Das Prinzip der einfachen Buchhaltung dient vor allem dem Zweck, die Gewinnermittlung für Kleinunternehmer zu erleichtern. Je geringer die Umsätze sind, desto weniger ergibt sich die Notwendigkeit einer komplexen Aufstellung nach den Prinzipien der doppelten Buchführung. Der hauptsächliche Sinn liegt also in der Vereinfachung. Hierfür gibt es einen gesetzlich festgelegten Richtwert, wer die einfache Buchführung anwenden darf und wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist.
Gemäß § 141 der Abgabenordnung (AO) ist buchführungspflichtig, wer einen Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro oder einen Jahresgewinn von über 60.000 Euro erzielt. Unternehmer, die sich unterhalb dieser Schwelle bewegen, sind von der Pflicht befreit und können dem Finanzamt eine Bilanzierung im Sinne der vereinfachten Buchführung vorlegen.