Es gibt eine Vielzahl von Krisen, in denen sich ein Unternehmen plötzlich befinden kann. Jede einzelne stellt die Geschäftsleitung vor einzigartige Herausforderungen und erfordert kontextsensitive Handlungen. Im nächsten Teil Ihres Krisenmanagementplans geht es darum, alle Krisensituationen zu definieren, die eine Bedrohung für Ihr Unternehmen darstellen. Diese reichen von Unwetterschäden am Bürogebäude über medizinische Notfälle bis hin zu existenzbedrohlichen Imageschäden. Im Folgenden haben wir eine Übersicht zusammengestellt:
Kritische Störfälle – schließen Krisensituationen ein, die entweder von Naturgewalten oder Menschen verursacht wurden. Beispiele sind Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen, Feuer, Diebstahl, Betrug, Datenschutzskandale, Cyberangriffe oder terroristische Anschläge. Miteinzuschließen sind auch Gesetzesverstöße, die womöglich eine Betriebsaussetzung, Schließung, strafrechtliche Verfolgung oder Zahlung eines hohen Bußgeldes zur Folge haben.
Medizinische Notfälle – werden zur Krisensituation, wenn das Unternehmen auf seinem Gelände oder als Gastgeber einer Veranstaltung die Gesundheit anderer gefährdet hat. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Teilnehmer eines Unternehmensevents sich eine Lebensmittelvergiftung zuziehen, da das bereitgestellte Essen verdorben war. Andere Beispiele für medizinische Notfälle sind die Verbreitung von Krankheiten, biologische Bedrohungen und ähnliche gesundheitsgefährdende oder lebensgefährliche Situationen, die mit dem Unternehmen als Veranstalter zusammenhängen.
Angriffe auf die Reputation/Integrität – werden für ein Unternehmen schnell zur Existenzbedrohung, wenn der Krisenstab sie nicht sofort entschärft. Eingeschlossen sind hier alle Situationen, die dem Ruf des Unternehmens schaden und womöglich zum Konsumentenboykott führen. Dies geschieht beispielsweise durch die Verbreitung von Gerüchten in den Medien und durch negative Presse. Darunter fallen die arglistige Verleumdung und Rufschädigung oder die negative Medienreaktion auf Sammelklagen und Gerichtsverfahren. Auch das Fehlverhalten der Geschäftsleitung gefährdet das Image und die Integrität eines Unternehmens erheblich.
Halten Sie im zweiten Teil Ihres Krisenmanagementplans alle Krisenszenarien fest, die für Ihr Unternehmen eine Bedrohung darstellen: