Zeit ist ein knappes Gut. Und die Bilanzierung ist leider mit einem größeren Zeitaufwand verbunden als die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Doch zunächst soll an dieser Stelle geklärt werden, was es überhaupt bedeutet, bilanzierungspflichtig zu sein: Bilanzierungspflicht bedeutet, dass ein Unternehmen verpflichtet ist, am Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht wiederum aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls einem Anhang mit Erläuterungen.
Die Bilanzierungspflicht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert – darin finden Sie Grundsätze zur sogenannten ordnungsgemäßen Buchführung. Wenn Sie bilanzierungspflichtig sind, beginnen Sie das Geschäftsjahr mit der Eröffnungsbilanz. Darin werden Vermögen und Schulden übersichtlich gegenübergestellt. Ist das Geschäftsjahr zu Ende, folgt die Schlussbilanz. Dabei ist wichtig, dass Sie sich stets an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoBil) halten.
Die Bilanzierungspflicht bringt zwar Nachteile mit sich, hat aber auch ihr Gutes:
Vorteil der Bilanzierung | Nachteil der Bilanzierung |
Transparenz: Eine Bilanz bringt Klarheit über die finanzielle Situation eines Unternehmens. Gerade wenn es schnell wächst, verliert man rasch den Überblick. Die Bilanz kann da Abhilfe schaffen. | Aufwand: Ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist mit bürokratischem Aufwand verbunden und kostet Zeit und Mühe. |