Im Investitionsplan erfassen Sie alle einmaligen Aufwendungen für alle mit einer Investition verbundenen Investitionsobjekte inklusive der Kosten, die im Rahmen der Anlaufphase für die Auftragsvorfinanzierung entstehen. Handelt es sich um eine Erstfinanzierung im Rahmen der Existenzgründung, beinhaltet der Investitionsplan zudem alle mit der Gründung verbundenen Kosten.
Ein offizielles Referenzschema für Aufbau und Inhalt des Investitionsplans existiert nicht. Orientieren Sie sich stattdessen an Checklisten, die von offiziellen Informationsstellen wie dem Gründerportal des BMWi oder den Industrie- und Handelskammern herausgeben werden. Entsprechendes Download-Material bieten zudem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Förderinstitute.
Wir veranschaulichen Ihnen den Aufbau eines Investitionsplans am Beispiel einer Erstinvestition und legen dabei folgende Gliederungzugrunde:
- Kapitalbedarf für die (formale) Gründung
- Kapitalbedarf für laufende Betriebsausgaben in der Anlaufphase
- Kapitalbedarf für Investitionen ins Anlagevermögen
- Kapitalbedarf für Investitionen ins Umlaufvermögen
- Aufwendungen für den Kapitaldienst
Handelt es sich bei Ihrem Investitionsvorhaben um eine Erstinvestition, sollten Sie die Gründungskosten im Investitionsplan separat erfassen. Der Kapitalbedarf für die formale Gründung umfasst alle Aufwendungen, die bei der Gründungsvorbereitung anfallen – beispielsweise Beratungskosten sowie Gebühren für Anmeldungen, Genehmigungen oder notarielle Beglaubigungen.
Darüber hinaus sind Investitionen in der Regel mit Aufwendungen für materielle und immaterielle Vermögensgegenstände verbunden. Man unterscheidet dabei zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die Sie im Rahmen der Investition für einen dauerhaften Einsatz im Betrieb anschaffen – beispielsweise Sachwerte, Maschinen oder Fahrzeuge, aber auch immaterielle Güter wie Lizenzen und Patente. Vermögensgegenstände wie Waren, Materialien oder Rohstoffe, die der Veräußerung, dem Verbrauch oder der Verarbeitung dienen und daher nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben, werden dem Umlaufvermögen zugerechnet.
Bei Investitionen, die sie ganz oder teilweise über Fremdkapital finanzieren möchten, sollten Sie im Investitionsplan zudem Aufwendungen für Zinsen und Tilgungsraten festhalten.
- Gründungskosten/Einmalige Ausgaben in der Anlaufphase
- Mietkaution
- Rechtsberater
- Steuerberater
- Unternehmensberater
- Gewerbeanmeldung
- Entwicklung eines Corporate Designs
- Eröffnungswerbung
- Einrichtung einer Internetseite
- Eröffnungsfeier
- Marktinformation
- Anmeldungen/Genehmigungen
- Eintrag ins Handelsregister
- Notar
- Reserve für Startphase, Folgeinvestitionen und Unvorhergesehenes
- Anlagevermögen
- Patent-, Lizenz- und Franchisegebühren
- Grundstücke/Immobilien einschl. Nebenkosten
- Produktionsanlagen, Maschinen, Werkzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Kommunikationstechnik (PC, Telefon, ...)
- Software
- Fahrzeuge
- Umlaufvermögen
- Material- und Warenlager
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Kapitaldienst
- Zinsen für Existenzgründungsdarlehen/Bankkredite
- Tilgung
Im Rahmen des Investitionsplans werden alle oben aufgeführten Angaben aufsummiert. Die finale Summe des Investitionsplans gibt Aufschluss darüber, wie viel Kapital Sie in der Anfangsphase der Investition benötigen, um das geplante Vorhaben umzusetzen.
Achten Sie darauf, dass Ihnen konkrete Angebote zu den einzelnen Kostenpunkten vorliegen. Nur so stellen Sie sicher, dass die Höhe der benötigten Investitionssumme so fundiert wie möglich erfasst wird.