Verein gründen: Schritt für Schritt zum eingetragenen Verein (e. V.)

Schützenverein, Sportverein, Förderverein und Naturschutzverein – ganz unterschiedliche Zwecke und Ziele können zu einer Vereinsgründung führen. Allen gemein ist, dass sie auf die Rechtsform des „eingetragenen Vereins“ zurückgreifen, um sich zu organisieren. In Deutschland sind knapp 36 Millionen Menschen in über 600.000 Vereinen aktiv – das sind im Vergleich zu den Siebzigerjahren fast fünfmal so viele Vereine. Von dem häufig beschworenen „Vereinssterben“ kann also keine Rede sein. Die Popularität eingetragener Vereinen hat gute Gründe: Sie bieten ihren Mitgliedern eine verlässliche, demokratische Organisation, befreien die einzelnen Mitglieder und den Vorstand von der vertraglichen Haftung und sind vergleichsweise einfach und kostensparend zu gründen.

Sie wollen sich selbst mit einer sportlichen, kulturellen, sozialen, ideellen oder karitativen Idee verwirklichen und überlegen, ob die Gründung eines eingetragenen Vereins für Sie die beste Wahl ist? Oder Sie haben sich bereits entschlossen und möchten nun erfahren, welche Voraussetzungen es dafür gibt, welche Schritte notwendig sind und mit welchen Kosten Sie beim Gründen eines Vereins rechnen müssen? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die Vereinsgründung.

Definition

Ein Verein ist ein Zusammenschluss aus natürlichen oder juristischen Personen mit gemeinsamen Zielen oder Interessen. Dieser ist freiwillig, demokratisch organisiert, auf Dauer ausgelegt und vom Wechsel oder Ausscheiden einzelner Mitglieder unabhängig.

Welche Vorteile hat ein eingetragener Verein?

Der größte Vorteil einer Vereinsgründung ist selbstverständlich die Möglichkeit, sich mit anderen Personen zu organisieren, um gemeinsame Ziele zu verfolgen oder gemeinschaftlich ähnliche Interessen auszuüben. Davon abgesehen bietet das Gründen eines eingetragenen Vereins (e. V.) aber noch zahlreiche weitere Vorzüge:

  • Vereine treten als juristische Personen auf, können also Kapital bilden, ins Grundbuch eingetragen werden sowie als Körperschaft direkt klagen und verklagt werden.
  • Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können Vereine Prozesskostenhilfe erhalten.
  • Sie sind steuerlich begünstigt oder vollständig von der Steuer befreit.
  • Haftungsrisiken bestehen für Mitglieder und Vorstand kaum, da die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.
  • Mitglieder genießen einen weitreichenden gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn sie Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verein ausführen.
  • Das Gründen und Führen eines Vereins ist mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand verbunden als bei einem Wirtschaftsunternehmen. Auch die Vereinsbuchhaltung ist simpler.
  • Vereine können als gemeinnützig eingestuft werden. Sie profitieren dann von der vergünstigten oder kostenlosen Nutzung öffentlicher Ressourcen, erhalten öffentliche Hilfen und u. U. Fördergelder der Länder, des Bundes oder der Europäischen Union (EU).
  • Sie verfügen über eine demokratische Struktur – allen Mitgliedern obliegen also die gleichen Rechte und Pflichten. Der Vorstand wird demokratisch gewählt.
  • Durch die Vereinssatzung bieten sie großes Potenzial, an unterschiedlichste Erfordernisse oder Umstände angepasst zu werden.

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Welche Einschränkungen gibt es bei eingetragenen Vereinen?

Selbstverständlich gibt es aber auch Einschränkungen, die Sie vor dem Gründen eines Vereins kennen und bedenken sollten:

  • Das Gründen eines e. V. kostet Zeit und Geld. Die Kosten sind zwar deutlich geringer als beispielsweise bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Anmeldungen und Sitzungen bedeuten aber trotzdem einen nicht zu unterschätzenden Aufwand.
  • Es bietet sich an, die Vereinssatzung von einem Experten – also in der Regel einem Rechtsanwalt – verfassen oder zumindest überprüfen zu lassen. Auch dieser verlangt selbstredend ein Honorar für seine Tätigkeit.
  • Alle Änderungen der Vereinssatzung oder Personalwechsel im Vorstand müssen vom Notar eingetragen werden. Dies bedeutet erneut finanzielle und zeitliche Aufwendungen.
  • Eingetragene Vereine dürfen in der Regel keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Besteht der Hauptzweck des Vereins also darin, Gewinne zu erzielen und Geld zu erwirtschaften, ist diese Organisationsform ungeeignet.
  • Zur Gründung sind mindestens sieben Personen erforderlich.

