Gewinnermittlung: Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 65)
Nun folgen die Betriebsausgaben. In der Regel werden alle Aufwendungen bzw. Ausgaben in Nettobeträgen angegeben. Kleinunternehmer, die den Vorsteuerabzug nicht beim Finanzamt geltend machen können, müssen hier den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer angeben. Zu den Betriebsausgaben gehören u. a. die Kosten für eingekaufte Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe, bezogene Fremdleistungen sowie die Ausgaben für das eigene Personal (Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge).
Ab Zeile 28 finden Sie den Bereich „Absetzung für Abnutzungen (AfA)“. Er dient zur Erfassung von Abschreibungen, d. h. Wertminderungen von Vermögensgegenständen im Laufe ihrer Nutzungsdauer (z. B. die Nutzung von Maschinen), aber auch Sonderabschreibungen, Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter usw. In diesem Abschnitt tragen Sie also die im Geschäftsjahr abzugsfähigen Abschreibungsbeträge für die jeweiligen Anlagegüter ein.
Ab Zeile 40 tragen Sie noch weitere unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben ein, beispielsweise Kosten für Telefon und Internet, Miete, Werbekosten, Fortbildungskosten etc. Im Abschnitt „Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer“ können Sie in Zeile 53 unter Anderem die Ausgaben für „Geschenke“ (Kundengeschenke) und Bewirtungsaufwendungen angeben. Achten Sie darauf, dass der Geschenkbetrag pro Person eine Höhe von 35 Euro nicht übersteigt. Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichen Anlässen (Restaurantbesuche etc.) sind zu 70 Prozent abziehbar. Zum Schluss tragen Sie noch die Angaben zu Kfz- und anderen Fahrt- und Reisekosten und in Zeile 65 des Papierformulars die Gesamtsumme aller Betriebsausgaben ein. Im elektronischen Formular wird diese Summe automatisch errechnet.