Die Betriebswirtschaftliche Auswertung wurde in den 1960er-Jahren von DATEV entwickelt. Es handelt sich dabei um einen Bericht, der die aktuelle wirtschaftliche Lage eines Unternehmens darstellt – und zwar auf Basis der Zahlen aus der Buchhaltung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die der Buchführungspflicht unterliegen, entscheiden sich für diese Berichtart. Größere Unternehmen haben meist ein umfangreicheres Berichtwesen. Wer auf der anderen Seite keinerlei Bücher führt (beispielsweise Freiberufler, die von der Buchführungspflicht befreit sind), verfügt auch nicht über die benötigten Daten, um eine BWA zu erstellen.
Viele Geschäftsführer übergeben die Anfertigung der BWA an ihren Steuerberater. Dieser erstellt dann monatlich eine Auswertung. Aber auch wenn man die BWA selbst erstellt, ist ein monatlicher Rhythmus zu empfehlen. Auf diese Weise kann man die laufenden Aufwendungen und Erlöse zeitnah einsehen und hat so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eigenen Unternehmens immer wieder im Blick – und nicht erst beim Jahresabschluss. Zudem verlangen viele Kreditgeber regelmäßig eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, um ein Unternehmen und dessen wirtschaftliche Situation besser einschätzen zu können. Aus dem gleichen Grund sind auch Investoren oft an der BWA interessiert.
Basis der BWA ist die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) bzw. deren Inhalt. In die BWA gehören deshalb alle Umsatzerlöse, sonstige Erträge und Aufwendungen. Dadurch haben Entscheider des Unternehmens sowie externe Financiers einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Damit die BWA auch Entwicklungen darstellt, ist es sinnvoll, die Vorjahreswerte mitanzugeben. Änderungen lassen sich so auf einen Blick direkt erkennen.