Für gemeinnützige Vereine gelten noch strengere Regeln: Die Verwendung der Mittel und die Aufnahme neuer Mitglieder sind strikt reglementiert, die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung sind noch stärker beschränkt und die Buchführung muss präziser sein als bei nicht gemeinnützigen Vereinen.

Wie unterscheiden sich eingetragene und nicht eingetragene Vereine?

Wenn Sie einen Verein gründen, können Sie sich bewusst dazu entschließen, diesen nicht im Vereinsregister eintragen zu lassen. Dieser folgerichtig als „nicht eingetragener Verein“ bezeichnete Zusammenschluss hat einige Vor-, aber auch Nachteile im Vergleich zum eingetragenen Verein:

Vorteile des nicht eingetragenen Vereins

Nachteile des nicht eingetragenen Vereins

Der zeitliche und finanzielle Aufwand für weite Teile der Eintragung fällt weg.

Anders als bei eingetragenen Vereinen haftet der Vorstand für Schulden aus Rechtsgeschäften neben dem Vereinsvermögen auch persönlich.

Nicht eingetragene Vereine sind traditionell staatsferner, da die nicht vorhandene Eintragung im Vereinsregister Überprüfungen erschwert. Politische Gruppen und Bürgerinitiativen sind deshalb oftmals in dieser Form organisiert.

Nicht eingetragene Vereine handeln zwar wie eine Körperschaft, können aber nicht als juristische Person Vermögen ansparen oder beim Kauf von Immobilien ins Grundbuch eingetragen werden. Dies können nur die einzelnen Mitglieder des Vereins.

Statt sieben Gründungsmitgliedern sind beim nicht eingetragenen Verein zum Gründen nur zwei Personen erforderlich.

Der nicht eingetragene Verein ist nicht rechtsfähig, kann also nicht selbst vor Gericht klagen.

Gibt es noch weitere Alternativen zum Gründen eines eingetragenen Vereins (e. V.)?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von möglichen Organisationsformen, die Sie vor dem Gründen eines Vereins ebenfalls prüfen sollten. Je nach Zweck und Ausrichtung können sie verschiedene Vorteile gegenüber dem eingetragenen Verein bieten.

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) gilt als schlanke Variante des Vereins. Sie darf wie dieser nicht wirtschaftlich tätig werden, ihre Struktur gleicht aber der eines Unternehmens. Statt einer Mitgliederversammlung und eines gewählten Vorstands wird sie von einer feststehenden Geschäftsführung und Gesellschafter-Riege geführt. Dies ermöglicht eine langfristigere Planung und sorgt für mehr Vertrauen bei der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen.

Streben Sie eine gewinnorientierte Ausrichtung an, ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine gute Wahl. Sie lässt sich von allen wirtschaftlichen Personengesellschaften am schnellsten und unbürokratischsten gründen – es werden nur der Abschluss eines Vertrags zwischen den Gesellschaftern und eine Gewerbeanmeldung benötigt. Achtung: Eine Haftungsbeschränkung gibt es bei der GbR nicht – hierfür ist die ungleich teurere und aufwendigere Gründung einer GmbH nötig.

Welche Kosten entstehen beim Gründen eines Vereins?

Während für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro und hohe Kosten für das Gründen erfordert, punktet ein Verein mit vergleichsweise geringen erforderlichen Ausgaben – Rücklagen müssen ebenfalls nicht gebildet werden. Diese Kosten kommen beim Gründen eines Vereins in etwa auf Sie zu:

  • Notar für die Beglaubigung der Vereinsanmeldung: 30 Euro
  • Eintragung beim Amtsgericht: 50 Euro
  • Bekanntmachung der Eintragung im Vereinsregister: 30 Euro

Welche Voraussetzungen müssen für die Vereinsgründung gegeben sein?

Wenn Sie sich entschließen, einen eingetragenen Verein (e. V.) zu gründen, müssen Sie einige grundlegende Voraussetzungen beachten und erfüllen, damit die Eintragung erfolgen kann. Ihr Verein braucht mindestens sieben Gründungsmitglieder, die die spätere Satzung unterzeichnen. Nach der Gründung muss der Verein übrigens stets aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

Pflichtangaben in der Vereinssatzung

Zusammen mit ihren späteren Mitgliedern entwerfen Sie eine erste Vorlage der Vereinssatzung und reichen diese zur Prüfung beim Registergericht ein. Folgende Punkte müssen Sie dabei zwingend abdecken:

