Im nächsten Schritt werden die offenen Geschäfte des Unternehmens abgewickelt. Das bedeutet, dass alle bestehenden Verträge gesichtet und die daraus entstehenden Verpflichtungen geprüft werden. Hier entscheidet der Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern, ob die Vertragsleistungen noch erbracht werden (können) oder die Verträge (ggf. mit Abfindungszahlungen aus der Insolvenzmasse) aufgelöst werden.
Der Insolvenzverwalter verwertet die Insolvenzmasse zu Geld, das anschließend an die Gläubiger verteilt werden kann. Die Verwertung kann durch Verkauf oder Versteigerung von Wirtschaftsgütern oder Betriebsausstattung wie z. B. Produktionsmaschinen erfolgen.
Wird das Unternehmen an einen neuen Eigentümer veräußert, fließt der Erlös aus der Veräußerung ebenfalls in die Insolvenzmasse ein.
Ist dieser letzte Schritt abgeschlossen, prüft das Gericht erneut den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens und beschließt, falls es keine Einwände gibt, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§200 InsO).