sie hingegen frei. Sowohl bei einer Ergänzung des eigenen Namens als auch bei der freien Namenswahl sollten Sie jedoch an Ihre zukünftigen Kunden denken. Ein kurzer aussagekräftiger Name prägt sich gut ein und verrät im besten Fall auch gleich, welche Waren oder Dienstleistungen Sie anbieten.

Tipp

Sie wollen eine Firma gründen, wissen aber noch nicht wie diese heißen soll? Lassen Sie sich mit Hilfe des kostenlosen IONOS Firmennamen-Generators inspirieren und erhalten Sie mit wenigen Klicks Ideen für Ihre Namensfindung.

Schritt 2: Geschäftskonto

Die Einrichtung eines Geschäftskontos ist nicht vorgeschrieben, und wenn Sie zum Beispiel als Freiberufler zunächst in einem überschaubaren Rahmen selbstständig tätig werden wollen, können Sie dafür durchaus Ihr Privatkonto nutzen. Allerdings empfehlen wir trotzdem, früher oder später ein Geschäftskonto einzurichten. So haben Sie Einnahmen und Ausgaben besser im Blick und die Kontobewegungen sind leichter nachvollziehbar.

Schritt 3: Gewerbeamt

Sowohl Kaufleute als auch Kleingewerbetreibende brauchen einen Gewerbeschein, um ihr Unternehmen offiziell führen zu können. Diesen Schein stellt das Gewerbeamt aus, nachdem es sorgfältig prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Schritt 4: Handelsregister

Kaufleute sind gesetzlich zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet. Vorher wird das Unternehmen vom zuständigen Registergericht geprüft und erhält anschließend eine offizielle Nummer, die auf allen geschäftlichen Unterlagen erscheinen muss. Die Handelsregisternummer signalisiert Geschäftspartnern und Kunden Seriosität und Vertrauenswürdigkeit.

Schritt 5: Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt und das damit verbundene Führen einer Steuernummer ist für alle Einzelunternehmer Pflicht. Anhand des ausgefüllten Formulars, in dem unter anderem Fragen zur Unternehmensform und zu den erwarteten Umsätzen beantwortet werden müssen, ermittelt das Finanzamt die fälligen Steuern. Gründer können an dieser Stelle entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen. Diese befreit sie mindestens für ein Jahr (und generell solange, wie die jährlichen Umsätze unter 22.000 Euro (Stand Jahr 2021 - aktuell Höhe siehe auch UstG §19) liegen) von der Umsatzsteuer.

Tipp

Hier können Sie Ihre Steuernummer kostenlos online beantragen, ohne bei ELSTER registriert sein zu müssen.

Schritt 6: Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Unfallversicherung für Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter. Aus diesem Grund muss jedes Einzelunternehmen nach der Gründung innerhalb von einer Woche bei der für die jeweilige Branche zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Allerdings werden keine Beiträge fällig, solange es keine Angestellten gibt und Sie sich als Gründer nicht freiwillig in der Berufsgenossenschaft versichern wollen.

Schritt 7: IHK/HWK

Mit der Gewerbeanmeldung geht auch die Anmeldung in der IHK (für alle Handelsgewerbe und Produktionsunternehmen) oder der Handwerkskammer (für handwerkliche Betriebe) einher. Beide Einrichtungen sind zur Unterstützung und Förderung von Unternehmen da und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder nach außen. In den meisten Fällen informiert das Gewerbeamt die zuständige Kammer, welche dann mit Informations- und Anmeldeunterlagen auf Sie zukommt. Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich selbst um die Anmeldung kümmern.

Schritt 8: Agentur für Arbeit

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nur nötig, wenn Mitarbeiter eingestellt werden sollen. Nach der Anmeldung bei der Agentur erhalten Sie dann eine Betriebsnummer, die Sie benötigen, um Ihre Angestellten bei Sozialversicherungen und Krankenkasse anzumelden.

Schritt 9: Sozialversicherungen/Künstlersozialkasse

Ein Unternehmer muss all seine Angestellten bei den Sozialversicherungen (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung) anmelden und den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Versicherungsbeiträge zahlen. Selbstständig tätige Künstler und Publizisten haben die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, die den „Arbeitgeberanteil“ der Versicherungsbeiträge aus Bundesmitteln übernimmt.

Schritt 10: Amtliche Genehmigungen (Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt, Bauaufsicht etc.)

Abhängig davon, zu welcher Branche Ihr Einzelunternehmen gehört, können noch zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Wenn Ihr Unternehmen zum Beispiel mit Lebensmitteln zu tun hat, prüft das Gesundheitsamt die hygienischen Bedingungen. Für Alkoholausschank benötigen Sie eine Schanklizenz des Ordnungsamtes, Bauunternehmen werden vom Bauamt kontrolliert. Erkundigen Sie sich vorher genau, welche Genehmigungen Sie eventuell benötigen, um Bußgelder oder im schlimmsten Fall Betriebsschließung zu vermeiden.

Tipp

Das Portal Selbststaendigkeit.de bietet hilfreiches Wissen für Gründer, Unternehmer, Selbstständige und KMUs.

Risiken bei der Gründung

Wenn Sie gut vorbereitet sind, im Voraus genau geprüft haben, welche der genannten Schritte zur Gründung Ihres Einzelunternehmens notwendig sind und diese sorgfältig abarbeiten, ist die Unternehmensgründung an sich verhältnismäßig risikoarm. Es ist kein Startkapital nötig und die Kosten für die Anmeldungen betragen in der Regel wenige Hundert Euro.

Natürlich können je nach Branche zu Beginn auch größere Investitionen für Werkzeug, Maschinen oder Büroausstattung erforderlich sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, mit einer guten Geschäftsidee und einem realistischen Businessplan so abgesichert wie möglich in die Selbstständigkeit zu starten. Dazu gehören auch die Prüfung von möglichen Konkurrenten und eine genaue Vorstellung von der zukünftigen Kundschaft (Zielgruppe). Falls Sie sich unsicher sind, holen Sie sich die Hilfe von professionellen Beratern, die einschätzen können, ob Ihre Idee grundsätzlich markttauglich und auch langfristig Erfolg verspricht.

Es gibt allerdings ein dauerhaftes Risiko, dessen sich jeder bewusst sein sollte, der ein Einzelunternehmen gründen möchte. Dieses Risiko besteht in der Haftung, denn Einzelunternehmer haften nicht nur mit ihrem Geschäfts-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Falls also Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen oder das Unternehmen Insolvenz beantragen muss, betrifft das nicht nur die berufliche Laufbahn, sondern auch in erheblichem Umfang das Privatleben.

Nichtsdestotrotz ist das Einzelunternehmen eine der am weitesten verbreiteten Unternehmensformen in Deutschland – und eine einfache Möglichkeit, auch ohne große finanzielle Rücklagen zum erfolgreichen Unternehmer zu werden.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis zu diesem Artikel.

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