  • Name des Vereins: Achten Sie darauf, dass sich der Name deutlich von anderen lokalen Vereinen unterscheidet, keine Namensrechte verletzt und nicht irreführend oder unklar ist.
  • Sitz des Vereins: Hier genügt die Angabe des Ortes, eine genaue Adresse ist nicht erforderlich.
  • Zweck des Vereins: In diesem Punkt erläutern Sie kurz, welches Ziel der Verein verfolgt und was durch ihn erreicht werden soll. Er wird somit zum „Leitsatz für die Vereinstätigkeit“.
  • Eintragung des Vereins: Selbstverständlich müssen Sie auch zum Ausdruck bringen, dass Sie den Verein gründen und eintragen lassen wollen. Den „Eintragungswillen“ bekunden Sie unter diesem Punkt.

Empfehlenswerte Angaben in der Vereinssatzung

Darüber hinaus ist es ratsam, auch folgende Themen in der Vereinssatzung zu behandeln, um spätere Unklarheiten direkt zu umgehen und die Rahmenbedingungen des Vereins vor vornherein festzulegen:

  • Ein- und Austritt von Mitgliedern: Unter welchen Voraussetzungen und durch welche Schritte kann ein neues Mitglied dem Verein beitreten oder ein bestehendes Mitglied wieder austreten? Falls gewünscht, kann hier auch ein bestimmtes Aufnahmeverfahren festgelegt werden.
  • Vereinsbeiträge: Werden Mitgliedsbeiträge erhoben und wenn ja, wie hoch fallen diese aus?
  • Beurkundung von Beschlüssen: Wie werden Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgehalten (beispielsweise durch Protokollierung)?
  • Bildung des Vorstands: Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Vorstand und welche Rollen haben die einzelnen Posten inne? Wie wird der Vorstand gewählt?
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Wann und in welcher Form wird die Mitgliederversammlung einberufen?

Wie gründet man einen Verein?

Haben Sie die Grundvoraussetzungen erfüllt, also mindestens sieben Personen gefunden, die den Verein mit Ihnen gründen möchten, und einen ersten Satzungsentwurf formuliert, haben Sie einen beachtlichen Teil des Aufwands zum Gründen eines Vereins bereits hinter sich. Die nun folgenden Schritte sind:

Schritt 1: Entwurf versenden

Verschicken Sie den Satzungsentwurf an alle potenziellen Gründungsmitglieder. So können diese nochmals überprüfen, ob sie mit allen Bestimmungen und Angaben des Dokuments einverstanden sind.

Schritt 2: Gründungsabsicht erklären

Melden Sie die Gründungsabsicht dem Finanzamt. Dieses prüft die Vereinssatzung und gibt Ihnen Bescheid, ob aus steuerlicher Sicht alle Bestimmungen eingehalten werden. Dieser Schritt ist insbesondere entscheidend, wenn Sie planen, einen gemeinnützigen Verein zu gründen.

Schritt 3: Gründungsversammlung abhalten

Verabschieden Sie zusammen mit den anderen Gründungsmitgliedern die Satzung und lassen Sie diese unterschreiben. Tragen Sie alle teilnehmenden Personen mit Name und Anschrift in eine separate Liste ein. Wählen Sie außerdem erstmalig einen Vorstand – Ihr Verein ist dadurch offiziell gegründet.

Schritt 4: Protokoll führen

Fixieren Sie den Ablauf der Vereinsgründung in einem Protokoll. Auch die zum Vorstand gewählten Personen gehören in diese Urkunde, die als „Gründungsprotokoll“ bezeichnet wird.

Schritt 5: Dokumente prüfen

Lassen Sie Vereinssatzung und Gründungsprotokoll von einem Rechtsanwalt prüfen. Dies ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch in der Regel trotzdem eine gute Idee, da Sie der Rechtsexperte direkt auf fehlende oder fehlerhafte Bestandteile hinweist. Dadurch sparen Sie im Zweifel viel Zeit und Geld. Bedenken Sie aber, dass die Beauftragung eines Anwalts auch Kosten verursacht.

Schritt 6: Dokumente beglaubigen

Geben Sie Satzung und Protokoll an einen Notar und lassen Sie diese beurkunden. Er leitet die Unterlagen danach an das Amtsgericht weiter.

Schritt 7: Dokumente abschicken

Als letzten Schritt senden Sie die beglaubigten Unterlagen an das Finanzamt. In aller Regel ist Ihr Verein damit anerkannt und Sie können endlich damit beginnen, zusammen mit Ihren Mitgliedern das zu tun, wofür Sie Ihren Verein ins Leben gerufen haben – egal ob musizieren, Minigolf spielen oder Menschen helfen.

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