Mit einem Einzelunternehmen kann in Deutschland jeder, der sich selbstständig machen will, relativ unkompliziert sein eigenes Unternehmen gründen. Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Voraussetzung, dass es von einer Einzelperson gegründet und geführt wird. Es können jedoch von Anfang an oder mit zunehmendem Geschäftserfolg beliebig viele Mitarbeiter eingestellt werden.
Das Einzelunternehmen ist eine eigenständige Rechtsform, die gleichberechtigt neben Kapitalgesellschaften wie Einpersonen-GmbH, -UG oder -AG steht, die ebenfalls von nur einer Person geführt werden. Für deren Gründung schreibt das Gesetz (je nach Gesellschaftsform z. B. GmbH-Gesetz, Aktiengesetz etc.) allerdings ein Mindestkapital vor. Dieses gibt es für das Einzelunternehmen nicht, was vor allem jungen Gründern den Schritt in die Selbstständigkeit deutlich erleichtert. Das ist einer der wichtigsten Gründe dafür, warum das Einzelunternehmen die am weitesten verbreitete Unternehmensform in Deutschland ist.