Als Publizitäts- oder Offenlegungspflicht bezeichnet man die Pflicht von Unternehmen, wirtschaftliche Informationen zu veröffentlichen. Als Kapitalgesellschaft unterliegt auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung dieser Pflicht. Wie präzise die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angaben über Gewinne und Verluste sein müssen, hängt von der Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und dem Umsatz ab. Je größer die GmbH ist, desto genauer müssen die Angaben sein.
Die Publizitätspflicht von Unternehmen stützt sich auf ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, wie sie im Handelsgesetzbuch, aber auch in allgemeinen Grundsätzen festgelegt sind. GmbHs sind zu einer solchen Rechnungslegung (unter anderem „doppelte Buchführung“) verpflichtet und müssen Jahresabschlüsse mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen.