Wer selbstständig arbeitet, der ist grundsätzlich nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall der selbstständige Unternehmer also nicht mehr arbeiten kann, dann benötigt er eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um seinen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Existenzgründer sollten sich vor dem Abschluss einer solchen Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch unbedingt beim Anbieter über den Leistungsumfang informieren. Häufig umfasst die Versicherung nämlich nur eine Auszahlung der Versicherungssumme, wenn der Unternehmer komplett erwerbsunfähig ist – also gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihr Vertrag keine sogenannte abstrakte Verweisung enthält. Bei einer solchen Verweisung bekommen Sie keine Leistungen ausgezahlt, wenn Sie auf irgendeine andere berufliche Tätigkeit verwiesen werden können, die Sie noch ausführen könnten – selbst, wenn diese nicht ihrem Ausbildungsgrad entspricht oder aktuell kaum gefragt ist. Stattdessen sollte der Versicherungsvertrag klar regeln, dass Ihnen die Leistungen nur versagt werden, wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard mit einem Beruf aufrechterhalten können, der Ihrer vorangegangenen Tätigkeit ähnelt und mit Ihrer Lebenseinstellung vereinbar ist.
Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung variieren sehr stark. Sie sind u.a. von der Höhe der versicherten Rente, dem Alter des Selbstständigen, der Dauer der Versicherung sowie eventuellen Vorerkrankungen abhängig.