Bisher galt noch der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Steuerklärung für das abgelaufene Jahr. Dies ändert sich jetzt jedoch: Vom Steuerjahr 2018 an bekommen diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst bearbeiten, zwei Monate mehr Zeit, um sie fristgerecht abzugeben – also dann bis zum 31. Juli 2019. Steuererklärungen, die Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine bearbeiten, haben dann sogar bis zum 2. März 2020 Zeit. Dafür werden Verspätungszuschläge, die bisher weitgehend im Ermessen der Finanzämter lagen, ab 2019 zwingend vorgeschrieben.
Dies bestimmt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das auch noch eine Reihe weiterer Neuerungen bringt: So braucht man erstmals für das Jahr 2017 keine Belege mehr zur Einkommensteuererklärung einzureichen, und Zahlen, die andere Stellen elektronisch liefern (z. B. Sozialversicherungsbeiträge), werden automatisch eingetragen.
Für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen hat der Wandel schon begonnen: Wer dort seine Steuererklärung elektronisch (und authentifiziert) abgibt, hat bereits zwei Monate mehr Zeit, um seine Steuererklärung 2017 abzugeben – bis zum 31. Juli 2018. In Rheinland-Pfalz gilt der neue Termin sogar für alle Steuerzahler.